Visum Ägypten Teil III.
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Natürlich gibt es zudem das Visum on arrival. Das käme in Frage . Der Reisepass muss aber noch mindestens 6 Monate Gültigkeit haben bei Einreise. Ebenso ist dies über die Ägyptische Botschaft möglich klick
Danke, aber über die Seite der ägyptischen Botschaft erhalte ich diese Info zur Erteilung eines Visums:
"Für Staatsangehörige aus oben gewählten Land, unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland, wird ein Visum vor der Einreise benötigt, welches in einem Konsulat der Arabischen Republik Ägypten beantragt werden muss."
Wie passt das mit dieser angeblichen Aussage des ägyptischen Tourismus-Ministers bzw. den Aussagen auf den anderen verlinkten Seiten zusammen :"180 nationalities can obtain tourist visas on arrival to Egypt provided they have a valid and used visa on their passports for either the United Kingdom, the United States, New Zealand, Japan, or the Schengen countries, Egyptian Minister of Tourism Ahmed Issa said." ? -
Hallo, es kommt darauf an wo du wohnst, wenn möglich würde ich persönlich vorsprechen.
Zitat:
Sie können das Visum persönlich während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 9:30 bis 12:00 ohne vorherige Terminvergabe oder per Post beantragen. -
Sichere Dich ab und rufe bei der Botschaft an.
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Hallo Ahotep,
vielen Dank für die Liste. Weil mich aber die Einreisebedingungen für einen philippinischen Staatsbürger mit deutscher Niederlassungserlaubnis interessieren, würde ich gerne wissen wollen, ob die Philippinen zu den 180 + 78 Nationalitäten gehören.
@******** sagte:
[...] Einreisebedingungen für einen philippinischen Staatsbürger mit deutscher Niederlassungserlaubnis [...]
So eine Konstellation sollte mit der Ägyptischen Botschaft abgeklärt werden.
Ich würde sagen, das berechtigt zu VoA. Aber nicht jeder Checkin Agent bzw. Passbeamter in Ägypten kennt mich und teilt auch nicht unbedingt meine Meinung

Da ist eine Aussage einer offiziellen ägyptischen Stelle, womöglich auch noch schriftlich, viel besser...
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Nachtrag: folgt man dem Link des AA zur Seite der Ägyptische Botschaft und gibt die Daten ein, bekommt man als Antwort:Für Staatsangehörige aus oben gewählten Land, unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland, wird ein Visum vor der Einreise benötigt, welches in einem Konsulat der Arabischen Republik Ägypten beantragt werden muss.
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@******** sagte:
[...] Einreisebedingungen für einen philippinischen Staatsbürger mit deutscher Niederlassungserlaubnis [...]
So eine Konstellation sollte mit der Ägyptischen Botschaft abgeklärt werden.
Ich würde sagen, das berechtigt zu VoA. Aber nicht jeder Checkin Agent bzw. Passbeamter in Ägypten kennt mich und teilt auch nicht unbedingt meine Meinung

Da ist eine Aussage einer offiziellen ägyptischen Stelle, womöglich auch noch schriftlich, viel besser...
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Nachtrag: folgt man dem Link des AA zur Seite der Ägyptische Botschaft und gibt die Daten ein, bekommt man als Antwort:Für Staatsangehörige aus oben gewählten Land, unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland, wird ein Visum vor der Einreise benötigt, welches in einem Konsulat der Arabischen Republik Ägypten beantragt werden muss.
Die ägyptische Botschaft und das Generalkonsulat Hamburg bestätigen erwartungsgemäß das, was du im Nachtrag zitiert hast.
"Egypt activates a decree to give tourist visa at the airport to holder of valid visas from ..., or Schengen countries", so wie es das Ministry of Tourism and Antiquites bereits am 16.12.20 getwittert hatte, gilt offensichtlich nicht. Vermutlich ist die Aktivierung noch nicht abgeschlossen. Schade, Ahotep hatte mir mit dem verlinkten Artikel schon Hoffnung auf ein einfacheres und schnelleres Verfahren gemacht. -
Zwischen Ankündigung und tatsächlicher Vorgehensweise klafft wohl noch eine Lücke. Sollten Staatsbürger aus den Philippinen tatsächlich nicht zu den 180 + 78 Nationen gehören (?) Daher ja der Hinweis, fahre zur Botschaft/Konsulat und beantrage das Visum dort. Zeige oder schicke denen mal den verlinkten Artikel mit der Ankündigung. Die antworten auch recht fix auf Facebook.
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Die Philippinen stehen zumindest nicht in der Liste für eVisa (siehe oben) und hier stehen sie in der Liste der Länder, die NICHT für ein VoA in Frage kommen. Aber die aktuelle Frage betrifft ja zusätzlich auch die Deutung eines Aufenthaltstitels.
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Hallo,
vielen Dank für die Information.
