Stornierung wegen Krankheit?!
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Hallo,
eigentlich wollten wir Morgen(Freitag) für eine Woche nach Österreich fahren aber nun hat unsere Tochter seit Dienstag sehr hohes Fieber!
Wir haben eine Rücktrittkostenversicherung, aber ist es so kurzfritig überhaupt möglich zu stornieren und was kommen da letztendlich für Kosten auf uns zu??
Viele Grüße Anja -
Hallo Anja!
Normalerweise dürften keine Kosten auf Euch zukommen
wenn Ihr eine Bescheinigung des Arztes habt,wo bestätigt
ist,daß Euer Kind nicht reisefähig ist.Du hast doch sicher die Versicherungsunterlagen,dann schau doch nach was da steht
wegen stornierung im Krankheitsfall.Bei mir stand die Frage auch im Raum,fliegen oder nicht,normalerweise sollte ich operiert werden,hab mich aber
entschieden erst in den Urlaub zu fliegen,mit dem Segen meines
Arztes natürlich,aber wenn ich storniert hätte,wären keine Kosten auf
mich zugekommen,auch die Anzahlung hätte ich zurückerstattet
bekommen.
Vieleicht konnte ich Dir ein wenig helfen
gute Besserung für Eure Tochter
Liebe Grüße knubbel -
Hallo Anja!
Also ich glaube, dass man auf jeden Fall einen Eigenanteil zahlen muss.
In der Regel zahlt man von den anfallenden Stornokosten 20 %. Es kommt immer darauf an, wie weit man vom Abreisetermin entfernt ist. Das ist nach den Tagen gestaffelt. Da es ja einen Tag vorher ist, sind sicher 75 - 80 % vom Reisepreis als Stornokosten fällig (Vertragsbedingungen stehen im Prospekt). Von diesem Betrag zahlt man dann 20 %. Meines Wissens nach gibt es keine RRV mehr ohne Selbstbehalt, außer wenn man stationär im Krankenhaus ist.
Viele Grüße
Susanne -
bitte keine Verunsicherungen!
Natürlich gibt es Versicherungen ohne Selbstbehalt: ELVIA, Europäische...
Bitte daher in den Versicherungsbedingungen nachlesen
Natürlich kann man selbst am Tag des Reiseantritts stornieren - stornieren kann man immer und wenn man eine Reisestornoversicherung hat und man einen der darin versicherten Gründe nachweisen kann, ersetzt die Stornoversicherung die gesamten Kosten.
Wichtig ist, dass eine Reiseunfähigkeit vorliegen muss und dass man sofort bei Eintritt dieses Schadensfalls storniert. Storniert man erst Tage später, so kann es passieren, dass die Versicherung nur jene Stornogebühren bezahlt, die am Tage der Erkrankung fällig gewesen wären.
Gruß
Peter