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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • nordkoreaN nordkorea

    Hallo nochmals HABERLING
    Ich beobachte speziell FTI
    Gutscheinlösung in Sicht - sofort Übernahmeinteressent (wunderbare Bilanz - keine fälligen Verbindlichkeiten und bei Insolvenz haftet Staat).
    Ein Schelm wer da Böses denkt.

    DunklerfuerstD Offline
    DunklerfuerstD Offline
    Dunklerfuerst
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2261

    Hallo Günter,

    es ist möglich, dass die Preise Hochgehen. Aufgrund des Einbruchs ist es möglich, dass viele Hoteliers etc. Hops gehen werden und somit sich ein oligopol bilden kann. Natürlich ist nicht absehbar, wie sich alles entwickelt.

    @nordkorea
    Hier muss der Staat die Unternehmen schützen, bevor diese für ein Appel und Ei verscherbelt werden.

    nordkoreaN flaggdeF 2 Antworten Letzte Antwort
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2262

      @nordkorea ,ein Schelm wer die Infos nicht einordnen kann, ein Tipp ich bin es nicht.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • nordkoreaN Offline
        nordkoreaN Offline
        nordkorea
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2263

        Dunklerfürst
        Der beste Schutz wäre m.E. der vorübergehende Einstieg des Stats als Gesellschafter (wenn dieser ohnehin haftet). Kurzfristig sozialistische Strukturen sollten aufgrund von Corona vorübergehend hinnehmbar sein. Man beabsichtigt ja auch wegen Corona die Gesetze rückwirkend zu ändern (was m.E. miit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist).

        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • DunklerfuerstD Dunklerfuerst

          Hallo Günter,

          es ist möglich, dass die Preise Hochgehen. Aufgrund des Einbruchs ist es möglich, dass viele Hoteliers etc. Hops gehen werden und somit sich ein oligopol bilden kann. Natürlich ist nicht absehbar, wie sich alles entwickelt.

          @nordkorea
          Hier muss der Staat die Unternehmen schützen, bevor diese für ein Appel und Ei verscherbelt werden.

          nordkoreaN Offline
          nordkoreaN Offline
          nordkorea
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2264

          Vielleicht erlebe ich als ehemaliger DDR Bürger auch noch mal einen Marshallplan. In der SBZ wurde damals nur sowjetisch demontiert.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Nbger31N Offline
            Nbger31N Offline
            Nbger31
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2265

            Hallo,

            Habe nicht alle Seiten mitverfolgt.

            Mein Reiseveranstalter hat meine Reise am 24.03 kostenlos storniert. Es steht ich bekäme das Geld zurück jedoch habe ich noch nichts erhalten.

            Wisst ihr, ob ich einfach warten soll, oder soll man eine Mahnung schicken, falls ja gibt es eine Frist die ich einhalten muss? Ein Gutschein wurde mit nicht angeboten.

            BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Nbger31N Nbger31

              Hallo,

              Habe nicht alle Seiten mitverfolgt.

              Mein Reiseveranstalter hat meine Reise am 24.03 kostenlos storniert. Es steht ich bekäme das Geld zurück jedoch habe ich noch nichts erhalten.

              Wisst ihr, ob ich einfach warten soll, oder soll man eine Mahnung schicken, falls ja gibt es eine Frist die ich einhalten muss? Ein Gutschein wurde mit nicht angeboten.

              BienekindB Offline
              BienekindB Offline
              Bienekind
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2266

              Da die Frage schon mehrfach gestellt und beantwortet wurde: nutze bitte die Suchfunktion, gib als Suchbegriff Erstattung oder Rückzahlung ein, voilá!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2267

                Wie gesagt - es war vollkommen klar, dass dem Vorschlag überhaupt nur näherzutreten ist mit Gewährleistung einer Absicherung.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • nordkoreaN nordkorea

                  Dunklerfürst
                  Der beste Schutz wäre m.E. der vorübergehende Einstieg des Stats als Gesellschafter (wenn dieser ohnehin haftet). Kurzfristig sozialistische Strukturen sollten aufgrund von Corona vorübergehend hinnehmbar sein. Man beabsichtigt ja auch wegen Corona die Gesetze rückwirkend zu ändern (was m.E. miit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist).

                  vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2268

                  @nordkorea sagte:

                  Man beabsichtigt ja auch wegen Corona die Gesetze rückwirkend zu ändern (was m.E. miit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist).

