Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Atrium Beach nach Eröffnung und Reklamations-Erfahrung
  6. Atrium Beach nach Eröffnung und Reklamations-Erfahrung

Atrium Beach nach Eröffnung und Reklamations-Erfahrung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
37 Beiträge 17 Kommentatoren 11.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • connsaxC Offline
    connsaxC Offline
    connsax
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen, ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken die meinen THREAD 'Wer kennt das Atrium Beach?' zu einem der erfolgreichsten zum Thema Bulgarien gemacht haben. Bin einfach sprachlos und sag von dieser Stelle aus DANKE!
    Da das Atrium mittlerweile eröffnet hat sollten diejenigen, die nun vor Ort sind hier und waren ihre Eindrücke so objektiv wie möglich schildern. Ebenso interessant und wichtig ist es anscheinend auch für viele wie man vor Ort und danach richtig reklamiert und welche Erfahrungen diesbezgl. gemacht wurden.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Ronda69R Offline
      Ronda69R Offline
      Ronda69
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo, wir haben einen Brief mit allen Mängeln, dem Fax vor Urlaubsantritt und einigen Fotos an Alltours gesandt. Nach knapp 2 Wochen bekamen wir schon eine Antwort. Man bot uns eine etwa 20 %ige Erstattung an. Der Scheck kam einige Tage später. Wir finden diese Reaktion von Alltours absolut korrekt und werden das Angebot akzeptieren.

      LG

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • BigTrampB Offline
        BigTrampB Offline
        BigTramp
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Rondo69,
        wann habt Ihr den Urlaub im Atrium Beach "genossen"? Noch im Juli oder erst im August?
        LG
        BigTramp

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • neramN Offline
          neramN Offline
          neram
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ronda69 wrote:
          Man bot uns eine etwa 20 %ige Erstattung an.
          LG

          Nochmal 20% zu den schon erstatteten 10 oder insgesamt 20%?

          Wenn ich in unserem Fall nach der Fankfurter Tabelle nur die jeweiligen Mindestwerte addiere, komme ich auf 55% fürs Zimmer, 20% fürs Essen und 10% für den fehlenden Pool.

          neram

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Ronda69R Offline
            Ronda69R Offline
            Ronda69
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo BigTramp,

            wir waren bis zum 26.7. da.

            Hallo neram,

            wir bekamen vorher keine Erstattung, wir bekamen noch das Fax mit den kleinen Fertigungsarbeiten. Es war also eine einmalige Erstattung. Da ich aber nur mit einer 10 %en Erstattung gerechnet hatte, war ich mit den angebotenen 20 % zufrieden. Ich möchte mich auch nicht ewig darum streiten. Wir haben unseren Urlaub trotz allem genossen und sind somit mit der Entschädigung zufrieden.

            LG Ronda69

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • connsaxC Offline
              connsaxC Offline
              connsax
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wir haben bis jetzt noch nichts vom RV gehört, auch noch keine Empfangsbestätigung unseres Rekl.-Schreibens etc. 10% wurden uns vor Reiseantritt erstattet. Allerdings ist das in Anbetracht der Vielzahl von Mängeln keine wirkliche Entschädigung. Unsere Mängelliste umfasst stichwortartig 2 DINA4 Seiten. Dabei haben wir die ganz normalen Urlaubsärgerlichkeiten, die eben immer wieder während einer Reise vorkommen, weggelassen. Da wir auch mit auf der Sammelreklamationsliste stehen bin ich mal gespannt wann die ersten hier im Forum darüber was schreiben, bzw. mit welchen Argumenten unsere Mindestansprüche von 50% Erstattung abgewiesen werden. Wir werden uns auf jeden Fall nicht mit 10 oder 20% zufriedengeben.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • connsaxC Offline
                connsaxC Offline
                connsax
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Habe heute morgen auf msn.de diesen interessanten Bericht gefunden:
                Reisemängel - Wann gibt's Geld zurück?

