Pauschalreise ab 65 Reisekrankenversicherung Pflicht oder *******
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Ich habe eine Pauschalreise gebucht für 3 Personen und einem Baby, alle haben den deutschen Pass, außer meine Mutter. Sie hat den Türkischen Pass und konnte auch immer problemlos zur Türkei reisen.
Nun habe ich zum ersten mal eine Pauschalreise gebucht ( in die Türkei )
und nach der Buchung kriege ich eine E-Mail das für meine Mutter eine Reisekrankenversicherung erforderlich ist und ein Reisepass.Wieso steht es da ? Wird die Einreise oder der Hotelbuch verwehrt wenn man diese beiden Sachen nicht vorlegt ?
Der Support konnte mir nicht helfen und meinte ich solle mich an das Konsulat melden, ich höre sowas zum ersten mal und kann mir nicht vorstellen dass die der richtige Ansprechpartner sind.Wisst ihr darüber mehr ?
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Ich vermute mal deine Mutter ist in Deutschland Krankenversichert, Deutschland hat mit der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen.
Deine Mutter sollte sich an die Krankenversicherung wegen eines Berechtigungsschein wenden, den die Versicherungskarte wird in der Türkei nicht akzeptiert. Dennoch ist eine Reisekrankenversicherung zu empfehlen. -
Eine RKV ist immer sinnvoll. Wenn man einen Unfall oder Notfall hat, muss man in Vorkasse gehen. Und nicht alles deckt die gesetzliche Kasse ab. Die paar Euro sind gut investiert

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Hier mal die Hinweise des Auswärtigen Amtes dazu klick
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
- Klären Sie ggf. vor Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten.
- Wenn Sie chronisch erkrankt sind und vor Ihrer Abreise bereits medizinischen Behandlungsbedarf absehen können sowie die finanzielle Vorleistung vermeiden wollen, können Sie sich von Ihrer Krankenversicherung das Formular T/A 12 ausstellen lassen, wodurch die Behandlungskosten im Regelfall gedeckt sind.
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@jujum90
Eine Auslandskrankenversicherung sollte jeder haben, der im Ausland urlaubt. Die im Ausland zu zahlende Summe für die Behandlung kann über dem Betrag liegen, den die gesetzlichen Krankenkassen erstatten. Das heißt, du zahlst drauf. Außerdem zahlst du natürlich sofort vor Ort.
Mit ******* hat hat die Forderung nichts zu tun. -
Wer viel verreist, für den lohnt eine goldne Visacard mit KV und Reiserücktritt inklusive. Oder eine ADAC Plus Mitgliedschaft.
Bei unserer Volksbank kostet die Visa 79,- p.a. Darin eben die o.g. Versicherungen. Somit spare ich mir immer das Versicherungspaket des Veranstalters und die AKV. -
Oder eben---- HC Premium

Wie wäre es denn damit? -
Auch gut. 89,- ist ein fairer Preis für AKV und einiges mehr.