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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4101

    Lesbar nur mit Abo ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • nuray_snN nuray_sn

      Guten Abend.
      Hat denn jemand mit Visa Chargeback für Einzelleistung Erfolg erzielen können oder irgendwas positives zu hören bekommen?
      Mir ist auch klar, dass Chargeback nicht sofort erfolgt/bearbeitet wird. Ist nur die Hoffnung. Wie bereits schonmal hier erwähnt handelt es sich bei unserer Nur Einzelleistung (Hotelbuchung 28.06.-12.07.2024) um 3.700€.

      VayosV Offline
      VayosV Offline
      Vayos
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4102

      @nuray_sn

      Mein Antrag auf ein Chargebackverfahren (Visa) wurde vorläufig abgelehnt, da die Buchung seitens FTI noch nicht storniert wurde.
      Sobald das geschehen ist, soll ich mich nochmal melden dann kann das Verfahren eingeleitet werden.

      FuchsteufelF 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Manuel LyskaM Manuel Lyska

        https://www.fvw.de/touristik/veranstalter/vorwurf-der-verschleppung-staatsanwaltschaft-nimmt-fti-pleite-unter-die-lupe-243837

        Ahotep2A Offline
        Ahotep2A Offline
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4103

        @manuel-lyska sagte:

        https://www.fvw.de/touristik/veranstalter/vorwurf-der-verschleppung-staatsanwaltschaft-nimmt-fti-pleite-unter-die-lupe-243837

        Die STA prüft nach Eingang einer Strafanzeige..... und verzögert wohlmöglich den schellen Fortgang. Und haben wir der Anzeigenerstatter dadurch nichts!

        GlakG MakeniM 2 Antworten Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Ahotep2

          @manuel-lyska sagte:

          https://www.fvw.de/touristik/veranstalter/vorwurf-der-verschleppung-staatsanwaltschaft-nimmt-fti-pleite-unter-die-lupe-243837

          Die STA prüft nach Eingang einer Strafanzeige..... und verzögert wohlmöglich den schellen Fortgang. Und haben wir der Anzeigenerstatter dadurch nichts!

          GlakG Offline
          GlakG Offline
          Glak
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4104

          xxx bitte den Button Antworten benutzen! xxx
          @ahotep

          Was wäre denn die Alternative? Es liegt in der Natur von Strafverfahren, dass die begangene Tat dadurch meist nicht rückgängig gemacht oder gemildert werden kann. Soll man es deshalb sein lassen?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Ahotep2

            @manuel-lyska sagte:

            https://www.fvw.de/touristik/veranstalter/vorwurf-der-verschleppung-staatsanwaltschaft-nimmt-fti-pleite-unter-die-lupe-243837

            Die STA prüft nach Eingang einer Strafanzeige..... und verzögert wohlmöglich den schellen Fortgang. Und haben wir der Anzeigenerstatter dadurch nichts!

            MakeniM Offline
            MakeniM Offline
            Makeni
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4105

            Wenn die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Anfangsverdacht einer Insolvenzverschleppung vorliegt, wird dies nicht den schnellen Fortgang des DRSF beeinträchtigen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4106

              Wir werden sehen was da rauskommt... mit solchen Diskussionen ist keinem der sein Geld vom DRSF haben will geholfen
              Wollen wir hier auch nicht haben, daher verzichtet bitte darauf.
              Machen wir dann bitte weiter mit den Themen, die unsere User beschäftigen. Und das sind aktuell immerhin 205.056 Aufrufe,4105 Beiträge Viele schreiben hier nichts, lesen aber interessiert mit.
              Wir warten immer noch geduldig auf die weiteren Entscheidungen des FTI Insolvenzverwalters zum Thema Einzelleistungen
              Und dies dürfte viele Betroffene dann schon interessieren.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheck
                Admin Experte Fuerteventura
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4107

                Hinweis aus der Branche: Durch die Insolvenz der Flightrading GmbH, das war ein sehr starker, mit vielen anderen VA verbundener Broker--
                (die hatten dort Flugsitze eingekauft--) werden recht viele , wieder frei gewordenen Plätze von Airlines auf den Markt kommen
                Man rechnet auch mit kräftigeren Preisabschlägen für die VA Preise - wie hoch die Abschläge dann ausfallen wird man abwarten müssen
                Jedenfalls wird der Kuchen auch bei Flügen jetzt neu verteilt

                Philipp RatzP 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • VayosV Vayos

                  @nuray_sn

                  Mein Antrag auf ein Chargebackverfahren (Visa) wurde vorläufig abgelehnt, da die Buchung seitens FTI noch nicht storniert wurde.
                  Sobald das geschehen ist, soll ich mich nochmal melden dann kann das Verfahren eingeleitet werden.