                  Na dann überrasche uns doch mal mit deiner Expertise mittels einer Begründung deines Erachtens ... 😶

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied2705315H Offline
                    HC-Mitglied2705315H Offline
                    HC-Mitglied2705315
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2269

                    Hallo,
                    ich habe heute FTI wegen der verfristeten Rückzahlung jetzt per Einschreiben gemahnt und in Verzug gesetzt.
                    Nachdem die Pleite von FTI durch Staatsgarantie unwahrscheinlich geworden ist und die rechtsverbindliche Stornorechnung durch FTI bereits am 16.03 erstellt wurde sehe ich eigentlich ganz gute Chancen die fällige Rückzahlung im Vollsteckungsverfahren einzutreiben.
                    Die aktuell diskutierte Gutscheinlösung kann nach geltenden Rechtsgrundsätzen niemals rückwirkend sein, sondern nur für Buchungen gelten bei denen die Stornorechnung durch den Veranstalter noch nicht erstellt wurde.
                    Das Kostenrisiko von etwa 45Euro via Online Mahngericht finde ich moderat.

                    DunklerfuerstD 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

                      Hallo,
                      ich habe heute FTI wegen der verfristeten Rückzahlung jetzt per Einschreiben gemahnt und in Verzug gesetzt.
                      Nachdem die Pleite von FTI durch Staatsgarantie unwahrscheinlich geworden ist und die rechtsverbindliche Stornorechnung durch FTI bereits am 16.03 erstellt wurde sehe ich eigentlich ganz gute Chancen die fällige Rückzahlung im Vollsteckungsverfahren einzutreiben.
                      Die aktuell diskutierte Gutscheinlösung kann nach geltenden Rechtsgrundsätzen niemals rückwirkend sein, sondern nur für Buchungen gelten bei denen die Stornorechnung durch den Veranstalter noch nicht erstellt wurde.
                      Das Kostenrisiko von etwa 45Euro via Online Mahngericht finde ich moderat.

                      DunklerfuerstD Offline
                      DunklerfuerstD Offline
                      Dunklerfuerst
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2270

                      Hallo @kloppihnrein

                      Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?

                      CandecorC HC-Mitglied2705315H 2 Antworten Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HABERLINGH HABERLING

                        Gutscheine: Bund will notfalls einspringen, klick hier

                        Holly-manH Offline
                        Holly-manH Offline
                        Holly-man
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2271

                        @haberling sagte:

                        Gutscheine: Bund will notfalls einspringen, klick hier

                        Bund will notfalls einspringen.
                        Das kann alles, aber auch gar nichts heißen.
                        Solange es keine 100%-ige Faktenlage gibt, kann man das Vorhaben im Prinzip gar nicht bewerten.
                        Jedenfalls hört es sich für mich so an, als ob Gutscheine für Flugtickets nun auch unter "staatlichen" Schutz sind, oder doch nicht, oder doch ....

                        Ob Reisen teurer werden, oder nicht kann man auch nur orakeln, wobei viele Fachleute davon ausgehen, vor allem wenn einige Reiseanbieter den Bach runter gehen sollten.

                        HC-Mitglied998552H 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • gatserG Offline
                          gatserG Offline
                          gatser
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2272

                          Für Österreicher hat sich der Sommerurlaub (außerhalb des eigenen Landes) offensichtlich erledigt.

                          Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen. Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.

                          michi137M jlechtenboehmerJ 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Holly-manH Holly-man

                            @haberling sagte:

                            Gutscheine: Bund will notfalls einspringen, klick hier

                            Bund will notfalls einspringen.
                            Das kann alles, aber auch gar nichts heißen.
                            Solange es keine 100%-ige Faktenlage gibt, kann man das Vorhaben im Prinzip gar nicht bewerten.
                            Jedenfalls hört es sich für mich so an, als ob Gutscheine für Flugtickets nun auch unter "staatlichen" Schutz sind, oder doch nicht, oder doch ....

                            Ob Reisen teurer werden, oder nicht kann man auch nur orakeln, wobei viele Fachleute davon ausgehen, vor allem wenn einige Reiseanbieter den Bach runter gehen sollten.

                            HC-Mitglied998552H Offline
                            HC-Mitglied998552H Offline
                            HC-Mitglied998552
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2273

                            na sag ich doch , nur Konjunktive ... 😏

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Sandra HBCS Offline
                              Sandra HBCS Offline
                              Sandra HBC
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2274

                              Hallo zusammen,
                              Wollten von der kostenlosen umbuchungsmöglichkeit bei fti Gebrauch machen. Reise sollte am 01.05. Starten und ist voll bezahlt. 5 teur. Hotel ist jedoch definitiv dann noch geschlossen. Leider haben wir xfti. Ich dachte, das wäre eine bausteinreise von fti. Falsch gedacht. Kostenlose umbuchung auf Oktober nicht möglich. Nun warten wir auf die Absage und wählen dann natürlich den günstigsten Veranstalter für die neue Reise....würde fti uns schon mal auf option einbuchen, könnten sie uns als Kunden halten. Anscheinend brauchen die den Umsatz nicht....