                Unter welchen Voraussetzungen können Kunden bei mangelhaften Urlaubsreisen nachträgliche Preisminderungen verlangen? Nicht immer bietet die lang erwartete Urlaubsreise die gewünschte Erholung. Echte oder angebliche Reisemängel sind an der Tagesordnung und beschäftigen jedes Jahr wieder Anwälte und Gerichte.
                Was ist überhaupt ein Reisemangel? Generell unterscheidet man bei Reisereklamationen zwischen Unannehmlichkeiten und echten Mängeln. Unannehmlichkeiten sind beispielsweise Flugverspätungen bis zu mehreren Stunden oder typische Gegebenheiten des Ziellandes. Eine weitere Grenze der Haftung des Reiseveranstalters liegt in der Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos wie z. B. selbst verschuldete Unfälle, wetterbedingte Umstände sowie kriminelle Handlungen von Einheimischen gegenüber den Reisenden.
                Ein echter Mangel besteht immer dann, wenn Vertragsleistungen nicht erbracht werden. Hier gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit: Was im Katalog versprochen wird, muss am Urlaubsort auch tatsächlich geleistet werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Reisende Gewährleistungsansprüche je nach Schwere des Mangels geltend machen. Als Anhaltspunkt gibt die "Frankfurter Liste" Auskunft über die Höhe gängiger Reisepreisminderungen bei typischen Reisemängeln. Sie ist allerdings nicht rechtlich verbindlich.
                Expertenrat: Richtig und rechtzeitig reklamieren! Hierzu Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung des Rechtsschutzversicherers Advocard: "Reisemängel müssen grundsätzlich unbedingt noch vor Ort bei der Reiseleitung beanstandet werden. Mängel sind auch dann anzuzeigen, wenn diese dem Reiseveranstalter bereits bekannt sind. Jeder Reisende muss für sich selbst seine Rüge erheben. Sorgt die Reiseleitung nicht für Abhilfe, muss der Reisemangel spätestens einen Monat nach Rückkehr schriftlich, am besten mit Fotos des Mangels und den Anschriften möglicher Zeugen, beim Reiseveranstalter angezeigt werden."
                Dabei muss der Kunde unbedingt eine Reisepreisminderung verlangen. Vom Zeitpunkt dieser schriftlichen Mängelrüge an bleibt der Anspruch des Reisenden dann zwei Jahre lang bestehen.
                Die Ausnahme von der Regel: Reisemangel trotz Fristüberschreitung. Einen juristisch ungewöhnlichen Fall hatte kürzlich der Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorliegen: Eine Frau wurde während ihres Urlaubs in einer Hotelanlage während einer Animationsveranstaltung von einem geworfenen Schuh versehentlich am Kopf getroffen. Erst mehrere Wochen später stellten sich schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen ein.
                Die Frau versuchte daraufhin, nachträglich Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen, auch wenn in diesem Fall auf den ersten Blick kein Reisemangel im Sinne einer Vertragsverletzung des Veranstalters zu erkennen war. Die Klägerin hatte allerdings Glück im Unglück: Der Veranstalter hätte die Verletzungsgefahr erkennen müssen und den Schaden an der Klägerin durch ein Verbot des Schuhewerfens während der Animationsshow verhindern können, argumentierten die Richter.
                Aufgrund der besonderen Umstände und weil sie die bindenden Fristen ohne eigenes Verschulden versäumt hatte, bejahte der Bundesgerichtshof außerdem die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters und verwies zur Urteilsfindung an das Berufungsgericht zurück.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Sina1S Offline
                  Sina1S Offline
                  Sina1
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Zur Frankfurter Tabelle ist zu sagen, daß diese lediglich einen Anhaltspunkt über mögliche Erstattungen geben kann, wenn alle Bedingungen eingehalten worden sind. Zeitnahe und nachgewiesene Meldung bei der Reiseleitung, Abhilfeverlangen, ggf. Dokumentation, substantiiert formuliertes Einspruchsschreiben mit eindeutiger Forderung fristgerecht beim Veranstalter eingereicht, etc..

                  Summieren sich mehrere Mängel, werden die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle übrigens nicht ebenfalls addiert. 685% des Reisepreises zurückfordern, weil fleißig gesucht und addiert wurde, geht also leider nicht 😉 Wie viel letztendlich erstattet wird, hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, der Kulanz des Reiseveranstalters und letztendlich vor Gericht u. U. auch vom Richter ab.

                  Zu beachten ist auch, daß diese Tabelle nur von dem Frankfurter Gericht akzeptiert wird. Nicht alle Veranstalter haben den Gerichtsstand in Frankfurt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • neramN Offline
                    neramN Offline
                    neram
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Sina1 wrote:
                    Summieren sich mehrere Mängel, werden die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle übrigens nicht ebenfalls addiert.

                    Das habe ich unter http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm anders gelesen:

                    "Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert.
                    Ist Gegenstand des Vertrages die Unterkunft und Vollpension, so gelten folgende Gesamtprozentsätze für eine Leistungsgruppe als Obergrenze:
                    Gruppe I (Unterkunft) 50%
                    Gruppe II (Verpflegung) 50%
                    Gruppe III (Transport) 20%
                    Gruppe IV (Sonstiges) 30% "

                    neram

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Sina1S Offline
                      Sina1S Offline
                      Sina1
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Tja, und wenn alles schiefgelaufen ist, hat man demnach den 150%igen Urlaub 😛 Da eröffnen sich ja ganz neue mathematische Aspekte 😛

                      Die Addition der Prozentsätze ist und bleibt ein Ammenmärchen bzw. eine Milchmädchenrechnung, was auch zahlreiche aktuelle Urteile belegen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • ronny215R Offline
                        ronny215R Offline
                        ronny215
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Sina1 wrote:
                        Die Addition der Prozentsätze ist und bleibt ein Ammenmärchen bzw. eine Milchmädchenrechnung, was auch zahlreiche aktuelle Urteile belegen.

