Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@kloppihnrein sagte:
Auch bei Pauschalreisen wurde ins BGB immer konform übernommen weil die EU Verordnung eigentlich wenig Spielraum zuläßt.
... ausgenommen vielleicht von der "kleinen Panne" Kundengeldabsicherung ...
Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen. Dies unter hohen Auflagen hinsichtlich der Absicherung und mit einer Härtefallregelung. -
So wie es aus sieht, jedenfalls bei mir, verzichtet TUI auf die Restzahlung von der Reise am 2.Mai.
Auch wenn HC mir gesagt hat, dass TUI abbucht warte ich seit 4 Tagen darauf.
Jetzt wäre ich durchaus bereit einen GS für die Anzahlung zu akzeptieren.
Nur die GS verschieben die finanziellen Probleme nur, machen die evt sogar schlimmer.Auch wenn die staatlich abgesichert sein sollen. Der Staat weiss doch gar nicht wie die Gs sind.
Was ist wenn jetzt bei Neureisen nur 10% Neubucher sind, die anderen mit Gs bezahlen? Werden die Kunden dann ins Ausland gebracht und dann Insolvenz beantragt, Oder doch vorher schon?
Oder anders gefragt. Wieviel % Gutscheine dürfen bei den Reisen dabei um das überleben finanziell zu sichern?Hier kam kürzlich die Frage wegen Buchung bei Alltours auf. Das kann ich jetzt nocht sagen. Aber wenn Alltours die einzigen sind, die auf Auszahlung setzten, wäre Alltours auch meine erste Wahl. Auch wenn der Preis etwas höher wäre.
Nur auf den Preis schaue ich schon lange nicht mehr. -
@vs
geht trotzdem an meinem Rechtsempfinden vorbei , aber Recht haben bedeutet eben noch lange nicht Recht bekommen

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Auch schauinsland-reisen reagiert und erstattet Reisen bis 30.04.2020 >Klick
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@kloppihnrein sagte:
Auch bei Pauschalreisen wurde ins BGB immer konform übernommen weil die EU Verordnung eigentlich wenig Spielraum zuläßt.
... ausgenommen vielleicht von der "kleinen Panne" Kundengeldabsicherung ...
Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen. Dies unter hohen Auflagen hinsichtlich der Absicherung und mit einer Härtefallregelung.Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen. Dies unter hohen Auflagen hinsichtlich der Absicherung und mit einer Härtefallregelung.
Korrekt,daher könnte eine Gutscheinlösung auch durchgehen. Es geht in den diskutierten Fällen aber ausschließlich in Eingriffe in bereits angeschlossene Rechtsgeschäfte.Also um die Anwendung auf bereits rechtsverbindlich annulierte Veträge.
Hier sind dann Stornodatum und Inkrafttreten der Verordung bzw BGB Anpassung maßgeblich.
Das ist aus meiner Sicht auch einer der Gründe warum die Veranstalter jetzt nachbund nach einlenken werden. -
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@kloppihnrein sagte:
Nein [...] BGBAha.
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@holly-man sagte:
Mein Bekanntenkreis ist sicher nicht repräsentativ, aber mir ist keiner bekannt, der mit einem Gutschein irgendetwas etwas anfangen könnte außer ihn bei Ebay zu verscherbeln oder auf die Auszahlung zu warten. Dafür ist das Buchungsverhalten jedes Jahr viel zu unterschiedlich.
Wie wäre es denn anzuerkennen dass das eine aussergewöhnliche Situation ist und sein ansonsten "viel zu unterschiedliches" Buchungsverhalten der Situation anzupassen und so allen zu helfen - auch sich selber?
@dueren sagte:
Wie wäre es denn anzuerkennen dass das eine aussergewöhnliche Situation ist und sein ansonsten "viel zu unterschiedliches" Buchungsverhalten der Situation anzupassen und so allen zu helfen - auch sich selber?
Na das ist doch Quatsch.
Diese Gutscheine akzeptiere ich - mach und muss ich ja.
Wenn ich Glück habe, bekomme ich für die Gutscheine übernächstes Jahr mein Geld zurück.Warum aber sollte ich bitte nächstes Jahr mein Buchungsverhalten anpassen ?
Das ist mein Urlaub, den ich so gestalte, wie es mir passt.
Passt sich irgend ein RV meinen unter Umständen eintretenden aussergewöhnliche Situation an und ist kulant ?
Nein, ganz sicher nicht ! Ich werde mit Storno- oder Bearbeitungskosten bombardiert und kann mich ggf. gegen gewisse Umstände teuer versichern.Was nutzt mir ein Gutschein von Airline "A", die nächstes Jahr evetuell nicht mehr meine bevorzugte Urlaubsdestination anfliegt, oder zu unmöglichen Zeiten ? Was nutzt mir ein Gutschein von Airline "B", die nächstes Jahr eventuell doppelt so teuer ist, wei Airline "A" ?
Auch wenn ich einen Gutschein hätte, achte ich trotzdem auf Preisbewußtes Buchen und gebe mein Geld lieber vor Ort aus.
