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Reisepreisminderung ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • gardasee 2014G Offline
    gardasee 2014G Offline
    gardasee 2014
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Pauschalreise Februar, 2 Personen, Flug wegen Streik annulliert. Start 2 Tage später. 14 Tage Hotel bezahlt, 12 Tage erhalten. Von Airline 1.200 € erhalten. Steht uns für die 2 Tage Entschädigung vom Reiseveranstalter zu ?

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    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo erst einmal.....

      hier antworten keine Maschinen sondern echte Menschen😏

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      • HABERLINGH Offline
        HABERLINGH Offline
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
        #3

        Was glaubst du für was du die 1200.-€ erhalten hast? Es gibt keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet. 😟
        Glaube kaum das die Pauschalreise mehr als 600.- € Tagespreis gekostet hat.😳

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        gardasee 2014G 1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH HABERLING

          Was glaubst du für was du die 1200.-€ erhalten hast? Es gibt keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet. 😟
          Glaube kaum das die Pauschalreise mehr als 600.- € Tagespreis gekostet hat.😳

          gardasee 2014G Offline
          gardasee 2014G Offline
          gardasee 2014
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Reiseziel war Dom.Rep. Pauschalpreis über 5.000 €. Reiseleiterinnen von TUI (unser Reiseveranstalter) im Hotel vor Ort, haben für uns die Erstattungsanträge erstellt. 2 Anträge, einen an die Airline 2 x 600 € wegen Flugverspätung und einen an den Veranstalter wegen den 2 fehlenden Hoteltagen, ca. 700 €. Airline zahlte schnell, TUI weigerte sich Erstattung zu leisten, Begründung: mit der Airlineerstattung wäre alles abgegolten. Anfrage beim Rechtsschutz: TUI müßte zahlen.
          Wie ist es bei anderen Reisenden gelaufen? Bitte um Rat, was wir machen sollen.
          M.f.G.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Offline
            Ahotep2A Offline
            Ahotep2
            Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo gardasee 2014,

            2 x 600 Euro für den Flug sind korrekt. Aber 700 Euro prozentual für 2 Reisetage finde ich überzogen.

            gardasee 2014G 1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
              #6

              gardasee 2014 die Frage ist, hat du dem Rechtsschutz mitgeteilt das du eine Entschädigung 1200.-€ nach EU-Fluggastrechte-Verordnung vom LVU bekommen hast?
              BGH, urteilt Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung , klick hier

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              gardasee 2014G 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das muss er mitteilen. Aber das prüfen die sicher nach. 700 Euro sind zu hoch angesetzt, vonschmeling kann vielleicht Licht ins Dunkle bringen😏

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH Offline
                  HABERLINGH Offline
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Bei einem Reisepreis von 5000.-€ für 14 Tage, ergäbe es einen Tagespreis von 357.-€, macht für 2 Tage 714.-€ die du vom RV bekommen hättest, da du aber schon 1200.-€ vom LVU bekommen hast, muss der RV nicht mehr zahlen. Es gilt entweder oder...😉

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  gardasee 2014G 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Ahotep2A Ahotep2

                    Hallo gardasee 2014,

                    2 x 600 Euro für den Flug sind korrekt. Aber 700 Euro prozentual für 2 Reisetage finde ich überzogen.

                    gardasee 2014G Offline
                    gardasee 2014G Offline
                    gardasee 2014
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Diese 700 € wurden von den beiden TUI-Reiseleiterinnen nach Rücksprache mit der Hotelrezeption beantragt.
                    Die Frage ist, steht uns noch eine Entschädigung zu?
                    M.f.G.

                    Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Ahotep2A Offline
                      Ahotep2A Offline
                      Ahotep2
                      Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ob das gardsee2014 lesen will, HABERLING😏

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HABERLINGH Offline
                        HABERLINGH Offline
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        gardasee 2014 ich hatte dir eine Frage gestellt...

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        gardasee 2014G 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • gardasee 2014G gardasee 2014

                          Diese 700 € wurden von den beiden TUI-Reiseleiterinnen nach Rücksprache mit der Hotelrezeption beantragt.
                          Die Frage ist, steht uns noch eine Entschädigung zu?
                          M.f.G.

                          Ahotep2A Offline
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                          Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @gardasee-2014 sagte:

                          Diese 700 € wurden von den beiden TUI-Reiseleiterinnen nach Rücksprache mit der Hotelrezeption beantragt.
                          Die Frage ist, steht uns noch eine Entschädigung zu?
                          M.f.G.

                          Liest Du die Beiträge auch @ gardasee 2014?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Die Entschädigung von 2 entgangenen Urlaubstagen ist gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dieser Schaden ist mit der VO(EG)261/04 nicht abgegolten.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            gardasee 2014G 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH HABERLING

                              Bei einem Reisepreis von 5000.-€ für 14 Tage, ergäbe es einen Tagespreis von 357.-€, macht für 2 Tage 714.-€ die du vom RV bekommen hättest, da du aber schon 1200.-€ vom LVU bekommen hast, muss der RV nicht mehr zahlen. Es gilt entweder oder...😉

                              gardasee 2014G Offline
                              gardasee 2014G Offline
                              gardasee 2014
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Beispiel: Flug (ohne Hotel) wird gecancelt. Flug 2Tage später. Erstattung Airline 600 €
                              Wir haben Flug und 14 Tage Hotel gebucht und bezahlt, nur 12 Tage erhalten. Auch nur 600 € Erstattung?
                              M.f.G.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HABERLINGH HABERLING

                                gardasee 2014 ich hatte dir eine Frage gestellt...

                                gardasee 2014G Offline
                                gardasee 2014G Offline
                                gardasee 2014
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Tut mir leid, war zu schnell😱

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HABERLINGH HABERLING

                                  gardasee 2014 die Frage ist, hat du dem Rechtsschutz mitgeteilt das du eine Entschädigung 1200.-€ nach EU-Fluggastrechte-Verordnung vom LVU bekommen hast?
                                  BGH, urteilt Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung , klick hier

                                  gardasee 2014G Offline
                                  gardasee 2014G Offline
                                  gardasee 2014
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @haberling sagte:

                                  gardasee 2014 die Frage ist, hat du dem Rechtsschutz mitgeteilt das du eine Entschädigung 1200.-€ nach EU-Fluggastrechte-Verordnung vom LVU bekommen hast?
                                  BGH, urteilt Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung , klick hier

                                  Ja, habe ich, aber halt alles nur telefonisch.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Die Entschädigung von 2 entgangenen Urlaubstagen ist gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dieser Schaden ist mit der VO(EG)261/04 nicht abgegolten.

                                    gardasee 2014G Offline
                                    gardasee 2014G Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @vonschmeling sagte:

                                    Die Entschädigung von 2 entgangenen Urlaubstagen ist gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dieser Schaden ist mit der VO(EG)261/04 nicht abgegolten.

                                    Wer hat nun Recht, Haberling oder vonschmelling?
                                    M.f.G.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Ahotep2A Offline
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                                      Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo gardasee 2014,

                                      Konsultiere einen Rechtsanwalt, grünes Licht von der RV hast Du ja.

                                      gardasee 2014G 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Ahotep2A Ahotep2

                                        Hallo gardasee 2014,

                                        Konsultiere einen Rechtsanwalt, grünes Licht von der RV hast Du ja.

                                        gardasee 2014G Offline
                                        gardasee 2014G Offline
                                        gardasee 2014
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Vielen Dank allen, werde ich machen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #20

                                          Nochmal: Es sind 1-2 bezahlte Hoteltage verloren gegangen, hierfür ist m.E. eine Entschädigung durch den Veranstalter zu leisten.
                                          Unterscheidung:
                                          In der von HABERLING verlinkten Entscheidung wurde über zusätzliche Kosten geurteilt (für Hotels oder Mobilität), die durch die Verspätung entstanden und nicht etwa über einen Ersatz für entgangene Leistungen wie im vorliegenden Fall.
                                          Entsprechend hat sich ja auch schon die Rechtschutzversicherung geäußert zum Sachstand.

                                          Es dürfte sich jedoch die Frage stellen, ob tatsächlich 2 volle Tagessätze angemessen sind, da der Anreisetag generell nicht der sogenannten Erholungszeit zugerechnet wird.
                                          Mein Rat:
                                          Ich würde es zunächst noch einmal mit einer sachlichen Einrede ohne Hinzuziehung anwaltlicher Unterstützung versuchen. Nach meiner Erfahrung ist die TUI eher kooperativ.
                                          Klare prägnante Darlegung, dass eben mindestens 1 (bezahlter!) Tag im Hotel gänzlich ohne Nutzung der Leistungen verstrich.

                                          @gardasee2014
                                          Dein Feedback nach Rücksprache mit deiner Rechtsschutzversicherung wäre hier überaus willkommen.
                                          Bitte beachten: Gibt es eine Selbstbeteiligung?

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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