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Türkei Pauschalreise endete in totalem Fiasko

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Adrian M.A Offline
    Adrian M.A Offline
    Adrian M.
    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
    #1

    Hallo,

    leider die Mitteilung eines tragischen Reiseerlebnisses.

    Am 7. Dezember buchten meine Schwester und ihre beiden Töchter über DERTOUR Deutschland eine Pauschalreise mit Ziel Side/Türkei für sich und ihre beiden Töchter.. Der von Pegasus Airlines durchgeführte Flug war für Donnerstag, den 26. Dezember, geplant. Sie kamen pünktlich zum Check-in am Flughafenschalter in München an, was online übrigens am Vorabend technisch nicht möglich war. Am Schalter wurde ihnen gesagt, dass von 3 Familienmitgliedern wegen Überbuchung nur 2 reisen könnten.

    Können Sie sich vorstellen, dass eine Familie auf einer Reise getrennt wird und ein 14-jähriges Kind schaut, wo es bleibt, und nicht einmal sicher ist, ob es überhaupt reisen kann? Kann man auf diese Weise mit einer Mutter und einer ganzen Familie umgehen?

    Wir kennen das Phänomen der Überbuchung und verstehe, dass beispielsweise die türkische Fluggesellschaft Pegasus Airlines solche Praktiken exzessiv praktiziert. Warum wehrt sich DERTOUR als Pauschalreiseanbieter nicht dagegen, dass Ihre Kontingente gekürzt werden und der Leidtragende einer Ihrer reisewilligen Kunden ist? Sie haben sich durch dieses Ereignis selbst benachteiligt und der Familie erheblichen materiellen und immateriellen Schaden zugefügt.

    Ihr Gepäck wurde am Reisetag übrigens noch entgegengenommen. Sie konnten durch den Sicherheitsbereich bis zum entsprechenden Gate gelangen. Dort sollten sie noch weitere Strapazen ertragen und bis zum letzten Passagier warten, um auch dann noch ins Flugzeug gelassen zu werden, im Falle einen Nichtaufkreuzens anderer Reiseteilnehmer. Das ständige Warten hat nicht geholfen. Trotz der Zusicherung, dass ihre 4-jährige Tochter auf dem Schoß sitzen dürfe, bestanden sie darauf, dass nur zwei Personen fliegen könnten, nicht drei (d. h. nicht ihre 14-jährige Tochter). Tränen in Strömen halfen nichts, sie wurden wie Dreck behandelt, weil ihnen weder Mitgefühl entgegengebracht wurde, noch bestätigte das Personal irgendwelche Informationen über die Überbuchung.

    Nachdem sie zwei Stunden auf ihr Gepäck gewartet hatten, fuhren sie nach Hause.

    Am Abend gab es zahlreiche Telefonate, in denen versucht wurde, meine Schwester davon zu überzeugen, dass es sehr gut wäre, am nächsten Tag auf einen Pegasus-Airlines-Flug über Istanbul umgebucht zu werden. Klar. DERTOUR hatte nur Kontrakte mit Pegasus, aber dennoch. Wird die Tatsache, dass sie als Mutter mit zwei Töchtern reist, ignoriert? Wird die Tatsache ignoriert, dass sie sich bewusst für ein Reisearrangement entschieden hat, das einen konkret ausgewählten Direktflug am Nachmittag als Grundbestandteil der Reise vorsieht? Wird die Tatsache ignoriert, dass es nicht ihre Schuld ist, dass ein vermeintlich sicherer Paketflug zur Katastrofe wird?

    Es ist menschlich und verständlich, dass sie sich nach mehreren Telefonaten auf einen selbst gebuchten Direktflug bei Free Bird Airlines einigen konnten. Dies sollte am Freitag, 27. Dezember, um 16:50 Uhr stattfinden. Zum zweiten Mal befanden sie sich am Freitag wieder am Flughafen München. Sie befanden sich bereits im Flugzeug und rollten zum Startplatz, doch es gab eine technische Inspektion. Alle Passagiere mussten aussteigen und im Terminal warten. Nach einer Stunde wurde ihnen mitgeteilt, dass der Flug für Freitag annulliert wurde. Sie können sich vielleicht vorstellen, wie die Familie diesen nunmehr zweite Schicksalsschlag zur Kenntnis genommen haben müssen.

