Frage zu verschiedenen Stornobedingungen bei einem Veranstalter
-
Hallo,
ich habe eine Frage: meine Mutter hat bei ihrer Türkei-Studienreise (Anfang Mai 2007) bei einer Tombola mitgemacht und natürlich etwas "gewonnen". Sie hat eine Sardinien-Reise, die im Oktober stattfinden soll, die eigentlich für 8 Tage ab 729,- € kosten soll, für einen Sonderpreis von 429,- € p.P. "gewonnen". Sie leistete eine Anzahlung von 30,-€ für 2 Personen und hat auch die Unterschrift geleistet, dass sie die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters gelesen hätte.
Am 8.6.07 hat sie storniert, weil sie die Türkei-Reise schon sehr angestrengt hat (sie ist nun 71 Jahre) und sie von einer Reise im Oktober dann doch aus gesundheitlichen Gründen absehen möchte.
Der Veranstalter hat nun gemäß seinen Bedingungen, 121 Tag vor Reiseantritt eine Stornogebühr von 40% berechnet, da es sich um eine Aktionsreise handelt (komisch: eben im Internt sah ich bei dem Veranstalter die gleiche Reise zu 100,- € günstiger als der auf dem Prospekt angegebene Ab- Preis).
Meine Frage ist nun: der Veranstalter verlangt normalerweise eine Stornogebühr bis 42 Tage vor Antritt in Höhe von 15% - ist es legitim, für eine angebliche Aktionsreise 40% (40% vom "gewonnenen Sonderpreis von 479,- € pro Person.... macht 353,20 € Stornokosten für 2 Personen) zu verlangen bei einem Storno von 121 Tagen vorher????
Leider hat sie keine Versicherung abgeschlossen.....
Ich freue mich schon auf Nachricht.
Vielen Dank!!
-
Hallo,
ich vermute ja. Wenn das in den Bedingungen so steht, dann dürfte es rechtens sein. Eine Versicherung hätte aber grundsätzlich hier auch nichts genützt, da ja kein akuter Erkrankungsfall oder ähnliches vorliegt.
Da Du das Wort "gewonnen" in Anführugszeichen gesetzt hast, dürfte Dir ansonsten auch der Rest zu diesem Thema geläufig sein, so daß ich mir weitere Kommentare hierzu sparen kann.
Du könntest ja bezüglich der Stornokosten mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
Gruß
Berthold
-
Hallo,
wie Du schon erkannt hast, ein typischer Fall von "Nepper, Schlepper,Bauernfänger". Ich würde dem Veranstalter mitteilen, dass keinesfalls eine Stornogebühr bezahlt wird und man einer gerichtlichen Auseinandersetzung gerne entgegensieht. Kulanterweise verzichtest Du auf die Rückzahlung der 30Euro (kann man leicht machen, würde man eh nicht wieder kriegen). Zusätzlich würde ich, wie oben schon geschrieben, die Verbraucherzentrale einschalten, denn es ist schon toll, was alles unternommen wird, um seine "Gewinne" an den Mann zu bringen.
Gruss chepri
-
Sie hat mit ihrer Unterschrift bestätigt, daß sie die Reise- und
Zahlungsbedingungen des Veranstalters gelesen hätte.
Vermutlich noch nicht einmal vorgelegt?Nun stellt sich die Frage, sind die Bedingungen des Veranstalters,
nachlesbar z.B. im Internet, ebenfalls mit einem Hinweis auf
Aktionspreise und entsprechend höhere Rücktrittsgebühren versehen?Wenn nicht, sollte man die nachlesbaren Bedingungen mal kopieren
und als Beweis vorhalten. Was man im Urlaub gelesen hat, wird ja
dann wohl das Gleiche sein - oder?Diese besonderen Aktions-Bedingungen könnten ja auch
nachträglich aus der Schublade geholt werden. -
Ich würde es auch nicht zahlen.....meist scheuen diese Firmen das Licht der Öffentlichkeit geschweige denn des Gerichtssaales....
Info beim Verbraucherverein schadet auch nicht... -
Vielen lieben Dank! Werde direkt die Verbraucherzentrale kontaktieren. Bin gespannt.
So zerstört man auch das Vertrauen in relautiv hochwertige Studienreiseveranstalter, die dann solche Nepper und Schlepper zu Abendveranstaltungen ins Hotel auf die Seniorengruppen loslassen.....
Gruss
Patricia