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Flugannulierung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • jemenJ Offline
    jemenJ Offline
    jemen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Mein Rückflug ( 1.11., 23.50 Uhr ) von Bamako ( Mali/ Wastafrika ) nach München wurde annuliert, da der Flughafen von Bamako für 1 Woche ( 1.11 - 6.11. ).geschlossen wurde( Grund hierfür unbekannt ) und ich wurde durch die Air France auf einen Flug am 8.11. umgebucht. Über diese Umbuchung wurde ich nicht informiert, auch nicht über die Schließung des Flughafens; ich hatte einen bestätigten Rückflug für den 1.11. Meine Ansprüche ?[

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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Keine!.....weil höhere Gewalt....oder hätte AF für Dich einen extra Flughafen bauen sollen?

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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      • jordan26J Offline
        jordan26J Offline
        jordan26
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Thorben-Hendrik wrote:
        Keine!.....weil höhere Gewalt....oder hätte AF für Dich einen extra Flughafen bauen sollen?

        Du bist an schwarzem Humor nicht zu überbieten ich liebe den
        aber ehrlich wer kommt für die Tage auf zb. Hotel

        gruss fred

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @thorben
          spielt es denn gar keine rolle, warum der flughafen geschlossen wurde?

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Thorben-HendrikT Offline
            Thorben-HendrikT Offline
            Thorben-Hendrik
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Nein, es sei denn der gehört AF persönlich....

            AF KONNTE ja nicht fliegen, aus Gründen die nicht in deren Einflussbereich liegen....da gibt es gar nix, noch nicht mal eine Dose Cola!

            Die AF können einem Leid tun, was das für ein Verlust und Zusatzkosten waren die Leute umzubuchen........ 😉

            Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit gegen den Betreiber des Flughafens in Mali Schadenersatz einzuklagen, sofern dem ein Verschulden nachzuweisen ist....GOOD Luck 😆

            [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

            [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auszug Lufthansa als Beispiel: Höhere Gewalt sind ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die nicht unserem Einfluss unterliegen,
              und die auch bei Anwendung aller Sorgfalt unvermeidbar sind

              Die Airline hat offenbar ihre Sorgfalts- und Informationspflichten nicht
              so genau genommen und nicht zur Schadensminimierung im
              Interesse des Fluggastes beigetragen.

              In welcher Form auch immer, vielleicht wäre ein Rückflug des
              Kunden vor dem 01.11. eine sinnvolle Alternative gewesen.
              Jedenfalls, so kann man sich nicht seinen
              vertraglichen Verpflichtungen entziehen,
              zumal so eine Flughafenschließung
              normalerweise geplant und
              entsprechend bekannt
              sein dürfte ...

              @Jemen
              Schreibst Du noch aus Afrika oder wie bist Du zurückgekommen?

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Chiara SalutaC Offline
                Chiara SalutaC Offline
                Chiara Saluta
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                nun falls du es noch nicht weißt, der fluggast - grade in afrika- muß sich seinen rückflug rückbestätigen lassen, falls er dies getan hat und af nicht der beförderung nachkommen sollte, hast du recht, in diesem fall aber ist af nicht haftbar zu machen, da hier kein verschulden seitens af vorliegt.

                wie du es ja auch selber schreibst:

                Höhere Gewalt sind ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die nicht unserem Einfluss unterliegen,
                und die auch bei Anwendung aller Sorgfalt unvermeidbar sind.

                eine flughafenschließung zählt darunter, und da herr af nicht persönlich am flughafen sitzt, und bamoko nicht unter europ. standard fallen wird, sollte es auch dir klar sein, dass hier ein verschulden des apt vorliegt.

                aber ne cola werden sie ihm schon spendiert haben..so kulanz sind sie schon, aber leider sind sie zu mehr auch nicht verpflichtet.......

                nicht hinter jeder windmühle verbirgt sich auch ein drache....don quichotte privacy.... 😆

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @chiara saluta
                  eines würde mich jetzt allerdings noch interessieren:
                  wird der flughafen aus höherer gewalt geschlossen (bspw. die landebahn steht unter wasser, etc), dann verstehe ich das.
                  was ist denn aber, wenn die schließung von langer hand geplant war? wegen umbauarbeiten oder ähnliches? hätte die fluggesellschaft darauf nicht achten müssen???

