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Rücktrittskostenrechnung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • caprisonneC Offline
    caprisonneC Offline
    caprisonne
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    Ich habe da mal eine Frage an diejenigen die Erfahrungen habe,wie lange es wohl durchschnittlich dauert bis man eine Rücktrittskostenrechnung vom Veranstalter bekommt!
    Leider,mußte wir aus gesundheitlichen Gründen unseren Urlaub nach nur 5 Tagen vorzeitig abbrechen.Zum Glück hatten wir eine Reisevollschutz-Versicherung abgeschlossen,die auch eine Reiseabbruchversicherung(Feriengarantie)beinhaltet,so daß wir für die nicht genutzten Leistungen unser Geld erstattet bekommen!Unsere Versicherung benötigt deshalb, unter anderem, eine Reisekostenrechnung des Verstalters,in unserem Fall 1-2 Fly.
    Im Reisebüro versuchte man die zunächst telefonisch anzufordern bis sich herausstellte das eine schriftliche Anfrage gestellt werden muß(seitens des Reisebüros).Die Angestellte sagte mir daß das ein paar Tage dauern könnte und man sich dann mit uns in Verbindung setzen würde.Bis zur ersten Nachfrage habe ich über eine Woche vergehen lassen,dann sagte man mir,das sich sich der Veranstalter noch nicht gemeldet hat und ich mich noch etwas gedulden sollte,da es sein könnte das der Reiseleiter vor Ort noch keine Infos weiter gegeben hat.Heute,nach fast 2 1/2 Wochen,bei Nachfrage beim Reisebüro hat sich immer noch nix getan.Man sagte uns wir müßten Verständnis haben,wegen der Hochsaison und den Terroranschlägen liegt viel Arbeit an.Klar haben wir Verständnis,wenn viel zu tun ist,wegen den Terroranschlägen,obwohl diese erst über eine Woche später waren.Die Reisebüroangestellte sagte uns,wir sollen uns keine Sorgen machen,wir könnte die Ansprüche an die Versicherung innerhalb von 2 Jahren geltend machen!!!Da wir natürlich ziemlich frustiert sind,wegen dem geplatzten Urlaub und dem wirklich unverschämten Reiseleiter vor Ort(der außer dumme Sprüche keine Hilfe geboten hat)wollte ich fragen,ob irgendwer Erfahrungen hat,wie lange es dauern kann bis man so eine Reisekostenrechnung bekommt!!!
    Danke im vorraus....

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      wenn ich das richtig verstehe, seid ihr in den Urlaub geflogen, aber vorzeitig wieder aus gesundheitlichen Gründen abgereist.
      Ich glaube nicht, dass da eine neue Rechnung vom Veranstalter überhaupt kommen wird. Denn ihr habt ja für die Buchung eine Rechnung erhalten und bezahlt. Der Veranstalter wird aber bei vorzeitigem Urlaubsabbruch nichts rückerstatten. Folglich auch keine Rechnung stellen.

      Der Versicherung sollte Abreisebestätigung von der Reiseleitung plus die Flugtickets eigentlich reichen.

      Übrigens, manche Reiseversicherung zahlen nur dann nicht konsumierten Urlaub zurück, wenn es sich um komplette Wochen handelt, die man nicht konsumiert hat. Andere wieder rechnen tagegenau ab.
      Gruß
      Peter

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      • caprisonneC Offline
        caprisonneC Offline
        caprisonne
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo!
        Die Versicherung benötigt die Rücktrittkostenrechnung vom Veranstalter um wohl tagegenau abrechnen zu können,dürfte ansich kein Problem sein.Den Reiseleiter vor Ort habe ich sofort davon in Kenntnis gesetzt,das meine Schwester stationär im Krankenhaus behandelt werden muß und das wir wahrscheinlich unseren Urlaub abbrechen müssen.Die Versicherung hat sich schnell und unkompliziert um alles gekümmert,so daß wir mehr oder weniger spontan Rückflüge incl. ärztlicher Betreuung bekommen haben.Ich habe den Reiseleiter vor Ort gar nicht mehr gesehen und folglich auch keine Abbreisebestätigung!

