Reiseminderung
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Hallo,
nur so mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn ich jetzt in Urlaub fliege und dort Mängel feststelle, muss ich dafür extra ein Formular ausfüllen ? Das muss doch dann der Reiseleiter unterschreiben, was tu ich, wenn er sich weigert?
Also angenommen ich komm 30 min. nach Einlass in das Restaurant und es gibt kein Obst mehr, das wäre ja dann schon minderung, oder? Wie geh ich dann konkret vor?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Lg,
Steffi -
Da hast Du dann gleich mal ein Beispiel genannt, welches nicht zwangsläufig einen Reklamationsgrund darstellt - zumindest nicht grundsätzlich einen, der ein Recht auf Minderung beinhaltet.
Das Beispiel "Essen" ist im großen Pool der möglichen Reklamationsgründe ein sehr heikles und Minderungsmöglichkeiten hängen hier von einigen Faktoren ab. -
Tritt ein Reisemangel auf, muss man diesen unverzüglich der Vertretung des Reiseveranstalters = Reiseleitung melden; diese hat zu versuchen, den Mangel zu beheben oder zu wandeln (= bessere Leistung anstelle der mangelhaften anzubieten). Kann sie dies nicht, so muss sie den Mangel - auf einem Vordruck vom Reiseveranstalter - dem Kunden bestätigen - aber keine Geldzusage oder überhaupt irgendwelche Zusagen tätigen!
Zum erwähnten Beispiel: Obst 30 min nach Essensbeginn aus:
wäre dies täglich und gäbe es außer Obst keine anderen Desserts, wäre es wahrscheinlich als Reisemangel zu werten. Andernfalls ist es eine "zumutbare Unannehmlichkeit".Gruß
Peter -
Hallo,
also meiner Erfahrung nach scheitern die Schadenersatzforderungen auch oft am Durchsetzungswillen der Reisenden. Damit rechnen die Veranstalter auch.Es ist halt schon eine Entscheidung, vor allem ohne Rechtsschutzversicherung.
Ich selbst habe im Vorjahr in eigener Sache ( Rechtsanwalt in Öst) einen Prozeß gegen Meiers Weltreisen geführt und in voller Höhe gewonnen. Die Sache war so, dass im Katalog bei 7 Nächten ein besseres Zimmer und eine Gratismassage versprochen waren. Damit klar ein besseres Angebot als die preisgleiche Konkurrenz.Bei Übergabe der Reisedokumente steht dann drin, das ist jetzt nicht mehr so, Zimmer wie bezahlt usw. Ein Normaltourist geht hier sicher nicht das Prozeßkostenrisiko ein.Wir haben dann,4 Personen, den Aufpreis der sich aus dem Katalog ergeben hätte, in voller Höhe erstattet bekommen. Ca € 450,00 das zahlt sich doch dann aus.
Das Urteil ist rechtskräftig und kann,zumindest in Österreich, für alle weiteren Prozesse asl Grundsatzurteil herangezogen werden.
Ganz aktuell gibt es jetzt auch eine Gerichtsentscheidung zu einem Fall bezüglich eines Tauchurlaub, der den Urlaubszweck verfehlt hat (nämlich tauchen) Die Teilnehmer haben dort von € 12.000 tatsächlich ganze € 10,000 zurück erhalten!
Bei Fragen dazu könnt ihr mich gerne kontaktieren.SteffiK schrieb:
Hallo,
nur so mal eine ganz allgemeine Frage: Wenn ich jetzt in Urlaub fliege und dort Mängel feststelle, muss ich dafür extra ein Formular ausfüllen ? Das muss doch dann der Reiseleiter unterschreiben, was tu ich, wenn er sich weigert?
Also angenommen ich komm 30 min. nach Einlass in das Restaurant und es gibt kein Obst mehr, das wäre ja dann schon minderung, oder? Wie geh ich dann konkret vor?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Lg,
Steffi -
Das mit dem Obst war wirklich ein schlechtes Beispiel - oder vielleicht doch nicht?!
Manchmal habe ich den Eindruck, daß es Urlauber gibt, die die geringfügigsten "Mängel" dokumentiert haben wollen oder selbst per Digicam dokumentieren, dann reklamieren und sich höllisch freuen, wenn sie 50 Euro zurück erstattet bekommen. An die Adresse dieser Ferien-Reklamations-Profis:
Auch ich (und alle anderen andere Nicht-in-den-Krümeln-Sucher) haben für Eure Rückerstattungs-Ansprüche wegen Pipifax bezahlt! -
Da sollte der erste Weg zur Rezeption bzw. Guest-Relation sein. Wenn in Deinem Zimmer die Handtücher oder das Toilettenpapier fehlen, gehst Du ja auch nicht zum Reiseleiter, oder? Die sollten das technische Problem beheben können. Wenn nicht - und es stellt sich dann heraus, daß die Klimaanlage an 5 oder 6 Tagen oder einem beliebigen Zeitraum nicht funktioniert hat (die Angabe der Temperatur wäre sicherlich hilfreich), dann erst gehst Du zum Reiseleiter. Der hat diese Vordrucke. Du erhältst eine Kopie davon. Das entbindet Dich aber nicht von Deiner Verpflichtung, nach Deiner Rückkehr beim Reiseveranstalter zu reklamieren, schriftlich natürlich.