Burj al Arab ist geschlossen, was jetzt ?
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So, nun habe ich auch einmal eine Frage …
Wir haben schon im Januar für Anfang Juni als Reiseziel Dubai gebucht, unabhängig von der aktuellen Lage im Bezug des Krieges wären wir auf jeden Fall geflogen, da wir auch Business Class mit den Emirates als Hin und Rückflug gebucht hatten, wäre das auch kein Hindernis gewesen, da die Emirates ja zweimal am Tag von München nach Dubai aktuell immer noch fliegen.
Wir haben als Hotel das Burj al Arab gewählt um dort 10 Nächte zu verbringen, auch in Bezug der Suiten- Auswahl waren wir recht verschwenderisch, um es mal so zu sagen.
Natürlich sind wir komplett überrascht worden, über die sofortige Schließung des Hotels ohne drüber vorher informiert worden zu sein. Da es anscheinend für alle Beteiligten überraschend kam.Wir haben sofort nach Schließung des Hotels direkt Kontakt aufgenommen mit den Hotel und Buchungsnummer, da wir auch eine Direktbuchungen über das Hotel getätigt hatten. Im Moment kann man uns immer noch nichts genaues sagen, wie es jetzt weitergeht. ( aber die Überraschung scheint auch bei den Angestellten des Hauses groß gewesen zu sein. ) Anscheinend soll es zu Umbuchungen in anderen Hotels kommen können und anderen Möglichkeiten als Alternativen.
Meine Frage ist dahingehend ohne in Panik oder Hektik zu verfallen wie sieht es denn dann mit der Rückerstattung aus unseres Geldes, da wir komplett in Vorkasse gegangen sind. Und wir reden hier von einem höheren fünfstelligen Betrag.
Meine Frau möchte auf keinen Fall in einen anderen Hotel untergebracht werden oder sonstige Alternativen wahrnehmen und hat mit Dubai abgeschlossen schon durch die ganzen Problematiken der letzten Wochen ist wirklich keine Urlaubslust mehr vorhanden. Das mit der Stornierung der Flüge wäre kein Problem.Meine Frage wäre eher ……….trifft dieser Satz hierzu:
Aufgrund der Schließung handelt es sich um eine Nichterfüllung des Vertrags, was zu Rückerstattungen führt.
Oder kann es doch zu einer Rechtsanwalts Angelegenheit werden in Bezug unserer Rechte, die sich wie darstellen?Vielen Dank für Hilfestellungen zu meiner Frage
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Hallo, damit dieser Satz, „Aufgrund der Schließung handelt es sich um eine Nichterfüllung des Vertrags, was zu Rückerstattungen führt“, Anwendung findet, muss der Fall erst eintreten.
Zu deutsch, erst wenn zu eurer Reisezeit das Hotel noch geschlossen ist, kommt es zu einer Rückerstattung. -
Ich möchte zu dem Fall jetzt aktuell noch mal drauf eingehen, denn das Burj al Arab hat sich gemeldet und lässt sich nicht lumpen, Respekt.
Man hat mir jetzt vom Burj al Arab die Stornierung genehmigt mit Rückerstattung oder hätte als Alternative eine Umbuchung ins neue 5* Jumeirah Marsa al Arab angeboten als Entschädigung hätte man mir eine unglaubliche Suite genehmigt bzw. reserviert, die das vierfache an Geldwert gegenüber meiner Panorama Suite im Burj al Arab ausgemacht hätte, allein die Terrasse der Suite hat eine Größe von 180qm gehabt. ich hätte sie sofort genommen, aber meine Frau hatte nach den ganzen Theater keine Lust mehr auf Dubai, und wir nehmen jetzt die Rückerstattung an.
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Wie verhält sich das mit den Flügen? Hattet ihr da auch einen stornierbaren Tarif?
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Danke der Nachfrage @vonschmeling, ja den hatten wir.