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Namensänderung und Neubuchung nicht möglich -> Stornierung einzige Option?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Timb0T Offline
    Timb0T Offline
    Timb0
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe leider einen komplizierten und frustrierenden Fall zu dem ich langsam keine Lösung mehr weiß. Daher versuche ich mein Glück mal über das Forum (hoffentlich im Thema richtig eingeordnet).

    Ich habe mit meiner damaligen Freundin, jetzt leider Exfreundin, eine Reise nach Malta gebucht zu der Sie verständlicherweise nicht mehr antreten will. Gebucht wurde über Holidaycheck, Veranstalter ist aber DerTours. Da wir damals nicht stornieren wollten (600€ Gebühr) hatten wir vor über einem Monat nach einer Änderung des Reiseanmelders gefragt und die erforderlichen Infos dazu per Mail eingeschickt, damit ich im Anschluss einen Freund als zweitreisenden mit eintragen kann.
    Nach einem Monat hin und her (immer wieder die Anfrage an DerTours aber keine Rückmeldung) haben wir rausgefunden, dass versehentlich eine Namensänderung und keine Reiseanmelderänderung beantragt wurde. Mittlerweile sind die Stornierungsgebühren bei 1000€ und die Änderung des Reiseanmelders ist immernoch nicht bestätigt worden. Es kam jedoch die Rückmeldung, dass eine Namensänderung nicht mehr möglich ist, eine Neubuchung jedoch auch nicht, da der Flug ausgebucht ist.

    Nach der langen Vorgeschichte mit gut 12 Anrufen und Emails hin und her stehe ich jetzt laut meinem letzten Anruf am Montag vor der Option zu stornieren und die 1000€ zu zahlen, oder aber eine Neue Reise zu buchen und auf die Kulanz von DerTours zu hoffen, dass mir die Storniergebühren erstattet werden. Wobei ich ja nicht einmal die Sicherheit habe jetzt noch einen Platz im Hotel und im Flieger zu bekommen. Geschweige denn eine Sicherheit die Gebühren erstattet zu bekommen.

    Kann das wirklich sein, dass man zwei Monate vor der Reise keinen Namen mehr ändern kann und dann nur noch vor der Option steht ein Haufen Geld zu zahlen und keine Reise antreten zu können? Ich bin langsam echt am Ende mit den Nerven und nächsten Sonntag werden die Gebühren wieder erhöht auf 1400€.

    Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee.
    Dafür schonmal vielen Dank.

    LG, Tim

    KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Hallo, wer ist den der Reiseanmelder Du oder deine Ex?
      Ansonsten würde ich sagen, flieg halt alleine... dann läuft halt deine Ex unter No-show. 😉

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Timb0T Offline
        Timb0T Offline
        Timb0
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Sie im Moment noch, sonst hätten wir das nicht beantragen müssen.

        Ist natürlich eine Möglichkeit aber dann zahle ich ja doppelt so viel und ich habe ja jemanden der mit wollen würde.
        Kann doch nicht sein, dass der Name einfach nicht geändert werden kann, ich dachte da besteht sogar ein Recht drauf.

        Wäre mir auch egal wenn ich dann 50€ dafür zahlen müsste, hauptsache das ist dann mal geregelt.

        Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH Offline
          HABERLINGH Offline
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das ist natürlich nicht so gut, wenn du eine Reisebestätigung auf deinen Namen hast, kannst du auch alleine fliegen, immer noch besser als 1 K € für nichts!

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Timb0T Timb0

            Ich habe leider einen komplizierten und frustrierenden Fall zu dem ich langsam keine Lösung mehr weiß. Daher versuche ich mein Glück mal über das Forum (hoffentlich im Thema richtig eingeordnet).

            Ich habe mit meiner damaligen Freundin, jetzt leider Exfreundin, eine Reise nach Malta gebucht zu der Sie verständlicherweise nicht mehr antreten will. Gebucht wurde über Holidaycheck, Veranstalter ist aber DerTours. Da wir damals nicht stornieren wollten (600€ Gebühr) hatten wir vor über einem Monat nach einer Änderung des Reiseanmelders gefragt und die erforderlichen Infos dazu per Mail eingeschickt, damit ich im Anschluss einen Freund als zweitreisenden mit eintragen kann.
            Nach einem Monat hin und her (immer wieder die Anfrage an DerTours aber keine Rückmeldung) haben wir rausgefunden, dass versehentlich eine Namensänderung und keine Reiseanmelderänderung beantragt wurde. Mittlerweile sind die Stornierungsgebühren bei 1000€ und die Änderung des Reiseanmelders ist immernoch nicht bestätigt worden. Es kam jedoch die Rückmeldung, dass eine Namensänderung nicht mehr möglich ist, eine Neubuchung jedoch auch nicht, da der Flug ausgebucht ist.

            Nach der langen Vorgeschichte mit gut 12 Anrufen und Emails hin und her stehe ich jetzt laut meinem letzten Anruf am Montag vor der Option zu stornieren und die 1000€ zu zahlen, oder aber eine Neue Reise zu buchen und auf die Kulanz von DerTours zu hoffen, dass mir die Storniergebühren erstattet werden. Wobei ich ja nicht einmal die Sicherheit habe jetzt noch einen Platz im Hotel und im Flieger zu bekommen. Geschweige denn eine Sicherheit die Gebühren erstattet zu bekommen.

