Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu Gesundheit & Medizin
  5. Betäubungsmittel Medikinet
  6. Betäubungsmittel Medikinet

Betäubungsmittel Medikinet

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu Gesundheit & Medizin
18 Beiträge 14 Kommentatoren 18.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • TanjaaT Offline
    TanjaaT Offline
    Tanjaa
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo 😄

    Ich habe zwei Kinder mit ADHS die das "Betäubungsmittel" Medikinet nehmen. Sonst wäre ein Urlaub mit den beiden auch nicht möglich!
    Nun habe ich gehöt, dass es bestimmte Einfuhrbedingungen gibt?!
    Was muß ich tun um am Zoll keine böse Überraschung zu erleben?

    Gruß Tanja

    Juli 2012 Royal Atlantis wir kommen :o)

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • teufelsteffiT Offline
      teufelsteffiT Offline
      teufelsteffi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die Medikamente können mit in den Koffer, das gibt kein Problem. Wenn Du die Flasche mit an Bord nehmen möchtest mußt Du auf jeden Fall ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, wer - wieviel von was warum einnehem muß.
      Zur Sicherheit kannst Du aber auch bei der Fluglinie nachfragen.
      Umfüllen in andere Behältnisse muss bei Medikamenten glaube ich nicht unbedingt sein.
      Die Flasche sollte wohl auch noch Original Verpackt sein, damit man Dir nicht unterstellen kann, dass Du etwas anderes eingefüllt hast.
      Wenn Du es nicht unbedingt an Bord brauchst würde ich dazu raten es in die Koffer zu packen, denn im zweifelsfall kann das Bodenpersonal die Ausfuhr verbieten.

      LG
      Steffi

        • 20.03.2017 Hurghada, AlbatrosPalace
      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • TanjaaT Offline
        TanjaaT Offline
        Tanjaa
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Steffi

        Es handelt sich hierbei um Kapseln. Aber der Tipp mit dem Attest vom Arzt ist gut! Das werde ich auf jeden Fall so machen!
        Ich weiß noch nicht so genau, ob 2 Kapseln ( für jedes Kind eine) mit ins Flugzeug müssen. Die Medi´s müssen nach dem Frühstück eingenommen werden, da sie sonst zu schnell verstoffwechselt werden und dann nicht richtig wirken und den Kindern dann übel wird. Da wir schon um 6 Uhr fliegen, denke ich schon, dass die beiden sie nach dem Frühstück im Flieger einnehmen werden.

        LG
        Tanja

        Juli 2012 Royal Atlantis wir kommen :o)

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Sonnenblume68S Offline
          Sonnenblume68S Offline
          Sonnenblume68
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Tanja,

          also gegen zwei Kapseln im Handgepäck wird sicherlich absolut keine Fluggesellschaft etwas sagen. Aber ich würde auch den Rest der Medikamente mit ins Handgepäck nehmen oder auf alle Koffer verteilen, stell Dir mal vor der Koffer mit den "Tabletten" kommt weg, dann hast Du vor Ort ein Problem. Aber findest Du den Titel Deiner Frage nicht ein wenig zu dramatisch geschrieben ???? Unter Betäubungsmittel verstehe ich absolut ganz andere Medikamente, kann leicht falsch aufgenommen werden. Ich hätte auch nicht gedacht, dass hierunter "Tabletten für hyperaktive Kinder" stecken.

          Viele Grüße

          Anja

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • ingridjohannaI Offline
            ingridjohannaI Offline
            ingridjohanna
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hi mein Sohn muss auch Medikinet nehmen. Das wird auf keinem Fall unter Betäubungsmittel geführt. Tabletten, als Medikamente kannst du immer im Handgepäck mitnehmen. Ist sicherer als wenn sie im Koffer sind und der vielleicht verloren geht. Manche Medikamente kann man in der Türkei nämlich nicht bekommen wie z.B. die Pille Oviol. 😉

            warten auf den nächsten Urlaub!!

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • BiggiBB Offline
              BiggiBB Offline
              BiggiB
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo ingridjohanna,
              Medikinet fällt in Deutschland unter das Btm (Betäubungsmittel)-Gesetz.
              Viele Grüße
              Biggi

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • ingridjohannaI Offline
                ingridjohannaI Offline
                ingridjohanna
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                "BiggiB" wrote:
                Hallo ingridjohanna,
                Medikinet fällt in Deutschland unter das Btm (Betäubungsmittel)-Gesetz.
                Viele Grüße
                Biggi

                Hi Biggi, na danke wieder was dazu gelernt. 😉 Wusste nicht das die Aufnahme Defizit Syndrom Tabletten im Koffer nicht erlaubt sein sollen weil sie unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. ❓ Sie werden zwar nur auf extra Rezept verschrieben aber sie sollen unseren Kindern ja helfen und nicht betäuben. Werde unsere Ärztin mal fragen wie so etwas gehandhabt wird. Sorry, wusste davon nichts. 😄

                warten auf den nächsten Urlaub!!

