• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1711013484713

    Selbstverständlich wäre es sinnvoll vorzutragen, dass durch den unmöglichen Check In 1 Nacht und ein Tag der Erholungszeit komplett verloren gingen und demnach zur Erstattung auch noch eine Kompensation gefordert wird.

    Allerdings schreibt er ja, dass die Kostenübernahme (nicht die Differenz) für die alternative Unterbringung (zumindest für die Nacht der Anreise) zugesagt wurde und kann demnach genauso gut auf dieser Vereinbarung bestehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • NiklasFM
    Dabei seit: 1710928771365
    Beiträge: 7
    geschrieben 1711102596905

    Eben darum ging es mir auch: Mir wurde von zwei Mitarbeitern in der Hotline gesagt, dass Booking für jegliche Kosten aufkommen würde. Nicht nur aus reiner Verzweiflung habe ich mich für 140 Eur relativ "selbstverständlich" eingecheckt - ich war einfach vollkommen sicher, dass dieser überzogene Preis nicht aus meinem Geldbeutel gezahlt werden würde.

    Ich verstehe eure Kommentare dazu, dass ich ja keinen Schaden hätte wenn ich brav 27 Eur erstattet bekomme, aber dann würden wir ja auch von 5 Nächten wunderbarer Urlaub in toller Unterkunft reden müssen und nicht von -1 Nacht im Freien und 4 weiteren Tagen selbstorganisierte Basic-Unterkunft über Airbnb.

  • NiklasFM
    Dabei seit: 1710928771365
    Beiträge: 7
    geschrieben 1711104631943

    Ich habe mich jetzt nochmal telefonisch mit Booking in Verbindung gesetzt - die Sache wird nochmal geprüft und es wurden meine Standpunkte zumindest mal verschriftlicht. Mal sehen - danke Euch btw. für jegliches Feedback!!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1711128989572 , zuletzt editiert von Kourion

    Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsversuchen / Kunden von Booking.com sollten sich vor Betrügern in Acht nehmen.

    UT: Booking.com bestreitet Sicherheitsleck

    ------------

    Älterer Artikel der VZ - Betrugsversuche bei Booking.com

    Dort ein UT: "Betrugsversuche auch bei anderen Plattformen"

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1711142498871 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @NiklasFM

    Dann hoffen wir mal, dass sich die Einstellung gegenüber deinem Begehren noch ändert!?

    Leider ist booking.com kein Mitglied der SÖP, dann wäre ein evtl. erforderliches Schlichtungsverfahren deutlich vereinfacht.

    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gemäß regelmäßiger Rechtsprechung in dem von dir geschilderten Geschehen ein Anspruch auf Kompensation der geminderten Erholungszeit besteht und der du nicht etwa mit der reinen Erstattung der Kosten für die nutzbare Unterkunft gleichgestellt gelten darfst.

    Die Bekundung aufrichtigen Mitgefühls ist zwar nett aber nicht ausreichend.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1731750293341 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Bitte nicht wundern:

    Wir haben den Booking- Thread/das Booking Thema--hierher ,also in das Allgemeine Forum verschoben.

    Booking ist kein Veranstalter, sondern Händler (Merchant -System ) und ist gleichzeitig auch noch als Vermittler tätig.

    Damit ist das Thema hier richtig angesiedelt.

  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
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    geschrieben 1732337727827

    Ich habe über booking eine Unterkunft vom 22.-25.11. auf Fuerteventura gebucht.

    Die Unterkunft wollte uns mitteilen wie wir in die Wohnung Gelagen . Das passierte aber erst nachdem im eine Stunde vor

    dem möglichen Check in booking angerufen habe .

    der Vermieter meldete sich weder auf meine Nachricht noch telefonisch.

    Um 18 Uhr in der Wohnung angekommen stellten wir fest dass die Klospülung defekt ist (zum spülen muss man den Wasserkasten öffnen . Die Dusche ist kaum nutzbar ( hier wurde schon versucht die Duschstange mit Panzerband zu reparieren) und der angepriesene Balkon in einem desolaten Zustand.

    Der Vermieter hat mir dann eine Stornierung angeboten und so getan als wüsste er nichts von den Mängeln. Er wolle sie am nächsten Tag beseitigen.

    Ich habe dann booking angerufen und die haben versucht den Vermieter anzurufen und eine Preisminderung zu erreichen was nicht gelang .

    gegen 21.45 erhielt ich eine Nachricht, dass der Vermieter nur eine Stornierung anbietet.

    Die Insel ist ziemlich voll und eine so kurzfristige Buchung kaum möglich und zudem natürlich auch ziemlich teuer.

    So etwas ist uns noch nie passiert.

    welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch?

    Vielen Dank Schneeglitzern

  • Since 1922
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1732344549688

    Du hast 3 Nächte gebucht?

    Du kannst dich jetzt fürchterlich aufregen und dir die 3 Tage versauen, veruchen, eine neue Unterkunft zu finden und zu stornieren - dann bekommst du dein Geld wieder. Das kostet dich einen Tag. Bist du dann glücklicher?

    Oder aber, Du bleibst in dieser Wohnung und arrangierst dich mit den Gegebenheiten - dann hast du 3 Urlaubstage vor dir. Das würde ich tun.

  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1327
    geschrieben 1754291171077

    Mehr als 10.000 Hotels klagen auf Schadenersatz wegen Bestpreisklauseln bei booking.com

    Klick

    Ich kann das Ansinnen der Hotels ja durchaus verstehen. Gerade und insbesondere weil das Unternehmen eine so marktbeherrschende Stellung hat.

    Als Verbraucher habe ich booking immer als absolute Bereicherung erlebt. Natürlich auch wegen der Bestpreisklausel aber auch wegen Stornierungsbedingungen, Übersichtlichkeit, keine Fallstricke, beste Bebilderung der Unterkünfte. Und sie haben ihr Angebot um z.B. Mietwagen und Flüge erweitert. Von der User-Experience war und bin ich immer sehr zufrieden mit dem Angebot.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59387
    geschrieben 1754380946194 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es handelt sich hier um eine Art Knebelverträge, die den Wettbewerb verzerren und auch nicht im Sinne des Verbraucherinteresses sind. Eine juristische Bewerten halte ich für durchaus plausibel.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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