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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5341

    @welle58
    Der Expertenrat lautet: Immer auch das Papierdokument mitführen außerhalb der EU!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Tom024T Offline
      Tom024T Offline
      Tom024
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5342

      @welle58: Eine ähnliche Frage habe ich ein paar Seiten zuvor gestellt . Entweder wusste keiner die Antwort, oder es wurde überlesen.
      Ob der Digitale Impfpass in der Türkei gilt, ist mir unbekannt. Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.

      Da unsere Airline Corendon auch keine Infos hat, wollten wir über unseren Hausarzt an einen neuen Impfpass kommen und alles umtragen lassen. Das wurde abgelehnt.
      Daher nun kommende Woche ein Termin im Gesundheitsamt, die machen das für 14€ Gebühr. Hilft ja nichts...

      Günter/HolidayCheckG jlechtenboehmerJ 2 Antworten Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @Shuko
        Selbstverständlich kann dein Veranstalter keine Stornogebühren verlangen. Er muss dir vielmehr kostenneutral ein Angebot mit einem anderen Abflughafen unterbreiten.
        Ansprechpartner ist dein Reisebüro / deine OTA.

        ShukoS Offline
        ShukoS Offline
        Shuko
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5343

        @vonschmeling

        Danke für die Antwort.
        Gibt es hierzu ein Paragrafen oder ähnliches, dass ich dem Reisebüro vorhalten kann, falls der immer noch blöd macht. Unsere Endzahlung ist Mitte August fällig. Also wir haben noch etwas Zeit. Würd nur gern vorab wissen was es für Optionen gibt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Tom024T Tom024

          @welle58: Eine ähnliche Frage habe ich ein paar Seiten zuvor gestellt . Entweder wusste keiner die Antwort, oder es wurde überlesen.
          Ob der Digitale Impfpass in der Türkei gilt, ist mir unbekannt. Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.

          Da unsere Airline Corendon auch keine Infos hat, wollten wir über unseren Hausarzt an einen neuen Impfpass kommen und alles umtragen lassen. Das wurde abgelehnt.
          Daher nun kommende Woche ein Termin im Gesundheitsamt, die machen das für 14€ Gebühr. Hilft ja nichts...

          Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5344

          @tom024

          ........ Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.

          Da unsere Airline Corendon auch keine Infos hat, wollten wir über unseren Hausarzt an einen neuen Impfpass kommen und alles umtragen lassen. Das wurde abgelehnt.
          Daher nun kommende Woche ein Termin im Gesundheitsamt, die machen das für 14€ Gebühr. Hilft ja nichts...

          Ist ja nun nicht wirklich ein finanzieller Kraftakt, diese 14 Euro für die Umschreibung--- gehört eben jetzt auch zum Thema sorgfältige Urlaubsvorbereitung.
          Und zu den Pflichten eines Urlaubers, die passenden Unterlagen für die Reise vorzulegen.
          Hier eine ! zustimmende Antwort zu bekommen- darauf zu vertrauen- und am Ende mit fassungslosem Blick beim Check-in zu stehen, wenn das alte Impfheft nicht akzeptiert wird- das wäre die mögliche Alternative.
          Dann reden wir über einen wirklich krachenden finanziellen Schaden und den Totalverlust des Urlaubs.
          Die Leute am Check in kennen Ihre Pflichten auch.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • tanja3103T Offline
            tanja3103T Offline
            tanja3103
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5345

            Bon aber schon zur Zeit in der Türkei. Habe den postiven Test vom Dezember dabei auf Deutsch u d meine impfung im impfausweis

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Tom024T Tom024

              @welle58: Eine ähnliche Frage habe ich ein paar Seiten zuvor gestellt . Entweder wusste keiner die Antwort, oder es wurde überlesen.
              Ob der Digitale Impfpass in der Türkei gilt, ist mir unbekannt. Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.

              Da unsere Airline Corendon auch keine Infos hat, wollten wir über unseren Hausarzt an einen neuen Impfpass kommen und alles umtragen lassen. Das wurde abgelehnt.
              Daher nun kommende Woche ein Termin im Gesundheitsamt, die machen das für 14€ Gebühr. Hilft ja nichts...