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • BiggiBB Offline
                  BiggiBB Offline
                  BiggiB
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Ingridjohanna,
                  ob Medikinet im Koffer transportiert werden darf oder nicht,
                  dazu kann ich nichts sagen.
                  Herzliche Grüße
                  Biggi

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Marion1804M Offline
                    Marion1804M Offline
                    Marion1804
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,
                    Medikamente wenn nicht gerade benötigt, müssen im Koffer laut neue Gesetzbestimmung.

                    Wenn ihr Tbl. mitnehmen müßt würde ich euch raten ein Attest von euerem Arzt ausstellenzu lassen mit Namen und vor allem Diagnose und auch ausdrücklich darauf hinweisen das es sich um ein BTM handelt, denn ich könnte mir vorstellen das es am Zoll sonst Schwierigkeiten gibt.
                    LG
                    Marion

                    Es gibt keine uninteressanten Frauen, nur unaufmerksame Maenner!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • SokratesS Offline
                      SokratesS Offline
                      Sokrates
                      Experte Istanbul
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das Thema ist doch mehr etwas für das Forum "Gesundheit & Medizin" als für "Türkei"!

                      LG

                      Sokrates

                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • MollyBeaM Offline
                        MollyBeaM Offline
                        MollyBea
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Auf jeden Fall ein ärztliches Attest, das auch aktuell (nicht älter als 14 Tage) ist. Viele Staaten verstehen keinen Spaß, wenn Betäubungmittel (BTM) eingeführt werden.
                        Medikinet ist ein starkes Aufputschmittel (Amphetamin), das durchaus missbräulich angewandt werden kann.
                        Die Bundesoberbehörde (BfArM) hat auf ihrer Website FAQs zu dem Thema aufgeführt. www.bfarm.de, Betäubungsmittel, FAQ. (ich gehe mal davon aus, dass diese Angaben nicht gg. Forumsregeln verstoßen)

                        Liebe Grüße

                        Davon kannst Du ausgehen!

                        LG

                        Sokrates

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • koni6K Offline
                          koni6K Offline
                          koni6
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          hallo medikamente die unter das btmg fallen mussen je nach land unterschiedlich bescheinigt werden in europa mit dem sogenannten -schengener abkommen-auserhalb von europa ist es unterschiedlich du mußt aber immer einen brief vom doc haben mid.wenn du das zeug in den koffer machst und es gesehen wird gibts richtig streß da kann von flugverweigerung uber verhaftung alles pasieren also sei bitte vorsichtig-beim doc bekommst du einen vordruck fürs gesundheitsamt und dort wird das dann mit diversen stempeln versehen weiß das weil ich selber auf ein medikament angewiesen bin das unter das btmg fällt liebe grüße koni

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • blume29599B Offline
                            blume29599B Offline
                            blume29599
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo

                            ich bin auch betroffene Mutter eines ADHS Kindes. Ohne Medis ist ein Urlaub wirklich undenklich!!! selbst mit nicht einfach !!! So un zu deiner Frage. Wir fliegen das zweite JAhr ins Ausland. Du solltes möglichst nur so viel mitnehemen wie gebraucht wird. D.h somit hast du keine "Unmengen" bei Dir. Dann gibt es ein Abkommen - d.h. Schengener Durchführungsabkommen- , diese Formular müßte dein behandlender Arzt haben , es wird ausgefüllt - Name d. Arztes , des Kindes , Ausweisnr., verschriebene Arzneimittel, Darreichungsform , Gültigkeitsdauer f. den Urlaub, wie oft sie eingenomemn wird ... , dieses GFoprmular wird zum versorgungsamt geschickt und bestätigt und abgestempelt an euch zurück gesendet. Aber Vorsicht _ man sagte mir das kann manchmal bis zu einem halben Jahr dauern- bei uns hat es beide Male nur vielleicht 2 oder 3 Wochen gedauert. Und somit bist du auf der sicherern Seite.

