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Anzahlung höher als erwartet

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • golzekG Offline
    golzekG Offline
    golzek
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo

    Eine allgemeine Frage zur Anzahlung bei Pauschalreisen:
    Mal angenommen:

    Herr A. habe über ein Reisebüro eine 2-wöchige Ägyptenreise im September gebucht. 861€ pro Person. Also komplett 1722€. Er hatte die Reise über einen Online-Katalog des Reisebüros ausgesucht und dann telefonisch gebucht.

    Da im Online-Katalog vom Reiseveranstalter keine Angaben über die Anzahlung zu finden waren, ging Herr A. davon aus, dass es die üblichen 20% sein werden. Zur Sicherheit hat er beim Reisebüro vor der Buchung nochmals nachgefragt. (Es war ihm sehr wichtig, da er Student ist und die Anzahlung eben nicht mehr sein sollte). Der nette Herr im Reisebüro bestätigte Hernn A. die 20% dann, weil ja nichts anderes angegeben war.

    Einige Tage später kam auch schon die Buchungsbestätigung/Rechnung vom Reiseveranstalter inkl. 2 Sicherungsscheine. Herr A. war allerdings erstmal verdutzt, da sich in der Rechnung nur der Gesamtbetrag - also 1722€ - stand, der in den nächsten Werktagen zu zahlen ist. Daraufhin hat Herr A. eine Mailanfrage an den Reiseveranstalter geschickt, mit der Frage, ob die 20% nun einfach selbst ausrechnet und diese dann überwiesen werden sollten.

    Ein Tag später kam dann die Mail vom Reiseveranstalter:

    "Leider kann ich Ihnen das So nicht bestätigen. Die Anzahlung ist wie in der Buchungsbestätigung aufgeführt, 960 € hoch und ist sofort fällig.
    Das liegt daran, dass hier ein Low Coast Flug gebucht wurde, der von uns als Veranstalter auch sofort komplett bezahlt werden muss."

    ... Wow.. erst einmal war Herr A. geschockt... danach die Frage: Wie kommt dieser Herr nun auf 960€?? In der Rechnung steht weder ein Prozentsatz noch irgendetwas von 960€! Zudem war Herrn A. bis dahin nicht klar, dass er ein "Low Cost Flug" geplant hätte. Dies stand nämlich nirgends beschrieben, wie gesagt.

    Das wollte Herr A. so natürlich nicht akzeptieren. Er hatte darauf selbst ein bisschen gestöbert und dann einiges herausgefunden:

    Nach Abschnitt 3, §4,1 der „Verordnung über die Informationspflichten nach Bürgerlichem Rechtes“ ist es die Pflicht des Reiseveranstalters im Angebot die Höhe der Anzahlung zu nennen. Dies hat dieser Reiseveranstalter wohl versäumt.

    Herr A. schreibt dem Veranstaler dies also zurück und weist dabei auch nochmal auf die EU-Pauschalreise-Richtlinien hin, in der 20% Anzahlung verordnet sind. Außerdem nahm er auch noch Kontakt zum Reisebüro auf und erklärte das alles.

    1-2 Wochen später meldet sich der Reiseveranstalter beim Reisebüro:
    "bitte teilen Sie dem Kunden mit, dass wir uns ausnahmsweise mit einer Anzahlung von 500 € anstatt 960 begnügen.
    Diese sollte dann aber innerhalb der nächsten zwei Banktage bei uns eingehen."

    Wie der Reiseveranstalter auf diese Anzahlungspreise kommt, weiß Herr A. nicht. Auf jedenfall wurde es ihm dann zu bunt. Herr A. soll sich mit 30% begnügen... Jetzt spielte für ihn zusätzlich noch das "Prinzip" eine Rolle. Er hat sich also wiederrum hingesetzt und über ca. 2 Wochen einige Mails an den Reiseveranstalter geschrieben. Doch keine einzige Mail wurde beantwortet.

    Bis sich dann der Reiseveranstalter mal wieder beim Reisebüro meldete:
    "unser gemeinsamer Kunde, Herr A., hat uns erneut eine Mail geschrieben, bitte teilen Sie dem Kunden mit, dass wir die Anzahlungshöhe von 500.-€ jedoch nicht noch weiter reduzieren können.
    Bitte informieren Sie den Kunden mit dem Hinweis auf unsere AGB, dass die Anzahlung von 500.-€ nun bis zum 28.4.2008 auf das Konto der **** **** GmbH eingehen muss, andernfalls müssen wir die Reise gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten des Kunden stornieren."

    Herr A. hat danach nochmals die AGB durchforscht, aber nichts von irgendeinem anderen Prozentsatz o.ä. gefunden, weder eine erhöhte Anzahlung bei "Low Cost Flügen", etc. Es steht über die Anzahlung nur Folgendes in den AGB: "Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden" Mehr nicht.