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • gatserG gatser

                                Für Österreicher hat sich der Sommerurlaub (außerhalb des eigenen Landes) offensichtlich erledigt.

                                Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen. Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.

                                michi137M Offline
                                michi137M Offline
                                michi137
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #2275

                                @gatser

                                Es zwingt dich doch keiner, in den nächsten Monaten zu reisen.
                                An Sommerurlaub denkt in der Tat wohl kaum noch jemand.

                                gatserG 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • michi137M michi137

                                  @gatser

                                  Es zwingt dich doch keiner, in den nächsten Monaten zu reisen.
                                  An Sommerurlaub denkt in der Tat wohl kaum noch jemand.

                                  gatserG Offline
                                  gatserG Offline
                                  gatser
                                  schrieb am zuletzt editiert von gatser
                                  #2276

                                  @michi137 sagte:

                                  Es zwingt dich doch keiner, in den nächsten Monaten zu reisen.

                                  Ja, leider nicht. Wäre mir lieber als umgekehrt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • gatserG gatser

                                    Für Österreicher hat sich der Sommerurlaub (außerhalb des eigenen Landes) offensichtlich erledigt.

                                    Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen. Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.

                                    jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmer
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2277

                                    @gatser sagte:

                                    Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen.

                                    Das wäre sicher eine interessante Möglichkeit die heimische Wirtschaft zu fördern

                                    Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.

                                    Das allerdings bedarf einer tiefergehende Erläuterung .... meines Erachtens bieten Reiseveranstalter auch Reisen innerhalb Deutschlands an und die Gültigkeit von Gutscheinen erstreckt sich auf drei Jahre ?

                                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                    gatserG 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • DunklerfuerstD Dunklerfuerst

                                      Hallo @kloppihnrein

                                      Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?

                                      CandecorC Offline
                                      CandecorC Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2278

                                      @dunklerfuerst sagte:

                                      Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?

                                      Kundennummer/Rechnungsdatum/Vorgangsnummer usw.

                                      Sehr geehrte Damen und Herren,

                                      da unsere o. a. Reise storniert wurde ist die von mir geleisteten Zahlung über -Betrag- innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Leider konnte ich noch keinen Zahlungseingang feststellen.

                                      Ich fordere Sie deshalb auf den Betrag bis zum - heutiger Tag + 10 Tage - zurückzuersatten. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückerstattung erhalten haben, gebe ich diesen Vorgang für weitere Schritte an meinen Anwalt.

                                      Bitte beachten Sie auch, dass ich mit einer Gutscheinlösung, egal welcher Art, nicht einverstanden bin und deshalb bereits jetzt widerspreche.

                                      Mit freundlichen Grüßen

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • nordkoreaN Offline
                                        nordkoreaN Offline
                                        nordkorea
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2279

                                        vonSchmeling
                                        Rückwirkung - Gesetzesvorschlag am 0.04.20-- betrifft m.E. alle Zahlungen vor dem 08.03.-d.h. teilweiser Eingriff in abgeschlossene Lebenssachverhalte. Bei Entstehen dieser Lebensachverhalte konnte sich der mündige Bürger auf eine eindeutig bestehende Rechtslage verlassen und seine Dispositionen entsprechend treffen. Diese Rechtslage war klar formuliert und nicht auslegungsbedürftig.
                                        Ohne juristisch vorgebildet zu sein verstösst das gegen mein Gerechtigkeitsempfinden (was natürlich unrelevant ist)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • DunklerfuerstD Dunklerfuerst

                                          Hallo @kloppihnrein

                                          Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?

                                          HC-Mitglied2705315H Offline
                                          HC-Mitglied2705315H Offline
                                          HC-Mitglied2705315
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315
                                          #2280

                                          @dunklerfuerst
                                          Das Mahnschreiben ist ein Standardschreiben aus dem www. Wichtig für das Online Mahn und Vollstreckungsverfahren ist der Verzug. Die Zahlungsfrist der Mahnung kann kurz gewählt werden. z.b 1 Woche.
                                          651 Abs 5 nennt ja bereits eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab rechtsverbindliche Storno Rechnung. Diese sollte dir aber schon vorliegen.
                                          Ich gehe aber immer noch davon aus das das Vollsteckungsverfahren nur eine zusätzliche Absicherung ist,die ich hoffentlich nicht brauche.
                                          FTI sollte hier eigentlich kein schwarzes Schaaf in der Branche sein.

                                          Trostlos7!T 1 Antwort Letzte Antwort
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