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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die UKV/URV-Reiseabbruchversicherung (Feriengarantie) zahlt z.B.

          • bei Abbruch in der ersten Hälfte des Urlaubs einen Gutschein
              für die Wiederholung der gebuchten Reise.

          • Bei Abbruch in der zweiten Urlaubshälfte zahlt sie Ersatz
              für den Wert der nicht in Anspruch genommenen
              Reiseleistung.

          Bezahlt war die Reise ja, warum eine neue Rechnung?

          Eigentlich benötigst Du für die Versicherung nur die Buchungsunterlagen sowie eine Bestätigung der Reiseleitung über den verfrühten Abreisetermin, außerdem ein Attest des Arztes, das die schwere Erkrankung im Sinne der Bedingungen bestätigt.

          Gib doch in der Suche rechts oben mal ein RRV / Reiserücktrittkostenversicherung, da findest Du weitere Informationen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • caprisonneC Offline
            caprisonneC Offline
            caprisonne
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,
            melde mich noch einmal,wegen der Rücktrittskostenrechnung!
            Diese benötigte ich vom Reiseveranstalter als Vorlage bei der Versicherung(Elvia).
            Mittlerweile sind schon ca. 8 Wochen vergangen und ich warte immer noch auf diesen Nachweis von 1-2 fly, ohne diese Abbrechung kann ich keine Ansprüche bei der Versicherung geltend machen!
            Als Begründung höre ich fast jedes Mal etwas Neues wie z.B. Hochsaison,Terroranschläge,der Reiseleiter vor Ort der keine Infos weiter gibt,Reiseleiter der angeblich gar nicht wußte das wir frühzeitig abgereist sind,Mitarbeiter die Notizen von anderen Mitarbeiten falsch deuten(oder so ähnlich!!!)!Momentan haben sie den schwarzen Peter dem Hotel zu geschoben,da dieser mit 1-2 fly bezüglich der Rücktrittskostenrechnung zusammen arbeiten müßte,es aber wohl nicht tut.Ich habe im Reisebüro nachgefragt,ob die Vorgehensweise bzw. die Dauer so üblich ist,dort bestätigte man mir das Gegenteil!Ich weiß das mir das Geld durch die Versicherung nicht verloren geht,doch ich komme mir so langsam ver.... vor und der Frust über das  Verhalten des Reiseleiters vor Ort(der uns ja soooo behilflich war und ist,hahaha) und natürlich der Grund,weshalb wir die Reise abbrechen mußten,sitzt immer noch tief!!!
            Zudem habe ich vor, in ein paar Wochen einen 2.Anlauf zu wagen und im Urlaub zu fliegen und da wäre das Geld,was mir seitens der Versicherung  ja zu steht , bestens angelegt!!!
            Momentan weiß ich aber wirklich nicht,wie ich mich weiterhin verhalten soll bzw.wie ich zu dieser Rechnung kommen soll???
            Hat vielleicht irgendwer Erfahrungen oder Tipps,was man da machen kann??????

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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo caprisonne,

              wenn Du eine Reiserechtschutzversicherung hast, übergib die ganze Angelegenheit einem Anwalt. Der besorgt sich die erfolderlichen Unterlagen mit einem entsprechenden Nachdruck.