    Aufgrund des Nervenzusammenbruchs nach den 2 Tagen am Flughafen konnten sie die Reise als Reiseteilnehmer nicht fortsetzen. Nach all dieser Tortur konnten sie an einem späteren Tag keinen Flug mehr antreten.

    Die Frage ist ob die eingezahlten knapp 3000 Euro bei DERTOUR über eine Kulanzregelung noch irgendwie rettbar sind, auch wenn lediglich eine Reisewertminderung in Betracht kommt oder ob DERTOUR sagt: wir haben euch Istanbul angeboten, nach dem Motto Friss oder Stirb-Prinzip.

    FG
    Adrian

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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wir haben schon einen Thread für diesen Veranstalter, kopiere deinen Post in diesen Thread, Dertour Group, klick hier
      PS: ich glaube kaum das deiner Schwester ein Nonstopflug angeboten wurde, sondern ein Direktflug und jener kann einen Zwischenstopp beinhalten.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Willkommen im Forum von HolidayCheck, Adrian - wenn auch mit einem wirklich bescheuerten Vorfall! 💩

        Selbstverständlich hat die Familie Anspruch auf Ersatz der Reisekosten und darüber hinaus auf Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit - etwa zusätzlich noch einmal 40% des Reisepreises.
        Maßgeblich ist hier der Umstand, dass der ursprünglich vertraglich zugesicherte Flug wegen Überbuchung nicht wahrgenommen werden konnte und die Alternativen nicht zumutbar waren.
        Ferner war das ein denkbar grottiges Krisenmanagement. Die Agents hätten bei den anderen Paxen nachfragen müssen, ob jemand (evtl. ein Alleinreisender) sich bereit findet, den Flug gegen Entschädigung erst am Folgetag anzutreten.
        Rein rechtlich hätte die Familie einen beliebigen Direktflug eigenmächtig buchen und den Veranstalter auf die Kosten in Anspruch nehmen können, anstatt sich irgendwelche für diesen erschwinglichen Ersatzbeförderungen aufreden zu lassen.
        Mein Rat wäre, den Hergang ohne jegliche Ausschmückungen beim Veranstalter vorzutragen und direkt die Entschädigungsforderung zu beziffern. Im Falle eines negativen Bescheides kann die Schlichtungsstelle des BMJ involviert werden.
        Ohne dafür in den Kaffeesatz schauen zu müssen beurteile ich die Anspruchslage als recht eindeutig und bin mir sicher, dass deine Schwester eine angemessene Entschädigung erlangt.
        @HABERLING
        Welcher Veranstalter diesen Schlamassel zu verantworten hat ist in dieser Causa nur ein Nebenaspekt.
        Vornehmlich geht es um die Vereitelung wegen Überbuchung, demnach ein rechtlicher Sachverhalt, über den der Autor Aufschluss begehrt. Der Beitrag ist daher imho hier vollkommen richtig untergebracht.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Adrian M.A Offline
          Adrian M.A Offline
          Adrian M.
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo.

          Vielen Dank für die Einschätzung
          Wir haben den Sachverhalt nun konkret und im chronologischen Verlauf so an DERTOUR adressiert (per Mail sowie per Postweg) und werden auf Antwort warten. Dass ein Agent von DERTOUR gestern abend noch unverdrossen und unbeirrt per Mail noch eine vermutlich gut eingeübte Abwehrschablone abgespult. Wortlaut " wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass uns der Herr xxxx im Rahmen unserer Recherche nicht über die separate Buchung des Fluges informiert hat..." Eine unglaublich dreiste Lüge. der Free Bird Flug war so am Telefon abgesprochen gewesen. Weiter im Email-Wortlaut: " Laut dem System ist der Flug um 16:50 Uhr von München abgeflogen" . Erneut eine dreiste Unwahrheit wider besseres Wissen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH Offline
            HABERLINGH Offline
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
            #5

            Hast recht vs., ausschlaggebend ist der Ursprüngliche überbuchte Flug.

            Der Freebird Flug ist zwar am 27.12 angekommen, aber nicht wieder abgeflogen.

