Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
Guten Morgen, wir wollten am 15.3.20 nach Thailand fliegen. Am 13.3.20 bekam mein Mann abends hohes Fieber und es ging ihm zunehmend schlechter. Uns war klar, dass er bis Sonntag nicht gesund ist. Also stornieren wir Freitags unsere Reise. Unser Hausarzt hatte zu diesem Zeitpunkt schon geschlossen. Im normalen Fall hätte man die hausarztliche notdienst zentrale nutzen können aber wegen Corona wurde man dort auf die Hotline vom Gesundheitsamt verwiesen. Ich rief auch dort an,denn mittlerweile dachten wir auch mein Mann hätte Corona. Montags rief ich dann unseren Arzt an, persönlich durfte mein Mann da schon nicht mehr in die Praxis.
Ich bekam ein Attest dass mein Mann am Abflug Tag fluguntauglich war. Dieses schickte ich an unsere Reiserücktrittsversicherung. Die erste Antwort war banal und nicht richtig aussagekräftig. Ich habe Einspruch erhoben. Die zweite Antwort lautete: wir hätten unsere Reise storniert und danach erst den Arzt aufgesucht. Also zahlen Sie nicht. Hat jemand von Euch Erfahrung mit so einer Sachlage.
Danke im voraus -
Guten Morgen, wir wollten am 15.3.20 nach Thailand fliegen. Am 13.3.20 bekam mein Mann abends hohes Fieber und es ging ihm zunehmend schlechter. Uns war klar, dass er bis Sonntag nicht gesund ist. Also stornieren wir Freitags unsere Reise. Unser Hausarzt hatte zu diesem Zeitpunkt schon geschlossen. Im normalen Fall hätte man die hausarztliche notdienst zentrale nutzen können aber wegen Corona wurde man dort auf die Hotline vom Gesundheitsamt verwiesen. Ich rief auch dort an,denn mittlerweile dachten wir auch mein Mann hätte Corona. Montags rief ich dann unseren Arzt an, persönlich durfte mein Mann da schon nicht mehr in die Praxis.
Ich bekam ein Attest dass mein Mann am Abflug Tag fluguntauglich war. Dieses schickte ich an unsere Reiserücktrittsversicherung. Die erste Antwort war banal und nicht richtig aussagekräftig. Ich habe Einspruch erhoben. Die zweite Antwort lautete: wir hätten unsere Reise storniert und danach erst den Arzt aufgesucht. Also zahlen Sie nicht. Hat jemand von Euch Erfahrung mit so einer Sachlage.
Danke im voraus@Postfee
Es lief so ab:- Arzt aufgesucht, Diagose erhalten
- Reise gekündigt und vom Veranstalter eine Stornorechnung erhalten.
- Versicherung kontaktiert
- zugeschickte Papiere seitens der Versicherung ausgefüllt bzw. vom Arzt ausfüllen lassen.
- Diese Papiere + die Stornorechnung an die Versicherung geschickt.
- Bescheid der Versicherung, dass eine Erstattung erfolgt.
Ist gut möglich, dass vor der Stornierung der Reise eine entsprechende Diagnose notwendig ist. Davon abgesehen: Wurde das Atttest seitens des Arztes ausgestellt, ohne dass eine Untersuchung stattfand ?
-
Guten Morgen!
Wir würden am 21.06.2020 nach Hurghada fliegen. Laut Reiseveranstalter (Ferien Touristik) ist weder eine Stornierung noch eine Gutscheinausstellung möglich (wir möchten mit einem Kleinkind nicht fliegen!). Die Reisewarnung ist bis 14.06.2020 aufrecht. Bis wann muss der Reiseveranstalter rechtlich eigentlich bekannt geben ob die Reise nun stattfindet oder nicht? Erst am 15.06.2020? Weder beim Holidaycheck Kundenservice noch bei dem von Ferien Touristik erhalte ich auf die Frage eine Antwort. Vielleicht kann mir von euch ja jemand Auskunft geben. Ich hoffe es -
@Gupslinger
Der Veranstalter muss informieren sobald er weiß ob er die Reise durchführen kann. -
@Gupslinger
Der Veranstalter muss informieren sobald er weiß ob er die Reise durchführen kann.@vonschmeling sagte:
@Gupslinger
Der Veranstalter muss informieren sobald er weiß ob er die Reise durchführen kann.Das ist mir schon klar, aber gibt es hier ein zeitliches, rechtliches Limit? Ein Reiseveranstalter kann zB ja n icht 24 Stunden vor Reiseantritt sagen: Überraschung, Sie reisen morgen nun doch nach Ägypten.