Weißt du, ab wann die Vereinfachung gelten soll, ob sie für alle Staatsbürger mit gültigem Schengenvisum gilt und wo ich die Liste mit den 180+78 Nationalitäten finde?
GrußVon Vereinfachung kann keine Rede sein. Ich habe schon häufig Visa für andere Länder beantragt, und es war immer total unkompliziert. Für Ägypten ist alleine schon das Erstellen des Antrags mega aufwändig. Das Foto vom Reisepass wurde immer wieder als zu groß moniert. Als es endlich so komprimiert war, dass es akzeptiert wurde, war der Dateiname nicht genehm. Also wieder stundenlanges Gemache, bis es in Ordnung war. Zwei Tage später die Ablehnung, weil der Reisepass nicht deutlich genug lesbar sei (auf dem angezeigten Bild in dem Antragsformular war er aber glasklar zu erkennen. Vorgestern also Pass eingescannt und Visum erneut beantragt. Heute die Ablehnung, weil doe Angaben im Antrag von denen im Pass abweichen würden. Da alles gespeichert war, habe ich es überprüft. Die Angaben sind jedoch vollkommen korrekt, nicht einmal ein Tippfehler oder Zahlendreher ist drin. Jetzt sind schon für beide Anträge 50 EUR weg. Eben bei den anderen Mitreisenden nachgefragt, ob es bei ihnen geklappt hat und erfahren, dass nicht ein einziger Antrag durchgegangen ist. Auch in Deutschland werden häufig bei Behörden die Gebühren bei Antragseingang fällig. Aber man erhält die Möglichkeit, seinen Antrag sogar mehrfach nachzubessern. Hier wird sofort abgelehnt. Für mich sieht das nach gezielter ******* aus!!!
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Tja, deshalb hier auch immer wieder der Rat diese eVisa-Anträge sein zu lassen und ein Visum bei Ankunft zu nehmen: 25 USD oder Gegenwert in EUR zum Tageskurs, in Bar/Scheinen am Visa/Bank-Schalter (dass Kreditkarten akzeptiert werden ist nicht 100% bestätigt) mit einem gültigen Pass vorlegen und du bist fertig bevor dein Gepäck auf dem Band ankommt. Rückgeld kommt in EGP.
Die 50 EUR kannst du ggf. jetzt über deine Kreditkarte zurückholen als "nicht erbrachte Leistung". -
Tja, deshalb hier auch immer wieder der Rat diese eVisa-Anträge sein zu lassen und ein Visum bei Ankunft zu nehmen: 25 USD oder Gegenwert in EUR zum Tageskurs, in Bar/Scheinen am Visa/Bank-Schalter (dass Kreditkarten akzeptiert werden ist nicht 100% bestätigt) mit einem gültigen Pass vorlegen und du bist fertig bevor dein Gepäck auf dem Band ankommt. Rückgeld kommt in EGP.
Die 50 EUR kannst du ggf. jetzt über deine Kreditkarte zurückholen als "nicht erbrachte Leistung"."Rückgeld kommt in EGP."
Nicht immer, denn es wird auch mal €/Cent zurückgegeben.
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Ja, wahrscheinlich wenn jemand vorher Münzen rübergeschoben hat. Dann werden sie wieder zurückgeschoben...
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Obwohl es bei mir bisher bei 3 Versuchen 3 x reibungslos geklappt hat, rate ich auch jedem, das Visum am Bankschalter zu holen.
Hier hat man kein Risiko und die Wartezeit ist ja normalerweise nicht lang.REJBodenheim, das meinte ich nicht, sondern das Gegenteil.
€ 50 gereicht und €2,xx zurückbekommen. -
Ja, Walhai, ich verstehe schon. Aber das ging nur, weil vorher jemand diese €2,xx in Münzen hatte. Oder hatte der Mann am Bankschalter einen ganzen Vorrat davon?
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Ja, Walhai, ich verstehe schon. Aber das ging nur, weil vorher jemand diese €2,xx in Münzen hatte. Oder hatte der Mann am Bankschalter einen ganzen Vorrat davon?
Ich vermute mal, dass so das Klimpergeld der Touristen wieder zurückgeführt wurde, denn es gab reichlich Kleingeld am Schalter. War auch das erste mal für mich, dass ich das so gesehen/mitbekommen habe. Lag aber vermutlich auch daran, dass ich sonst immer passend mit US$ gezahlt habe und somit nie Wechselgeld erhalten hatte.