    Wie sollte Herr A. weiter vorgehen? Is er überhaupt im Recht? Muss er die 500€ zahlen und kann er im Falle einer Nichtzahlung zu den Stornierungskosten gezwungen werden?
    Wie ist die Rechtslage?

    Danke für die Antworten.

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    • DylanD Offline
      DylanD Offline
      Dylan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schade, dass es nur eine pauschale Übungsfrage ist. Schöner wäre es, wenn sich Herr A. selber dazu äußern würde.

      Meine Übungsantwort:
      Das Lesen der einschlägigen Gesetze erspart viele Fragen.

      Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @golzek

        Wenn er dieser dubiosen Forderung zum jetzigen Zeitpunkt nachkommt,
        geht er unter anderem das Risiko ein, im Falle einer Insolvenz dieses
        Reiseveranstalters - soweit ihm ein Reise-Sicherungsschein vorliegt -
        nur 20% des Reisepreises erstattet zu bekommen.
        Der Rest ist persönliches Risiko.

        Er hat das schon richtig verstanden, alle Anzahlungs-
        Ersuchen über 20% sind eher nicht legal.
        Die 20% sind z.B. vom BGH als Richtschnur für
        Anzahlungen auf Pauschalreisen als zulässig erklärt worden.

        Anzahlung auf Pauschalreisen - hier klicken

        Es ist erstaunlich, daß sich immer noch Firmen finden,
        die versuchen, diese Regelungen zu umgehen.

        Ärgerlich genug, wenn man sich im Vorfeld einer
        Urlaubsreise mit solchen Nickeligkeiten beschäftigen muß.

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • Sina1S Offline
          Sina1S Offline
          Sina1
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es gibt einige wenige Veranstalter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands, die höhere Anzahlungen als die gängigen 20% verlangen. Solche Diskussionen haben wir hier auch schon geführt. Sinnvoll wäre daher, hier den Namen des Veranstalters (nicht den des Reisebüros - der interessiert nicht) zu nennen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Sina1

            Meine persönliche Wette: Fangen mit V, H oder L an. 😉

            Aber egal, wer von denen es wieder ist, die
            20%ige Anzahlung ist nicht nur "gängig",
            sondern auch nur bis zu dieser Höhe legitim.

            Bemerkenswert, daß man den Anzahlungsbetrag gar nicht
            mehr deklariert und dann praktisch im Trüben fischt,
            um doch noch Vorgaben zu umgehen.

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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            • angsteA Offline
              angsteA Offline
              angste
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Die mit V nehmen 20% Anzahlung. Wurde nämlich bei mir abgezogen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @eslipart
                Gut zu lesen, denn das war vor gar nicht langer Zeit ganz anders.

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • angsteA Offline
                  angsteA Offline
                  angste
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ja, so langsam spielt sich bei denen wohl alles ein.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Chiara SalutaC Offline
                    Chiara SalutaC Offline
                    Chiara Saluta
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    die mit T/N und auch mal F nehmen auch mal 40% und vermerken diese änderung auf ihrer reiseanmeldung.

                    ist aber die ominöse buchung des herrn a gar keine pauschalreise, so sind auch andere anzahlungsvarianten möglich.... und die gesetze der eu pauschalreise richtline verläuft im sand..... wie die träume einer geringen anzahlung bei low-cost ( lustiger name.... sind lt. faz ja neuerdings high cost flieger mit den ganzen zusatzgebühren...aber lassen wir das) flieger + hotel .....

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      golzek wrote:
                      Eine allgemeine Frage zur Anzahlung bei Pauschalreisen:

                      Insofern bleiben wir beim Thema ...

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

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                      • Chiara SalutaC Offline
                        Chiara SalutaC Offline
                        Chiara Saluta
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        nun, wenn man meint eine pauschalreise zu haben, es aber in wirklichkeit keine ist ....

                        • Das liegt daran, dass hier ein Low Coast Flug gebucht wurde, der von uns als Veranstalter auch sofort komplett bezahlt werden muss." *

                        ...wenn man klick und mix oder wie die dinger alle auch heißen mögen bucht. dann ergibt des sehr wohl einen sinn mein bester.....

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Auch klick+mix und hin+weg und ram+tam:

                          Es ist immer eine Pauschalreise, wenn mehr als 2 wesentliche
                          Elemente zusammengestellt und verkauft werden.

                          Du kannst das drehen und nennen, wie Du willst:

                          Es bleibt eine Pauschalreise, meine gute.
                          Vielleicht keine klassische des letzten Jahrtausends,
                          aber eine Pauschalreise - aus rechtlicher Sicht.

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

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                          • Chiara SalutaC Offline
                            Chiara SalutaC Offline
                            Chiara Saluta
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            nicht ganz mein lieber...... aus + vorbei ist nicht unbedingt eine pauschalreise im sinne der eu richtline, aber darüber könnte man sich ja mal wieder vortrefflich streiten.... 😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
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