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Mietwagen-Versicherungen

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  • bonsaipassB Offline
    bonsaipassB Offline
    bonsaipass
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hier eine kleine Anekdote aus dem Bereich Mietwagen.
    Alle großen Vermieter, bzw. deren regionalen Ableger versuchen vor Ort ein paar Euro/Dollar/Pfund, ... dazuzuverdienen. Da es meist günstiger ist, sich den Wagen von Deutschland aus über einen Veranstalter zu besorgen, schließt man hier auch entsprechende Versicherungen mit ein.
    Vor Ort erklären die Agenten dann, dass man XX €/$ Selbstbeteiligung hätte und bieten dann sofort eine verlockende Zusatzversicherung an. Es lohnt sich das Kleingedruckte in den deutschen Verträgen genau zu lesen: "Die örtliche Selbstbeteiligung wird Ihnen auf Anfrage von TUI / FTI / DER /... erstattet". Der Mieter geht also in Vorauskasse und muss sich die SB wieder zurück holen.
    Nicht auf die Trickst der örtlichen Vermieter hereinfallen - nicht doppelt verischern.

    Ein extremes Beispiel EUROPCAR australia hat eine SB von 2350 AU$ !!! Da könnte man schon auf die Zusatzversicherung zurückgreifen.

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Alter Hut, darauf wirst Du bei einer Mietwagenbuchung von jedem Reisebüro hingewiesen. Trotzdem danke.

      Viele Grüße.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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      • CaptainJarekC Offline
        CaptainJarekC Offline
        CaptainJarek
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sollte es da einen Grund geben nicht darauf hinzuweisen?
        Bei den meisten Anbuchungen im Reisebüro sind alle relevanten Versicherungen ohne Selbstbehalte inkludiert. Warum sollte man das verschweigen?

        Viele Grüße.

        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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        • ichmagreisenI Offline
          ichmagreisenI Offline
          ichmagreisen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Weil das -leider- nicht in jedem Reisebüro zum Service gehört.
          So habe ich mabysc verstanden.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ginusG Offline
            ginusG Offline
            ginus
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das was ichmagreisen und mabysc hier schreiben kann durchaus so sein, nicht alle RB-Mitarbeiter können für sich requirieren sie seien gut und breitgefächert über die Angebote und Leistungen dessen, was sie so verkaufen, informiert. Das ist einfach so. Dabei war das sicher mal bei der Ausbildung zu erlernen?

            Wenn wir aber jetzt schon das Thema Mietwagen-Versicherungen am laufen haben denn doch mal Fragen von mir spezieller Art.

            @ captainjarek,

            du sagst, dass die allermeisten Mietwagenbuchungen ohne Selbstbehalte in den Versicherungen vermittelt würden. Hast du das jetzt nur verkürzt ausgedrückt mit "enthalten", oder stimmst du zu, dass meistens/immer zuerst der Buchende in Vorleistung treten muss und dann eine Rückvergütung durch z.B. den Veranstalter (driveFTI oder wer auch immer) erhält. Auch das sollte genau so dem Kunden ausdrücklich vermittelt werden. Auch zum Thema inkludierte Leistungen: mal ist z.B. der 2.Fahrer kostenmäßig bereits enthalten mal nicht? Mal soll der Tank halb voll sein, mal ganz voll. Kindersitze, Navis und dergleichen habe ich noch nie inkludiert gesehen, ein Irrtum?

            • Insassenunfallversicherung? Ist sie enthalten oder nicht. Ich denke mal eher nicht/nie? Muss immer vor Ort zugebucht werden, oder doch nicht. Gibt es Länder (ggf. sogar in EU) wo bei unverschuldeten Unfällen gegnerische Haftpflicht Personenschäden dennoch nicht/ganz gering übernimmt?
            • gibt es Schäden die nicht versicherbar sind mit der sog. CDW. Glas, Unterboden, Vandalismus?.
            • erfolgt die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Unter welchen Umständen ist die Kfz-Halterversicherung von der Leistungspflicht befreit, und ob/in welchem Umfang ist dies dennoch vom Veranstalter gecovert.
              All das sollen die Herrschaften im RB mir sagen oder zumindesten leicht anreissen und auch die Vermietbedingungen übergeben 😉??

            Das kann ich kaum glauben.

            LG Ginus

            Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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            • CaptainJarekC Offline
              CaptainJarekC Offline
              CaptainJarek
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              mabysc wrote:
              Wir wurden noch nie auf so etwas hingewiesen und früher haben wir immer per RB gebucht.

              Früher, früher ... früher gab´s auch noch keine Autos ( aber schon "Reisebüros" ). Was zählt ist das hier und jetzt!

              ginus wrote:
              Das ist einfach so. Dabei war das sicher mal bei der Ausbildung zu erlernen?

              Ehrlich gesagt bin ich mir da gar nicht so sicher. Habe den "Rahmenlehrplan" der IHK nicht im Kopf, aber Mietwagen dürfte da kaum oder gar nicht auftauchen. Dafür dürfen sich die Azubis mit dem Auswendiglernen aller ICE-Bahnhöfe beschäftigen die sie dann bei einer x-beliebigen Zugfahrt in der richtigen Reihenfolge aufsagen dürfen. Das könnte man zwar innerhalb von Sekunden nachgucken, aber nein, sowas muss ja "gelernt" werden.
              Ist halt typisch deutsche Bürokratie bei den Kammern. ( ... und steht auf einem anderen Blatt )

              @ginus:

