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Mängel geltend machen,auch wenn nicht bei Reiseleiter gemach?

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  • Beldibi12B Offline
    Beldibi12B Offline
    Beldibi12
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Während unseres Tunesienurlaubes ( 1 Woche) entsprachen einige Punkte nicht der Beschreibung im Katalog. Familienunterbringung (2 Erw./3 Kinder) im DZ mit Verbindungstür.Wir sind davon ausgegangen,dass deshalb beide Zimmergleich ausgestattet seien, was leider nicht der Fall war (Fernsehr/Bad/WC) fehlte
     Laut Katalog "Snacks tagsüber" (also ohne zeitliche Einschränkung/bei anderen Hotels in der Destination des Veranstalters waren eindeutige Snackzeiten angegeben),bei Ankunft dann festgestellt, nur zwischen 12 und 16 Uhr. Wir haben dies jedoch der Reiseleitung nicht mitgeteilt, weil hier wohl keine Abhilfe zu erwarten gewesen wäre, da die Zimmer (vermutlich) wie beschrieben nicht vorhanden waren und die Änderung von AI Zeiten das gesamte Hotelmangement/Hotelablauf auf den Kopf gestellt hätte.
    Können wir trotzdem eas ausrichten?
    Zusatz am 08.08.05:  Nunmehr hab ich in Erfahrung gebracht, dass, auch wenn die Reiseleitung nicht informiert wurde, die Benennung von Zeugen nachträglich möglich sei. Insofern bitte ich jeden, der im "Allegro Abou Sofiane" in Port El Kantoui war, und die gleichen Erfahrungen hatte, sich bei mir über Mail zu melden, ich wäre sehr dankbar.

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    • flkehn3956zF Offline
      flkehn3956zF Offline
      flkehn3956z
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo!
      Normalerweise muss man sich Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen. Wobei ich es in Deinem Fall man probieren würde. Es ist ja nachzuweisen, dass es die Zimmer nicht gibt. Wobei man den Fernseher auf Anfrage sicher hätte bekommen können.
      Auch mit den Snack-Zeiten ist es nachzuweisen. Allerdings glaube ich nicht, dass Du viel Entschädigung dafür bekommst.
      Viele Grüße
      Susanne

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich denke, der Poster ist ident mit dem Poster in einem anderen Forum, in dem ich wie folgt antwortete:

        "...Familienunterbringung: 2 DZ mit Verbindungstür, ausgestattet wie DZ. Aber: Es war für 5 Personen nur 1 Bad da, nur 1 Fernseher und 1 Campingliege für das 3. Kind. In dem 2. Zimmer waren außer den Betten und 2 Nachtschränke keine weiteren Gegenstände..."

        --> wenn beim Familienzimmer nichts von einem zweiten Bad oder zweiten Fernseher stand, weshalb sollte dann einer vorhanden sein? Bei "Familienzimmern" ist es durchaus üblich, nur ein Bad zu haben und nur in einem Zimmer einen Fernseher haben. Oder seid Ihr wegen des Fernsehens in den Urlaub geflogen?  Welche weiteren Gegenstände hätten vorhanden sein müssen? Gab es in einem der beiden Zimmer einen Schrank?

        ..."All inclusiv": Lt. Katalog " alle Snacks" ( ohne zeitliche Einschränkung), während bei anderen Hotels des Veranstalters (ITS) grundsätzlich eine zeitliche Einschränkung angegeben war. Vor Ort: Nur in der Zeit von 12 bis 16 Uhr...

        --> dies stellt, streng genommen einen Reisemangel dar. Dieser hätte vor Ort bei der Reiseleitung gerügt werden müssen und Abhilfe verlangt werden. Sollte dann keine Abhilfe erfolgt sein, muss die Reiseleitung diesen Mangel bestätigen und man kann nach Rückkehr binnen einem Monat seine Forderungen an den Veranstalter stellen.

        ... daraufhin erhielt ich sinngemäss folgende Antwort zum letzten Punkt: ...und wenn wir es gemeldet hätten, hätte das Hotel auch nicht die Essenszeiten umgestellt...

        worauf ich sinngemäss wie folgt antwortete: ... durchaus denkbar, aber trotzdem kann nur eine Mängelrüge die Grundlage für eine Rückforderung stellen. Denn theoretisch könnte jetzt der Veranstalter antworten, dass das Hotel es sofort geändert hätte...

        Gruß
        Peter

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