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Hotel per Internet gebucht, Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mi_chilM Offline
    mi_chilM Offline
    mi_chil
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Bei der Buchung der Versicherung habe ich das Kästchen mit dem Versicherungsbedigungen AGBs nicht angekreuzt. Ist dieses Kästchen keine Voraussetzung für den Abschluss?

    Vielen Dank
    Michail

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    • Ronny87R Offline
      Ronny87R Offline
      Ronny87
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wahrscheinlich hast du es dann auch nicht dazugebucht, denn es ist ein Pflichtfeld. Was steht in der Bestätigung?

      LG

      Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Erika1E Offline
        Erika1E Offline
        Erika1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die Reiseveranstalter legen großen Wert darauf, dass das Akzeptieren der AG angeklickt wird.

        Versicherer im Zusammenhang mit einer Reisebuchung eher nicht. Von denen bekommt man die Bedingungen im Versicherungsfall um die Ohren gehauen.

        Grund:

        Das Hauptgeschäft ist die Reisebuchung, AGB klicken erforderlich.

        Nebengeschäfte bedürfen der Bestätigung der AGB offenbar nicht.

        mi chil,

        schau in Deine Bestätigung.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mi_chilM Offline
          mi_chilM Offline
          mi_chil
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Anm. d. Admins: Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt

          In der E-mail Bestätigung des Reisenveranstalters stand kein Hinweis, daß ich eine Versicherung gebucht habe.
          Nur der unverbindlicher Satz:
          REISEVERSICHERUNG
          Haben Sie eine Reiseversicherung gebucht, so erhalten Sie
          Ihre Versicherungspolice direkt von der Versicherung per Email. Sollten Sie
          sich noch nicht für einen Versicherungsschutz entschieden haben,
          empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung.
          Setzen Sie sich bitte hierzu mit unserem Service Team unter
          der Telefon Nummer: 01805 - 185 285 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, ggf. andere Preise aus dem Mobilfunknetz)
          oder per Mail: service@payback-reisen.de in Verbindung!

          Ich habe meine Buchungseingaben von der Hotline angefordert. Das Kästchen Reiserücktrittsversicherung (58 Euro) war ausgewählt.
          Das Kästchen für die Akzeptierung der Versicherungs-AGBs war nicht angekreuzt. Die Hotline hat mir gesagt, daß dieses Käsctchen keine Voraussetzung für den Abschluß der Versicherung ist.

          Was spielt dieses Kästchen dann für eine Rolle?
          Eigentlich muss es Pflicht sein, die Versicherungsbedigungen zum Lesen und sie zu akzeptieren.

          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mi_chilM Offline
            mi_chilM Offline
            mi_chil
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Anm. d. Admins: Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt
            @Erika1

            Ich habe die Hotline diesbezüglich gefragt und als Antwort kam, daß die Reiserücktrittsverischerung auch ohne das Ankreuzen der Versicherungs-AGBs abgeschlossen wird. Das Akzeptieren der AGB's der Versicherung ist keine Voraussetzung für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.

            Ich kann nicht beweisen, daß ich keine Versicherung ausgewählt habe. Es geht nicht um die 58 Euro sondern ob ein Veranstalter das Recht hat eine Reiserücktrittsversicherung ohne die Akzeptierung der AGB's der Versicherung abzuschließen?
            Ich kann die Reise des Veranstalters nicht buchen wenn ich die allgemeinen AGB's des Veranstalters nicht akzeptiere und in diesem Fall habe ich es gemacht.

            Warum können die Reiseveranstalter eine Reiserücktrittsversicherung für den Kunden abschliessen ohne die Akzeptanz der Verischerungbedigungen durch den Kunden.

            Warum ist das Kästchen bei der Auswahl der Reiserücktrittsversicherung mit dem Text

            Ich habe die Versicherungsbedingungen zur Kenntnis genommen!

            vorhanden?

            Ich kenne mich mit den rechtlichen Bestimmungen nicht aus. Soll ich die Aussage aus der Hotline glauben?

            Lg

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ronny87R Offline
              Ronny87R Offline
              Ronny87
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Also wenn die Versicheurng laut Hotline vorhanden ist, ist es o.k.!

              Aber bei Flugbuchungen, die auch mit Reiseversicherungen zusammenarbeiten, ist das Akzeptieren der AGB´s definitiv ein Pflichtfeld!

              LG

              Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • soedergrenS Offline
                soedergrenS Offline
                soedergren
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Versicherer im Zusammenhang mit einer Reisebuchung eher nicht. Von denen bekommt man die Bedingungen im Versicherungsfall um die Ohren gehauen.