              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5346

              @tom024 sagte:

              Genauso denke ich, die Frage ob ein alter DDR Impfausweis in der Türkei anerkannt wird, ist genauso unklar.

              https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/ddr-impfpass-tauschen-urlaub-ausland-corona-100.html

              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                @Shuko
                Selbstverständlich kann dein Veranstalter keine Stornogebühren verlangen. Er muss dir vielmehr kostenneutral ein Angebot mit einem anderen Abflughafen unterbreiten.
                Ansprechpartner ist dein Reisebüro / deine OTA.

                derclownD Offline
                derclownD Offline
                derclown
                schrieb am zuletzt editiert von
                #5347

                @vonschmeling sagte:

                @Shuko
                Selbstverständlich kann dein Veranstalter keine Stornogebühren verlangen. Er muss dir vielmehr kostenneutral ein Angebot mit einem anderen Abflughafen unterbreiten.
                Ansprechpartner ist dein Reisebüro / deine OTA.

                Wir fliegen auch von Basel nach Antalya am 29. Juli. Wir sind erst einmal geimpft, keine Impfvordrängler. Zweitimpfung frühestens am 28. Juli möglich.
                Reise gebucht bei Holidaycheck, Veranstalter 5vorflug. Nach langem Mailverkehr und Telefonaten heute die endgültige Absage bekommen von HC umzubuchen, nur Storno mit hohen Kosten möglich. Ich war heute beruflich am Flughafen Basel und mir wurde das Flugverbot bestätigt. Nur Schweizer, Türken und Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund dürfen fliegen.
                Rückreise nach Basel aus der Türkei ist möglich für EU Bürger. Es hätte nur der Hinflug auf Zürich umgebucht werden müssen.
                Die Informationen auf den französischen Seiten sind vom 24. Juni, update folgt am 24. Juli. Russland wird z.B. runtergestuft.
                Wenn alle nicht wollen/können, hilft immer noch RTL, die retten jeden Urlaub!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Luy2901L Luy2901

                  Hallo, eine Frage: ich höre jetzt schon zum 2. Mal seit gestern, dass bei der Ausreise aus der Türkei am Flughafen ein neg. Testergebnis vorliegen muss, sonst kommt man nicht aus der Türkei raus - stimmt das? Das neg. Testergebnis muss von offitiell anerkannter Stelle sein. Wenn man positiv ist, muss man in Türkei auf Quarantäne bleiben... ist da was dran? Im Google kann ich da nirgends was finden... Vielen Dank!

                  luna1971L Offline
                  luna1971L Offline
                  luna1971
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5348

                  Wenn ich positiv getestet werden würde im Hotel dann müsste ich ja in der Türkei bleiben, wie lange und wo? In dem Hotel wo man Urlaub gemacht hat?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SchlangenfangerS Offline
                    SchlangenfangerS Offline
                    Schlangenfanger
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von Schlangenfanger
                    #5349

                    Manche Hotels halten Quarantänezimmer frei . Du müsstest dich da bei Deinem Hotel direkt erkundigen . Ich fliege auch ungeimpft und über eine Quarantäne zerbreche ich mir nicht den Kopf , sonst würde ich gleich zu Hause bleiben .
                    Tanja 3103 , du hast doch deine Impfbescheinigung dabei , dann ist doch alles gut .

                    luna1971L 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Eike2801E Offline
                      Eike2801E Offline
                      Eike2801
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5350

                      Hallo!
                      Ich habe eine Frage zur elektronischen Einreiseanmeldung für die Einreise in die Türkei.
                      Auf der Seite des Auswärtigen Amtes steht, dass man dieses Formular innerhalb von 72h vor der Reise ausfüllen müssen. Wir fliegen am 18.07.. Können wir das Formular jetzt bereits ausfüllen oder wirklich erst innerhalb von 72h vor der Reise?
                      LG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5351

                        Abflüge ab Basel:
                        Es handelt sich bei dem Verbot um eine behördliche Anordnung.
                        Der Veranstalter muss demnach darauf reagieren, da ihm ansonsten vorgehalten werden kann, er habe den Urlaub vereitelt (Anspruch auf Schadenersatz). Ist ein Abflug ab Basel nicht möglich (aus Gründen, die nicht auf die Sphäre der Verantwortung des Reisegastes entfallen) kommen nur eine Umbuchung oder eine Kündigung durch den Veranstalter in Betracht.
                        Der Vertrag kann nicht dadurch erfüllt werden, dass man eine aufpreispflichtige Umbuchung anbietet.
                        Ich bin fassungslos, dass man dem Kunden anträgt, er möge zu hohen Kosten einer Kompensation seinerseits den Vertrag aufkündigen?!
                        Zur Info: Das Reisebüro ist der Ansprechpartner, entscheiden kann es nicht. Dies obliegt dem Veranstalter, der Vermittler gibt nur weiter.