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Elton57E Offline
              Elton57E Offline
              Elton57
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auch die Daten von flightradar24 belegen, dass der Flug FH 1304 am 27.12. nicht von München gestartet ist. Das eingesetzte Flugzeug (Kennung TC-FHC) steht immer noch in München.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Adrian M.A Offline
                Adrian M.A Offline
                Adrian M.
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo nochmal. Vielen Dank für die validierten Infos. Wir werden sehen, wie wir da verfahren. Ich bin der Meinung , eine Kompletterstattung der Pauschalreise sollte möglich sein (Flug/Hotel) aber die Argumentation von DERTOUR könnte auch in die ganz andere Richtung gehen . Wir hoffen dass hier auch ohne Rechtsweg/Anwalt eine Kulanzlösung denkbar ist. Mit Rechtsschutzversicherung ist man sicher besser dran.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #8

                  Wie gesagt: Im Falle eines Widerspruchs seitens des Antragsgegners ist die Schlichtungsstelle des BMJ eine gute erste Anlaufstelle. Diese Schlichtungen sind kostenlos für den Beschwerdeführer.
                  Ebenso wiederhole ich meine Einschätzung, dass über die Reisepreiserstattung hinaus noch eine Entschädigung für den Totalausfall des Urlaubs beansprucht werden kann.
                  Edit: Darüber hinaus besteht unabhängig von der Reisepreiserstattung auch noch ein Anspruch gegenüber den LFU (Pegasus/Freebird) gem. VO(EG)261/04 auf 400€ pro Fluggast für die Nichtbeförderung. Dies ist eine immaterielle Entschädigung mit einem Pauschalbetrag, den ihr auf jeden Fall einfordern solltet.
                  Wie du ganz richtig einschätzt, ist die Alternative, einen Teenager mit 14 Jahren alleine zurück zu lassen vollkommen unzumutbar (Pegasus) und das Freebird Operating scheint ja ebenfalls komplett in die Binsen gegangen zu sein.
                  Auch für solche Sachstände gibt es eine Schlichtungsstelle (BfJ Luftverkehr), die Antragsstellung ist unkompliziert, der Service ebenfalls kostenlos.
                  Es handelt sich um reine Schlichtung, ein gerichtliches Vorgehen ist seitens dieser Stellen nicht möglich. Voraussetzung ist die Weigerung des Antragsgegners auf Entschädigung, bzw. eine geraume Zeit ohne Resonanz auf den Antrag.
                  Nach meiner Erfahrung sind diese Schlichtungen häufig erfolgreich und damit ein großartiges Instrument zur Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen ohne Vorverauslagungen für anwaltliche Bevollmächtigung.
                  Findest du auf den von mir verlinkten Seiten gut erklärt, ich wundere mich immer wieder, wie wenig bekannt solche Hilfeangebote sind?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  TravellingMisioT 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Wie gesagt: Im Falle eines Widerspruchs seitens des Antragsgegners ist die Schlichtungsstelle des BMJ eine gute erste Anlaufstelle. Diese Schlichtungen sind kostenlos für den Beschwerdeführer.
                    Ebenso wiederhole ich meine Einschätzung, dass über die Reisepreiserstattung hinaus noch eine Entschädigung für den Totalausfall des Urlaubs beansprucht werden kann.
                    Edit: Darüber hinaus besteht unabhängig von der Reisepreiserstattung auch noch ein Anspruch gegenüber den LFU (Pegasus/Freebird) gem. VO(EG)261/04 auf 400€ pro Fluggast für die Nichtbeförderung. Dies ist eine immaterielle Entschädigung mit einem Pauschalbetrag, den ihr auf jeden Fall einfordern solltet.
                    Wie du ganz richtig einschätzt, ist die Alternative, einen Teenager mit 14 Jahren alleine zurück zu lassen vollkommen unzumutbar (Pegasus) und das Freebird Operating scheint ja ebenfalls komplett in die Binsen gegangen zu sein.
                    Auch für solche Sachstände gibt es eine Schlichtungsstelle (BfJ Luftverkehr), die Antragsstellung ist unkompliziert, der Service ebenfalls kostenlos.
                    Es handelt sich um reine Schlichtung, ein gerichtliches Vorgehen ist seitens dieser Stellen nicht möglich. Voraussetzung ist die Weigerung des Antragsgegners auf Entschädigung, bzw. eine geraume Zeit ohne Resonanz auf den Antrag.
                    Nach meiner Erfahrung sind diese Schlichtungen häufig erfolgreich und damit ein großartiges Instrument zur Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen ohne Vorverauslagungen für anwaltliche Bevollmächtigung.
                    Findest du auf den von mir verlinkten Seiten gut erklärt, ich wundere mich immer wieder, wie wenig bekannt solche Hilfeangebote sind?

