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Reiseabsage durch Fehler beim Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • steinsteinS Offline
    steinsteinS Offline
    steinstein
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo liebe community,

    ich habe folgendes problem:

    reise gebucht, das grand hotel binz für den 16. bis 30.8.
    gebucht wurde im reisebüro, die buchung lief erst auf anfrage (diese wurde am 6.8. gestartet), die bestätigung durch den veranstalter kam am 8.8. nachmittags.

    nun heute das desaster: laut veranstalter kann unsere buchung nicht aufrecht erhalten werden, weil das hotel angeblich die anfrage abgelehnt hat, aber jemand in der reservierungsabteilung des veranstalters geschlafen hat und dem reisebüro die buchung positiv bestätigt hat.
    die angebotene alternative entspricht in keinem fall den vorstellungen, da anderer ort, niedrigere hotelkategorie und von der ausstattung her nicht so gut. daher wurde die alternative abgelehnt.

    was verwunderlich ist: am 8.8. abends und auch am 11.8. telefonierte das reisebüro noch mit idem veranstalter wegen verschiedener kleinigkeiten, die buchung betreffend. da war beide male keine rede davon, daß gar keine reservierung vorlag.

    nun ist das problem, es müsste noch einmal eine anfrage bei einem anderen reiseveranstalter gestartet werden (abreise geplant diesen samstag, also äußerst knapp). und selbst falls eine anfrage bestätigt werden würde, hat der VA noch das gestern überwiesene geld (dieses wird zurücküberwiesen, sobald es dort eingetroffen ist).
    falls wir also eine neue reise bekommen, fehlt das geld erstmal (der reisepreis beträgt knapp 5500 euro), um diese summe nochmal an einen anderen veranstalter zu überweisen.

    zu allem übel wurde auch für die mitreisende mutter ein flug aus dem ausland hierher gebucht, sowie ein mietwagen für die anreise nach binz bestellt.

    nun meine frage: inwiefern ist der reiseveranstalter schadenersatzpflichtig? wenn keine ersatzreise zu bekommen ist, ist der mietwagen umsonst da nicht benötigt und auch der flug (für beides entständen stornokosten). gibt es sowas wie schadenerstz für entgangene urlaubsfreuden?

    das alles ist mehr als ärgerlich und mir will nicht in den kopf, daß der Reiseveranstalter einfach
    wegen einem mitarbeiterfehler den reisevertrag bricht, ohne einem irgendwie entgegen zu kommen. denn jeder kunde der storniert wird schließlich auch zur kasse gebeten.

    ich würde mich über eure meinung zu diesem thema sehr freuen.

    lg
    steinstein

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    • maus333M Offline
      maus333M Offline
      maus333
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das ist ne schwere Frage und scheinbar hat keine eine wirkliche Lösung. Ich leider auch nicht. Bin auf die Antworten gespannt. Oder gibt es mittlerweile was Neues?

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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        als erstes würde ich einmal klären, ob der Fehler wirklich beim Veranstalter liegt. Denn das kommt mir doch etwas komisch vor. Hattest Du denn schon selbst mit dem Veranstalter Kontakt und hat er diesen Vorgang so bestätigt?

        Da das Hotel in Deutschland liegt würde ich dort als nächstes persönlich anrufen und nachfragen, ob ein entsprechendes Zimmer bzw. die entsprechenden Zimmer denn vorrätig sind und fragen, was diese kosten würden.

        Dann den Veranstalter informieren und auf den Vertrag bestehen. Eventuell darauf, daß dieser den Mehrpreis übernimmt.

        Das wäre die jetzt denkbare Vorgehensweise. Über den Rest sollte man sich erst dann Gedanken machen, wenn so nicht weiterzukommen ist.

        Gruß

        Berthold

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        • steinsteinS Offline
          steinsteinS Offline
          steinstein
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          hallo zusammen,

          ich merke schon, schweriger fall.
          ein paar neuigkeiten gibt es zu berichten:

          als erstes: ja, das hotel wurde schriftlich durch den reiseveranstalter bestätigt. es gab eine bestätigung vom reisebüro und am montag kam auch eine schriftliche bestätigung vom veranstalter nach hause.
          die absage der buchung lief über das reisebüro, dort haben 2 mitarbeiterinnen unabhängig voneinander die ansage entgegengenommen.

          kurios: heute kamen per post sogar die unterlagen.

          und ja, auch mit dem hotel wurde kontakt aufgenommen, und es sind tatsächlich noch 2 zimmer frei, allerdings zu einem höheren preis.

          wir versuchen jetzt, daß die mehrkosten vom veranstalter übernommen werden.

          wenn gewünscht, werde ich weiter berichten.

          lg
          steinstein

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            steinstein wrote:
            wenn gewünscht, werde ich weiter berichten.

            lg
            steinstein

            Es ist gewünscht!!!

            LG

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Summer7S Offline
              Summer7S Offline
              Summer7
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ....versucht da jemand die Zimmer teurer zu verkaufen, oder sehe ich das falsch?

