Anschlussflug verpasst und dann Zwangsübernachtung
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Gerade frisch aus dem Urlaub muss ich mich mal gleich wieder informieren.
Leider war auch dieser Urlaub nicht fehlerfrei.Wir hatten einen Flug gebucht: Frankfurt - Zwischenlandung Phiadelphia - Ziel San Juan (gegen 23.00 h).
Dies haben wir extra gemacht, um uns San Juan in Ruhe anzuschauen, bevor die Kreuzfahrt losging.
In Frankfurt fing es schon an. Flug überbucht. Und man fragte uns, ob wir später fliegen wollen: für ein Extraticket und Übernachtung in FFM. Haben abgelehnt, weil wir ja uns San Juan anschauen wollten.
Wir stehen alle schon vor dem Flugzeug, was pünktlich gelandet ist und bekommen gesagt: Flug verspätet sich.
Mit Verspätung in Phiadelphia angekommen, hatten wir sogar noch eine Chance - wie so viele - unseren Flug zu bekommen. Wenn da nicht das Fachpersonal unserer gebuchten Airline wäre. Wir wären dran gewesen, da sagte uns die freundliche Mitarbeiterin, sie würde jetzt Pause machen. Wir dachten es wäre ein Scherz, war es leider nicht.
Also Anschlussflug weg und wir wurden nach einer 1 1/2stündigen Bearbeitung am Schalter (+ 45 Minuten warten in der Schlange) in ein ca. 35 Minuten gelegene 2-Sterne-Hotel verfrachtet. Flug am nächsten Tag erst gegen Mittag, so dass San Juan nicht mehr zu besichtigen ist.
Welche Ansprüche haben wir? Ein weiteres Problem, wir hatten in San Juan ein Hotelzimmer gebucht, und es war auch schon bezahlt!
Vielen Dank für eure Antworten
BirgitDesaster geht übrigens weiter. Heute Rückflug. Ein Koffer kaputt und ein Koffer fehlt uns noch komplett. Mal sehen was daraus wird!
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Ich kann dir nur eins zum kaputten Koffer sagen: Ich hoffe ihr habt den kaputten Koffer gleich bei der Ankunft beim zuständigen Handling-Agenten gemeldet und ein Schadensformular ausfüllen lassen? Sonst habt ihr leider keine Chance, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Unser koffer kam einmal auch kaputt an und wir hatten zum Glück keine Probleme, der Zeitwert des Koffers wurde uns anstandslos ersetzt.
Grüße
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Joh, haben wir. Aber unsere genutzte Airline hat sogar eine Firma, die solche Koffer repariert. Werde mal am Dienstag dort anrufen.
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Waren der Transatlantikflug und der Weiterflug nach San Juan in EINEM Ticket gebucht (sprich eine Fluggesellschaft, die durchgehend einen Tarif dafür angeboten hat), ist dies ein Fall für die Fluggastverordnung:
Nicht erreichter Anschlussflug wird als "annullierter" Flug gerrechnet und man hat Anspruch auf Entschädigung von € 600.-- pro Person. Davon abziehen darf sich die Fluggesellschaft alle "Aufwendungen", die im Zusammenhang mit Verpflegung und "Unterkunft" angefallen sind.
Waren aber die beiden Tickets getrennt gebucht, fällt zunächst einmal die Fluggastverordnung weg.
Inwieweit jetzt dann die Fluggesellschaft von Philadelphia nach San Juan Schadenersatz pflichtig (= bereits bezahlte Hotelnacht in San Juan) sein könnte oder nicht, kann ich so auf den ersten Blick nicht sagen.
Meint
Peter -
Hi Peter,
vielen Dank für deine Antwort. Es war ein Ticket mit beiden Flügen.
Bei dieser Fluggesellschaft ist es wohl sehr gängig und eingeplant, dass der ein oder andere seinen Anschlussflug nicht bekommt. Dadurch dass alle Flüge eh überbucht sind, machen sie wohl Gewinn genug.
Hast du vielleicht ein Standardschreiben, wie wir die Gesellschaft anschreiben müssen!?
Vielen Dank & LG
Birgit -
Standardschreiben sind immer schlecht! Formuliere es so, wie du es empfunden hast, teile deine Forderungen (Kosten) mit und setze eine angemessene Zahlungs-/Erledigungsfrist (14 bis 21 Arbeitstage).
In diesem Fall könnte also die Fluggastverordnung mit der Entschädigungszahlung greifen. Es gibt in Berlin eine Schlichtungsstelle Mobilität, die auch weiterhelfen kann.
Meint
Peter -
Hi Birgit,
bei selbstformulierten Schreiben macht man häufig Fehler und vermasselt dadurch seine Ansprüche. Gute Erfahrungen habe ich mit den rechtssicheren Textmustern vomhttp://reiserechts-register.de/rechtssicheretextmuster/rechtssicheretextmuster.php
Die "Schlichtungsstelle Mobilität" ist eigentlich nur für Bahnreisen zuständig.
liebe Grüße
Dagwyna -
Dagwyna wrote:
Hi Birgit,
bei selbstformulierten Schreiben macht man häufig Fehler und vermasselt dadurch seine Ansprüche.
Hat man nun echte Ansprüche oder nicht? Wie soll ich mir da etwas vermasseln, wenn ich schreibe: ich habe das und das gebucht, aber das und das ist passiert und das mich so und so viel gekostet. Ich erwarte samt sonstige Kosten eine Entschädigung von so und so viel.Gibt es dazu eine rechtliche Basis, kann man das einklagen - egal wie man es formuliert hat.
Meint
Peter -
Hallo,
es gibt Neuigkeiten.
Wir hatten uns für den schlechten Service vom Flughafen Philadelphia bei US Airways in Amerika per Mail beschwert.
Wir haben nun eine Antwort und haben 3 x 200 Dollar Buchungsgutscheine bekommen. Fragt sich nur wofür, soll schnell fliegen wir nicht mehr mit denen.
Wir werden die eh nicht einlösen, weil wir jetzt auch ein Einschreiben mit Forderungen in die deutsche Vertretung abgesandt haben. Mal sehen was da so kommt!
Wir sind übrigens kein Einzelfall. In einem anderen Forum haben das auch andere genauso erlebt wie wir!
LG
Birgit -
Hallo, ich brauche noch mal Rat vom Fachmann.
wir haben bei der amerikanischen Fluggesellschaft Schadensersatzansprüche laut Fluggastverordnung in Deutschland geltend gemacht.
Sie haben sich auch bei uns gemeldet. Allerdings von Amerika aus. Sie bieten nun Reisegutscheine von 300 Dollar pro Person an. Generell nicht schlecht und würden wir auch in bar akzeptieren. Aber Gutscheine wollen wir nicht. Wir planen unsere Urlaube immer sehr früh und sind damit auch schon fürs nächste Jahr durch.
Wir haben unseren Flug in Deutschland gebucht. Mit Anschlussflug. Nun sagen die Amerikaner, dass der Anschluffflug ja in Amerika wäre und damit die EU Fluggastverordnung nicht zum tragen kommt. Ist das wirklich so?
Ich möchte jetzt auch gar nicht mit den Amerikaner diskutieren. Denn unsere Vertragspartner war ja hier in Deutschland. Oder habe ich da Unrecht?
Für Rat und Tat danke ich schon mal.
Lieben Gruß
Birgit -
Die EU-Fluggastverordnung gilt nur für Flüge, die in einem EU-Staat beginnen oder enden UND in einem Flugticket sind (also durchaus auch mehrere Flugstrecken im Ausland beinhalten könnten).
Ist aber eine ausländische Strecke getrennt gebucht, gilt die Verordnung nicht.