                            LG heike - ich hoffe ich konnte helfen - habe das Formular gearde vor mir zu liegen

                            trotzdem einen schönen Urlaub

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • GoleoG Offline
                              GoleoG Offline
                              Goleo
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Habe das gleiche Problem.Meine Tochter bekommt Medikinet (Kapseln).Diese fallen unter BTM und dürfen nicht mal eben so mit ins Ausland genommen werden.
                              Der behandelnde Arzt hat uns einen Vordruck für solche Fälle ausgefüllt. Damit muss ich noch zum zuständigen Gesundheitsamt und diesen abesgnen lassen. Mit diem Zettel dürfen dann die Tabletten mit ins Handgepäck.
                              Liebe Grüße Nicole

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • TDSCCT Offline
                                TDSCCT Offline
                                TDSCC
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Betäubungsmittel bei Reisen ins Ausland
                                Die Behandlung starker Schmerzen oder die Behandlung von Verhaltensstörungen wie ADHS bei Kindern und Jugendlichen mit Betäubungsmitteln (Ritalin) bedeutet nicht, grundsätzlich auf Auslandsreisen verzichten zu müssen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn erneut zu Beginn der Urlaubszeit hin:

                                Viele Patienten sind in Deutschland dauerhaft auf die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, angewiesen.

                                Manche scheuen sich davor, Urlaubsreisen ins Ausland zu unternehmen, weil sie sich um die Qualität der medizinischen Versorgung am Ferienort sorgen und fürchten, Probleme mit der Polizei zu bekommen, wenn sie Betäubungsmittel im Gepäck haben.

                                Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben werden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.

                                Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (das sind zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) soll die Mitnahme der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen.

                                Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle angefordert oder von der Internetseite des BfArM (www.bfarm.de) heruntergeladen werden.

                                Um alle unverzichtbaren Medikamente auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle Patienten, sich eine ärztliche Bescheinigung, möglichst in englischer Sprache zu besorgen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese bei der Reise mitzuführen. Darüber hinaus sollte sich der Patient vor seiner Reise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland erkundigen, ob er alle unverzichtbaren Medikamente bei der Einreise mitnehmen kann.

                                "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null
                                und nennen ihn ihren Standpunkt."

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • anjaleinA Offline
                                  anjaleinA Offline
                                  anjalein
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Na super das ich das gelesen habe. Hab ich nicht gewusst. Dann werde ich mir mal so ein Formular besorgen.

                                  VG anja

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HogitH Offline
                                    HogitH Offline
                                    Hogit
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Meine Tochter nimmt auch Medikinet, aber wir haben es letztes Jahr über die Sommerferien abgesetzt und werden das in diesen Ferien wieder so machen. Eine Pause ist manchmal auch gar nicht schlecht. Mir wurde von unserer Ärztin gesagt, dass man bei Reisen in Länder mit Schengener Abkommen die Tabletten mitnehmen darf, aber eine Bestätigung vom Arzt und vom zuständigen Gesundheitsamt braucht. Da Medikinet unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Bei Reisen in die Türkei (wie bei uns) ist das, laut Ärztin etwas anderes. Da muss man sich auch noch an die zuständige Botschaft wenden und braucht nochmal irgendeine Bestätigung. Sie meinte das wäre ziemlich kompliziert. Wir kamen in dieser Zeit auch mal ohne Tabletten aus, wenn auch manchmal leicht gestresst.

                                    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • TDSCCT Offline
                                      TDSCCT Offline
                                      TDSCC
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Falls sich jemand die Formulare o.ä. runterladen möchte, hier der Link zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

                                      http://www.bfarm.de/cln_042/nn_424418/DE/Bundesopiumstelle/BtM/rechtsgrund/hinweise-auslandsreisen.html

                                      "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null
                                      und nennen ihn ihren Standpunkt."

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      Antworten
                                      • In einem neuen Thema antworten
                                      Einloggen
                                      • Sortiert nach
                                      • Älteste zuerst
                                      • Neuste zuerst
                                      • Meiste Stimmen

                                      • 1 von 1
                                      Reiseforum Service
                                      • RSS-Feed abonnieren
                                      • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                      • Reiseforum Hilfe
                                      • Forensuche
                                      • Aktuelle Themen

                                      • Inhalte melden
                                      • Veranstalter AGB
                                      • Nutzungsbedingungen
                                      • Datenschutz
                                      • Privatsphäre-Einstellungen
                                      • AGB
                                      • Impressum
                                      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                      • Erster Beitrag
                                        Letzter Beitrag