                    TravellingMisioT Offline
                    TravellingMisioT Offline
                    TravellingMisio
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ja gut, wie gesagt, unschöne Situation, verstehe ich. Man überlege sich halt nächstes mal, wen oder was man sich anlacht. Bei Pesaus und auch bei Thürkei schrilen bei mir alle Alarmglocken!

                    KourionK nate1N 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • TravellingMisioT TravellingMisio

                      ja gut, wie gesagt, unschöne Situation, verstehe ich. Man überlege sich halt nächstes mal, wen oder was man sich anlacht. Bei Pesaus und auch bei Thürkei schrilen bei mir alle Alarmglocken!

                      KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                      #10

                      @travellingmisio sagte:

                      Bei Pesaus und auch bei Thürkei schrilen bei mir alle Alarmglocken!

                      Wieso ? Welche Erfahrungen hast du denn mit Pegasus und in / mit der Türkei gemacht ?

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • TravellingMisioT TravellingMisio

                        ja gut, wie gesagt, unschöne Situation, verstehe ich. Man überlege sich halt nächstes mal, wen oder was man sich anlacht. Bei Pesaus und auch bei Thürkei schrilen bei mir alle Alarmglocken!

                        nate1N Offline
                        nate1N Offline
                        nate1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @travellingmisio sagte:

                        Bei Pesaus und auch bei Thürkei schrilen bei mir alle Alarmglocken!

                        Bei mir auch, wenn ich diesen Satz lese.😅

                        "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Da ist es wohl jemand extrem langweilig ,siehe auch verschiedene andere Posts in diversen Threads.☺

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Manche Einwürfe sind so sinnfrei, dass sich eine Nachfrage restlos erübrigt ... 😶
                            Hingegen wäre es fein, der t.o. würde sich noch einmal melden mit einem Feedback zum Stand der Dinge?

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Robertino3R Offline
                              Robertino3R Offline
                              Robertino3
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo ,ich hatte über Ferien Touristik (Coraltravel) eine Reise nach Kusadasi Türkei für mich und meinen Sohn gebucht. In den Unterlagen stand,man könne bis zu 36 Std. im voraus online einchecken. Andernfalls müsse man vor Ort fürs einchecken eine Gebühr (5Euro) pro Person bezahlen. Ich versuchte wiederholt online einzuchecken. Es misslang. Dann rief ich bei Sun-Express (durchführende Airline) an. Diese erklärten mir,es läge an einem Bindestrich zwischen den Vornamen. Ich hatte bei der Buchung keinen eingefügt! Dann gaben sie mir einen alternativen Buchungscode. Selbst mit diesem funktionierte es nicht. Also fuhr ich mit dem Sohn zum Flughafen und zahlte für uns die 10 Euro check in Gebühr. In der Warteschlange am Schalter von SunExpress erzählten mir auch andere Leute vom gleichen Problem. Vor dem Rückflug dasselbe. Online war kein check in möglich. In meinem Hotel bekam ich auch keinerlei Informationen, wann der Bus für den Transfer zum Flughafen kommen würde. Da es hiess, man solle 3Std. vor Abflug am Flughafen sein plus die Stunde für die Fahrt ,rechnete ich mit einer Ankunft des Busses um 4.15 Uhr am Hotel. Um 4.30 wurde ich nervös und versuchte die Reiseleitung vor Ort zu erreichen. Mehrmals landete ich nur in der Warteschleife des Anrufbeantworters. Irgendwann meldete sich jemand und gab mir eine andere Rufnummer, die ich anrufen sollte. Da ging keiner dran. Um 5 kam schließlich doch der Bus. Am Flughafen musste ich wieder die 10 Euro Check In Gebühr bezahlen. Habe den Vorfall bei Ferientouristik am 01.01.25 gemeldet, aber bis heute keine Antwort erhalten.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                Ahotep2A Online
                                Ahotep2
                                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                #15

                                Hallo Robertino3,

                                das hat ja nichts mit dem Fall des Threaderöffners zu tun. Nutze bitte den Veranstalter-Thread im Forum Reiseveranstalter klick hier drauf, danke.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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