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Reiserücktrittsversicherung nachträglich

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • tommy2008T Offline
    tommy2008T Offline
    tommy2008
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo allerseits,

    folgende Problematik,

    ich habe neulich eine Fernreise online gebucht, alles gut und schön. Aber vorsichtig wie ich immer bin, buche ich eine Reiserücktrittskostenversicherung immer mit. Und ich dachte, ich hätte dies auch dieses Mal getan, bei der Durchsicht meiner Reiseunterlagen stellte ich gestern mit Schrecken fest, dass ich entweder nicht richtig suf das entsprechende Kästchen geklickt hab oder es einfach verdüst habe - jedenfalls habe ich keine Reiserücktrittskostenversicherung. Meine Frage nun, ob ich diese auch nach Buchung einer Reise abschließen kann, ich sichere mich eben gerne immer sehr gut ab, auch wenn es dann etwas mehr kostet. Hier noch ein paar Zusatzinformationen, falls diese relevant sein sollten: die Reise geht Anfang März los und dauert knapp 4 Wochen, es geht nach Südamerike. Danke für Eure Hilfe. Achja, und anscheinend muss man ja beim Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung auch noch aufpassen...manche übernehmen Stornokosten, manche nicht, nache nicht die Flugkosten, sondern nur Steuern....was hat das alles zu bedeuten? Achso, ich habe nur Hin-und Rückflug gebucht, keine Unterkunft, weil ich dort Freunde hab. Danke.

    Gruß

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    • JulieL.J Offline
      JulieL.J Offline
      JulieL.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du kannst eine Reiserücktrittsversicherung bei verschiedenen Anbietern, z.B. die Europäische nachträglich buchen.

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        tommy2008 wrote:
        Hallo allerseits,

        folgende Problematik,

        ich habe neulich eine Fernreise online gebucht, alles gut und schön.
        Gruß

        die frage ist, wie lange das "neulich" her ist. manche versicherungen kann man nur bis 14 tage nach buchung abschließen.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • tommy2008T Offline
          tommy2008T Offline
          tommy2008
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also, die Buchung ist etwa einen Monat her, ich habe schon gesehen auf dieversen Seiten, dass viele diese 14Tage Frist nach Buchung haben. Ich habe aber schon eine gefunden, die auch 42 Tage nach Buchung noch versichert. In dieser Frist bin ich aber locker drin.

          Sagt mal, ich habe eine Verständnisfrage...auf meiner Reisebestätigung steht: "Storno/Umbuchung: Entgelte werden nicht erstattet." und "Die Stornokosten betragen 100%." Bedeutet das halt einfach nur, dass ich bei Stornierung eben wirklich nur durch die Reiserücktrittsversicherung was wiederbekomme? Achso, das war gerade ein Denkfelher....das Geld würde dann ja die Versicherung mir zahlen, der Reiseveranstalter behält einfach alles. Für ihn ändert sich quasi nix, nur, dass ich halt nicht anwesend wäre, oder?! Was für ein Wirrwarr.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @tommy2008
            Natürlich zahlt die RRV nur, wenn entsprechende Gründe wie Krankheit
            etc. vorliegen. Falls Du einfach nicht fliegen willst, gibt es nichts von der
            RRV.. Und auch nicht, wenn z.B. eine Vorerkrankung gleicher Art
            vorliegt oder wenn Du die Reise nicht umgehend stornierst, wenn
            eine Krankheit erwarten läßt, daß Du nicht reisefähig bist.
            Selbst Schwangerschaft (soweit es Mitreisende betreffen sollte)
            ist nach aktueller Rechtsauffassung häufig kein Grund,
            für den eine RRV einspringen muß.

            Und der Veranstalter kassiert wirklich 100 Prozent - oder
            100 Prozent der vereinbarten Rücktrittspauschale?

            Eine 100 Prozent Stornogebühr ist rechtlich nicht zulässig.
            Diese muß nach zu erwartendem Aufwand gestaffelt sein.
            Also z.B. 20 Prozent bis 30 Tage vor Abflug und dann
            etwa 70 - 95 Prozent am Abflugtag.

            Stornogebühr kann nicht 100 Prozent betragen >Info hier klicken<

            PS: Wie Du schon richtig erkannt hast, der Veranstalter kassiert den
            Verkaufspreis der Reise oder zumindest entspechend der gültigen Stornogebühren in jedem Fall - und kann Deine Reise ggf. auch noch
            als LM ein zweites Mal verkaufen. Der Irrwitz an der Geschichte ist,
            daß die RRV-Gebühren langsam in's Unermeßliche steigen bei dieser
            Versorgungsmentalität der Veranstalter.

            Und wer zahlt das in jedem Fall? Du, der Kunde ...