                        Und dürfte auch logisch sein, oder? 😉

                        Sonst würden sich viele die letzte Kaschemme aussuchen,
                        um hinterher kräftig abzusahnen!

                        • machen einige ja eh - ❓
                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • eomer71E Offline
                          eomer71E Offline
                          eomer71
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Nachdem ich Tui einen Brief geschrieben habe, wo ich die Mängel aufgelistet habe, die mich besonders gestört haben, bekam ich einen Gutschein den ich bis Ende 2008 einlösen kann. Dies war nicht der Grund warum ich mich beschwert habe, finde die Reaktion aber in Ordnung.
                          Betraf aber nicht das Atrium Beach.

                          2004 - 2014...10 Jahre Bulgarien...

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • ronny215R Offline
                            ronny215R Offline
                            ronny215
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich habe bisher auch nur 1x reklamiert, auch bei TUI.
                            Das war 2003 im Helios Palace.
                            Hatte DZ/Balkon gebucht, aber eins ohne Balkon bekommen.
                            Nach 2 Tagen wurde uns ein anderes Zimmer mit Balkon zugewiesen,
                            wo aber noch die Koffer der Vorgänger drin standen.
                            Zudem war das Zimmer noch nicht gereinigt, Betten nicht gemacht/neu bezogen und die Minibar war geplündert.
                            Ich reklamierte das und sollte dann bei unserer Abreise den fehlenden Inhalt der Minibar löhnen.

                            Habe auch einen Gutschein(10%) bekommen, der aber nicht eingelöst wurde, da ich nicht mehr mit TUI verreist bin.

                            LG

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • connsaxC Offline
                              connsaxC Offline
                              connsax
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Leider habe ich diese Erfahrung bei TUI auch schon gemacht (2004), daß die Kostenerstattung nicht ausgezahlt (Banküberw. oder Verr.-Scheck) wurde, sondern als Gutschein bei der nächsten TUI Reise einzulösen war. Clever gemacht, zumindest für den RV....
                              Bei aller Kritik am Atrium Beach und Alltours muss ich hier allerdings schreiben, daß von Alltours umgehend noch während unseres Urlaubs der Verrechnungsscheck zuhause ankam, mit den 10% Erstattung. Sollte mir bzw. allen anderen eine weitere Erstattung zugestanden werden, bitte unbedingt darauf pochen, daß auch diese Entschädigung sozusagen 'cash' ausgezahlt wird. Nach der Pleite mit dem Atrium und der ganzen 'Vorfreude' mit dem RV hab ich keine Lust mehr mit Alltours was zu planen. Sprich, der Gutschein würde verfallen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • BulgarienfanB Offline
                                BulgarienfanB Offline
                                Bulgarienfan
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                connsax wrote:
                                Nach der Pleite mit dem Atrium und der ganzen 'Vorfreude' mit dem RV hab ich keine Lust mehr mit Alltours was zu planen. Sprich, der Gutschein würde verfallen.

                                Diese Reaktion halte ich für suboptimal, zumindest, wenn es die einzige ist. Denn derartige Geschehen kennt man bei so ziemlich allen Pauschalreiseanbietern, und in allen Massenurlaubsgebieten, wenn man hier über die Jahre im Forum gelesen hat.

                                **"Was lernt uns das?",**wie es auf gut "ddr-deutsch" hieß. Eigentlich ganz simpel:

                                Wer solche Erlebnisse vermeiden möchte, sollte tunlichst kein Hotel buchen, dass zum Zeitpunkt der Katalogherausgabe noch nicht fertig ist. DAS ist meines Erachtens die einzige Möglichkeit, sowas zu vermeiden.

                                Gruß

                                Manfred

                                Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • ronny215R Offline
                                  ronny215R Offline
                                  ronny215
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Und das ist das, was ich hier mehrfach versucht habe, hier zu erläutern ❓

                                  Wer hier - in diesem BG-Forum - länger liest, hätte das erkannt.
                                  Hotels, die nicht eine Saison bestehen (Also fertig sind) sollte man tunlichst meiden,- oder aber mit deren Fehlern rechnen!