Es hängt also nicht vom Ort des Ticketkaufes ab, sondern von den Flugstrecken.
Meint
Peter -
Das ist ein zusammengehöriges Ticket. Die haben aber geschrieben, dass die Fluggastverordnung nicht greift.
Ich habe ja die Deutsche Vertretung angeschrieben und geantwortet hat die amerikanische Vertretung.
Was würdest du denn jetzt machen. Vorschlagen, dass wir zwar mit der Summer einverstanden sind, aber nicht als Gutscheine, sondern nur Bargeld akzeptieren. Oder noch mal die deutsche Vertretung anschreiben?
Kann dir auch mal die Buchung mailen?
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Wenn es also ein Ticket war, mit Beginn oder und Ende in einem EU-Staat greift die Fluggastverordnung. Bei Probleme kann man sich in Deutschland an die Beschwerdestelle des Luftfahrt-Bundesamt wenden - hier der LINK
meint
PeterIch habe mir erlaubt, den Link zu reparieren.
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@ bcronenberg
Da hat mosaik/peter natürlich in allem 100% recht, er weiß solche Details auch viel besser als ich.
Sich mit Fluggutscheinen abspeisen zu lassen ist nicht so berauschend, möglicherweise kannst du sie noch nicht mal für alle Buchungen einsetzen.
Lese dir doch die entsprechende EU Verordnung " Verordnung (EG) Nr. 261 / 2004 (Fluggastverordnung) " mal durch damit du ein kleines bisschen Hintergrundwissen hast.
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat übrigens ein Bürgertelefon geschaltet wo du dich kostenlos von Mo-Fr 9-12 Uhr direkt informieren kannst. Auch gibt es Beschwerdebögen zur Einreichung beim LBA. Alles das kannst du ja dem Link von mosaik entnehmen. Kannst du weitere Betroffene mobilisieren?
Viel Erfolg bei deinem Vorhaben
ginus
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Danke für die Infos. Bogen ist schon ausgefüllt und rufe morgen früh mal da an.
Wir haben jetzt der Fluglinie noch mal geschrieben. Also grundsätzlich haben wir keine Lust zu klagen. Wären also mit der Summe zufrieden allerdings nicht als Gutscheine. Mal sehen, was die jetzt antworten.
Wir klagen ja wegen einer anderen Sache schon seit einem Jahr. Ende nicht abzusehen. Grausam....
Vielleicht schalte ich auch gleich LBA ein.
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ohje du Ärmste. Ich meine die neverending story deiner bestehenden gerichtsanhängigen(?) Klage.
Da hat man natürlich keine Lust sich das mit einer neuen Klage nochmal anzutun.
Also so wie ich weiß kannst du das LBA nur via Beschwerdebogen einschalten, weiß allerdings nicht wie sehr die Airlines diese Einschaltungen fürchten oder vll. nur müde lächeln?
Jedenfalls viel Erfolg egal wie du dich entscheidest und hoffentlich eine/n kompetente/n Auskunftgeber/in am LBA Telefon.
Liebe Grüße
ginus
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Ich habe bei LBA angerufen.
Also leider hat die amerikanische Fluggesellschaft Recht. Die Fluggast-
verordnung kommt für uns leider nicht zum Tragen.Also mal abwarten, was sie uns jetzt zurückschreiben. Stand ist zur Zeit:
300 Dollar Gutschein pro Person. -
Hallo bcronenberg,
also die telefonische Auskunft der LBA war, die VO EG 261/2004 (europ.Fluggastverordn.) kommt für deinen Fall nicht zum Tragen.
Haben die dir erläutert, warum nicht. Und, falls ja, konntest du es nachvollziehen warum nicht? Vielleicht schickst du den Bogen doch noch an die LBA was sind schon 50 Cent und ausgefüllt ist er ja schon?
Ich bin ebenfalls gespannt wie die Sache enden wird.
Liebe Grüße
Regina