                  FuchsteufelF Offline
                  FuchsteufelF Offline
                  Fuchsteufel
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4108

                  @vayos sagte:

                  @nuray_sn

                  Mein Antrag auf ein Chargebackverfahren (Visa) wurde vorläufig abgelehnt, da die Buchung seitens FTI noch nicht storniert wurde.
                  Sobald das geschehen ist, soll ich mich nochmal melden dann kann das Verfahren eingeleitet werden.

                  das ist auch korrekt. die rahmenbedingungen sind sehr klar und voreilig charge back ohne alle erforderlichen unterlagen führt dann erstmal zur ablehnung. für chargeback bei mastercard und visa braucht es eine bestätigung / nachweis, dass die leistung nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht wird. entweder durch bestätigung des anbieters oder durch eine stornobestätigung.

                  BxrgxtB nuray_snN 2 Antworten Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4109

                    Hoffen wir, der DRSF nicht fort geht. Den Fortschritt wird eine Prüfung der Staatsanwaltschaft nicht behindern.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    MakeniM 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Hoffen wir, der DRSF nicht fort geht. Den Fortschritt wird eine Prüfung der Staatsanwaltschaft nicht behindern.

                      MakeniM Offline
                      MakeniM Offline
                      Makeni
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4110

                      Richtig, die Abarbeitung der Rückzahlungen durch den DRSF wird dies nicht behindern.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Sanni99S Offline
                        Sanni99S Offline
                        Sanni99
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4111

                        Am 1 Juni bin ich für eine Woche ins Sbh Tarobeach mit 5vorFlug gewesen.
                        Am 3 Juni wurde die Insolvenz bekannt und ich traf eine Reisende, die am 4 Juni zurückflog, ihr wurde mitgeteilt, das Hotel nochmals zu bezahlen und eine Summe, die doppelt bis dreifach so hoch war wie die Ganze Pauschalreise.
                        vorsorglich habe ich dann den DRSF angemailt, was zu tun ist, keine Antwort, bei Fti alle Kontaktaufnahmen erfolglos.
                        in der Nacht zum 4 Juni wurde mir dann die Rechnung unter meine Zimmertür geschoben.
                        bin dann morgens zum Frühstück, als ich zurück kam, war meine Türkarte gesperrt.
                        dann hieß. Es an der Rezeption, zahlen, erst dann würde das Zimmer entsperrt 😳😳😳
                        auch zu diesem Zeitpunkt niemand zu erreichen.
                        habe mich ans Konsulat in Gran canaria gewandt, der Konsul hat mir ein Schreiben aufgesetzt, auch das hat nichts geholfen, so musste ich zahlen, um nicht obdachlos zu werden.
                        alle Unterlagen, mit Deckungszusage von DRSF habe ich dem Hotel vorgelegt, nachwievor will das Hotel mir nichts zurück zahlen.
                        im Sbh haben sich menschliche Dramen abgespielt, manche wurden schon in der Nacht zum 4 Juni angerufen, aus dem Zimmer geholt und zur sofortigen Zahlung genötigt. 😳
                        bin am 8 Juni nach Hause geflogen.

                        das Hotel hat heute, nach mehreren ignorierten emails von mir, endlich geantwortet, ihre Sbh Kette hätte keine Deckungszusage vom DRSF, meine eingereichte interessiert sie nicht.

                        HolidaySuH 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • BalexxB Offline
                          BalexxB Offline
                          Balexx
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4112

                          Kurze Info!
                          Nach heutigem Telefonat mit der FTI Hotline, wurde mir von der Dame am Telefon mitgeteilt, dass alle Hotelbuchungen (Einzelleistungen) storniert werden.
                          Zu den anderen Einzelleistungen kann ich leider nichts sagen.
                          Öffentliche Meldung soll zeitnah erfolgen.
                          Habe ein Hotel in der Türkei über C24 für mitte Juli gebucht.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • FuchsteufelF Fuchsteufel

                            @vayos sagte:

                            @nuray_sn

                            Mein Antrag auf ein Chargebackverfahren (Visa) wurde vorläufig abgelehnt, da die Buchung seitens FTI noch nicht storniert wurde.
                            Sobald das geschehen ist, soll ich mich nochmal melden dann kann das Verfahren eingeleitet werden.

