Stornogebühren nach EU-Recht
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Ich möchte im September mit meiner Frau und einem befreundeten Ehepaar nach Italien. Dazu wollte ich jetzt schon das Hotel direkt buchen. Es könnte aber sein, dass das befreundete Ehepaar aus beruflichen Gründen das Hotelzimmer stornieren muss (nicht kurzfristig, aber so 30-60 Tage vor der Reise). Ich habe bei einigen infrage kommenden Hotels einmal die Bedingungen bei Stornierung durchgelesen. Leider bietet sich kein einheitliches Bild.
-Einige schreiben gar nichts über Stornogebühren
-Einige berufen sich auf das geltende EU-Recht ohne näher darauf einzugehen
-Einige nennen unterschiedliche Prozenzsätze zu unterschiedlichen Terminen vor Antritt der Reise und berufen sich dabei auch auf EU-Recht, beschreiben aber nicht bis wann eine Stornierung kostenlos wäre.

Was besagt dieses EU-Recht?
Bis zu welchem Zeitraum vor Antritt der Reise ist ein Storno rechtlich kostenlos?
Kann das jedes Hotel halten, wie es will?Da hier kein Reiseveranstalter zwischengeschaltet ist, ist es etwas kompliziert mit den AGB`s.
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Die Stornobedingungen kann jedes Hotel selbst festlegen.
Ich habe schon Hotels gehabt, die haben ein kostenloses Storno bis zum Tag der Anreise um 16 Uhr zugelassen. Bei anderen bis zu 3 oder gar 7 Tagen vor Anreise. Adere wiederum haben generell 20 Prozent verlangt.
LG
holzwurm -
Hallo gingo,
das mit dem Reiseveranstalter kannst Du natürlich noch zusätzlich gegenprüfen. Unter Umständen hast Du dann günstigere Preise. Dann aber vielleicht auch höhere Stornokosten. Kommt sicher auch darauf an, wann die Mitreisenden ein definitives Ja oder Nein mitteilen können. Kann sich trotzdem lohnen.
Gruß
Berthold