Wir haben dieses Jahr ausnahmsweise 2 Hotels über einen RV gebucht - warum sollte ich das nächstes Jahr wieder tun ? -
@kloppihnrein sagte:
Auch bei Pauschalreisen wurde ins BGB immer konform übernommen weil die EU Verordnung eigentlich wenig Spielraum zuläßt.
... ausgenommen vielleicht von der "kleinen Panne" Kundengeldabsicherung ...
Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen. Dies unter hohen Auflagen hinsichtlich der Absicherung und mit einer Härtefallregelung.@vonschmeling sagte:
Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen.
Es handelt sich nicht um eine "Regel", sondern um ein Gesetz, dessen maßgeblicher Paragraph entweder verfassungswidrig angepasst werden oder durch eine Verordnung missinterpretiert werden soll.
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Information soeben durch TUI Mitarbeiterin am Telefon : Es werden keine Rückerstattungen mehr überwiesen , das Geld bleibt als Guthaben ( Gutschein ) bei der TUI. Reglung wohl so seit gestern Nachmittag. Jeder Kunde erhält per Post eine Information darüber.
Lt. Ihrer Meinung betrifft das ebenso alle anderen Reiseveranstalter. -
Bei dem Gesetz das heute im Bundestag beschlossen werden soll hat aber nur mit Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Kinos, für das Theater und Sportwettkämpfe zu tun, nicht aber für Reisen. klick hier
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Laut dem Präsidenten der dt. Ärztekammer, ist es ein "Flug"-Sommerurlaub dieses Jahr sehr unrealistisch.
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@vonschmeling sagte:
Es handelt sich hier nicht um eine fundamentale Änderung sondern um eine situationsbedingte (vorübergehende) Aussetzung der Regel Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen.
Es handelt sich nicht um eine "Regel", sondern um ein Gesetz, dessen maßgeblicher Paragraph entweder verfassungswidrig angepasst werden oder durch eine Verordnung missinterpretiert werden soll.
@schnitzelesser sagte:
Es handelt sich nicht um eine "Regel", sondern um ein Gesetz, dessen maßgeblicher Paragraph entweder verfassungswidrig angepasst werden oder durch eine Verordnung missinterpretiert werden soll.
Aha. Du kannst dich ja mal an einer Verfassungsbeschwerde versuchen.
Der Anspruch als solcher bleibt ja unberührt, lediglich die Entgeltung soll flexibilisiert werden.
Ich staune immer wieder, wie sich solche Entscheidungen auf die juristische Expertise der Betroffenen auswirken ... -
Auf meine Bedenken zu den Gutscheinen auf der vorherigen Seite geht auch keiner ein

Dann noch eine Frage
Wenn ich jetzt für den Wert des Gutscheins eine Reise buche und dann wieder storniere, bekomme ich dann den Rest bar ausgezahlt oder wieder einen Gutschein? -
meine persönliche Meinung ist , diese Regel wird nicht mehr geändert !
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Hat in den letzten Tagen jemand eine Rückerstattung seiner stornierten Reise erhalten?
(Wir haben bei Schauinsland gebucht, schriftliche Stornozusage, dass das Geld rücküberwiesen wird)Kann das eigentlich "einfach so" in eine Gutscheinlösung geändert werden (weil das hier aktuell ja immer wieder angesprochen wird)?
Uns wurde die Restzahlung am 21.03. von der Kreditkarte abgebucht. Mein Beankberater hat gemeint, wir sollten mit einer möglichen Rückholung noch warten, woanders habe ich gelesen, aber auch nur max. 6 Wochen warten (weil 8 Wochen Frist beachtlich ist) ...
Die 6 Wochen enden ca. in 2 Wochen, aber da ich hier immer wieder die Sache mit dem Gutscheinen lese ... Für die Anzahlung von 400 € - meinetwegen. Aber Retzahlung mit 1200€ - nein, danke. Da möchten wir unser Geld zurück, wie zugesagt. -
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Auf Seite 241 schrieb jemand, dass er von Schauinsland das Geld zurück bekommen hat.
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Information soeben durch TUI Mitarbeiterin am Telefon : Es werden keine Rückerstattungen mehr überwiesen , das Geld bleibt als Guthaben ( Gutschein ) bei der TUI. Reglung wohl so seit gestern Nachmittag. Jeder Kunde erhält per Post eine Information darüber.
Lt. Ihrer Meinung betrifft das ebenso alle anderen Reiseveranstalter.@vik62 sagte:
Information soeben durch TUI Mitarbeiterin am Telefon : Es werden keine Rückerstattungen mehr überwiesen , das Geld bleibt als Guthaben ( Gutschein ) bei der TUI. Reglung wohl so seit gestern Nachmittag. Jeder Kunde erhält per Post eine Information darüber.
Lt. Ihrer Meinung betrifft das ebenso alle anderen Reiseveranstalter.Die Meinung der TUI Mitarbeiterin ist definitiv falsch.
Schauinslandreisen und Alltours überweisen noch in diesem Monat alle Gelder zurück.