-
Hallo!
Wir stehen vor folgendem Problem:
Über Himmelfahrt war eine Reise nach Rom geplant. Flug und Hotel haben wir seperat gebucht.Zum Flug: Czech Airlines
Der Flug wurde gecancelt. Die Airline erstattet uns das Geld nicht, sondern bietet eine Umbuchung innerhalb diesen Jahres an.
Wir haben keinen Urlaub mehr, weshalb uns dieses Angebot nichts bringt.Zum Hotel: Über eine Onlineplattform, die verschiedene Reisetarife vergleicht, haben wir ein Hotel in Rom gebucht (ich weiß nicht, ob ich den Namen der Plattform hier nennen darf). Über die Chat-Funktion haben wir direkt Kontakt mit der Unterkunft aufgenommen. Auch hier ist eine Stornierung mit Geld zurück nicht möglich.Wir können auf einen anderen Zeitraum umbuchen. Das wäre für uns ok, allerdings hat die Unterkunft ihre Preise um das doppelte erhöht, so dass wir ordentlich dazu zahlen müssten, ansonsten ist eine Umbuchung über die bekannte Online-Plattform nicht möglich.
Hat jemand Tipps, wie wir uns in beiden Fällen am besten verhalten?
Ich freue mich über Antworten. Vielen Dank und liebe Grüße
FeliKurzes Update: meine RRV hat meine Anfrage beantwortet, allerdings komplett an der Frage vorbei.
Hier kann man deutlich die Unsinnigkeit von Textbausteinen erkennen:
"Wir verstehen, dass die Ereignisse rund um das Thema Corona auch Ihre Reisepläne beeinflusst.
Die Vertragslaufzeit Ihrer abgeschlossenen Jahres-Versicherung beträgt dennoch ein Jahr. Eine unterjährige Kündigung des Vertrages ist nicht möglich."Um eine Kündigung ging es ja gar nie... Naja egal, ich belass es dabei. Ist mir die Zeit nicht wert.
-
Immer mehr Menschen gehen auf die Strasse, um gegen die (scheinbar) willkürlichen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu protestieren. Man sieht die Grundrechte in Gefahr und wittert Verschwörungen. Dabei ist die Politik einer nie dagewesenen Situation ausgeliefert, die es gilt möglichst folgenarm zu bewältigen. Eine Aufgabe die nicht leicht und sicherlich auch nicht gerecht zu lösen ist. Und so geht man eben schrittweise vor, wohl wissend, dass es hinterher genügend Besserwisser gibt, die im Nachgang betrachtet einige Massnahmen als zu viel oder überflüssig betrachten.
Wir sind hier in einem Reiseforum und so ist es klar, dass hier natürlich der Fokus auf Reisen, Nichtreisen und die Folgen daraus liegt.
Der demokratische Deutsche möchte auf keinen Fall in seiner durchs Grundgesetz manifestierten Freiheit eingeschränkt werden. Hier schreit man jedoch noch staatlichem Durchgriff, bedingt durch eine Ankündigung, dass die weltweite Reisewarnung nicht verlängert wird.
Hier möchte man auf einmal nicht mehr demokratisch behandelt werden, es soll doch bitte ermöglicht werden, dass jeder Reisende frei entscheiden kann ob er urlaubt oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, dann doch aber bitte kostenfrei.
Wie soll denn eine solche Regelung aussehen? Staatliche Regulierung soll erlaubt sein so lange sie manchem nutzt seinen persönlichen Vorteil zu ziehen.
Jeder Reisende hat einen Vertrag mit Rechten und Pflichten abgeschlossen. Nun will man erweiterte Rechte, aber keine Pflichten?
Wer nach dem 15.06.2020 nicht reisen will zu den dann gültigen Bedingungen, soll seine Reise stornieren. Wer mit den Einschränkungen reisen will, möge dies tun.
Kein Reisender ist schuld an der momentanen weltweiten Gesundheitslage, aber eben auch kein Reiseveranstalter, Hotelbetreiber oder Fluggesellschaft. -
Toll geschrieben Domino !
