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Doppelzimmer gebucht, einer fällt aus

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  • Florian80wF Offline
    Florian80wF Offline
    Florian80w
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Mal allgemein gefragt zu folgender Situation: Zwei Personen buchen als Pauschalreise ein DZ. Der Veranstalter bietet auch EZ oder DZ zur Alleinbenutzung an, jeweils mit erheblichem Aufschlag. Person B erkrankt wenige Tage vor Abreise, Person A will reisen und macht das auch, kommt also allein am gebuchten Hotel an. Dürfen Hotel oder Veranstalter ihm deshalb nachträglich den Aufschlag für DZ zur Alleinbenutzung berechnen?

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    • reiselillyR Offline
      reiselillyR Offline
      reiselilly
      Experte Südtirol
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Haste Langeweile? 😳

      Vergangenheit ist Geschichte,
      Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Florian80wF Offline
        Florian80wF Offline
        Florian80w
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nöö, Rüsselseuche.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • editheE 1
          editheE 1
          edithe
          Admin Türkei Experte Türkische Riviera
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das Thema gabes doch erst letzte Woche, wo Du einen Ratschlag gabst ..
          Schon vergessen ?@Florian..

          Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mkfpaM Offline
            mkfpaM Offline
            mkfpa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Wenn B wegen Rüsselseuche nicht mit kann und keine Änderung der Buchung erfolgt dann wird dir nichts zusätzlich berechnet.

            Wenn du dir aber, z.B. in einigen asiatischen Ländern, spontan einen Ersatz für deine rüsselverseucht verhinderte Begleitung suchst kann es im Hotel durchaus zu Zusatzkosten kommen. Das nennt sich dann Joiners-Fee. 😆

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Florian80wF Offline
              Florian80wF Offline
              Florian80w
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @edithe
              Da wurde sie aber nicht beantwortet, sondern der Thread geschlossen wegen Veranstalterbezug.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Eine Nachforderung an die reisende Person gibt es nicht, für die Kosten muss ja die nicht reisende Person einstehen.
                Dabei ist es unerheblich, welcher Körperteil verseucht ist ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • reiselillyR Offline
                  reiselillyR Offline
                  reiselilly
                  Experte Südtirol
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Florian80w,

                  bei verseuchten Körperteilen würde ich es mal hiermit versuchen

                  Vergangenheit ist Geschichte,
                  Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK 1
                    KourionK 1
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                    #9

                    @vs
                    So ist es normalerweise.
                    Hier - Pauschalreise für 2 Personen im DZ ( = 2x Grundpreis) kostet wohl weniger als Pauschalreise für 1 Person (Grundpreis + EZ-Zuschlag).

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das ist mir durchaus bewusst, Kourion. Allerdings wird vermutlich der Rüsselnde nicht ungeschoren und ohne Stornokosten davonkommen und somit ist die nicht zu erbringende Leistung kompensiert - entweder durch ihn oder durch seine Versicherung.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                        #11

                        @vs
                        Ok, alles klar. Danke. Anderes würde mich auch wundern.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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