              24.11. - 04.12.2014 Arabella Azur , 11.11. - 23.11.2015 Arabia Azur,
              09.- 16.04.2016 Albatros Palace

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • steinsteinS Offline
                steinsteinS Offline
                steinstein
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                hallo zusammen,
                kurzes update:

                nachdem das reisebüro sich wie verrückt reingehängt hat sieht es nun wohl so aus, daß wir noch einen hoffnungsschimmer haben. genaueres erfahre ich aber erst morgen, weil die bearbeiterin beim veranstalter schon feierabend hatte :?

                das hotel hat sich wohl etwas quer gestellt. weil wir selber dort angerufen haben und buchen wollten, wollten die natürlich das zimmer an uns verkaufen, da der reisepreis höher wäre als wenn es über den veranstalter gehen würde. nun hat das hotel wohl aber doch eingelenkt, und die buchung soll über den veranstalter laufen.

                ich berichte morgen weiter, sobal dich mehr weiß.

                lg
                steinstein

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                • indianoceanI Offline
                  indianoceanI Offline
                  indianocean
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo steinstein,

                  also wir hatte auch schon 2-mal das Problem (bei DERTOUR): 1-mal waren wir, trotz Voucher, nicht im Hotel gebucht. Ist nur durch einen Zufall vorher herausgekommen (Silvesterreservierung). Problem: Kontingent des Veranstalters ausgeschöpft, nur noch teurere Zimmerkategorien frei. Über unser Reisebüro wurde dann, einen Tag vor der Abreise, über DERTOUR ein entsprechendes Zimmer direkt gebucht, ohne Mehrpreis für uns. Nachdem wir dann auch noch einige Probleme (Ausflüge vor Ort) hatten, um die wir uns selbst kümmern mussten, haben wir nach der Reise von DERTOUR nach einer „Beschwerde“ über das Reisebüro sogar 25% des Hotelpreises erstattet bekommen (innerhalb 10 Tagen).
                  Ein anders mal wurde uns am Tag der Abreise, auch mit schon ausgehändigten Vouchers, mitgeteilt, dass das Hotel leider überbucht sei. Das uns alternativ angebotene (billigere) Hotel haben wir abgelehnt, selbst eine (teurere) Alternative vorgeschlagen (bzw. darauf beharrt) … und auch ohne Probleme erhalten.
                  Wir buchen zwar auch viel über diesen Reiseveranstalter, aber ich an eurer Stelle würde einfach mit Nachdruck auf der Bestätigung bestehen, dann sollte es auch klappen 😉

                  LG

                  Pascal

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ginusG Offline
                    ginusG Offline
                    ginus
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo steinstein,

                    in diesem Zusammenhang würde ich doch mal brennend interessieren, wer denn dieser Veranstalter war, der dieses Hickhack bei dir veranstaltete?

                    Hi black 010,

                    das kommt mir doch alles nicht unbekannt vor 😉 😉 !!!

                    LG Ginus

                    Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                    • steinsteinS Offline
                      steinsteinS Offline
                      steinstein
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      hallo zusammen,
                      wenn die nennung des veranstalters laut forenregeln erlaubt ist werde ich das tun...bin mir da aber unsicher.

                      letztendlich haben sich hotel und veranstalter nun doch noch geeinigt. das hotel wollte die zimmer lieber teurer direkt verkaufen als zur ausgehandelten rate des reiseveranstalters.

                      aber wie gesagt, eine einigung wurde herbeigeführt und der urlaub wurde angetreten 🙂

                      lg
                      steinstein

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        die Nennung des Veranstalters ist erlaubt. Die nennung eines Vermittlers nicht.

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • olli_o2O Offline
                          olli_o2O Offline
                          olli_o2
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          steinstein, werdet ihr denn jetzt dort "normal" behandelt oder lässt der Hotelmanager euch seinen Ärger spüren?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • SelbstdenkerS Offline
                            SelbstdenkerS Offline
                            Selbstdenker
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • mosaikM Offline
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                              mosaik
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @privacy - ich staune immer wieder, was du so alles ausgräbst 😉

                              @steinstein - kann ein Veranstalter seine versprochene(n) Leistung(en) nicht einhalten und erkennt dies vor Abreise, muss er dem Kunden ein kostenloses Rücktrittsrecht einräumen; sofern er in der Lage ist, eine Alternative aus seinem Programm anbieten;

                              Das mit einem Schadenersatz ist schon etwas komplizierter. Denn da wird auch zu berücksichtigen sein, welche Zeit der Kunde für eine Alternativlösung hat - also, wie lange es noch bis zur Abreise wäre (u. a. Faktoren)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                wo ist jetzt der Link von @privacy hin verschwunden 😱 ?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mosaikM Offline
                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  nicht @steinstein sondern @Selbstdenker 😉 - was ist da heute Nachmittag hier los 😘

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • privacyP Offline
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                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Entschuldigung Mosaik, der Beitrag wurde vom Eröffner 2x gepostet. Dachte, meine Antwort passt besser unter "MS Deutschland" hier im Reiserecht.

                                    Da ist er noch zu finden.

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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