                        Grundlage sind §§651 BGB.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        derclownD 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • SchlangenfangerS Schlangenfanger

                          Manche Hotels halten Quarantänezimmer frei . Du müsstest dich da bei Deinem Hotel direkt erkundigen . Ich fliege auch ungeimpft und über eine Quarantäne zerbreche ich mir nicht den Kopf , sonst würde ich gleich zu Hause bleiben .
                          Tanja 3103 , du hast doch deine Impfbescheinigung dabei , dann ist doch alles gut .

                          luna1971L Offline
                          luna1971L Offline
                          luna1971
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #5352

                          @schlangenfanger sagte:

                          Manche Hotels halten Quarantänezimmer frei . Du müsstest dich da bei Deinem Hotel direkt erkundigen . Ich fliege auch ungeimpft und über eine Quarantäne zerbreche ich mir nicht den Kopf , sonst würde ich gleich zu Hause bleiben .
                          Tanja 3103 , du hast doch deine Impfbescheinigung dabei , dann ist doch alles gut .

                          dank, dass mache ich dann mal! Ich bin halt gerne vorbereitet, damit ich im worste case direkt reagieren kann!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • SchlangenfangerS Offline
                            SchlangenfangerS Offline
                            Schlangenfanger
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5353

                            luna1971 , ich kann dir nur den Tipp geben , den Test zu machen , solange du noch im Hotel eingecheckt bist . Solltest du den Test z.B. am Flughafen vor Abreise machen und bist positiv , kannst du nicht mehr ins Hotel zurück . Du kommst in diesem Fall in irgendein Quarantänehotel .

                            luna1971L 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SchlangenfangerS Schlangenfanger

                              luna1971 , ich kann dir nur den Tipp geben , den Test zu machen , solange du noch im Hotel eingecheckt bist . Solltest du den Test z.B. am Flughafen vor Abreise machen und bist positiv , kannst du nicht mehr ins Hotel zurück . Du kommst in diesem Fall in irgendein Quarantänehotel .

                              luna1971L Offline
                              luna1971L Offline
                              luna1971
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5354

                              @schlangenfanger sagte:

                              luna1971 , ich kann dir nur den Tipp geben , den Test zu machen , solange du noch im Hotel eingecheckt bist . Solltest du den Test z.B. am Flughafen vor Abreise machen und bist positiv , kannst du nicht mehr ins Hotel zurück . Du kommst in diesem Fall in irgendein Quarantänehotel .

                              Merci! Habe das Hotel schon angeschrieben und warte auf Antwort

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Audi_BabsA Offline
                                Audi_BabsA Offline
                                Audi_Babs
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5355

                                Ich habe jetzt ein paar Mal gelesen, dass man als geimpfter vor der Rückreise nach Deutschland keinen PCR Test mehr machen muss. Bei Google finde ich aber nichts dazu. Kann mir da jemand weiterhelfen?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5356

                                  @luna1971
                                  Bitte lasse das unnötige Zitieren, wenn du direkt auf einen Beitrag antwortest. Ein @username reicht vollkommen aus.
                                  @Audi_Babs
                                  Das ist richtig.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Abflüge ab Basel:
                                    Es handelt sich bei dem Verbot um eine behördliche Anordnung.
                                    Der Veranstalter muss demnach darauf reagieren, da ihm ansonsten vorgehalten werden kann, er habe den Urlaub vereitelt (Anspruch auf Schadenersatz). Ist ein Abflug ab Basel nicht möglich (aus Gründen, die nicht auf die Sphäre der Verantwortung des Reisegastes entfallen) kommen nur eine Umbuchung oder eine Kündigung durch den Veranstalter in Betracht.
                                    Der Vertrag kann nicht dadurch erfüllt werden, dass man eine aufpreispflichtige Umbuchung anbietet.
                                    Ich bin fassungslos, dass man dem Kunden anträgt, er möge zu hohen Kosten einer Kompensation seinerseits den Vertrag aufkündigen?!
                                    Zur Info: Das Reisebüro ist der Ansprechpartner, entscheiden kann es nicht. Dies obliegt dem Veranstalter, der Vermittler gibt nur weiter.

                                    Grundlage sind §§651 BGB.

                                    derclownD Offline
                                    derclownD Offline
                                    derclown
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5357

                                    Diese Mail habe ich heute von Holidaycheck erhalten. Juristisch völlig falsch, da ich wie angegeben eine Pauschalreise gebucht habe.

                                     
                                    Sehr geehrter Herr
                                     
                                    vielen Dank für Ihre Anfrage.
                                     
                                    Wie bereits in der vorherigen E-Mail geschrieben, eine Umbuchung kann hier nicht angeboten werden. 
                                     
                                    Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft. Die gewünschte Umbuchung ist nicht möglich.

