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Reisepreis

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • zockerrudiZ Offline
    zockerrudiZ Offline
    zockerrudi
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Oh ja,

    konkludent ist super, die Definition sagt in meiner Auffassung vieles ( aber leider nicht alles ).

    Ich bin ein Praktiker, und frage immer: wie wird das zu Papier Gebrachte in der Realität gelebt ?

    Daher noch einmal die Frage:

    wo gab es einen Präzedenzfall, dass ein Streit so ausgelegt wurde, dass der offerierte Preis ( Prospekt, pepperl oder sonst was ) aussser einem auch für einen Aussenstehenden offensichtlich zu erkennenen Irrtum wegen einer Definition, wonach der Preis -hahaha- ja nur ein Angebot zur Aufforderung eines eigenen Angebotes ( Prinzip arabischer Bazar ) gerichtlich eliminiert wurde ?

    Würde mich sehr interessieren !!

    Das war aber keine Haue !!

    Schmunzel und Gruss Rüdiger

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    • zockerrudiZ Offline
      zockerrudiZ Offline
      zockerrudi
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Captain,

      du bist gefordert !

      Gruss Rüdiger

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      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        CaptainJarek wrote:
        Bei Reisen, im Supermarkt und bei vielen weiteren Beispielen in der deutschen Wirtschaft.
        Durch den Verkäufer ergeht die Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Als Kunde ( durch Buchung der Reise, beim Bezahlen an der Kasse etc. ) gibst Du dieses Angebot ab ( an den Supermarkt, an den Reiseveranstalter ) und er kann dannimmer noch entscheiden, ob der Preis korrekt ist und er es Dir verkauft ( also DeinAngebot annimmt ), oder aber ob er doch lieber einen anderen Preis fordert. Jetzt klar?

        Viele Grüße!

        Das würde ja Tür und Tor öffnen.

        In dem der RV mit seiner Reisebestätigung grundsätzlich sagt ätschebätsch es ist ja schön daß Du bei uns buchen willst, aber es kostet jetzt 200 Euro mehr.

        Gleiches Spiel im Supermarkt:

        Ich nehme die Milch für 77 Cent aus dem Regal und die Kasse verlangt 1 Euro. Das kanns nicht sein, und mir ist ist nicht bekannt daß sowas bei Supermärkten in der Preisauszeichnungspflicht zulässig ist.

        Außerdem wären solche Unternehmen, welche an der Kasse bzw. bei Bestätigung was anderes verrechnen als auf dem Preisschild oder im Katalog stehen, schneller weg vom Fenster als das Unternehmen denkt. Schließlich lassen sich die Kunden doch nicht übers Ohr hauen.

        LG
        holzwurm

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • santamarinelloS Offline
          santamarinelloS Offline
          santamarinello
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Rüdiger Küster wrote:
          Wer hat noch Jura studiert ?

          ich, vor tausend Jahren ... aber was hier zu Angeboten und Annahme derselben geschrieben wird ist absolut korrekt. Rüdiger, führ deinen Kleinkrieg doch bitte außerhalb des Forums und halt sich einfach an die rechtlichen Tatsachen.

          In diesem Fall - der Kunde will den höheren Preis nicht zahlen, der Verkäufer storniert kostenlos, kein Geld ist geflossen, nix ist passiert. Wo ist denn bitte genau das Problem?

          P.S.: Holzwurm, für dich gilt das gleiche! Es ist so wie es beschrieben wurde und damit sollte es eigentlich gut sein. Wenn der Kunde die Milch für einen Euro nicht will dann kauft er sie halt nicht. Punktum.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • zockerrudiZ Offline
            zockerrudiZ Offline
            zockerrudi
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @ santamarinello:

            an dich die gleiche Frage wie an den Captain !

            Was ist in der Vergangenheit passiert, wenn der Kunde sagt, ich zahle den höhewren Preis nicht, ich will den "Sonderpreis"

            Nicht ausweichen !

            Ein Richter bewertet rechtlich beide Ausgangslagen, und -so weit ich weiss- hat er immer noch den Verbrauchern in meiner Version Recht gegeben.

