Neckermann tritt 10 Tage vor Antritt vom Reisevertrag zurück
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Hilfe! Kann uns jemand sagen, welche Rechte wir haben?Wir haben aus dem Preisknüller-Katalaog das Giftun in Hurghada gebucht, Reisepreis bezahlt und nun teilt Neckermann uns heute mit, dass wir unser Lieblingshotel ( wir waren schon dreimal dort) nicht bekommen können. Sie bieten uns zweifelhafte Alternativen an. Lt HC sind die in den Bewertungen nicht so toll. Welche Rechte können wir geltend machen? Preisgleich bekommen wir so kurzfristig keine echten Alternativen.
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Gar keine wir hatten das Gleiche letztes Jahr mit Gran Canaria.
Haben auch mit Anwalt geklagt............Denn wir hatten nichts mehr bekommen mit 5 Leute..........War auch von Neckermann ............Wir haben das Geld wieder bekommen,...........aber standen da nun ohne Urlaub.
Man kann nichts machen.........Hohe Gewalt...........Weshalb wurde das bei euch Stoniert bzw.weshalb habt ihr es nicht bekommen.........
gruß Uta
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"Pimbolihaus" wrote:
Gar keine wir hatten das Gleiche letztes Jahr mit Gran Canaria.
Haben auch mit Anwalt geklagt............Denn wir hatten nichts mehr bekommen mit 5 Leute..........War auch von Neckermann ............Wir haben das Geld wieder bekommen,...........aber standen da nun ohne Urlaub.
Man kann nichts machen.........Hohe Gewalt...........Weshalb wurde das bei euch Stoniert bzw.weshalb habt ihr es nicht bekommen.........
gruß Uta
ohne Angabe von Gründen, Zitat: wie uns die örtliche Agentur mitteilte, ist eine Unterbringung in der von Ihnen gebuchten Anlage leider nicht mehr möglich. :?
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So war das bei uns auch.
Neckermann hat versucht noch was anderes zu finden,aber alles Teuer und nicht so wie wir es wollten.Für wieviele Personen war das,seit ihr nur zu zweit,dann findet ihr vieleicht noch Last Minute????
Gruß Uta -
hallo, ich habe mir gerade mal die Rechtsprechung zu diesem Thema angesehen: Urteil vom BGH AZ XZR 118/03.
Der BGH hat in zwei Fällen entschieden, dass zusätzlich zur Erstattung des vollen Reisepreis ein Schadensersatz in Höhe von 50% des Reisepreises berechtigt ist.
Auch wenn man zwischenzeitlich bei einem anderen Veranstaler die gleiche Reise bucht!
na, dann will ich mal neckermann mit diesem Urteil um Stellungnahme bitte.
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wir haben ein Jahr geklagt und es kam nichts raus.
Dann viel Glück............melde dich mal wenn es was neues gibt............
Gruß Uta -
"Pimbolihaus" wrote:
So war das bei uns auch.
Neckermann hat versucht noch was anderes zu finden,aber alles Teuer und nicht so wie wir es wollten.Für wieviele Personen war das,seit ihr nur zu zweit,dann findet ihr vieleicht noch Last Minute????
Gruß UtaHallo Uta,
ich habe festgestellt, dass die gleiche Reise bei TUI und Alltours noch buchbar ist. Ich werde am Montag damit erst mal mit Neckermann sprechen.
Grüße kaschba
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Nimm an Neckermann hat kein Platz mehr,,,,,,,,,,,,,den jeder Veranstalter hat nur so und so viel Betten.Dann bucht noch schnell darüber,......denn ihr bekommt das Geld von Neckermann sofort wieder.........Auch heute kannst du mit Neckermann sprechen ..............Gruß Uta
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Zu dem angesprochenen Gerichtsurteil:
Dies ist nicht auf andere Fälle unbedingt übertragbar, da es Schadensersatz aufgrund von zwei Gründen gab:Das gebuchte Hotel lag auf einer Malediveninsel und das neu angebotene, das Alte war überbucht, lag auf einer ganz anderen Insel, daher ist es nicht als gleichwertig anzusehen.
Weiterhin war es vom Standart ebenfalls nicht gleichwertig.
Und weil ihm keine vernünftige Alternative geboten wurde, wurde im Schadensersatz zugesprochen. -
kaschba wrote:
Sie bieten uns zweifelhafte Alternativen anWelche denn?
JulieL. wrote:
Und weil ihm keine vernünftige Alternative geboten wurde, wurde im Schadensersatz zugesprochen.Der Knackpunkt war wohl die vernünftige Alternative, also in den meisten Fällen etwas 'Gleichwertiges', was immer das auch ist.
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Wir sind wieder beim alten Thema, gell! Da liest man schnell im vorbei Surfen ein Urteil... Hotel nicht bekommen... Malediven .. Geld zurück... bla bla bla.
Dieses Urteil begründete sich hauptsächlich auf zwei Säulen:
a) jede Insel der Maledivengruppe ist so unterschiedlich, dass sie nicht als ein Urlaubsziel anzusehen sind, sondern als unterschiedliche Urlaubsziele. Und die muss man als Alternative nicht annehmenb) waren es die Weihnachtsferien und da gibt es bekanntlich kurzfristig wirklich oft keine Alternativen mehr. Diese Kurzfristigkeit und der Termin waren ausschlaggebend für das Urteil. Ein Märztermin - und die Sache schaut schon wieder gaanz anders aus. Gell! So ist das mit den Kurzurteilen für den Laien!
Gruß
Peter