Buchung Fewo über HRS.Holidays
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Hallo,
wir haben letzte Woche Donnerstag eine Ferienwohnung über HRS.Holidays
gebucht und nach der Buchung auch direkt eine Mail von HRS erhalten in der
steht steht das die endgültige Buchungsbestätigung vom Vermieter erfolgt, in
der dann auch die Zahlungsmodalitäten enthalten sind. Leider haben wir diese
bisher nicht erhalten und da wir bereits nächste Woche anreisen wollen, werden
wir natürlich etwas unsicher. Bei HRS haben wir schon öfter angerufen. Die
sagen die Buchung ist fix, aber das ist mir echt zu unsicher. Zumal die genaue
Anschrift auch erst vom Vermieter mitgeteilt wird. Außerdem ist im aktuellen
Belegungskalender der Wohnung inzwischen eine ganz andere Reisezeit
eingetragen. Kann ich ohne endgültige Buchungsbestätigung zurücktreten?
Vielen Dank für eure Tipps! -
Hallo,
wir haben letzte Woche Donnerstag eine Ferienwohnung über HRS.Holidays
gebucht und nach der Buchung auch direkt eine Mail von HRS erhalten in der
steht steht das die endgültige Buchungsbestätigung vom Vermieter erfolgt, in
der dann auch die Zahlungsmodalitäten enthalten sind. Leider haben wir diese
bisher nicht erhalten und da wir bereits nächste Woche anreisen wollen, werden
wir natürlich etwas unsicher. Bei HRS haben wir schon öfter angerufen. Die
sagen die Buchung ist fix, aber das ist mir echt zu unsicher. Zumal die genaue
Anschrift auch erst vom Vermieter mitgeteilt wird. Außerdem ist im aktuellen
Belegungskalender der Wohnung inzwischen eine ganz andere Reisezeit
eingetragen. Kann ich ohne endgültige Buchungsbestätigung zurücktreten?
Vielen Dank für eure Tipps!Moinsen,
wenn ich die Nutzungsbedingungen richtig verstanden haben, tritt HRS nur als Vermittler auf. Der Vertrag kommt mit dem Vermieter zu Stande. D.h. es gelten die AGB's des Vermieters. Der Vertrag kommt auch erst zu Stande, wenn der Vermieter die Buchung bestätigt hat.
Aber HRS müsste dir doch die Kontaktdaten des Vermieters geben können. Oder wollen Sie das nicht?
VG
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Moinsen,
wenn ich die Nutzungsbedingungen richtig verstanden haben, tritt HRS nur als Vermittler auf. Der Vertrag kommt mit dem Vermieter zu Stande. D.h. es gelten die AGB's des Vermieters. Der Vertrag kommt auch erst zu Stande, wenn der Vermieter die Buchung bestätigt hat.
Aber HRS müsste dir doch die Kontaktdaten des Vermieters geben können. Oder wollen Sie das nicht?
VG
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Persönlich würde ich den eine kurze Nachfrist setzten sich um die Buchungsbestätigung zu kümmern unter Androhung auf Rücktritt wegen Nichterfüllung der Vermittlung.
Rechtlich bin ich da nicht so fit, ist eher von schmelings Gebiet.VG
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Merke:
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.
Sofern Elfe23 also noch keine Zusage von der Vertragspartei (=Vermieter) erhalten hat, kann sie dem Grunde nach die Reise absagen ohne für irgendwelche Gebühren in Anspruch genommen zu werden.
Die Zusage allein des Vermittlers reicht nicht aus um einen Rücktritt zu hemmen.