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Reiseabbruchversicherung !!!

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  • Barbara R.B Offline
    Barbara R.B Offline
    Barbara R.
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!
    Ich habe gerade in der Zeitung gelesen, daß man neben der Reiserücktrittsversicherung auch eine sog. Reiseabbruchversicherung haben sollte, wenn die Anreise Bestandteil der Buchung ist.

    Davon habe ich noch nie gehört.

    In vorliegendem Fall hatte eine Frau auf dem Wege zum Hafen ihres Kreuzfahrtschiffes einen Herzinfarkt erlitten und konnte die Reise naturgemäß nicht fortsetzen. Die Rücktrittsversicherung hat nicht gezahlt, weil man für solch einen Fall eben eine Reiseabbruchversicherung braucht.

    Gerichtsurteil hat dies so bestätigt.

    Barbara R.

    Wir haben alle den gleichen Himmel,
    aber nicht den gleichen Horizont

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    • BirgitBB Offline
      BirgitBB Offline
      BirgitB
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ja, das ist richtig.
      Die Reiserücktritt bezahlt ja nur wenn VOR Antritt der Reise was passiert. Sobald man die Bordkarte z.B. in der Hand hält zählt dies dass man die Reise angetreten hat.
      Wenn dann was passiert benötigt man die Abbruchversicherung.
      Viele Grüsse
      Birgit

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      • Erika1E Offline
        Erika1E Offline
        Erika1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Oft ist der Reiseabbruch in der Reiserücktrittskosten-Police enthalten. Vor Abschluß empfiehlt sich das genaue Lesen der Versicherungsbedingungen, da die Angebote der Versicherer sich doch sehr unterscheiden können.
        Gruß Erika

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • flkehn3956zF Offline
          flkehn3956zF Offline
          flkehn3956z
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo!
          Man sollte auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen durchlesen. Reiseabbruch ist meist dabei. Bei einer Bekannten war das allerdings dumm gelaufen. Sie hatte 1 Woche Urlaub gebucht und ist nach dem 5. Tag heimgeflogen, weil das Kind krank wurde. Sie bekam nichts mehr bezahlt. Sie meinte, man bekäme nur die nicht angebrochene Woche. Also wenn sie 2 Wochen gebucht hätte, hätte man die 2. Woche ersetzt bekommen.
          Viele Grüße
          Susanne

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          • LuziFairL Offline
            LuziFairL Offline
            LuziFair
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Reiseabbruch ist nur dabei, wenn man entweder beine der Karten hat (LTU oder TUI) oder es extra dazu bucht. In den Vollpaketen ist es mit drin. Aber in einer einfachen Reiserücktrittsversicherung nicht!

            Wir sind da auch bei unserer vorletzten Reise drüber gestolpert, daß es das gibt. Und haben es jetzt mit gemacht. Weil  immer mal was sein kann. Die würden ja auch zahlen, wenn wir zurück müßten, weil zu Hause was passiert ist ( schwerer Krankheitsfall, oder  wenn ich an die Flut bei uns damals denke).
            Man will es nicht, aber es kann immer was sein. Vor allem, da unsere Eltern auch um die 70 sind und krank....

            Alles wird gut!

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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Die URV (eine Tochter der UKV) bietet zwei Varianten der Reiserücktrittkostenversicherung an.
              Einmal der reine Rücktritt, zum anderen der Rücktritt mit Feriengarantie. Hier ist der Reiseabruch für wenig Geld mitversichert.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MeikM Offline
                MeikM Offline
                Meik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                wir hatten eine Reiserücktrittversicherung mit Vollschutz.
                Mein Vater erkrante im Urlaub und mußte gleich am 2. Tag ins Krankenhaus, wo er  11 Tage lag und leider auch verstarb. Die Versicherung hat sogar die nicht Nutzung des All-Angebotes taggenau erstattet. Wir mußten der Versicherung nur eine Bescheinigung vorlegen, das mein Vater im Krankenhaus war.
                Gruß Meik

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Die Europäische Reiseversicherung ersetzt, zumindest das Paket in Österreich, hat sowohl beim Komplettschutz (inkl. Reiserücktrittskostenvers.) als auch beim reinen Versicherungspaket nur für die Reise folgende Kosten:

                  Fahrt- und Flugversäumnis:
                  ...wenn sich bei der Anreise zum Flughafen/Bahnhof aus nachstehenden Gründen...
                  werden gewissen Kosten ersetzt

                  Reiseabbruch:
                  ...die bezahlten, aber nicht benutzten Flugtickets...
                  ...zusätzlich entstandene Fahrtkosten durch die vorzeitige Rückreise...
                  und beim Komplettschutz auch der Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen (eine Einschränkung der Abrechnung dieser Leistungen ist nicht zu finden)

                  Also - immer die genauen Versicherungsbedingungen lesen.

                  Gruß
                  Peter

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