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Bungalow gemietet, Freundin kommt nach

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  • joshy_J Offline
    joshy_J Offline
    joshy_
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Urlaubsfreunde,

    ich bin kurz davor auf den Kanaren ein Bungalow zu mieten. Die erste Woche werde ich dort alleine verbringen. In der zweiten Woche kommt meine Freundin nach.

    Ich kann das Bungalow hier unter Holidaycheck nur unter "Lastminute & Pauschal" buchen. Das heißt der Flug ist im Preis enthalten. Da meine Freundin den Hinflug nicht in Anspruch nehmen wird, will ich zur Buchung nur eine Person (mich) angeben.

    Frage: Ist das so rein rechtlich ok, wenn ich in der zweiten Woche meine Freundin vom Flughafen abhole und quasi zur Untermiete bei mir wohnen lasse, oder bin ich gegenüber meinem Vermieter darüber Rechenschaft pflichtig. Wer ist eigentlich mein Vermieter? die Reisegesellschaft oder der Besitzer der Bungalows vor Ort.

    Viele Grüße
    Joshy aus Berlin

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    • fioF Offline
      fioF Offline
      fio
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      joshy_ wrote:
      Hallo Urlaubsfreunde,
      ich bin kurz davor auf den Kanaren ein Bungalow zu mieten. Die erste Woche werde ich dort alleine verbringen. In der zweiten Woche kommt meine Freundin nach.
      Ich kann das Bungalow hier unter Holidaycheck nur unter "Lastminute & Pauschal" buchen. Das heißt der Flug ist im Preis enthalten. Da meine Freundin den Hinflug nicht in Anspruch nehmen wird, will ich zur Buchung nur eine Person (mich) angeben.
      Frage: Ist das so rein rechtlich ok, wenn ich in der zweiten Woche meine Freundin vom Flughafen abhole und quasi zur Untermiete bei mir wohnen lasse, oder bin ich gegenüber meinem Vermieter darüber Rechenschaft pflichtig. Wer ist eigentlich mein Vermieter? die Reisegesellschaft oder der Besitzer der Bungalows vor Ort.

      Viele Grüße
      Joshy aus Berlin

      Wer dein Vermieter ist hängt davon ab, ob die Anlage, in der der Bungalow steht sich in Vermietung befindet. Wenn ja und dein Haus auch dabei ist, ist dein Vermieter die Vermietungsgesellschaft (direkt auf GC oder abgetreten an diverse Reiseveranstalter).
      Ist die Wohnung rein privat an dich vermietet worden, müsstest du einen sog. "Saisonmietvertrag" vom Besitzer erhalten haben.
      Was die Aufnahme einer weiteren Person betrifft, hängt davon ab, was in deinem Miet- und oder Reisevertrag vermerkt ist.
      fio

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