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Von Vereinfachung kann keine Rede sein. Ich habe schon häufig Visa für andere Länder beantragt, und es war immer total unkompliziert. Für Ägypten ist alleine schon das Erstellen des Antrags mega aufwändig. Das Foto vom Reisepass wurde immer wieder als zu groß moniert. Als es endlich so komprimiert war, dass es akzeptiert wurde, war der Dateiname nicht genehm. Also wieder stundenlanges Gemache, bis es in Ordnung war. Zwei Tage später die Ablehnung, weil der Reisepass nicht deutlich genug lesbar sei (auf dem angezeigten Bild in dem Antragsformular war er aber glasklar zu erkennen. Vorgestern also Pass eingescannt und Visum erneut beantragt. Heute die Ablehnung, weil doe Angaben im Antrag von denen im Pass abweichen würden. Da alles gespeichert war, habe ich es überprüft. Die Angaben sind jedoch vollkommen korrekt, nicht einmal ein Tippfehler oder Zahlendreher ist drin. Jetzt sind schon für beide Anträge 50 EUR weg. Eben bei den anderen Mitreisenden nachgefragt, ob es bei ihnen geklappt hat und erfahren, dass nicht ein einziger Antrag durchgegangen ist. Auch in Deutschland werden häufig bei Behörden die Gebühren bei Antragseingang fällig. Aber man erhält die Möglichkeit, seinen Antrag sogar mehrfach nachzubessern. Hier wird sofort abgelehnt. Für mich sieht das nach gezielter ******* aus!!!
@Frau L.
Das Online Visum zu erstellen ist eigentlich ganz simpel. Das Bild vom Reisepass ist beim ersten mal etwas schwieriger wegen der Größe. Aber mit dem kostenlosen Paint.net für Windows bekommt man das innerhalb von 1 Minute verkleinert und es bleibt lesbar. Wir machen das Online Visum jetzt bereits seit 5 Jahren und es wurde noch nie abgelehnt. Ein paar Regeln sollte man beachten. Namen und vor allem Doppelnamen müssen so eingetragen werden, wie diese in der Maschinenschrift vom Pass unten links zu finden ist. Üöäß gibt es nur in Deutschland. Wird also in ue, ae,oe, ss umgesetzt. Und in der Reisepassnummer gibt es keine 0. Das ist immer ein O. Bisher haben wir 14 x das Online Visum gemacht und noch nie Probleme gehabt. -
Tja, deshalb hier auch immer wieder der Rat diese eVisa-Anträge sein zu lassen und ein Visum bei Ankunft zu nehmen: 25 USD oder Gegenwert in EUR zum Tageskurs, in Bar/Scheinen am Visa/Bank-Schalter (dass Kreditkarten akzeptiert werden ist nicht 100% bestätigt) mit einem gültigen Pass vorlegen und du bist fertig bevor dein Gepäck auf dem Band ankommt. Rückgeld kommt in EGP.
Die 50 EUR kannst du ggf. jetzt über deine Kreditkarte zurückholen als "nicht erbrachte Leistung".Das Geld fürs Visum auf der Kreditkarte zurück buchen zu lassen, sollte man nicht machen.
- wird man darauf hingewiesen, dass bei Ablehnung eine Erstattung nicht erfolgt und somit hat man dies akzeptiert.
- speichern die Behörden in Ägypten die Verbindung zwischen Kreditkarte und Reisepass. Wenn man sich das Geld hat zurückbuchen lassen und reist dann nach Ägypten ein und holt sich das Visum bei der Bank, wird man spätestens am Passschalter zurück gewiesen. Die Einreise wird verweigert. Beim Scan des Reisepasses am Passschalter erscheint ein grosses rotes Kreuz auf dem Bildschirm. 1 Minute später hat man 2 Polizisten an der Seite und man wird bis zum nächsten Rückflug inhaftiert. Außerdem erhält man ein Einreiseverbot für 10 Jahre. Ein Bekannter von uns musste das leider erleben.
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Aufgrund des Posts von 10:50 (viele wissen weder was Paint. net ist, noch haben eine Ahnung, wie man Bilder editiert, inkl. der anderen "Regeln") und des Posts von 11:01 (Wenn es schief gegangen ist soll man auf seine 25 USD verzichten, sonst droht Inhaftierung und Abschiebung) ist die Empfehlung für mich weiterhin eindeutig:
Visa on Arrival statt eVisa. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand Probleme beim VoA hatte, sofern er einen berechtigten Ausweis hatte.
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Anmerkung zu Punkt 2: noch nie gehört, dass die Ägypter das abgleichen können. Das würde je bedeuten, dass sie, obwohl das online Visum nicht erstellt wurde, auf eine Bezahlung bestehen. Ich glaube, das wäre schon öfters berichtet worden... -
Ich denke mal , das AA schreibt aus gutem Grund bei den Reisehinweisen für Ägypten dazu:
Zitat:
"Bei der Beantragung können mitunter technische Probleme entstehen, beispielsweise da Rechtschreibfehler oder zu lange Namen nicht bearbeitet werden können. Technische Fehler können zu einer automatischen Ablehnung führen. Die Gebühr wird in solchen Fällen nicht erstattet. Ein Beschwerdemechanismus ist nicht vorhanden."