                            das ist auch korrekt. die rahmenbedingungen sind sehr klar und voreilig charge back ohne alle erforderlichen unterlagen führt dann erstmal zur ablehnung. für chargeback bei mastercard und visa braucht es eine bestätigung / nachweis, dass die leistung nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht wird. entweder durch bestätigung des anbieters oder durch eine stornobestätigung.

                            BxrgxtB Offline
                            BxrgxtB Offline
                            Bxrgxt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4113

                            @fuchsteufel sagte:

                            das ist auch korrekt. die rahmenbedingungen sind sehr klar und voreilig charge back ohne alle erforderlichen unterlagen führt dann erstmal zur ablehnung. für chargeback bei mastercard und visa braucht es eine bestätigung / nachweis, dass die leistung nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht wird. entweder durch bestätigung des anbieters oder durch eine stornobestätigung.

                            Ich habe die Buchung (Mietwagen) online storniert (theoretisch kostenlos bis 24 Std vir Abholung bei voller Erstattung). Insofern sollte es für ein Chargeback ausreichen, den Storno nachzuweisen und auf die nicht erfolgte (und auch nicht zu erwartende) Erstattung hinzuweisen?
                            Ob die Leistung erbracht werden könnte oder nicht ist dann doch irrelevant… hätte ich mir so zusammen gereimt 😊

                            FuchsteufelF 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • FuchsteufelF Fuchsteufel

                              @vayos sagte:

                              @nuray_sn

                              Mein Antrag auf ein Chargebackverfahren (Visa) wurde vorläufig abgelehnt, da die Buchung seitens FTI noch nicht storniert wurde.
                              Sobald das geschehen ist, soll ich mich nochmal melden dann kann das Verfahren eingeleitet werden.

                              das ist auch korrekt. die rahmenbedingungen sind sehr klar und voreilig charge back ohne alle erforderlichen unterlagen führt dann erstmal zur ablehnung. für chargeback bei mastercard und visa braucht es eine bestätigung / nachweis, dass die leistung nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht wird. entweder durch bestätigung des anbieters oder durch eine stornobestätigung.

                              nuray_snN Offline
                              nuray_snN Offline
                              nuray_sn
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4114

                              @vayos

                              Danke dir fürs Antworten. Die FTI direkt hat nicht bezüglich der Stornierung zukommen lassen. Es kam eine E-Mail von Check24:

                              Sehr geehrte Damen und Herren,
                              Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
                              am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH,
                              Obergesellschaft der FTI GROUP einen Antrag auf Eröffnung
                              eines Insolvenzverfahrens gestellt.
                              Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie beim Reiseveranstalter
                              FTI Touristik GmbH mit den Marken FTI oder 5vorFlug
                              Reiseleistungen gebucht haben, wie z.B. Hotelübernachtungen,
                              Flüge, Mietwagen, oder Transfers. Leider sind wir auf Grund
                              der Insolvenz gesetzlich gezwungen, gebuchte Leistungen
                              zwischen 11.06. bis 05.07.2024 zu abzusagen.
                              Wir bitten darum, kurzfristig von Anfragen nach Erstattungen
                              abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen
                              organisiert werden können.
                              Weitere aktuelle Informationen stellen wir Ihnen unter
                              www.fti-group.com/de/insolvenz zur Verfügung.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Diese habe ich als PdF gedruckt un meinem Chargeback Antrag beigefügt. genügt solch eine Stornierung?

                              Wenn, ja hat man denn Erfolg durch das Chargeback die gebuchten Zahlungen zurückzuzucken? So ganz ist es für mich nicht ersichtlich/erklärend im Internet, ob das Chargeback auch bei einem Insolventen Unternehmen funktioniert?

