Reiserücktritt wegen existenzgefährdenden Energiekosten
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... nur mal theoretisch darüber nachgedacht:
Reise vor Monaten, noch vor dem Krieg in der Ukraine gebucht. Angezahlt, auch die Restzahlung ist angespart. Nun flattert eine Gasrechnung ins Haus, welche jedes normale Einkommen sprengt und/oder die Betriebskostenvorauszahlung muss drastisch erhöht werden.
Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?
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... nur mal theoretisch darüber nachgedacht:
Reise vor Monaten, noch vor dem Krieg in der Ukraine gebucht. Angezahlt, auch die Restzahlung ist angespart. Nun flattert eine Gasrechnung ins Haus, welche jedes normale Einkommen sprengt und/oder die Betriebskostenvorauszahlung muss drastisch erhöht werden.
Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?
@kitzelbacher sagte:
Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?
An den Rechten der Verbraucher hat sich nichts geändert. Ob die Reiserücktritt greift hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Da fällt mir ein: das könnte man auch bei fallenden Aktienkursen argumentieren.... -
Was ein Glück, dass das Thema nur von theoretischer Natur ist

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@kitzelbacher sagte:
Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?
An den Rechten der Verbraucher hat sich nichts geändert. Ob die Reiserücktritt greift hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Da fällt mir ein: das könnte man auch bei fallenden Aktienkursen argumentieren....Wieso? eine Antwort hast du doch schon bekommen:
An den Rechten der Verbraucher hat sich nichts geändert. Ob die Reiserücktritt greift hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
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Finde ich aber keine so abwegige Thematik.
Wie viele Menschen sind in der Situation, ihre gebuchte Reise aufgrund von Strom- und Gas Nachzahlungen nicht mehr bezahlen zu können?
Wir haben uns darüber auch schon Gedanken gemacht. Hätten im worst case Stornomöglichkeit wegen Flexbuchung, aber was wenn nicht? -
Wer bestellt, bezahlt. Egal, ob Reise oder Strom und Gas.
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Finde ich aber keine so abwegige Thematik.
Wie viele Menschen sind in der Situation, ihre gebuchte Reise aufgrund von Strom- und Gas Nachzahlungen nicht mehr bezahlen zu können?
Wir haben uns darüber auch schon Gedanken gemacht. Hätten im worst case Stornomöglichkeit wegen Flexbuchung, aber was wenn nicht?@michi137 sagte:
Finde ich aber keine so abwegige Thematik.
Eben! Zum Glück für uns wirklich nur von theoretischem Interesse.
Dennoch kann ich mir vorstellen, dass es nicht wenige Menschen gibt, die diese Frage derzeit umtreibt.
Deshalb verstehe ich die etwas arroganten Antworten der Forum-Eliten nicht wirklich.
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Klar gibt es diese Menschen, keine Frage. Nur fällt das in die Kategorie "allgemeines Lebensrisiko", genauso wie der plötzliche Bedarf nach einem neuen Pkw, der das angesparte Geld umleitet. Dafür gibt es auch keine Versicherung.
Aber Danke für die erbrachte Hochachtung, es ist wirklich nicht nötig. -
Guten Morgen,
@kitzelbacher, da bin ich ganz bei dir, nicht nur was die „Antworten“ angeht
Das ist in der Tat nicht abwegig, bei uns im Bekanntenkreis ist so ein Fall, Dort wird überlegt, die Reise zu stornieren…..
aber wie dem auch sei, sollte man immer mit der Möglichkeit buchen, egal aus welchen Gründen, kostenlos von der Reise zurück treten zu können.
Schönen Tag

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... nur mal theoretisch darüber nachgedacht:
Reise vor Monaten, noch vor dem Krieg in der Ukraine gebucht. Angezahlt, auch die Restzahlung ist angespart. Nun flattert eine Gasrechnung ins Haus, welche jedes normale Einkommen sprengt und/oder die Betriebskostenvorauszahlung muss drastisch erhöht werden.
Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?
Klar wird die Stornierung bei so einigen ins Gespräch kommen und natürlich haben die Betroffenen mein Mitgefühl. Nicht verständlich sind mir allerdings diese Fragen des Users Kitzelbacher:
Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?
Da schließ ich mich REJBodenheim und Haberling an.
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Klar wird die Stornierung bei so einigen ins Gespräch kommen und natürlich haben die Betroffenen mein Mitgefühl. Nicht verständlich sind mir allerdings diese Fragen des Users Kitzelbacher:
Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?
Da schließ ich mich REJBodenheim und Haberling an.
@Kurion
In der RV steht zum Beispiel "Schäden am Eigentum". Dies beinhaltet wohl eine riesige Bandbreite an Interpretationsmöglichkeiten.
Ist der (finanzielle) Schaden der unvorhersehbar und exorbitant gestiegenen Energiekosten nun Folge kriegerischer Handlungen. Ich denke, das wird schon ein reiserechtliches Thema. -
Zitat RV:
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktritt von einer Reise, beispielsweise Stornokosten, wenn eines der Ereignisse eingetreten ist, das die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen als Rücktrittsgrund angegeben hat.
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Zitat RV:
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktritt von einer Reise, beispielsweise Stornokosten, wenn eines der Ereignisse eingetreten ist, das die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen als Rücktrittsgrund angegeben hat.
Nein, das wird sicherlich kein reiserechtlich relevantes Thema. Es liegt in der eigenen Verantwortung, die Ausgaben für nicht essentielle Dinge wie Urlaub nicht so auf Kante zu nähen dass essentielle Dinge wie Nahrung und Energie nicht mehr bezahlt werden können.
Was machst wenn die Waschmaschine kaputt geht oder das Auto das für den weg zur Arbeit erforderlich ist? Da springt auch keine Versicherung ein
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@NeckarSchwabe Ganz Deiner Meinung, dass de Finanzierung von Urlaub nicht mit heißer Nadel gestrickt sein sollte oder gar auf Pump erfolgt.
Jedoch ist mit einer Steigerung der Energiekosten in diesen Höhen nicht zu rechnen gewesen und es ist eine neue, besondere Situation eingetreten, welche mit allgemeinen Lebensrisiko nichts zu tun hat. Deshalb meine theoretische Nachfrage.
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@Kitzelbacher
Ja, da kann man natürlich mal eine theoretische Nachfrage stellen, Meinungen einholen, diskutieren.
Einfacher wäre allerdings, die entsprechende Versicherung zu kontaktieren und die Sache dort zu besprechen. Und dann ein erstes Ergebnis hier veröffentlichen.
Und wenn es zukünftig dazu etwas Neues gibt, werden die Medien das gewiss vermelden. -
@Kitzelbacher
Ja, da kann man natürlich mal eine theoretische Nachfrage stellen, Meinungen einholen, diskutieren.
Einfacher wäre allerdings, die entsprechende Versicherung zu kontaktieren und die Sache dort zu besprechen. Und dann ein erstes Ergebnis hier veröffentlichen.
Und wenn es zukünftig dazu etwas Neues gibt, werden die Medien das gewiss vermelden.@kourion sagte:
Einfacher wäre allerdings, die entsprechende Versicherung zu kontaktieren und die Sache dort zu besprechen. Und dann ein erstes Ergebnis hier veröffentlichen.
Sicher ist das ein einfacher Weg, aber ich habe bewusst hier die Diskussion angeschoben, weil ich von allgemeinen Interesse ausgehe und vom Forum zumeist eine sachliche Auseinandersetzung gewohnt bin.

... theoretisch...