Bin ganz bei dir ! -
@vonschmeling sagte:
@Gupslinger
Der Veranstalter muss informieren sobald er weiß ob er die Reise durchführen kann.Das ist mir schon klar, aber gibt es hier ein zeitliches, rechtliches Limit? Ein Reiseveranstalter kann zB ja n icht 24 Stunden vor Reiseantritt sagen: Überraschung, Sie reisen morgen nun doch nach Ägypten.
@gupslinger sagte:
Das ist mir schon klar, aber gibt es hier ein zeitliches, rechtliches Limit?
Nein.
Ein Reiseveranstalter kann zB ja n icht 24 Stunden vor Reiseantritt sagen: Überraschung, Sie reisen morgen nun doch nach Ägypten.
Wird er nicht tun, er kann höchstens morgens sagen Sie reisen heute abend nicht.
Ansonsten gilt unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern. -
Das kennen wir ja im Forum zur Genüge. User fordern Sicherheit, kostenlose Stornierung... aber immer nur auf Kosten anderer. Selbstverantwortung liest man selten.
Zum Thema Aufrechterhaltung der Reisewarnung, was sollte denn dafür der Grund sein? Schaut man sich die aktuelle Infektionslage an, kämen hier noch Warnungen vor Reisen nach USA, Russland, Großbritannien und Brasilien in Betracht. Gleichzeitig soll es freizügige Reisen innerhalb Europas geben können, aber weltweit soll nicht gereist werden??? Mit welchem Recht will man Reisenden verbieten z.B. nach Thailand zu fliegen, aber ein Urlaub in Italien ist möglich.
Reisewarnungen werden leider nicht nur nach aktueller Gefahrenlage ausgesprochen, sondern sind schon seit es sie gibt ein Politikum.
-
Hallo zusammen,
auch bei uns ist das Ganze ziemlich ähnlich wie bei vielen anderen hier...
Gebucht im Dezember, wollten wir mit unseren beiden Kleinkindern am 19.06. für 10 Tage nach Kreta...
Die Reisewarnung ist ja nun voraussichtlich ab 15.06. aufgehoben. Nun stellt sich mir aber eine andere Frage:
Es scheint ja so, als ob Griechenland fix den 01. Juli als "Neustart" des internationalen Tourismus geplant hat.
Was genau bedeutet dies nun? In vielen Medien, darunter auch der "Griechenland Zeitung" wird immer vom 01. Juli geredet,
und dass der Ministerpräsident dieses Datum als Startschuss sieht und Hotels für ausländische Touristen wieder öffnen sollen.
Ist dies dann kein Anlass für die Reiseveranstalter die Reisen im Zeitraum 15.06. - 30.06.2020 zu stornieren?
Bei Nachfrage an SLR bekam ich nur die Antwort "man beobachte die Situation" etc., und "die Reisewarnung ginge bis 14.06., danach sei meine Reise weiterhin "aktiv"... Nun denn, die Reise ist aktiv, obwohl die Hotels erst ab 01. Juli für ausländische Touristen öffnen?
Ich verstehe es nicht mehr... Vorallem möchte ich mit meinen zwei Kleinkindern nicht erst ein oder zwei Tage vorher wissen, dass wir tatsächlich fliegen, sondern vielleicht ein wenig eher?
VG von einer total Verunsichterten...
-
Hallo zusammen,
auch bei uns ist das Ganze ziemlich ähnlich wie bei vielen anderen hier...
Gebucht im Dezember, wollten wir mit unseren beiden Kleinkindern am 19.06. für 10 Tage nach Kreta...
Die Reisewarnung ist ja nun voraussichtlich ab 15.06. aufgehoben. Nun stellt sich mir aber eine andere Frage:
Es scheint ja so, als ob Griechenland fix den 01. Juli als "Neustart" des internationalen Tourismus geplant hat.
Was genau bedeutet dies nun? In vielen Medien, darunter auch der "Griechenland Zeitung" wird immer vom 01. Juli geredet,
und dass der Ministerpräsident dieses Datum als Startschuss sieht und Hotels für ausländische Touristen wieder öffnen sollen.
Ist dies dann kein Anlass für die Reiseveranstalter die Reisen im Zeitraum 15.06. - 30.06.2020 zu stornieren?
Bei Nachfrage an SLR bekam ich nur die Antwort "man beobachte die Situation" etc., und "die Reisewarnung ginge bis 14.06., danach sei meine Reise weiterhin "aktiv"... Nun denn, die Reise ist aktiv, obwohl die Hotels erst ab 01. Juli für ausländische Touristen öffnen?