              Gruß
              Karl-Heinz

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              • jessamynJ Offline
                jessamynJ Offline
                jessamyn
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                hallo Caprisonne,
                ich kann Deinen Ärger echt gut verstehen!
                Du willst ja noch nicht mal Geld von Deinem Reiseveranstalter, sondern nur eine Aufstellung was wieviel gekostet hat, oder...
                na wenn die da schon so große Probleme damit haben, dann möchte ich ja nicht wissen, wie die bspw. mal in einem Beschwerdefall reagieren...
                der Tip bzgl. Anwalt ist gut. solltest Du keine Rechtschutzversicherung haben, würde ich mal einen freundlichen aber bestimmten Brief direkt an 1-2-fly schreiben...
                und vielleicht kann ja auch die Versicherung was tun und mal "höflich" beim Reiseveranstalter anfragen...
                drück Dir die Daumen, dass es bald was wird!
                jessamyn

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                • caprisonneC Offline
                  caprisonneC Offline
                  caprisonne
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Danke für die Antworten!!!
                  Das mit der Rechtschutzversicherung ist eine gute Idee,nur dummerweise bin ich nicht im Rechtschutz und nur die "leere"Drohung meinerseits einen Anwalt einzuschalten hat sie bisher leider  nicht beeindruckt!An einen Brief habe ich auch schon gedacht,obwohl ich davon ausgehe das dieser genauso wie meine Telefonate mehr oder weniger ignoriert wird.Warum 1-2 fly so einen Jahresplan daraus macht,obwohl ich ja gar keine Ansprüche an sie stellen(außer dieser Rechnung),weiß ich auch nicht....ich finde es einfach nur noch lächerlich und bin schon mal gespannt wer oder was als nächstes Schuld ist.....
                  Schöne Grüße
                  caprisonne

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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo caprisonne,

                    teile doch der Reiseversicherung mit, daß sich 1- 2- Fly mit fadenscheinigen Aussagen weigert dir einen Beleg zukommen zu lassen und bitte doch die Versicherung höflich um Unterstützung bei der Beschaffung.

                    Andernfalls lege der Versicherung deine schriftliche Buchungbestätigung, die vom Reiseveranstalter per Post gekommen ist, vor

                    Gruß
                    Karl-Heinz

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                    • wally/xW Offline
                      wally/xW Offline
                      wally/x
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Caprisonne,

                      reicht der Versicherung denn die Buchungsrechnung nicht?
                      Karl-Heinz hat Recht, setz Dich doch noch mal mit der Versicherung in Verbindung.

                      Ich verstehe es nicht, daß Du Dich beim Veranstalter um die Rechnung kümmern mußt.
                      Oder steht das etwa in den Versicherungsbedingungen?

                      LG

                      Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

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                      • caprisonneC Offline
                        caprisonneC Offline
                        caprisonne
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Das mit der Versicherung ist eine gute Idee,obwohl das eigentlich nicht deren Aufgabe ist aber fragen kostet ja nix!
                        Ja,das eine Rücktrittkostenrechnung bei der Versicherung vorzulegen ist,ist ein Teil der Versicherungsbedingung(Elvia)!
                        Gruß
                        caprisonne

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                        • caprisonneC Offline
                          caprisonneC Offline
                          caprisonne
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich habe vergessen zu erwähnen,das sich zu Beginn der ganzen Angelegenheit,das Reisebüro um die Beschaffung der Rechnung gekümmert hat(das versuchen sie auch immer noch),nur weil absolut nix kommt habe ich mich persönlich eingeschaltet!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • wally/xW Offline
                            wally/xW Offline
                            wally/x
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Caprisonne,

                            ich weiß zwar, daß Dir das jetzt wirklich nicht weiterhilft, aber auch die Versicherungen lassen sich oftmals Zeit mit der Bearbeitung.

                            Ich mußte einmal sogar 6 Monate auf die Begleichung einer Forderung von meiner Seite aus warten.

                            Das hat mich Nerven, viel Zeit und etliches an finanziellem Aufwand
                            gekostet.
                            Ich habe, ebenso wie Du keine Rechtsschutzversicherung für Verträge.
                            Aber ich hatte auch nicht die Möglichkeit, so wie Du hier
                            in diesem Forum, mir einen Rat zu holen.

                            Ich drück Dir beide Daumen, daß Du das alles schneller erledigen kannst.

                            LG

                            Die Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. | Carl Hilty

                            1 Antwort Letzte Antwort
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