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  • wukovitsW Offline
    wukovitsW Offline
    wukovits
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo

    Ich habe in einer österreichischen Tageszeitung gelesen, das Sky Europe
    die Verbindung Wien - Innsbruck, und die AUA die Verbindung Klagenfurt - Frankfurt wegen zu geringer Auslastung einstellt.
    Ferner war zu lesen, das Sky Europe Passagieren welche füp einen Abflug nach dem geplanten Einstellungstermin bereits einen Flug gebucht und bezahlt haben entweder das Geld zurücküberweisen oder einen Gutschein anbieten will.
    Die AUA bietet zusätzlich die Möglichkeit an, auf Flüge mit Umsteigen in Wien oder München umzubuchen, weißt aber extra darauf hin, das der Kunde die dabei anfallenden Mehrkosten selbst zu bezahlen hat.
    Diese Vorgangsweise widerspricht meiner Ansicht nach dem allgemeinem Rechtsempfinden, da der Kunde seinen Teil des Vertrages mit der sofortigen Bezahlung bei der Buchung erfüllt hat, die vertragsbrüchige Fluglinie hingegen sich auf dem für Sie günstigsten Weg aus der Affäre zieht.
    Ich hätte gerne gewußt ob man dieser friß oder stirb - Vorgangsweise tatsächlich hilflos ausgeliefert ist, oder ob man darauf bestehen kann am gebuchten Flugtag ohne die Mehrkosten tragen zu müssen - sprich auf Kosten der ursprünglich gebuchten Fluglinie - durch eine Andere Fluglinie befördert zu werden.

    Gruß
    Karl

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    • pittpatt01P Offline
      pittpatt01P Offline
      pittpatt01
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      wenn Du die entsprechende Linie verklagst wirst Du es erfahren.
      Pauschal kann Dir auch ein Rechtsanwalt nicht versprechen das es klappt.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Einerseits...
        handelt es sich bei Flügen um Fixgeschäfte, deren einseitige Änderung den Partner u. U. Schadenersatz pflichtig macht

        Andererseits...
        könnte der Flugplan einer Fluggesellschaft zeitlich begrenzt sein in deren AGB oder überhaupt in den AGB Gründe für eine Absage ohne Schadenersatzpflicht vereinbart sein - ich kenne diese nicht im Detail;

        Die bisherigen Erfahrungen waren sehr unterschiedlich:
        Setzt man sich dafür ein, telefoniert, mailt und sonst was stunden-, tage- und wochenlang, hat man manchmal Erfolg mit dem Ersatz von Mehrkosten - setzt aber voraus, dass man bereits gebucht hat und die Bezahlung nachweisen kann; blöd, wenn dann aber man doch nicht diese Mehrkosten zurück bekommt und - wahrscheinlich mittels Anwalt Klage erheben wird müssen.

        Grundsätzlich tendieren immer häufiger Gerichte zur Auffassung (grob dargelegt): wenn es noch eine entsprechende Zeitdauer bis zum abgesagten Flug hin ist (in der Regel wird darunter ein Zeitraum von mehr als einem Monat angesehen), dann könnten die AGB es erlauben und die auch dem "durchschnittlichen Verbraucher" bekannten Umstände, dass Billigfluglinien (Sky) auch anders agieren dürfen, hier die Fluglinie frei von Zahlungen sprechen. Aber das hängt wirklich immer vom Einzelfall ab.

        Somit werden die vereinbarten Transporbedingungen (AGB) wohl entscheidend sein, ob man hier mehr oder weniger Erfolg haben könnte.

        Und man sollte natürlich auch noch bedenken, um welche Beträge es sich handelt und wo der Sitz der Fluggesellschaft ist, die man klagen will (Reisekosten...).

        Meint
        Peter

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        • hansenbirgitH Offline
          hansenbirgitH Offline
          hansenbirgit
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          wukovits wrote:
          Hallo

          Ich habe in einer österreichischen Tageszeitung gelesen, das Sky Europe
          die Verbindung Wien - Innsbruck, und die AUA die Verbindung Klagenfurt - Frankfurt wegen zu geringer Auslastung einstellt.
          Ferner war zu lesen, das Sky Europe Passagieren welche füp einen Abflug nach dem geplanten Einstellungstermin bereits einen Flug gebucht und bezahlt haben entweder das Geld zurücküberweisen oder einen Gutschein anbieten will.
          Die AUA bietet zusätzlich die Möglichkeit an, auf Flüge mit Umsteigen in Wien oder München umzubuchen, weißt aber extra darauf hin, das der Kunde die dabei anfallenden Mehrkosten selbst zu bezahlen hat.
          Diese Vorgangsweise widerspricht meiner Ansicht nach dem allgemeinem Rechtsempfinden, da der Kunde seinen Teil des Vertrages mit der sofortigen Bezahlung bei der Buchung erfüllt hat, die vertragsbrüchige Fluglinie hingegen sich auf dem für Sie günstigsten Weg aus der Affäre zieht.
          Ich hätte gerne gewußt ob man dieser friß oder stirb - Vorgangsweise tatsächlich hilflos ausgeliefert ist, oder ob man darauf bestehen kann am gebuchten Flugtag ohne die Mehrkosten tragen zu müssen - sprich auf Kosten der ursprünglich gebuchten Fluglinie - durch eine Andere Fluglinie befördert zu werden.

          Gruß
          Karl

          hallo karl,
          wir hatten einen flug mit german wings von hamburg nach london gatwick gebucht. 3 monate vorher erhielten wir von german wings eine mail, daß die flugstrecke eingestellt wird. wir mußten einen flug mit lufthansa nach london heathrow buchen, was sehr ärgerlich war. german wings erstattete uns die tickets und zahlte die differenz zum lufthansaflug, jedoch erst, nachdem ich mich heftig beschwert hatte. evtl. hilft dir dies ja weiter. toi toi toi.
          liebe grüße,
          birgit

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