                Yep, Erika, und deswegen hat sich der Gesetzgeber was neues einfallen lassen, mal sehen, ob's wirkt:

                Wichtige Änderung der gesetzlichen Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)

                Zum 01. Juli 2008 wird die gesetzliche Informationspflichtenverordnung im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) für alle in Deutschland tätigen Versicherer wirksam.

                Vor jedemVersicherungsabschluss muss dem Versicherungsnehmer (Kunden) ein Produktinformationsblatt (PIB) übergeben werden. Das PIB beschreibt in verständlichen Worten die wesentlichen Inhalte des Produktes und informiert über die relevanten Vertragsbestimmungen

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • AdelaideA Offline
                  AdelaideA Offline
                  Adelaide
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Traue keiner inkompetenten Hotline, mache das lieber schriftlich! Wenn die AGB's nicht akzeptiert werden wird kein vernünftiges Unternehmen einen Vertrag mit dir abschließen.

                  LG Adriana

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • RabenerR Offline
                    RabenerR Offline
                    Rabener
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Rechne doch den Reisepreis aus und Du weißt, ob die Versicherung
                    enthalten ist. In der Bestätigung müßte normalerweise eine Auflistung
                    sein, wie sich der Reisepreis zusammen setzt.

                    Gruß

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mi_chilM Offline
                      mi_chilM Offline
                      mi_chil
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Anm. d. Admins: Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt
                      @soedergren
                      Ich habe bei der Versichrung angerufen und sie haben die Versicherung sofort storniert.
                      Der Veranstalter darf keine Versicherung ohne die Versichrungsbedigungen zu akzeptieren abschliessen. Sie haben gesehen, daß ich die Versicherungsbedigungen nicht akzeptiert habe.
                      Vielen Dank.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mi_chilM Offline
                        mi_chilM Offline
                        mi_chil
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Rabener wrote:
                        Rechne doch den Reisepreis aus und Du weißt, ob die Versicherung
                        enthalten ist. In der Bestätigung müßte normalerweise eine Auflistung
                        sein, wie sich der Reisepreis zusammen setzt.

                        Gruß

                        Im Reisepreis war die Versicherung nicht enthalten. In der Bestätigung war kein Hinweis über den Abschluss eine Versicherung.
                        Ich habe mit der Versicherung gesprochen und sie haben die Versicherung sofort storniert. In meinen Buchungsdaten habe ich nie die Versicherungsbedigungen akzeptiert und sie haben es gesehen.

                        Lg

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LexilexiL Offline
                          LexilexiL Offline
                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @mi chil
                          nochmal zum besseren verständnis:
                          du wolltest eine versicherung abschließen? und nur, weil du die agb nicht anklicken durftest, stornierst du die jetzt wieder?
                          oder habe ich dein eröffnungsposting falsch verstanden?

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mi_chilM Offline
                            mi_chilM Offline
                            mi_chil
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Rabener wrote:
                            Rechne doch den Reisepreis aus und Du weißt, ob die Versicherung
                            enthalten ist. In der Bestätigung mußte normalerweise eine Auflistung
                            sein, wie sich der Reisepreis zusammen setzt.

                            Gruß

                            In der Reisepreis war keine Versicherung enthalten. Es war in der Bestätigung kein Hinweis über der Abschluß einer Versicherung.
                            Ich habe heute die Versicherung kontaktiert. Sie haben gesehen, daß ich die AGBS´s nicht akzeptiert habe und sie haben sofort die Versicherung storniert.

                            Lg

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DerCavemanD Offline
                              DerCavemanD Offline
                              DerCaveman
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              AGB, also auch Allgemeine Versicherungsbedingungen, beduerfen regelmaessig keiner Zustimmung durch den Kunden. Es reicht voellig aus, wenn der Kunde diese VOR oder spaetestens bei Vertragsschluss auf einfachem Wege einsehen kann. Ob er die liest oder gar irgendwo bestaetigt, ist fuer die wirksame Einbeziehung in den Vertrag voellig belanglos.

                              Der Kunde muss die AGB also weder lesen, noch muss er zustimmen. Er kann ihnen aber widersprechen, die Einbeziehung in den Vertrag also ablehnen. Dem Anbieter steht es dann frei, einen Vertragsschluss abzulehnen oder eben ohne Einbeziehung der AGB abzuschliessen. Wurden die AGB nicht wirksam einbezogen, kann man sich im Streitfall auch nicht darauf berufen und es wird nach der (wesentlich weniger detailiert definierten) gesetzlichen Lage sowie der Falleinschaetzung des jeweiligen Richters entschieden.

                              Das Bestaetigungsfeld in den angesprochenen Internetformularen entwickelt somit keine direkte Rechtswirkung, erleichtert aber die Beweisbarkeit einer wirksamen Einbeziehung der AGB.

                              Gruss
                              Caveman

                              1 Antwort Letzte Antwort
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