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Corendon Airlines

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  • REJBodenheimR REJBodenheim

    Worum geht es denn?
    Corendon hat die Domain @corendon-airlines.com. Hast du die benutzt?

    ThomasMausHT Offline
    ThomasMausHT Offline
    ThomasMausH
    schrieb zuletzt editiert von
    #2261

    Na klar, @REJBodenheim. Welche hätte ich sonst nehmen sollen? 🙂

    @haberling, hast du den Eindruck, dass man da eine Antwort kriegt? Ich meine, da kann die Fluggesellschaft doch erst recht auf stumm stellen und so tun, als sei der Brief auf dem weiten Weg abhanden gekommen. Gibt ja genug potenzielle Fehlerquellen.

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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb zuletzt editiert von
      #2262

      Hallo, um was geht es den, wenn es um eine Flugverspätung geht, befürchte ich das es ohne ein Fluggastrechte-Portal schwierig wird.

      ThomasMausHT 1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH HABERLING

        Hallo, um was geht es den, wenn es um eine Flugverspätung geht, befürchte ich das es ohne ein Fluggastrechte-Portal schwierig wird.

        ThomasMausHT Offline
        ThomasMausHT Offline
        ThomasMausH
        schrieb zuletzt editiert von
        #2263

        Um eine sog. no show-Bescheinigung und die Erstattung von Steuern und Gebühren, @HABERLING. Wir konnten unseren Flug nicht antreten (was aber nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt). Steuern und Gebühren muss das Unternehmen dann erstatten und uns für die Reiserücktrittversicherung eine Bescheinigung ausstellen, dass wir den Flug nicht in Anspruch genommen haben.

        Die Fluggastrechte-Portale können daran nichts verdienen und es passt nicht ins Standardschema. Deswegen sind die raus.
        Die Schlichtungsportale lehnen ab, weil das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik hat. Türkische Portale existieren grundsätzlich, arbeiten aber völlig anders und vor allem nur in türkischer Sprache (die ich nicht beherrsche).

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        • HABERLINGH Offline
          HABERLINGH Offline
          HABERLING
          schrieb zuletzt editiert von HABERLING
          #2264
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb zuletzt editiert von
            #2265

            Du kannst die Schlichtungsstelle des BMJ einschalten, meistens kommen die LFU dann ganz rasch in Wallung. Voraussetzung: Ablehnung deines Begehrens oder 6 Wochen keine Antwort.
            Die Schlichtung ist kostenlos.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            ThomasMausHT 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Du kannst die Schlichtungsstelle des BMJ einschalten, meistens kommen die LFU dann ganz rasch in Wallung. Voraussetzung: Ablehnung deines Begehrens oder 6 Wochen keine Antwort.
              Die Schlichtung ist kostenlos.

              ThomasMausHT Offline
              ThomasMausHT Offline
              ThomasMausH
              schrieb zuletzt editiert von
              #2266

              An die hatte ich auch schon gedacht, @vonschmeling. Aber laut deren FAQ kann man sich nur mit Zahlungsansprüchen an sie wenden. Vor allem brauche ich ja die no-show-Bescheinigung. Hast du Erfahrungen, ob die trotzdem tätig werden (können)?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb zuletzt editiert von
                #2267

                Ja klar können die tätig werden, dein no-show bedarf keiner offiziellen Bestätigung.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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