Ich verstehe es nicht mehr... Vorallem möchte ich mit meinen zwei Kleinkindern nicht erst ein oder zwei Tage vorher wissen, dass wir tatsächlich fliegen, sondern vielleicht ein wenig eher?
VG von einer total Verunsichterten...
@manuela9987 sagte:
Nun denn, die Reise ist aktiv, obwohl die Hotels erst ab 01. Juli für ausländische Touristen öffnen?
Hast Du SLR das denn nicht gefragt, wie das gehen soll? Mit solch Wischi-Waschi-Aussagen darf man sich nicht zufrieden geben.
LG
Sokrates
-
Frage an die Fachleute: wenn ich jetzt umbuche auf Oktober oder neu buche für Oktober, würde mir dann irgendein Versicherer das Pandemie-Risiko absichern gegen Selbsterkrankung im Urlaub und Corona-Erkrankung (Einreiseverbot) vor Antritt der Reise? Wäre zudem gerne bereit z.B. 3+% für eine echte Chargeback-Versicherung zu bezahlen. Weiß jemand, ob das angeboten wird? - Danke schonmal.
-
@ Domino27
Zu deinen Sonntagsreden drängen sich mir noch einige Fragen auf:
".... User fordern Sicherheit ...."
Ist ja unerhört, dass User Sicherheit verlangen für eine Leistung, wofür sie bereits im Vorhinein bezahlt haben !".... kostenlose Stornierung ...."
Tja, seh ich auch so, der Kunde sollte schon Stornokosten bezahlen, wenn der RV die Reise nicht durchführt.".... immer auf Kosten anderer ...."
Na auf welchen Kosten anderer denn? Der Kunde will doch nur sein eignes Geld zurück !".... Eigenverantwortung ...freizügige Reisen weltweit usw ...."
Wenn du das unter Eigenverantwortung verstehst, dann hoff ich, dass dein finanzielles Polster ausreicht um dich dort (im
Falle des Falles) ärztlich behandeln zu lasser und auch wieder heil nachhause kommst.Sorry, etwas Sarkasmus musste sein !
-
Hier muss ich Reisefux99 mal voll zustimmen. Es gibt Leute (dazu gehören auch wir) die nur in einem engen Zeitfenster Urlaub machen können wie er geplant und genehmigt wird - bei uns genau 14 Tage am Stück von Samstag zu Samstag. Bei anderen Zeiten geht beim Arbeitgeber die Welt unter. Ergebnis man bucht so früh wie möglich. Wir konkret im Dezember für September. Von Corona weit und breit keine Spur. Ende Februar/Anfang März taucht Corona auf einmal, ja auch für unsere Politiker überraschend wie aus dem Nichts auf. Ergebnis: wer in Zeiten von corona bucht kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt kostenlos stornieren bzw. umbuchen. Weil sonst bucht ja keiner mehr.
Also sollen alle die die Zeitig buchen wollen oder müssen die Ange..... sein und Stornogebühren oder Umbuchungsgebühren zahlen, dann war das meine letzte über RV gebuchte Reise. Geld kann ich auch alleine in den Sand setzen, da bin dann wenigstens ich schuld wenn es schief geht, kann aber die Wahrscheinlichkeit im Normalfall verringern, in dem ich z.B. Hotels mit kostenlosem STorno bis 14 Tage zuvor buche. Kommt mich auch nicht viel teurer.
Mit der Haltung von Domino27 könnten wir auch sagen: selbst Schuld wer im vorigen Jahr bei TC gebucht hat, hättet ihr doch wissen können das die Pleite gehen. Denn genausowenig wie das jemand auch nur im entferntesten geahnt hat, hat im letzten Jahr jemand was von Corona geahnt.
Mal sehen wer von den RV Corona überlebt, ich glaube nicht besonders viele. Einmal weil ja Geld für nicht erbrachte Leistungen zurückgezahlt werden muss und zum anderen weil sich viele die bisher Frühbucher waren und jetzt mit Storno- oder Umbuchungsgebühren konfrontiert sind, überlegen werden ob man noch beim RV Pauschal bucht. Und wenn dann höchstens 1 Woche vo Abreise. Darüber können wir dann Ende 2021 diskutieren, wer Recht behält.