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Flugerverlegung nach vorn um 1,5 Tage ?

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  • carlosCBC Offline
    carlosCBC Offline
    carlosCB
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    weiss jemand, wie die Rechtslage ist, wenn der Reiseveranstalter die Reise um 1,5 Tage vorverlegt ????  ( Abflug statt 5.09  um 19.30  auf 4.9 um 10 UHr ??)
        
       
    Habe mal die vielen ? aus der Headline genommen.

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

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    • Nicki78N Offline
      Nicki78N Offline
      Nicki78
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Keinen Plan aber so gesehen fände ich es toll einen Tag länger :)))

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      • carlosCBC Offline
        carlosCBC Offline
        carlosCB
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        nein nein !!  Rückflug statt 12.9  um 17 uhr  jetzt 11.9 um 6.50 uhr !!!!!!!

        Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

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        • BurraB Offline
          BurraB Offline
          Burra
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Und was machst Du, wenn Du noch keinen Urlaub hast?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Nicki78N Offline
            Nicki78N Offline
            Nicki78
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das mit dem Urlaub wäre eh wurscht der 4.9. ist doch ein Sonntag!! Es sei denn man arbeitet vormittags am 5.9.
            aber die sache mit der rechtslage das der rückflug vorverlegt wurde da kann ich nichts sagen - das finde ich jetzt aber doof!!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • BurraB Offline
              BurraB Offline
              Burra
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich war zu schnell.
              Aber beim Rückflug einen Tag eher, da würde ich mir das Geld für diesen Tag wiederholen. Du hast ihn ja bezahlt.

              Viel Glück
              Jutta

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              • Marmaris3M Offline
                Marmaris3M Offline
                Marmaris3
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @ jutta,
                nun warst du nochmal zu schnell 😉
                wenn er einen Tag früher fliegt und 14 Tage gebucht hat, fliegt er doch dann meistens auch einen Tag früher zurück. Sonst wärns ja dann 15 Tage. 
                Achtung Ironie:::: 
                Und das kann man ja wohl keinem der doch so hungerleidenden Reiseveranstalter antun??????   Oder
                Wer Rechts- oder linksschreibfehler findet darf sie gerne behalten.
                VG

                Wer rechts- oder linksschreibfehler findet, darf sie gerne behalten!

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                • melbelleM Offline
                  melbelleM Offline
                  melbelle
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  da würde ich aber streiken 😉 wer fliegt schon gern am 11.09.? 😏

                  ;) melbelle

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo CarlosCB,

                    durch die Vorverlegung von Montag auf Sonntag sind Dir ja keine Nachteile entstanden. Du hast je geschrieben, daß der Rückflug auch einen Tag früher stattfindetund dies somit ein Sonntag ist. So kannst Du dein Gepäck am Montag in aller Ruhe auspacken. .

                    Dadurch hast Du ja trotzdem 14 Tage Urlaub gehabt.

                    Ich denke, daß es hierfür keine rechtliche Handhabe gibt.

                    Du könntest auf jeden Fall Regressansprüche geltend machen, wenn der Flug von Montag auf Dienstag verschoben worden wäre und Du dadurch einen Tag mehr Urlaub grebraucht hättest, weil der Rückflug ja auch 1 Tag später stattfinden würde.

                    Gruß
                    Karl-Heinz

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                    • carlosCBC Offline
                      carlosCBC Offline
                      carlosCB
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das Problem ist, dass ich extra wegen einer Feierlichkeit am 5 9 gebucht habe. am 4.9 kann ich nicht ( und will auch erst recht nicht)
                      2. habe ich niemenaden der uns am 11.09 wieder abholen kann , sondern nur am 12.09

                      Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • emdeboE Offline
                        emdeboE Offline
                        emdebo
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Das dürfte ja wohl eine einseitige Vertragsänderung sein, welche auch abgelehnt werden kann.
                        Denn der Vertrag beinhaltet anderen Zeitraum. Also schriftlich um Umstellung
                        auf die vereinbarten Termine drängen - oder wenn gewünscht, auch
                        kostenfrei einvernehmlich Vertrag aufheben.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Erika1E Offline
                          Erika1E Offline
                          Erika1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Der gebuchte Hin- und Rückreisetag stellt einen wesentlichen Vertragsbestandteil dar, der offensichtlich seitens des Veranstalters nicht erfüllt werden kann. Damit hast Du kostenfreies Rücktrittsrecht. Der Vorschlag Deines Veranstalters, die Reisetage zu ändern, ist ein Angebot, das Du nicht akzeptieren mußt. Der Reiseveranstalter hätte Dich über Dein Rücktrittsrecht aufklären müssen. Dazu sind die Veranstalter zwar verpflichtet, aber gern tun sie das natürlich nicht.

                          Zu empfehlen ist, sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, auf den vertragsgemäßen Reisetagen zu bestehen und auf Dein Rücktrittsrecht anzusprechen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • coalaC Offline
                            coalaC Offline
                            coala
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            HoliFamily schrieb:

                            Das mit dem Urlaub wäre eh wurscht der 4.9. ist doch ein Sonntag!!
                             
                            Es soll aber auch Leute geben, die sonntags arbeiten müssen.
                            Außerdem kann man ja vielleicht auch noch andere Gründe/Verprlichtungen haben, warum man nicht einfach einen Tag früher reisen kann.
                            Cornelia

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BurraB Offline
                              BurraB Offline
                              Burra
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @ Jürgen,
                              wie ich es verstanden habe, fliegt er nicht einen Tag früher hin, sondern einen Tag früher zurück. Also: 14 Tage gebucht, nach 12,5 Tagen zurück. Ist doch nicht in Ordnung, oder?

                              Jutta

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Marmaris3M Offline
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                                Marmaris3
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo Jutta
                                er soll am 4.9 und nicht am 5.9 abfliegen!!!!!!!!!!!!!!
                                Also 1 Tag Vorher.
                                VG Jürgen

                                Wer rechts- oder linksschreibfehler findet, darf sie gerne behalten!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • BurraB Offline
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                                  Burra
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ Jürgen
                                  Rückflug statt 12.9. um 17.00 Uhr jetzt 11.9. um 6.50 Uhr.
                                  Jutta

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Beginnt eine Pauschalreise datumsmässig früher oder endet sie datumsmässig später als gebucht, liegt ein Reisemangel vor.

                                    Wird der Abflug um einen Tag vorgezogen, kann man kostenfrei zurück treten.

                                    Akzeptiert man die neuen Reisedaten, so wurde damit auch ein neuer Reisevertrag abgeschlossen und man hat keine weiteren Ansprüche. Ist die - neue - Reise jedoch mangelhaft in ihren Leistungen, bleibt natürlich das Recht auf Gewährleistung oder Schadensatz voll aufrecht.

                                    So ist es Leute und nicht anders!

                                    Gruß
                                    Peter

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                                      Marmaris3
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @jutta
                                      nun sind wir doch schon mal weiter.
                                      Dieser halbe Tag kann dich auch 2 Tage vor Abflug als Flugzeitveränderung treffen.
                                      Er hat seine 14 Tage. Allerdings unrechtmäßig 1 Tag Früher.
                                      VG Jürgen

                                      Wer rechts- oder linksschreibfehler findet, darf sie gerne behalten!

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                                        Burra
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Jürgen
                                        Hast Recht. Er hat 14 Tage. Habe nicht alles richtig gelesen.
                                        Ein schönes Wochenende
                                        Jutta

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