            Hat sich vielleicht was in den 1000 Jahren geändert ?
            Gruss Rüdiger

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              santamarinello wrote:
              P.S.: Holzwurm, für dich gilt das gleiche! Es ist so wie es beschrieben wurde und damit sollte es eigentlich gut sein. Wenn der Kunde die Milch für einen Euro nicht will dann kauft er sie halt nicht. Punktum.

              Ich würde die Milch auch nicht kaufen, aber

              meinerseits würde eine Meldung an die Verbraucher- bzw. Wettbewerbszentrale gehen, schließlich geht es dabei um das Wettbewerbsrecht und die Preisklarheit.

              Siehe diesen Artikel:

              http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/76095/index.html

              Von dem hat hier im Forum nicht jeder recht.

              LG
              holzwurm

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              • oracleO Offline
                oracleO Offline
                oracle
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Geht doch hier bei HC mal auf den Tab "Reisebüro" oben in der Leiste und sucht euch euren Urlaub aus. Es erscheinen die gewünschten Angebote zum entsprechenden Reisezeitraum, gewünschte Hotel-Kategorie etc..

                Beispiel: Hotel Meier 2 Wochen HP 1000€. (Das Preisschild im Supermarkt)

                Dann geht man auf Prüfen und es erscheint evt. " Der Reiseveranstalter hat seinen Preis erhöht, sie können nun die Reise für 1100€ verbindlich buchen" (Die Kasse am Supermarkt).

                Ich kann hier wie dort die Reise oder die Milch an der "Kasse" stehen lassen.

                Tue ich das nicht, wird mir kaum ein Richter recht geben, warum auch ?

                meint
                oracle

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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  holzwurm wrote:
                  Und in welcher Frist hat die Änderung zu erfolgen?

                  Denn meines Wissens muß solange das Preisschild nicht geändert wurde zum alen Preis verkauft werden.

                  Eine Umettikettierung ist strafbar und hat nichts mit einem Preisirrtum zu tun.

                  LG
                  holzwurm [/quote]

                  1. Frist:

                  Hier gilt die Möglichkeit in der das normalerweise erledigt werden kann. Wenn beispielsweise in einem Discounter nur ein Mann/Frau an der Kasse ist, dann dauert das natürlich so lange, bis der / dieser sich von seiner Tätigkeit entfernen kann. Sind ausreichend Mitarbeiter vorhanden, so muß dies schneller erfolgen. Sind wie in unserem Fall Kataloge verteilt, so muß der Preis mindestens bei der nächsten Preisliste berichtigt sein.

                  Hier gibt es keine starren Regeln.

                  1. Richtig. Umetikettierung ist strafbar.

                  Aber genau darum gibt es auch diese Regelung. Wenn dem nämlich nicht so wäre,müsste man den Kunden, den man ja nicht bei der Umetikettierung gesehen hat, die Ware zum anderen Preis verkaufen. Sieht man Ihn, so wäre die Rechtslage ja klar. Um aber Solches zu vermeiden gibt es die Regel, daß eben nur schnellsmöglich geändert werden muß.

                  @Rüdiger

                  Und schon wieder haben wir eine mehr, der die Mär vom festgeschriebenen falschen Preis in die Welt hinaus trägt. Genau darum hält sich diese Story so hartnäckig. Auch er wird, egal was man sagt nicht davon ausgehen, daß die Kulanz das ist, was sie ist; nämlich Kulanz. Er wird sich sagen, daß der Veranstalter ja nur darum eingewilligt hat, weil er ohnehin hätte zahlen müssen. Da Rüdiger sowieso immer nur von Machenschaften und was auch immer im Zusammenhang mit Veranstaltern spricht, wird man Ihm erzählen können, was man möchte. Er wird es nicht glauben. Darum Captain ein guter Rat von mir - spar Dir die Mühe. Es wird aus meiner Erfahrung nichts bringen.

                  Ignorieren ist hier die einzige Chance, denn Rüdiger glaubt eh keinem, wenn er mal eine andere Meinung hat. Oder um es anders zu sagen. Mich nervt dieses: "Alles was die Veranstalter machen ist eh nur Betrug" Gehabe gründlich und daher äußere ich mich nur noch zu diesem Herrn, wenn er anderen einen Schrott erzählt.

