Hotel per Internet gebucht, Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht
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Die Reiseveranstalter legen großen Wert darauf, dass das Akzeptieren der AG angeklickt wird.
Versicherer im Zusammenhang mit einer Reisebuchung eher nicht. Von denen bekommt man die Bedingungen im Versicherungsfall um die Ohren gehauen.
Grund:
Das Hauptgeschäft ist die Reisebuchung, AGB klicken erforderlich.
Nebengeschäfte bedürfen der Bestätigung der AGB offenbar nicht.
mi chil,
schau in Deine Bestätigung.
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Anm. d. Admins: Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt
In der E-mail Bestätigung des Reisenveranstalters stand kein Hinweis, daß ich eine Versicherung gebucht habe.
Nur der unverbindlicher Satz:
REISEVERSICHERUNG
Haben Sie eine Reiseversicherung gebucht, so erhalten Sie
Ihre Versicherungspolice direkt von der Versicherung per Email. Sollten Sie
sich noch nicht für einen Versicherungsschutz entschieden haben,
empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung.
Setzen Sie sich bitte hierzu mit unserem Service Team unter
der Telefon Nummer: 01805 - 185 285 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, ggf. andere Preise aus dem Mobilfunknetz)
oder per Mail: service@payback-reisen.de in Verbindung!Ich habe meine Buchungseingaben von der Hotline angefordert. Das Kästchen Reiserücktrittsversicherung (58 Euro) war ausgewählt.
Das Kästchen für die Akzeptierung der Versicherungs-AGBs war nicht angekreuzt. Die Hotline hat mir gesagt, daß dieses Käsctchen keine Voraussetzung für den Abschluß der Versicherung ist.Was spielt dieses Kästchen dann für eine Rolle?
Eigentlich muss es Pflicht sein, die Versicherungsbedigungen zum Lesen und sie zu akzeptieren.LG
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Anm. d. Admins: Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt
@Erika1Ich habe die Hotline diesbezüglich gefragt und als Antwort kam, daß die Reiserücktrittsverischerung auch ohne das Ankreuzen der Versicherungs-AGBs abgeschlossen wird. Das Akzeptieren der AGB's der Versicherung ist keine Voraussetzung für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.
Ich kann nicht beweisen, daß ich keine Versicherung ausgewählt habe. Es geht nicht um die 58 Euro sondern ob ein Veranstalter das Recht hat eine Reiserücktrittsversicherung ohne die Akzeptierung der AGB's der Versicherung abzuschließen?
Ich kann die Reise des Veranstalters nicht buchen wenn ich die allgemeinen AGB's des Veranstalters nicht akzeptiere und in diesem Fall habe ich es gemacht.Warum können die Reiseveranstalter eine Reiserücktrittsversicherung für den Kunden abschliessen ohne die Akzeptanz der Verischerungbedigungen durch den Kunden.
Warum ist das Kästchen bei der Auswahl der Reiserücktrittsversicherung mit dem Text
Ich habe die Versicherungsbedingungen zur Kenntnis genommen!
vorhanden?
Ich kenne mich mit den rechtlichen Bestimmungen nicht aus. Soll ich die Aussage aus der Hotline glauben?
Lg
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Versicherer im Zusammenhang mit einer Reisebuchung eher nicht. Von denen bekommt man die Bedingungen im Versicherungsfall um die Ohren gehauen.
Yep, Erika, und deswegen hat sich der Gesetzgeber was neues einfallen lassen, mal sehen, ob's wirkt:
Wichtige Änderung der gesetzlichen Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)
Zum 01. Juli 2008 wird die gesetzliche Informationspflichtenverordnung im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) für alle in Deutschland tätigen Versicherer wirksam.
Vor jedemVersicherungsabschluss muss dem Versicherungsnehmer (Kunden) ein Produktinformationsblatt (PIB) übergeben werden. Das PIB beschreibt in verständlichen Worten die wesentlichen Inhalte des Produktes und informiert über die relevanten Vertragsbestimmungen
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Anm. d. Admins: Überflüssiges Zitat gem. der Verhaltensregeln entfernt
@soedergren
Ich habe bei der Versichrung angerufen und sie haben die Versicherung sofort storniert.
Der Veranstalter darf keine Versicherung ohne die Versichrungsbedigungen zu akzeptieren abschliessen. Sie haben gesehen, daß ich die Versicherungsbedigungen nicht akzeptiert habe.
Vielen Dank. -
Rabener wrote:
Rechne doch den Reisepreis aus und Du weißt, ob die Versicherung
enthalten ist. In der Bestätigung müßte normalerweise eine Auflistung
sein, wie sich der Reisepreis zusammen setzt.Gruß
Im Reisepreis war die Versicherung nicht enthalten. In der Bestätigung war kein Hinweis über den Abschluss eine Versicherung.
Ich habe mit der Versicherung gesprochen und sie haben die Versicherung sofort storniert. In meinen Buchungsdaten habe ich nie die Versicherungsbedigungen akzeptiert und sie haben es gesehen.Lg
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Rabener wrote:
Rechne doch den Reisepreis aus und Du weißt, ob die Versicherung
enthalten ist. In der Bestätigung mußte normalerweise eine Auflistung
sein, wie sich der Reisepreis zusammen setzt.Gruß
In der Reisepreis war keine Versicherung enthalten. Es war in der Bestätigung kein Hinweis über der Abschluß einer Versicherung.
Ich habe heute die Versicherung kontaktiert. Sie haben gesehen, daß ich die AGBS´s nicht akzeptiert habe und sie haben sofort die Versicherung storniert.Lg
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AGB, also auch Allgemeine Versicherungsbedingungen, beduerfen regelmaessig keiner Zustimmung durch den Kunden. Es reicht voellig aus, wenn der Kunde diese VOR oder spaetestens bei Vertragsschluss auf einfachem Wege einsehen kann. Ob er die liest oder gar irgendwo bestaetigt, ist fuer die wirksame Einbeziehung in den Vertrag voellig belanglos.
Der Kunde muss die AGB also weder lesen, noch muss er zustimmen. Er kann ihnen aber widersprechen, die Einbeziehung in den Vertrag also ablehnen. Dem Anbieter steht es dann frei, einen Vertragsschluss abzulehnen oder eben ohne Einbeziehung der AGB abzuschliessen. Wurden die AGB nicht wirksam einbezogen, kann man sich im Streitfall auch nicht darauf berufen und es wird nach der (wesentlich weniger detailiert definierten) gesetzlichen Lage sowie der Falleinschaetzung des jeweiligen Richters entschieden.
Das Bestaetigungsfeld in den angesprochenen Internetformularen entwickelt somit keine direkte Rechtswirkung, erleichtert aber die Beweisbarkeit einer wirksamen Einbeziehung der AGB.
Gruss
Caveman