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Macht es noch einfacher:

                    Air France hatte einem Kunden, der in Florida urlaubte, per SMS eine Flugplanänderung geschickt. Die der Kunde aus welchen Gründen auch immer nicht erhalten hat.

                    Air France musste die Entschädigung lt. Fluggastverordnung bezahlen, weil sie nicht nachweisen konnte, dass der Passagier zeitgerecht informiert wurde.

                    Ich sehe das in diesem Fall auch so.

                    Das einzige, was ich halt hier schon wieder anbringen muss: Da reist jemand nach Mali, wohl weitab von üblichen Flugströmen im Weltgeschehen. Dass man auf solchen exotischen Flughäfen mit Überraschungen leben müsste, wäre mir aber dann wohl auch klar. Hier also nach mitteleuropäischen Entschädigungsmaßstäben zu fragen, belustigt mich - selbstverständlich sollte geltendes Recht Anwendung finden, aber in Ausnahmefällen sollte man zumindest nicht darauf bestehen...

                    meint 😉 Peter

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Chiara SalutaC Offline
                      Chiara SalutaC Offline
                      Chiara Saluta
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @lexi

                      ...... ja, hätte sie, aber das ist hier nicht bindend der punkt.
                      die frage ist aber hätte sie den psg. erreichen können, hat der psg seine rückmeldepflicht erfüllt, und wann hat sie davon erfahren, dass der apt. geschlossen wird..... fragen über fragen, die einer event. entschädigung voran gehen....die ich aber nicht beantworten kann. in dubio pro reo findet zwar bei uns anklang, aber garantiert nicht in afrika.....deswegen finde ich es hier müßig darüber zu spekulieren, ob und wieviel dem psg zusteht........

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo zusammen,

                        auf der Seite des Auswärtigen Amtes findet sich folgender "aktueller" Hinweis:

                        Der Flughafen Bamako wurde kurzfristig wegen Reparaturarbeiten an der Start- und Landebahn vom 1. November bis einschl. 6. November 2007 gesperrt.
                        .

                        Allerdings muss das schon sehr kurzfristig gewesen sein, denn der threaderöffner schreibt:

                        ich hatte einen bestätigten Rückflug für den 1.11.
                        Und ich kenne es eigentlich so, dass man sich den Rückflug ab 48Std. vorher bestätigen lassen kann.

                        chepri

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich möchte nochmals näher auf meine Aussagen eingehen:

                          hier die Fluggastverordnung, die dem Passagier ein Recht einräumt

                          dort
                          ... ein "exotischer" Flughafen, wo sich die Frage stellt, was dort "normal" ist
                          ... die Frage, ob eine Rückbestätigung seitens des Passagiers 48 Stunden vorher vorgeschrieben war
                          ... die Frage, wann Air France von der Schließung erfahren hat
                          ... die Frage, selbst wenn es Umbuchungsmöglichkeiten gegeben hätte, diese nicht nur in begrenzter Menge zur Verfügung gestanden sind

                          Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass man einfach mit Unwägbarkeiten in Schwarzafrika rechnen muss.

                          Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man nicht in allen Teilen der Welt eine "Sorgepflicht", eine "Vorsorge", eine "Organsationspflicht" voraussetzen und erwarten darf.

                          Gerechtfertigt sind sicherlich Feststellungen, dass der eine bessere Lösungen in solchen Fällen anbieten kann als ein anderer.

                          Aber wenn ich eine soziale Absicherung in allen Lebenslagen und überall auf der Welt erwarten, meine ich, wird man deren Erfüllung nur durch Einsatz persönlicher Energie und Kosten erreichen. Heißt für diesen Fall, man kann sich an die Schlichtungsstelle in Deutschland wenden und seinen Fall überprüfen lassen. Sollte diese Information unzufriedenstellend ausfallen, kann man einen Anwalt einschalten und Air France auf Erfüllung der Fluggastverordnung klagen.

                          Alle diese Aussagen sehe ich nüchtern und emotionslos

                          meint
                          Peter

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • DagwynaD Offline
                            DagwynaD Offline
                            Dagwyna
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Warum denn gleich zum Anwalt rennen?
                            Selbst ist die Frau!
                            Mir helfen immer die rechtssicheren Vorlagen vom
                            http://www.reisemängel-portal.de

                            empfiehlt die
                            Dagwyna

                            1 Antwort Letzte Antwort
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