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • tommy2008T Offline
              tommy2008T Offline
              tommy2008
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke für den Link. Ich verstehe das soweit ja alles. Ich weiß nun nicht so genau, wie ich weiter verfahren soll. Es sind ja noch ca. zwei Monate bis zu meiner Reise. So, ich habe neulich eine Impfung bekommen und die schlecht vertragen, als ich die Ärztin auf meine Reise ansprach und sie weiß, dass dafür auch noch Impfungen anstehen, riet sie mir zum Abschluss dieser RRV, weil eine Impfunverträglichkeit recht wahrscheinlich ist. habs mal laienhaft ausgedrückt. sorry. Naja, nun überlege ich, was ich tun soll. Soll ich die Reise sofort stornieren? dann müsste ich aber erstmal mit der Fluggesellschaft diskutieren, weil ja die 100% Stornogebühren anscheinend nicht zulässig sind. Oder soll ich lieber sofort ne RRV abschließen, dann können die sich mit den Leuten von der Fluggesellschaft rumschlagen....Was ratet ihr mir? Vor allem läuft in ca. 10Tagen die Frist für dies 42Tage-Frist zum Abschluss der RRV ab.

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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @tommy
                wenn du vor abschluss der versicherung weißt, dass der versicherungsfall eintritt (impfunverträglichkeit), dann ist der versicherer von der verpflichtung zur leistung frei.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • tommy2008T Offline
                  tommy2008T Offline
                  tommy2008
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ja, das weiß ich ja auch. aber ich weiß es ja nicht, es ist nur gut möglich aufgrund meiner vorherigen impfreaktion. ich mein, wenn ich jeden versicherungsfall ausschließen könnte, bräuchte ich diese rrv ja nicht. ich will damit sagen, dass es ja immer möglich ist, dass der versicherungsfall eintritt. ich will ja auch der versicherung keine falschen angaben machen. wollen die denn wissen, ob ich vorher schon mal impfungen schlecht vertragen habe oder so? wer schätzt das genaue risiko bzw. die wahrscheinlichkeit des Eintretens des Versicherungsfalles ein? Was soll ich tun? es gibt 2 Möglichkeiten: 1. ich storniere die Reise einfach, dann sollte ich theoretisch ja nur einen geringen Prozentsatz zahlen; da ist allerdings das Problem, dass auf meiner Rechnung steht: Stornogebühren " 100%. Das würden also irgendwelche Streitereien mit der Fluggesellschaft bedeuten. 2. ich mache diese RRV und hoffe einfach, dass ich die Impfung gut vertrage....
                  Was meint ihr liebe leute?

                  LG

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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @tommy
                    also 100% finde ich aber nicht gerade einen "geringen prozentsatz".
                    wenn du eine vers. abschließt und du stornierst dann tatsächlich wegen impfunverträglichkeit, dann will die versicherung eine bescheinigung vom arzt.
                    dann kommt es auf die versicherung an, wie genau die fragen.
                    aber in meinen augen grenzt das schon an täuschung.
                    wie wäre es denn, wenn du dir die bedingungen deiner versicherung mal genau durch liest?
                    und du evtl. nochmal nachfragst, wie hoch genau deine stornokosten nun sind?

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • tommy2008T Offline
                      tommy2008T Offline
                      tommy2008
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      he lexi, du bist ja sehr aktiv. ich will niemanden täuschen, daher informiere ich mich hier ja so gründlich vorab. ich werde einfach mal ne mail an die fluggesellschaft schreiben und mal nachfragen, wie hoch die stornogebühren nun sind. 100% sollen sie laut der fluggesellschaft sein, aber weiter oben im thread schrieb jemand, dass das lt. BGB sogar unzulässig ist. ich werd mal sehen, was ich tue.

                      lg und danke

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Tommy2008,

                        das Beispiel bezog sich auf Pauschalreisen. Zum Zeitpunkt Deiner Anfrage
                        hatte ich das noch nicht komplett überblickt, da Du nur von Fernreise gebucht schriebst.

                        Mag sein, daß das im Endeffekt auch für Fluggesellschaften anwendbar ist, aber dort ist das bisher übliche Praxis. - je nach Bedingungen und Tarif -
                        den Flugpreis bei Stornierung komplett einzubehalten.
                        Dementsprechend wirst Du dort keine Unterstützung bekommen.

                        Dir stehen dann nur die Erstattung der ausgewiesenen und im
                        Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zu.

                        Eine weitere Möglichkeit, evtl. Deine Kosten weitgehend
                        erstattet zu bekommen, wäre die Flüge weiterzuverkaufen.
                        PN folgt.

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

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                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12
                          1. 100 Prozent Stornogebühren können auch in Deutschland rechtskräftig vereinbart werden...

                          2. Natürlich kann man Impfunverträglichkeit versichern, aber vor der Impfung!

                          3. Zumindest bei den österreichischen Reiseversicherungen kann man jederzeit noch eine Reiserücktrittskostenversicherung abschliessen allerdings mit einer Wartezeit von 10 Tagen: erkrankt man innerhalb dieser Frist, ist die Versicherung leistungsfrei, und natürlich auch dann, wann ein Leiden oder eine Erkrankung schon zum Zeitpunkt des nachträglichen Abschlusses bestand, festgestanden hat oder absehbar war...

                          meint
                          Peter

                          1 Antwort Letzte Antwort
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