            Kann das wirklich sein, dass man zwei Monate vor der Reise keinen Namen mehr ändern kann und dann nur noch vor der Option steht ein Haufen Geld zu zahlen und keine Reise antreten zu können? Ich bin langsam echt am Ende mit den Nerven und nächsten Sonntag werden die Gebühren wieder erhöht auf 1400€.

            Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee.
            Dafür schonmal vielen Dank.

            LG, Tim

            KourionK Online
            KourionK Online
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von Kourion
            #5

            Hallo Timb0.
            Bis wann du einen Namen ändern, also einen anderen Reisenden anmelden kannst, steht in den AGB deines Veranstalters.

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
              #6

              Zitat DERTOUR AGB:
              5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ( deine Ex ) ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

              Also müsste ein dritter (ein Freund) die Buchung übernehmen können.

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Timb0T Offline
                Timb0T Offline
                Timb0
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ja, den Absatz hab ich auch schon gefunden. Wenn ich meinen letzten Gesprächspartner bei Holidaycheck richtig verstanden habe geht es hierbei aber Lediglich um den Reiseanmelder, nicht aber den Reisenden. Dh. ich kann jemand drittes in die Rechte und Pflichten mit einbinden, der aber nicht an der Reise teilnimmt.
                Damit hätte ich dann ja auch wieder nichts gewonnen.

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                • HABERLINGH Offline
                  HABERLINGH Offline
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Da hast jetzt du wieder recht, dazu müsste man ein Advokat sein um das einordnen zu können.

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                  • Timb0T Offline
                    Timb0T Offline
                    Timb0
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wobei bei DerTour in der Überschrift ja Eindeutig .../Ersatzteilnehmer steht. Das wäre für mich dann eher wieder der Reisende.
                    Hilft mir aber auch wieder nicht, wenn ich da zwar im Recht bin aber einfach gesagt bekomme es geht aus irgendwelchen Gründen nicht.

                    Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass der Prozess, erst über Holidaycheck and DerTour herantreten zu können immer extrem viel Zeit kostet. Und ich jeden Tag auf heißen Kohlen sitzen muss bis endlich mal eine Rückmeldung kommt. (Siehe ein Monat Wartezeit bis sich gerade mal der Fehler geklärt hat). An DerTour komme ich als nicht Reiseanmelder gar nicht erst ran.

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                    • HABERLINGH Offline
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                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich verstehe dich, aber das ist nun mal so wenn man über einen Vermittler bucht. Bei der nächsten Reise über einen Flex Tarif nachdenken.

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Timb0T Offline
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                        Timb0
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Also noch habe ich nicht aufgegeben.

                        Aber bei der nächsten Buchung passe ich deutlich besser auf. Vielleicht doch einfach wieder ins Reisebüro, wo ich auch jemanden vor mir sitzen habe. So etwas tue ich mir nicht nochmal an.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HABERLINGH Offline
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                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                          #12

                          Ich habe mir 5.2 nochmal durchgelesen: "ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt" und unter Rechte verstehe ich als Laie das dieser auch die Reise antreten kann.
                          Vielleicht kommt die Userin vonschmeling hier noch vorbei, von ihrer atemberaubenden Ausdrucksweise ganz abgesehen.

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Timb0T Offline
                            Timb0T Offline
                            Timb0
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Dann frage ich mich aber wie mir das hilft wenn ich das Recht dazu habe aber einfach keine Antwort bekomme.
                            Da hilft mir ja das Recht nicht viel wenn es ignoriert wird und gerichtlich dagegen vorzugehen wegen einem Urlaub erscheint mir auch etwas krass.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Timb0T Timb0

                              Sie im Moment noch, sonst hätten wir das nicht beantragen müssen.

                              Ist natürlich eine Möglichkeit aber dann zahle ich ja doppelt so viel und ich habe ja jemanden der mit wollen würde.
                              Kann doch nicht sein, dass der Name einfach nicht geändert werden kann, ich dachte da besteht sogar ein Recht drauf.

                              Wäre mir auch egal wenn ich dann 50€ dafür zahlen müsste, hauptsache das ist dann mal geregelt.

                              Ahotep2A Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @timb0 sagte:

                              Sie im Moment noch, sonst hätten wir das nicht beantragen müssen.

                              Ist natürlich eine Möglichkeit aber dann zahle ich ja doppelt so viel und ich habe ja jemanden der mit wollen würde.
                              Kann doch nicht sein, dass der Name einfach nicht geändert werden kann, ich dachte da besteht sogar ein Recht drauf.

                              Wäre mir auch egal wenn ich dann 50€ dafür zahlen müsste, hauptsache das ist dann mal geregelt.

                              Denke mal mit 50 Euro kommst du da nicht hin, da alles neu ausgestellt werden muss. Ist es denn Dertour oder Dertour Packaging?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Timb0T Offline
                                Timb0T Offline
                                Timb0
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Scheinbar darf so eine Namensänderung auch nicht unverhältnismäßig viel kosten, dachte ich zumindest.

                                Ist DerTour Packaging aber AGBs scheinen quasi die gleichen zu sein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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