                  Gruß

                  Berthold

                  p.s. Oder um es anders zu sagen: Es ist nun einmal Gesetz; akzeptier es oder änder es, aber mach hier nicht den Dreijährigen, der wütend mit dem Fuß aufstampft und es halt trotzdem anders will.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • zockerrudiZ Offline
                    zockerrudiZ Offline
                    zockerrudi
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    @ oracle:

                    kein ganz gutes Beispiel.

                    Der Buchungsweg ( bevor ich an der Kasse bin ) zeigt mir, dass eine Änderung eingetreten ist.

                    Also konkret:

                    ein Angebot mit Grobinformation, ein konkreter Schritt, wenn ich es annehmen will, und dann kommt die Bremse !

                    Bleiben wir beim Supermarkt:

                    wo auf dem Weg zur Kasse ist die Bremse ?

                    Gruss Rüdiger

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
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                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Rüdiger,

                      auch beim Supermarkt ist die Breme an der Kasse.

                      Entweder zahl ich die Ware oder ich lasse sie an der Kasse stehen und es entsteht für den Supermarkt für gekühlte Lebensmittel ein Schaden. Denn sie bleiben erst mal ne Weile an der Kasse liegen und sind somit unverkäuflich.

                      LG
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • oracleO Offline
                        oracleO Offline
                        oracle
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @ Rüdiger

                        ich finde ein gutes Beispiel. Die "Bremse" ist die Kasse und ihre Anzeige.
                        Dann bekommst du es auch noch schriftlich (BON).

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • DylanD Offline
                          DylanD Offline
                          Dylan
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Ich hab hier ein Beispiel aus dem Internethandel gefunden:

                          Laut Urteil des OLG Hamm ist eine offensichtlich falsche Preisangabe im Internethandel für den Verkäufer rechtlich nicht bindend. Er hat bei solchen Irrtümern auf jeden Fall ein Anfechtungsrecht.

                          Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Kunden gegen ein Versandhaus ab. Das Unternehmen hatte auf seiner Internetseite Speichermodule für den PC zum Einzelpreis von 1,88 Euro angeboten. Der Kläger bestellte 99 Stück und erhielt per E-Mail auch eine Auftragsbestätigung. Später erklärte das Warenhaus die Anfechtung des Vertrages wegen eines Übermittlungsfehlers. Das Komma sei beim Preis um zwei Stellen zu weit nach links gerückt. Das OLG erkannte diesen Anfechtungsgrund an. Denn das Unternehmen habe ein Angebot zu diesem Preis niemals abgeben wollen. Schadensersatzansprüche des Klägers verneinten die Richter ebenfalls, da nicht ersichtlich sei, welcher Schaden ihm denn entstanden sein sollte.

                          Az.: 13 U 165/03

                          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • zockerrudiZ Offline
                            zockerrudiZ Offline
                            zockerrudi
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Oweia,

                            da ich immer jemand bin, der für das Schliessen eines threads gut bin ziehe ich mich -bevor es die godfather tun- jetzt zurück.

                            Ich werde mich nur noch äussern, wenn der Captain oder santamarinello oder sonst jemand meine Frage beantwortet.

                            Für kargeh freue ich mich um die Lösung des Problems. Die Diskussionen darum interessieren ihn wahrscheinlich weniger.

                            Aber wer ein ureigenes Interesse eines Verbraucher: nämlich, was gilt der Preis, den man mir -wie auch immer- anbietet- abqualifiziert, mit Bemerkungen, so ist nun mal nach nach juristischen Definitionen ( hat man in diesem thread genügend gelesen ), also - der lebt nicht in meiner Welt.

                            Sorry, aber das ist meine Meinung.

                            Wünsche viel Vergnügen beim Streiten um des Kaisers Bart.

                            Gruss Rüdiger

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              zockerrudiZ Offline
                              zockerrudi
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @ Dylan:

                              kaum mein Beitrag geschrieben sehe ich deinen Beitrag und sage dir danke !

                              Genau, was ich immer gesagt habe: nur ein offensichtlicher Irrtum berechtigt zur Verweigerung des falschen Preises.

                              Gruss Rüdiger

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • holzwurmH Offline
                                holzwurmH Offline
                                holzwurm
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Ähnliches sagte ich bereits mit meinem zweiten Beitrag am Beispiel Supermarkt.

