Problem mit der Einlösung eines Gutscheines
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Hallo Zusammen,
ich habe im Internet bei www.xxxx.de mehrere Reisen gebucht. Es wird damit geworben, dass man pro Reise einen Gutschein in von 50,-- Euro bekommt. Diese 50,-- soll man dann bei der nächsten Reisebuchung (über mehr als 800,-- Euro) gutgeschrieben bekommen. Ich habe nun versucht einen Gutschein einzulösen, doch leider ist meinem Konto nichts gutgeschrieben worden. Auf Emails vom mir reagiert das Unternehmen nicht.
Macht es Sinn das ganze einem Rechtsanwalt zu übergeben ?
Danke für Eure Meinungen
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Hi,
ich habe vor paar Tagen einen Bericht gesehen, der besagte, daß mehrere Online-Reiseanbieter eine Art Schiedstelle angelegt haben, irgendetwas mit RIV soll der "Verein" heißen. Habe eben gegoogelt - hier der Link
http://www.reiseschiedstelle.de/
Prüf mal, ob das Internetportal, über das Du gebucht hast, evtl. auch in dem Verein Mitgleid ist, denn dann sparst Du Dir den Rechtsanwalt...
Viel Glück! Viola
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Wurde die Reise denn schon komplett bezahlt? Oft werden Gutscheine erst bei Abbuchung der Restzahlung (ca. 3 - 4 Wochen vor Reiseantritt) verrechnet. Schaut doch diesbezüglich bitte noch mal in den Reisebedingungen nach. Wenn das Unternehmen bislang nicht auf Eure Mails reagiert hat, dann ruft doch einfach dort an.
Einen Anwalt würde ich für 50,-€ Streitwert nicht unbedingt einschalten - angesichts des Streitwertes und des damit verbundenen geringen Verdienstes für den Anwalt werdet Ihr auch etwas suchen müssen, um einen guten Anwalt zu finden, der Euch in der Sache vertritt.
Welches Gesamtvolumen haben denn die von Euch gekauften Gutscheine?
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"Sina1" wrote:
Wurde die Reise denn schon komplett bezahlt? Oft werden Gutscheine erst bei Abbuchung der Restzahlung (ca. 3 - 4 Wochen vor Reiseantritt) verrechnet. Schaut doch diesbezüglich bitte noch mal in den Reisebedingungen nach. Wenn das Unternehmen bislang nicht auf Eure Mails reagiert hat, dann ruft doch einfach dort an.Einen Anwalt würde ich für 50,-€ Streitwert nicht unbedingt einschalten - angesichts des Streitwertes und des damit verbundenen geringen Verdienstes für den Anwalt werdet Ihr auch etwas suchen müssen, um einen guten Anwalt zu finden, der Euch in der Sache vertritt.
Welches Gesamtvolumen haben denn die von Euch gekauften Gutscheine?
Die Reise ist komplett bezahlt und der Urlaub ist (leider) schon vorbei.
Der Gutschein wurde nicht gekauft. Das Unternehmen verspricht eine Gutschrift von 50,-- Euro bei der nächsten bei dem Unternehmen gebuchten Reise.
Anrufen bringt nix, da landet man nur in einer "Endloschleife" (alle Telefons sind zur zeit besetzt). -
"Kielpinski" wrote:
Hi,ich habe vor paar Tagen einen Bericht gesehen, der besagte, daß mehrere Online-Reiseanbieter eine Art Schiedstelle angelegt haben, irgendetwas mit RIV soll der "Verein" heißen. Habe eben gegoogelt - hier der Link
http://www.reiseschiedstelle.de/
Prüf mal, ob das Internetportal, über das Du gebucht hast, evtl. auch in dem Verein Mitgleid ist, denn dann sparst Du Dir den Rechtsanwalt...
Viel Glück! Viola
Leider sind die nicht dabei. (Die wissen vielleicht warum ...)
Da muss ich wohl oder übel die 50,-- Euro in den "Wind" schreiben.
Ich kann nur andere warnen, dort nicht in der Erwartung des Gutscheines zu buchen, leider darf ich ja hier nicht genau schreiben, um welches Portal es sich handelt.
Wer von Euch das genau wissen will, kan mir ja ne Mail schreiben ..