                                    Ihr gewählter Reiseveranstalter X5vF stellt Reisen nach dem Prinzip des Dynamic Packaging zusammen. Der Reiseveranstalter hat kein eigenes Flugkontingent. Er kauft dieses im Moment der Buchung zum tagesaktuell günstigsten Tarif bei der Fluggesellschaft ein und bündelt diesen Flug mit dem Hotelzimmer zu einer Pauschalreise.

                                    Die verbindliche Buchung des günstigsten Flugtarifs hat zur Folge, dass Umbuchungen des Reisetermins nicht möglich sind.
                                     
                                     
                                    Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da.
                                     
                                     
                                     Freundliche Grüße vom Bodensee

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheck
                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                      #5358

                                      Halten wir es so:
                                      Wir machen eine Ausnahme, auch wenn das nicht unsere Aufgabe ist-- und geben das Thema mal direkt auf einen anderen Tisch unseres Reisebüros zur Prüfung....die werden dann wohl mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen. Ein Reisebüro -egal welches ---****kann da nichts entscheiden--es ist eben nur ein Vermittler. Das hatte vs auch schon so geschrieben
                                      Versprechen kann, will und darf ich aber leider nichts.
                                      Wir kennen auch die genauen Hintergründe des Vorgangs nicht - mir gehts hier einfach mal um die Erläuterung der Geschichte.

                                      ➡Dynamic Packaging ist (!) übrigens eine normale Form der Produktion einer Pauschalreise-- ca 50 % aller Reisen werden von den RV so produziert.
                                      Warten wir mal ab.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5359

                                        @derclown
                                        Die Mitteilung ist "juristisch" (?) vollkommen korrekt.
                                        Dein Reisebüro überstellt dir die Entscheidung des Veranstalters und begründet (allgemein) damit, dass dieser seine Angebote mit Hilfe von tools gestaltet, die eine Umbuchung den Fluges eben nicht ohne weiteres erlauben.

                                        Ferner werden hier Sachverhalte nicht "juristisch" evaluiert - es geht um lösungsorientierte Hilfestellungen ohne jegliche Garantie.
                                        Wegen der besonderen Vorschriften am Abflugort Basel kann der Veranstalter die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen und muss nach Auswegen aus diesem Dilemma suchen.
                                        Die bilden sich nicht in einer kostenpflichtige Stornierung oder der Weitergabe einer erheblichen Mehrbelastung ab.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        derclownD 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @derclown
                                          Die Mitteilung ist "juristisch" (?) vollkommen korrekt.
                                          Dein Reisebüro überstellt dir die Entscheidung des Veranstalters und begründet (allgemein) damit, dass dieser seine Angebote mit Hilfe von tools gestaltet, die eine Umbuchung den Fluges eben nicht ohne weiteres erlauben.

                                          Ferner werden hier Sachverhalte nicht "juristisch" evaluiert - es geht um lösungsorientierte Hilfestellungen ohne jegliche Garantie.
                                          Wegen der besonderen Vorschriften am Abflugort Basel kann der Veranstalter die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen und muss nach Auswegen aus diesem Dilemma suchen.
                                          Die bilden sich nicht in einer kostenpflichtige Stornierung oder der Weitergabe einer erheblichen Mehrbelastung ab.

                                          derclownD Offline
                                          derclownD Offline
                                          derclown
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5360

                                          In der Zwischenzeit habe ich Sunexpress wegen der Probleme beim Abflug aus Basel angeschrieben, Antwort war zu erwarten.
                                           
                                          Case-Referenznummer Sun-

                                          Sehr geehrter Herr,
                                           
                                          vielen Dank für Ihr Schreiben, welches mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt.
                                           
                                          Ich verstehe Ihre Gefühle, aber solche Regeln werden von Regierungen aufgestellt, nicht von uns. Daher müssen sich unsere Passagiere strikt an diese Regeln halten. Für die unsere offizielle und aktuelle Informationen besuchen Sie bitte direkt unsere Webseite unter folgendem Link: 
                                          https://www.sunexpress.com/de/aktuelle-reisemeldungen/

                                          Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich Ihren Reiseveranstalter nicht erreichen kann, aber da wir keine Bearbeitung für Reiseveranstalterbuchungen durchführen können, bitten wir Sie, für jedes Anliegen erneut Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter aufzunehmen.
                                           
                                          Wir hoffen, dass Sie uns den wenig erfreulichen Vorfall nicht nachtragen und würden uns freuen, Sie anlässlich Ihrer nächsten Urlaubsreise wieder bei uns an Bord willkommen heißen zu dürfen.
                                           
                                          Mit freundlichen Grüßen
                                           
                                          Kundenbetreuung
                                          SunExpress

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