Reisepreisminderung ?
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Pauschalreise Februar, 2 Personen, Flug wegen Streik annulliert. Start 2 Tage später. 14 Tage Hotel bezahlt, 12 Tage erhalten. Von Airline 1.200 € erhalten. Steht uns für die 2 Tage Entschädigung vom Reiseveranstalter zu ?
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Hallo erst einmal.....
hier antworten keine Maschinen sondern echte Menschen

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Was glaubst du für was du die 1200.-€ erhalten hast? Es gibt keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet.

Glaube kaum das die Pauschalreise mehr als 600.- € Tagespreis gekostet hat.
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Was glaubst du für was du die 1200.-€ erhalten hast? Es gibt keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet.

Glaube kaum das die Pauschalreise mehr als 600.- € Tagespreis gekostet hat.
Reiseziel war Dom.Rep. Pauschalpreis über 5.000 €. Reiseleiterinnen von TUI (unser Reiseveranstalter) im Hotel vor Ort, haben für uns die Erstattungsanträge erstellt. 2 Anträge, einen an die Airline 2 x 600 € wegen Flugverspätung und einen an den Veranstalter wegen den 2 fehlenden Hoteltagen, ca. 700 €. Airline zahlte schnell, TUI weigerte sich Erstattung zu leisten, Begründung: mit der Airlineerstattung wäre alles abgegolten. Anfrage beim Rechtsschutz: TUI müßte zahlen.
Wie ist es bei anderen Reisenden gelaufen? Bitte um Rat, was wir machen sollen.
M.f.G. -
Hallo gardasee 2014,
2 x 600 Euro für den Flug sind korrekt. Aber 700 Euro prozentual für 2 Reisetage finde ich überzogen.
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gardasee 2014 die Frage ist, hat du dem Rechtsschutz mitgeteilt das du eine Entschädigung 1200.-€ nach EU-Fluggastrechte-Verordnung vom LVU bekommen hast?
BGH, urteilt Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung , klick hier -
Das muss er mitteilen. Aber das prüfen die sicher nach. 700 Euro sind zu hoch angesetzt, vonschmeling kann vielleicht Licht ins Dunkle bringen

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Diese 700 € wurden von den beiden TUI-Reiseleiterinnen nach Rücksprache mit der Hotelrezeption beantragt.
Die Frage ist, steht uns noch eine Entschädigung zu?
M.f.G. -
Ob das gardsee2014 lesen will, HABERLING

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gardasee 2014 ich hatte dir eine Frage gestellt...
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Diese 700 € wurden von den beiden TUI-Reiseleiterinnen nach Rücksprache mit der Hotelrezeption beantragt.
Die Frage ist, steht uns noch eine Entschädigung zu?
M.f.G.@gardasee-2014 sagte:
Diese 700 € wurden von den beiden TUI-Reiseleiterinnen nach Rücksprache mit der Hotelrezeption beantragt.
Die Frage ist, steht uns noch eine Entschädigung zu?
M.f.G.Liest Du die Beiträge auch @ gardasee 2014?
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Die Entschädigung von 2 entgangenen Urlaubstagen ist gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dieser Schaden ist mit der VO(EG)261/04 nicht abgegolten.
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Beispiel: Flug (ohne Hotel) wird gecancelt. Flug 2Tage später. Erstattung Airline 600 €
Wir haben Flug und 14 Tage Hotel gebucht und bezahlt, nur 12 Tage erhalten. Auch nur 600 € Erstattung?
M.f.G. -
gardasee 2014 ich hatte dir eine Frage gestellt...
Tut mir leid, war zu schnell

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gardasee 2014 die Frage ist, hat du dem Rechtsschutz mitgeteilt das du eine Entschädigung 1200.-€ nach EU-Fluggastrechte-Verordnung vom LVU bekommen hast?
BGH, urteilt Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung , klick hier@haberling sagte:
gardasee 2014 die Frage ist, hat du dem Rechtsschutz mitgeteilt das du eine Entschädigung 1200.-€ nach EU-Fluggastrechte-Verordnung vom LVU bekommen hast?
BGH, urteilt Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung , klick hierJa, habe ich, aber halt alles nur telefonisch.
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Die Entschädigung von 2 entgangenen Urlaubstagen ist gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dieser Schaden ist mit der VO(EG)261/04 nicht abgegolten.
@vonschmeling sagte:
Die Entschädigung von 2 entgangenen Urlaubstagen ist gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dieser Schaden ist mit der VO(EG)261/04 nicht abgegolten.
Wer hat nun Recht, Haberling oder vonschmelling?
M.f.G. -
Hallo gardasee 2014,
Konsultiere einen Rechtsanwalt, grünes Licht von der RV hast Du ja.
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Vielen Dank allen, werde ich machen.
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Nochmal: Es sind 1-2 bezahlte Hoteltage verloren gegangen, hierfür ist m.E. eine Entschädigung durch den Veranstalter zu leisten.
Unterscheidung:
In der von HABERLING verlinkten Entscheidung wurde über zusätzliche Kosten geurteilt (für Hotels oder Mobilität), die durch die Verspätung entstanden und nicht etwa über einen Ersatz für entgangene Leistungen wie im vorliegenden Fall.
Entsprechend hat sich ja auch schon die Rechtschutzversicherung geäußert zum Sachstand.Es dürfte sich jedoch die Frage stellen, ob tatsächlich 2 volle Tagessätze angemessen sind, da der Anreisetag generell nicht der sogenannten Erholungszeit zugerechnet wird.
Mein Rat:
Ich würde es zunächst noch einmal mit einer sachlichen Einrede ohne Hinzuziehung anwaltlicher Unterstützung versuchen. Nach meiner Erfahrung ist die TUI eher kooperativ.
Klare prägnante Darlegung, dass eben mindestens 1 (bezahlter!) Tag im Hotel gänzlich ohne Nutzung der Leistungen verstrich.@gardasee2014
Dein Feedback nach Rücksprache mit deiner Rechtsschutzversicherung wäre hier überaus willkommen.
Bitte beachten: Gibt es eine Selbstbeteiligung?