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Sanni99S Sanni99

                                Am 1 Juni bin ich für eine Woche ins Sbh Tarobeach mit 5vorFlug gewesen.
                                Am 3 Juni wurde die Insolvenz bekannt und ich traf eine Reisende, die am 4 Juni zurückflog, ihr wurde mitgeteilt, das Hotel nochmals zu bezahlen und eine Summe, die doppelt bis dreifach so hoch war wie die Ganze Pauschalreise.
                                vorsorglich habe ich dann den DRSF angemailt, was zu tun ist, keine Antwort, bei Fti alle Kontaktaufnahmen erfolglos.
                                in der Nacht zum 4 Juni wurde mir dann die Rechnung unter meine Zimmertür geschoben.
                                bin dann morgens zum Frühstück, als ich zurück kam, war meine Türkarte gesperrt.
                                dann hieß. Es an der Rezeption, zahlen, erst dann würde das Zimmer entsperrt 😳😳😳
                                auch zu diesem Zeitpunkt niemand zu erreichen.
                                habe mich ans Konsulat in Gran canaria gewandt, der Konsul hat mir ein Schreiben aufgesetzt, auch das hat nichts geholfen, so musste ich zahlen, um nicht obdachlos zu werden.
                                alle Unterlagen, mit Deckungszusage von DRSF habe ich dem Hotel vorgelegt, nachwievor will das Hotel mir nichts zurück zahlen.
                                im Sbh haben sich menschliche Dramen abgespielt, manche wurden schon in der Nacht zum 4 Juni angerufen, aus dem Zimmer geholt und zur sofortigen Zahlung genötigt. 😳
                                bin am 8 Juni nach Hause geflogen.

                                das Hotel hat heute, nach mehreren ignorierten emails von mir, endlich geantwortet, ihre Sbh Kette hätte keine Deckungszusage vom DRSF, meine eingereichte interessiert sie nicht.

                                HolidaySuH Offline
                                HolidaySuH Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4115

                                @Sanni99

                                Wow, das sind ja fürchterliche Geschichten. Ich hoffe, du und die anderen Reisenden bewerten das Hotel dann auch dementsprechend.

                                Man kann die Hotels auch Verstehen, klar. Aber trotzdem geht sowas gar nicht.

                                Sanni99S 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • BienekindB Offline
                                  BienekindB Offline
                                  Bienekind
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4116

                                  Ein vielsagender Kommentar des Hoteliers unter aktuellen Bewertungen:

                                  Holidaycheck hat keine Berechtigung, unsere Hotels zu veröffentlichen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Ahotep2A Offline
                                    Ahotep2A Offline
                                    Ahotep2
                                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                    #4117

                                    Hallo Bienekind,

                                    welches Hotel hat das unter einer Bewertung stehen? Wenn ein Gast sich darüber zu Recht aufregt, kann er das sehr wohl in der Bewertung negativ erwähnen. Es gab da Hoteliers, die haben Gäste wie Gefangene behandelt oder jegliche Annehmlichkeiten verweigert. Kommt immer darauf an, wie professionell man mit der Situation umgeht. Die Gäste konnten ja nichts dafür und wurden quasi kalt erwischt nach Ankunft

                                    Nachtrag: Habe es gefunden

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HolidaySuH HolidaySu

                                      @Sanni99

                                      Wow, das sind ja fürchterliche Geschichten. Ich hoffe, du und die anderen Reisenden bewerten das Hotel dann auch dementsprechend.

                                      Man kann die Hotels auch Verstehen, klar. Aber trotzdem geht sowas gar nicht.

                                      Sanni99S Offline
                                      Sanni99S Offline
                                      Sanni99
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4118

                                      Habe es in Holidaycheck bewertet, von CHECK24 habe ich immer noch keinen Bewertungsaufruf bekommen.
                                      kann absolut nachvollziehen, das es für die Hotels schrecklich ist, aber die Art und Weise, wie man hier mit uns umgegangen ist, ist unmöglich.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Ahotep2A Offline
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                                        Ahotep2
                                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4119

                                        Ich persönlich Sanni99, hätte das auch gemacht. Der Umgang mit dem Gast in einer Krisensituation, darf durchaus bewertet werden.

                                        KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Ahotep2A Ahotep2

                                          Ich persönlich Sanni99, hätte das auch gemacht. Der Umgang mit dem Gast in einer Krisensituation, darf durchaus bewertet werden.

                                          KourionK Offline
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                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                          #4120

                                          @Sann
                                          Natürlich darf man das schreiben. So wie es abgelaufen ist...Du hast nur kurz geschrieben wie's war, zwei total sachliche Sätze. Hätte ich auch gemacht. Nichts zu schreiben wäre falsch gewesen.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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