              Ich stimme zu, die gängige Konstruktion bei den Selbstbehalten ist regelmäßig Vorlage vor Ort und Ausgleich innerhalb weniger Tage ( glaubt man ja regelmäßig nicht, klappt aber tatsächlich innerhalb von zwei, drei Werktagen ) daheim in Deutschland vom Anbieter des Mietwagens ( Veranstalter / Broker )
              Bei den weiteren inkludierten Leistungen kommt´s regelmäßig auch auf den Anbieter in Deutschland aber auch auf die Mietwagenfirma vor Ort an. Das ist eigentlich bei jedem ein wenig anders. Mal ist was dabei, manchmal auch nicht. Das wird mit dem Kunden auch entsprechend durchgegangen. Will er z.B. für ´ne Woche Mietwagen X und seine Frau will mitfahren, da kann es sein das Anbieter A 200,- EUR kostet und 5 EUR pro Tag für den Zweitfahrer haben will und Anbieter B kostet 219,- EUR und hat den Zweitfahrer bereits inkludiert. Also wird ihm Anbieter B vorgeschlagen.
              Bei jedem Wunsch des Kunden muss man also das angebotene Fahrzeug genau auf diesen einen Kunden individuell abstimmen.
              Auch Kindersitze und Navis können übrigens schon inkludiert sein ( allerdings vielleicht nicht in den Klassen die Du üblicherweise buchst?! 😛 )
              Auch über die alle möglichen und unmöglichen Versicherungen für exakt das gewünschte Auto wird der Kunde immer aufgeklärt. Und da der Kunde normalerweise außer Stande ist diesen Informationsüberschuss sofort zu verarbeiten, erhält er alle Details seines Mietwagens auf einem zweiseitigen, übersichtlichem Merkblatt. Da steht dann sogar drauf an wen er sich z.B. in Falle eines Unfalls in welcher Reihenfolge zu wenden hat usw.

              Mehr kann man glaube ich für einen 08/15 Mietwagenbucher nicht tun.

              mabysc wrote:
              Einfach mal so von einem "alter Hut" und "man wird von jedem Reisebüro hingewiesen" zu sprechen ist wohl etwas zu überheblich.

              Nö, ist es nicht. Ein gutes Reisebüro wird Dich darauf hinweisen. Tut es das nicht, hast Du eher die Bekanntschaft eines nicht so guten Büros gemacht.

              Viele Grüße!

              Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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              • BulgarienfanB Offline
                BulgarienfanB Offline
                Bulgarienfan
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich lese immer nur von "Selbstbehalt". Meine Sorge ist eine andere. Nicht in jedem Land wird die gesetzliche Mindestdeckungssumme hoch genug sein, um wirklich alle Personenschäden abzudecken. Man könnte also bei schweren Schäden des Unfallgegners (wenn man schuld ist) wie Invalidität trotz Versicherung sein Leben lang bezahlen müssen. Kann man sich dagegen versichern?

                Gruß

                Manfred

                Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                • ginusG Offline
                  ginusG Offline
                  ginus
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Bulgarienfan,

                  das ist natürlich der größt anzunehmende Gau und trotzdem, du hast recht, es kann passieren, dass die Deckungssumme nicht ausreichend ist (südliche Länder, anscheinend auch USA und mehr Länder), weil sie oft lächerlich gering sind (gefunden: 100.000,- Sach und 500.000 Personenschäden).

                  Also auf deine Frage, ich meine ja, kann man, auch schon hier in De.als Sonderversicherung unabhängig vom Vermittler und Vermieter. Captain mag mich berichtigen wenn ich falsch unterrichtet bin. Ob die Höhe der Versicherungssummen jeweils automatisch im Vermittlungsvertrag/Voucher aufgeführt sind ist mir nicht bekannt??? Wichtig, nachdem die deutsche Rechtssprechung in einem (aufsehenerregenden) Fall bei einem Unfall im Ausland zwischen Unfallgegnern alle aus De. auch die Schadensersatzansprüche nach deutschem Recht bejaht hat.

                  Außerdem lohnt sich für jeden auch mal ein Blick in die eigene Kfz Police. Mallorca Police includiert heißt hier das Zauberwort. Natürlich muss man zuvor prüfen ob das bereiste Land auch miteingeschlossen ist. Die Sonderversicherung heißt meine ich ebenfalls Mallorca Police oder auch Traveller (Police).

                  Wer weiß das schon alles, (alle guten)RB Mitarbeiter????

                  LG Ginus

                  @ captain
                  reichlich respektlos deine Vermutungen hinsichtlich der von mir angemieteten Autoklassen, da sag ich einfach auch 😛 zurück.
                  Von wem stammt der 2-seitige Schrieb zu den Details üblicherweise?

                  Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                  • CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarek
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wenn einem Deckungssummen von üblicherweise 1.000.000 bis 2.000.000 EUR bei einer RB-Buchung nicht ausreichen ( in den USA mit dieser kranken Schadenersatzrechtsprechung kann das ja schonmal passieren ... in Europa ist eher schwierig eine solche Grenze zu knacken ), der kann sich explizit noch höher versichern.

                    ginus wrote:
                    Wer weiß das schon alles, (alle guten)RB Mitarbeiter????

                    Na ich hoffe doch!

                    ginus wrote:
                    Von wem stammt der 2-seitige Schrieb zu den Details üblicherweise?

                    Je nach Anbieter mal vom Anbieter direkt, mal vom Reisebüro.

                    Viele Grüße!

                    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                    • BulgarienfanB Offline
                      BulgarienfanB Offline
                      Bulgarienfan
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Erstmal Danke für die Antworten. Ich wollte auch darauf hinweisen, dass bei Rent-a-car im Ausland vor Ort der Selbstbehalt nicht das eigentliche Problem ist. Sondern dass man vielmehr auf die Deckungsumme der Haftpflicht achten sollte. "Günstig" kann hier eine Katastrophe bedeuten. Man kann sich das restliche Leben versauen.

                      Gruß

                      Manfred

                      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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