                                aber manche User sind anderer Meinung.

                                LG
                                holzwurm

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • oracleO Offline
                                  oracleO Offline
                                  oracle
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Rüdiger Küster wrote:
                                  Aber wer ein ureigenes Interesse eines Verbraucher: nämlich, was gilt der Preis, den man mir -wie auch immer- anbietet- abqualifiziert, mit Bemerkungen, so ist nun mal nach nach juristischen Definitionen ( hat man in diesem thread genügend gelesen ), also - der lebt nicht in meiner Welt.
                                  Gruss Rüdiger

                                  Das hat nichts mit abqualifizieren zu tun. Es IST so. Mir passt manches auch nicht immer in den Kram. Trotzdem finde ich es vernünftiger die "Realität" zu kennen. 😉

                                  n8+Gruß

                                  oracle

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • ADEgiA Offline
                                    ADEgiA Offline
                                    ADEgi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Hallo Holzwurm,

                                    hier wurde ein bestehender Vertrag angefochten. Also exakt das, was ich gepostet habe. Im vorliegenden Fall (erster Beitrag) ist aber noch gar kein Vertrag zustandegekommen, da dieser nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen entsteht.

                                    Dylans Beispiel betrifft also einen anderen Fall, bei dem ein bereits existierender Vertrag nach einem offensichtlichen Fehler wieder rückgängig gemacht wurde.

                                    Wie schon erwähnt - zwei paar Schuhe.

                                    Gruß

                                    Berthold

                                    p.s. Nur mal so nebenbei: Dein altes Avtar-Würmchen fand ich irgendwie netter, zumal der Wurm nach meiner Meinung eine Ameise ist!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • DylanD Offline
                                      DylanD Offline
                                      Dylan
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      holzwurm wrote:
                                      Ähnliches sagte ich bereits mit meinem zweiten Beitrag am Beispiel Supermarkt.

                                      Ich habe selber zwei verschiedene Beispiele zum Thema "Preisauszeichnung" erlebt:

                                      Nach der letzten Preiserhöhung für Milchprodukte wurde im Supermarkt X die Packung Kondensmilch auf dem Regal-Preisschild mit 45 Cent ausgeschildert. An der Kasse wurden aber 53 Cent gescannt. Auf meine Anfrage kam der Preis mit 45 Cent pro Packung zur Geltung. Die Verkäuferin/Kassiererin entschuldigte sich mit den Worten: "Der höhere Preis ist schon korrekt, jedoch wurde das Preisschild am Warenregal noch nicht geändert." Sie bat um Entschuldigung.

                                      Im Supermarkt Y wurde die Dose Pizza-Tomaten auf dem Regal-Preisschild mit 36 Cent ausgeschildert. An der Kasse wurden aber 45 Cent gescannt. Auf meine Anfrage erklärte mir die Verkäuferin/Kassiererin, dass der angezeigte Preis in der Registrierkasse relevant ist; ich könne aber die Dose zurück geben.

                                      So sieht man nun einmal, wie verschieden ist es, mit welcher Kulanz ein Verkäufer agieren kann.

                                      Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ADEgiA Offline
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                                        ADEgi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        @Dylan

                                        vor allem darfst Du dabei auch nicht außer acht lassen, daß Du heute in einem Supermarkt oft keine gelerneten Kräfte antriffst. Und klar, kann bei einer Preiserhöhung, die zum alten Preis eingekaufte Ware auch noch zu diesem Verkauft werden.

                                        Dein Fazit ist sicherlich, daß Du lieber in dem Markt einkaufen gehst, der Dir entgegengekommen ist. So sollte Kulanz funktionieren.

                                        Gruß

                                        Berthold

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                                        • holzwurmH Offline
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                                          holzwurm
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          @Dylan

                                          Ich werweise nur auf die zwei Begriffe "Wettbewerbsrecht" und "Preisklarheit".

                                          Wenn jeder jeden Preisunterschied an die Verbraucherzentrale oder Wettbewerbszentrale melden würde, dann gäbe es mal einen großen Knall bei den einzelnen Supermärkten und der eine oder andere Kopf würde rollen.

                                          Aber traut sich keiner sich zu wehren.

                                          LG
                                          holzwurm

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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