                                  Es bleibt aber jedem selber überlassen, das Beste daraus zu machen.
                                  Hier wurden ca. ~ 20 negative Urlaubermeinungen beschrieben, aber inzwischen waren ~ > 1000 Paare/Familien/etc. waren da.

                                  Es wurde auch xfach geschrieben, das Elenite nicht das Ziel sein solte.
                                  Wer ruhigen Urlaub möchte, der reist nach Obzor / St.Konstantin im Norden, oder Sozopol etc. im Süden.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • BulgarienfanB Offline
                                    BulgarienfanB Offline
                                    Bulgarienfan
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ronny, ich hab zu diesem Thema unter "Allgemeines" einen Thread gestartet.

                                    Gruß

                                    Manfred

                                    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                    Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                    Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • connsaxC Offline
                                      connsaxC Offline
                                      connsax
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Habe heute Mitt. v. Alltours erhalten. Zu unseren bisher erstatteten 10% sind nochmal 7,5 % erstattet worden. Werden die nicht akzeptieren und unseren Anwalt einschalten. Leider hat sich immer noch keiner der 25 bis 30 Leute unserer Sammelreklamation gemeldet. Wie ist denn da z. Zt. Stand der Dinge? Sollte jemand was wissen, kann er ja mal unverfänglich hier was reinschreiben. Ansonsten Infos als persönliche nachricht versenden, dann ist die Anonymität gewahrt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • neramN Offline
                                        neramN Offline
                                        neram
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Sina1 wrote:
                                        Tja, und wenn alles schiefgelaufen ist, hat man demnach den 150%igen Urlaub 😛 Da eröffnen sich ja ganz neue mathematische Aspekte 😛

                                        Haha.
                                        Dass sich hier jetzt die Nichtbetroffenen einmischen und uns sagen, was wir alles falsch gemacht haben und sie ja schon immer gewusst haben, finde ich lästig und unnötig.

                                        Es geht hier nicht um 150% sondern um die Frage ob ich die 10% für den nicht vorhandenen Pool und die 10% für den fehlenden Meerblick addiere oder einfach Pech habe, dass bei uns viel mehr nicht stimmte als das, was alltours im Vorfeld eingeräumt hat.

                                        Und der Grund, nicht mehr mit alltours reisen zu wollen hat nichts mit dem Hotel an sich zu tun, sondern damit, wie alltours im Vorfeld mit den Problemen umgegangen ist (dementieren, verschweigen bis 3 Tage vor Abflug und dann haben sie uns noch eine Umbuchung angeboten, als schon klar war, dass es keine einzige Alternative gibt).
                                        Den Scheck über die 10% habe ich erst heute bekommen, nahcdem ich den am Montag angemahnt habe.

                                        Ich habe übrigens noch nie was reklamiert.

                                        neram

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Sina1S Offline
                                          Sina1S Offline
                                          Sina1
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Leute, es bringt doch nichts, wenn Ihr euch jetzt gegenseitig die "Wunden" leckt, die Frankfurter Tabelle hoch- und runteraddiert, etc.. Die Erstattungsvorstellungen sind in den meisten Fällen völlig überzogen und unrealistisch - diese Meinung sei mir und anderen Usern gestattet. Mit 10 - 20% vom Reisepreis (immer abhängig vom jeweiligen Einzelfall) sollten die Eröffnungsproblematiken mehr als ausreichend kompensiert sein - mehr gab es bei entsprechenden Gerichtsurteilen in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit auch nicht. Seid doch froh, daß sich auch neutrale Personen mit "ein wenig" Ahnung vom Reiserecht beteiligen! Es besteht kein Grund, beleidigt zu sein.

                                          Natürlich steht jedem der Gang zum Anwalt frei. Aber seid Euch bewußt, daß dessen Gehalt von der Höhe des Streitwertes abhängt - unabhängig davon, ob die Klage letztendlich gewonnen oder verloren wird. Wie hoch würdet Ihr an dessen Stelle den Streitwert ansetzen? Richtig, so hoch wie möglich 😉 Das Argument der ggf. bestehenden Rechtschutzversicherung lasse ich nicht gelten - nicht umsonst werden diese immer teurer, nicht umsonst sind die Gerichte chronisch überlastet :?

                                          Noch ein kleiner Hinweis: Lehnt Reisegutscheine nicht unbedingt kategorisch ab - Ihr müßt ja das nächste Mal nicht unbedingt wieder eine Neueröffnung buchen, sondern könnt in aller Ruhe selektieren, Hotelbewertungen lesen, etc.. Ein Reisegutschein wird von Veranstaltern sehr gerne als reine Kulanzleistung vergeben und fällt vom Wert her häufig großzügiger aus als ein Scheck.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag