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Pauschalreise: Änderung von Flugzeit, Airline oder Abflugort

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HABERLINGH Offline
    HABERLINGH Offline
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Nein, in der Buchungsbestätigung von weg.de war noch alles richtig, dann haben sie ein anderes Angebot in „Mein weg.de“ gespeichert und an Alltours weiter gegeben.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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    • NeckarSchwabeN Offline
      NeckarSchwabeN Offline
      NeckarSchwabe
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Klar. Der Fehler liegt eindeutig beim Vermittler und daher kann dieser keinerlei Zahlungen oder sonstwas einfordern sondern muss das entweder korrigieren oder, sofern nicht möglich, stornieren.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • JasmJ Offline
        JasmJ Offline
        Jasm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        Weg.de hat mir eine verbindliche Buchungsbestätigung direkt nach der Buchung geschickt, dort ist wie gesagt alles richtig.
        Alltours kam ca 3 Stunden später.
        Ich habe denen von weg.de auch gesagt das kann ja nur ein Systemfehler bei der Übermittlung sein.
        Die konnten es mir nicht erklären, nach längerer Diskussion hieß es dann das während des Buchungsprozesses uns das hätte angezeigt werden müssen das sich die Flüge verändern.
        Das war definitiv nicht der Fall und dann noch zweimal hintereinander.
        Nun gut werde mich jetzt nochmal an beide wenden und zur Not muss ich mir andere Hilfe holen

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Ansprechpartner ist ganz klar der Vermittler weg.de, die müssen alltours kontaktieren Routing ändern können auch nach der Buchung. Bei Abweichungen außerhalb eines gewissen Rahmens besteht jedoch der Anspruch auf Rücktritt ohne Belastung durch Stornierungsgebühren.
          Einen Anwalt brauchst du nicht, meiner Ansicht nach müsste sich das inter partes klären lassen.
          Es gibt hier bereits einen umfangreichen Thread zum Thema Änderungen der Reisezeiten vor Antritt der Reise. Dort findet man Infos und Tipps zu ähnlich gelagerten Fällen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • JasmJ Offline
            JasmJ Offline
            Jasm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Okay, danke für Eure Antworten. Habe jetzt alles was ich habe an E-Mails /Rechnungen/Buchungen ausgedruckt und einfach beiden jetzt nochmal per Post geschickt. Mal schauen wann ich was höre oder nicht

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Ansprechpartner ist ganz klar der Vermittler weg.de, die müssen alltours kontaktieren Routing ändern können auch nach der Buchung. Bei Abweichungen außerhalb eines gewissen Rahmens besteht jedoch der Anspruch auf Rücktritt ohne Belastung durch Stornierungsgebühren.
              Einen Anwalt brauchst du nicht, meiner Ansicht nach müsste sich das inter partes klären lassen.
              Es gibt hier bereits einen umfangreichen Thread zum Thema Änderungen der Reisezeiten vor Antritt der Reise. Dort findet man Infos und Tipps zu ähnlich gelagerten Fällen.

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              @vonschmeling sagte:

              Flugzeiten und Routing können sich auch nach der Buchung noch ändern, ich verweise wie immer auf die AGB.

              So sollte das heißen. Hatte übersehen, dass ein Teil des Textes verschluckt wurde 😶

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Mirib77M Offline
                Mirib77M Offline
                Mirib77
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                Hallo zusammen,
                ich habe am 29.12.23 eine Pauschalreise bei Dertour gebucht.
                Wir haben uns u. a. auch da wir mit zwei kleinen Kindern reisen, einen Hinflug für den frühen Vormittag ausgesucht und dafür auch einen gewissen Aufpreis bezahlt.

                Flugdaten lt. Buchungsbestätigung: 11.10.24 um 09:10 Uhr, FH1304 Freebird

                Ich habe kurz nach der Buchung festgestellt, dass Freebird den Flug aber nicht für 09:10 Uhr, sondern für 17:50 Uhr geplant hat.
                Laut Freebird war der Flug zum Zeitpunkt der Buchung bereits für 17:50 Uhr geplant und daran hat sich zum aktuellen Zeitpunkt auch nichts geändert.

                Was kann ich tun bzw. welche Rechte habe ich hier?
                Mir ist bewusst, dass sich bis Oktober noch einiges ändern kann.
                Aber für mich sieht es so aus, dass Dertour bei der Flugzeit bewusst oder unbewusst eine falsche Angabe gemacht hat.

                Bin gespannt auf eure Meinung dazu - Vielen Dank schon mal dafür!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #48

                  Willkommen im Forum von HolidayCheck, Mirib77! ☀

                  Grundsätzlich sind die Angaben zu Flugzeit und Carrier innerhalb eines Pauschalreisevertrages erst einmal "unverbindlich". Du hast also lediglich Anspruch auf einen Flug am Tage X zum Ziel Y, nicht auf "9:10 Uhr" und auch nicht auf "Freebird".
                  Diese Angebote werden zudem komplett automatisch generiert, womit quasi ausgeschlossen werden kann der Veranstalter habe "bewusst" falsche Angaben gemacht. Diese wurden von einem Fluggeber bezogen, möglich, dass dort ein Fehler vorlag.
                  Hast du denn schon eine Änderungsmitteilung vom Veranstalter erhalten?
                  Falls nicht ist es durchaus möglich, dass du um 9:10 Uhr abfliegst, aber eben nicht mit Freebird, solche Erkundigungen beim LFU bringen demnach überhaupt nichts.
                  Bevor du die rechtlichen Handhaben eruierst empfehle ich dir erst einmal abzuwarten bis zur Rückmeldung des Veranstalters.

                  Redaktionelle Anmerkung Richtung der Admins:
                  Hier laufen jetzt Fragen zu exakt denselben Sachverhalten wie im bereits lange bestehenden Thread auf. Ich halte das für unübersichtlich.
                  Mir ist zwar bewusst, dass Nachlesen nicht sonderlich en vogue ist, aber wenigstens könnte man im "alten" Thread auf einige aufschlussreiche Erläuterungen zugreifen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • sbchenS Offline
                    sbchenS Offline
                    sbchen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    Hat jemand Erfahrungen mit Erstattung von selbst gebuchten Flügen bei Ausfall eines Flugs bei einer Pauschalreise? Konkret haben wir heute nach Rücksprache mit dem Reiseveranstalter den Hinflug von Frankfurt nach Antalya selbst gebucht, da Southwind Airlines ja nicht mehr in die EU fliegen darf, der RV wollte einen alternativen Flug ab Düsseldorf anbieten, das haben wir dankend abgelehnt (ist ja auch unzulässig und unzumutbar laut meiner Recherche). Ich hatte dem RV vorgeschlagen, einen entsprechenden Flug ab Frankfurt für uns zu buchen, daraufhin kam nur die Antwort, dass diese Flüge (2 zur Auswahl am gleichen Tag) nicht mehr in deren Kontingent wären. Ich zitiere mal: "Leider haben wir die von Ihnen genannten Flüge nicht mehr im Kontingent, wenn die Möglichkeit aber besteht diese unabhängig von uns zu buchen, können Sie dies gerne tun und uns die Kosten im Nachgang einreichen." Genau das habe ich dann getan und bin nun sehr gespannt, ob die Kosten dafür wirklich problemlos erstattet werden. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der einen ähnlichen Fall hatte?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Wenn du diese Zusicherung schriftlich hast, und es sieht danach aus, würde ich die Rechnung und diese Aussagen einreichen und mich entspannt zurücklehnen.
                      PS: ggf. hilfreich wäre die Nennung des RV...

                      sbchenS 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • REJBodenheimR REJBodenheim

                        Wenn du diese Zusicherung schriftlich hast, und es sieht danach aus, würde ich die Rechnung und diese Aussagen einreichen und mich entspannt zurücklehnen.
                        PS: ggf. hilfreich wäre die Nennung des RV...

                        sbchenS Offline
                        sbchenS Offline
                        sbchen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Ist ja kein Geheimnis, der RV ist Schauinsland Reisen. Und das kam per Mail. Allerdings ist das nur so eine halbe Zusicherung, ich könne die Kosten ja einreichen... dass sie bezahlt werden steht da ja nicht wortwörtlich. Geht immerhin um über 400€.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #52

                          @sbchen
                          Deine Maßnahme ist jedenfalls rechtmäßig, "können Sie einreichen" ist allerdings keineswegs schon eine finale Zusage zur Übernahme der Kosten.
                          Edit:
                          Sorry, ich hab´s fresh up vergurkt ...
                          Richtig, es ist keine Zusicherung, allerdings steht Schlauinsand nicht von ungefähr in dem Ruf kundenfreundlich zu agieren.
                          Tatsächlich passt das hier gar nicht, dein Ansprechpartner ist ja Schlauinsand und nicht etwa Southwind.
                          Zudem hast du noch im Unterforum zu Meinungen zu reiserechtlichen Fragen gepostet - ziemliches Durcheinander?!?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • sbchenS Offline
                            sbchenS Offline
                            sbchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Korrekt, im Thread von Southwind ist das schon zu sehr ausgeufert, der Fall gehört aber genau hier in diesen Thread, da es ja um eine Änderung des Abflugorts bei einer Pauschalreise geht, wenn ich mich nicht täusche. Allerdings habe ich hier im Thread bisher noch keine Erfahrungen gefunden zum Thema Kostenerstattung bei auf eigener Faust gebuchtem Ersatzflug, das war ja die eigentliche/ursprüngliche Frage.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Hier findest du was ... die Suche dürfte jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
                              Ich hatte dir ja bereits mehrfach bestätigt, dass deine Maßnahmen rechtlich abgedeckt sind.
                              Dein Anspruchsgegner ist ggf. der Veranstalter und nicht die Airline.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Ahotep2A Offline
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                                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                sorry, kein Crossposting bitte.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #56

                                  Ist kaum vermeidbar wenn hier zu weitestgehend überschneidenden Themen 2 Threads angeboten werden? 😟
                                  Hier wird zwar im Titel auf Pauschalreisen fokussiert, die waren ja aber genau auch im älteren Strang vornehmlich betroffen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HABERLINGH HABERLING

                                    Pauschalreise: Änderung von Flugzeit, Airline oder Abflugort, klick hier

                                    Mani2024M Offline
                                    Mani2024M Offline
                                    Mani2024
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    Hallo

                                    Es kann doch nicht sein, dass man einfach eine andere Fluggesellschaft bekommt und nun anstatt 23 kg nur noch 10 kg Gepäck mitnehmen darf. Ich habe Diese Woche Voucher bekommen, da steht drauf Air Malta. Jetzt habe ich zufällig gelesen, dass er Mailta den Betrieb eingestellt hat und dafür jetzt KM Malta Airlines fliegt. Und da steht nun nur noch 10 kg.

                                    Man hat uns von allem überhaupt nichts mitgeteilt.

                                    mit freundlichen Grüßen Manuela Jung

                                    Mani

                                    Mani

                                    KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Ahotep2A Offline
                                      Ahotep2A Offline
                                      Ahotep2
                                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      Doch das kann sein, die Airline ist austauschbar bei einer Pauschalreise😏 Das Gewicht des Reisegepäcks gilt es zu klären mit dem Veranstalter. 10 kg sind etwas wenig.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Mani2024M Mani2024

                                        Hallo

                                        Es kann doch nicht sein, dass man einfach eine andere Fluggesellschaft bekommt und nun anstatt 23 kg nur noch 10 kg Gepäck mitnehmen darf. Ich habe Diese Woche Voucher bekommen, da steht drauf Air Malta. Jetzt habe ich zufällig gelesen, dass er Mailta den Betrieb eingestellt hat und dafür jetzt KM Malta Airlines fliegt. Und da steht nun nur noch 10 kg.

                                        Man hat uns von allem überhaupt nichts mitgeteilt.

                                        mit freundlichen Grüßen Manuela Jung

                                        Mani

                                        KourionK Offline
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                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                        #59

                                        Hallo, jung.manuela32
                                        So ist es. Du buchst einen Flug von A nach B. Die Airline kann geändert werden.
                                        Und falls es bei deinen gebuchten Reisen noch nicht vorkam, dann war es nicht notwendig und hat sich somit nicht ergeben. Neu ist diese Sache nicht. 😏

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #60

                                          KM Malta Ailrines ist nicht irgendeine beliebige Airline, die einfach so statt Air Malta fliegt. Sie ist die Nachfolge der staatliche Air Malta, die massive finanzielle Probleme hatte und abgewicklet und neu aufgesetzt werden musste (einfach ausgedrückt).
                                          Was ist das für ein Air-Malta-Voucher, den du bekommen hast?
                                          Auch in diesem Fall gelten die Angaben, die auf deiner Buchungsbestätigung deiner Pauschlreise stehen. Ich nehme an, du hast nicht einen nur Flug mit Air Malta gebucht.

                                          Mani2024M 1 Antwort Letzte Antwort
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