Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Hallo nochmals HABERLING
Ich beobachte speziell FTI
Gutscheinlösung in Sicht - sofort Übernahmeinteressent (wunderbare Bilanz - keine fälligen Verbindlichkeiten und bei Insolvenz haftet Staat).
Ein Schelm wer da Böses denkt.Hallo Günter,
es ist möglich, dass die Preise Hochgehen. Aufgrund des Einbruchs ist es möglich, dass viele Hoteliers etc. Hops gehen werden und somit sich ein oligopol bilden kann. Natürlich ist nicht absehbar, wie sich alles entwickelt.
@nordkorea
Hier muss der Staat die Unternehmen schützen, bevor diese für ein Appel und Ei verscherbelt werden. -
@nordkorea ,ein Schelm wer die Infos nicht einordnen kann, ein Tipp ich bin es nicht.

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Dunklerfürst
Der beste Schutz wäre m.E. der vorübergehende Einstieg des Stats als Gesellschafter (wenn dieser ohnehin haftet). Kurzfristig sozialistische Strukturen sollten aufgrund von Corona vorübergehend hinnehmbar sein. Man beabsichtigt ja auch wegen Corona die Gesetze rückwirkend zu ändern (was m.E. miit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist). -
Hallo Günter,
es ist möglich, dass die Preise Hochgehen. Aufgrund des Einbruchs ist es möglich, dass viele Hoteliers etc. Hops gehen werden und somit sich ein oligopol bilden kann. Natürlich ist nicht absehbar, wie sich alles entwickelt.
@nordkorea
Hier muss der Staat die Unternehmen schützen, bevor diese für ein Appel und Ei verscherbelt werden. -
Hallo,
Habe nicht alle Seiten mitverfolgt.
Mein Reiseveranstalter hat meine Reise am 24.03 kostenlos storniert. Es steht ich bekäme das Geld zurück jedoch habe ich noch nichts erhalten.
Wisst ihr, ob ich einfach warten soll, oder soll man eine Mahnung schicken, falls ja gibt es eine Frist die ich einhalten muss? Ein Gutschein wurde mit nicht angeboten.
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Hallo,
Habe nicht alle Seiten mitverfolgt.
Mein Reiseveranstalter hat meine Reise am 24.03 kostenlos storniert. Es steht ich bekäme das Geld zurück jedoch habe ich noch nichts erhalten.
Wisst ihr, ob ich einfach warten soll, oder soll man eine Mahnung schicken, falls ja gibt es eine Frist die ich einhalten muss? Ein Gutschein wurde mit nicht angeboten.
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Wie gesagt - es war vollkommen klar, dass dem Vorschlag überhaupt nur näherzutreten ist mit Gewährleistung einer Absicherung.
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Dunklerfürst
Der beste Schutz wäre m.E. der vorübergehende Einstieg des Stats als Gesellschafter (wenn dieser ohnehin haftet). Kurzfristig sozialistische Strukturen sollten aufgrund von Corona vorübergehend hinnehmbar sein. Man beabsichtigt ja auch wegen Corona die Gesetze rückwirkend zu ändern (was m.E. miit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist).@nordkorea sagte:
Man beabsichtigt ja auch wegen Corona die Gesetze rückwirkend zu ändern (was m.E. miit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist).
Na dann überrasche uns doch mal mit deiner Expertise mittels einer Begründung deines Erachtens ...

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Hallo,
ich habe heute FTI wegen der verfristeten Rückzahlung jetzt per Einschreiben gemahnt und in Verzug gesetzt.
Nachdem die Pleite von FTI durch Staatsgarantie unwahrscheinlich geworden ist und die rechtsverbindliche Stornorechnung durch FTI bereits am 16.03 erstellt wurde sehe ich eigentlich ganz gute Chancen die fällige Rückzahlung im Vollsteckungsverfahren einzutreiben.
Die aktuell diskutierte Gutscheinlösung kann nach geltenden Rechtsgrundsätzen niemals rückwirkend sein, sondern nur für Buchungen gelten bei denen die Stornorechnung durch den Veranstalter noch nicht erstellt wurde.
Das Kostenrisiko von etwa 45Euro via Online Mahngericht finde ich moderat. -
Hallo,
ich habe heute FTI wegen der verfristeten Rückzahlung jetzt per Einschreiben gemahnt und in Verzug gesetzt.
Nachdem die Pleite von FTI durch Staatsgarantie unwahrscheinlich geworden ist und die rechtsverbindliche Stornorechnung durch FTI bereits am 16.03 erstellt wurde sehe ich eigentlich ganz gute Chancen die fällige Rückzahlung im Vollsteckungsverfahren einzutreiben.
Die aktuell diskutierte Gutscheinlösung kann nach geltenden Rechtsgrundsätzen niemals rückwirkend sein, sondern nur für Buchungen gelten bei denen die Stornorechnung durch den Veranstalter noch nicht erstellt wurde.
Das Kostenrisiko von etwa 45Euro via Online Mahngericht finde ich moderat.Hallo @kloppihnrein
Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?
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@haberling sagte:
Bund will notfalls einspringen.
Das kann alles, aber auch gar nichts heißen.
Solange es keine 100%-ige Faktenlage gibt, kann man das Vorhaben im Prinzip gar nicht bewerten.
Jedenfalls hört es sich für mich so an, als ob Gutscheine für Flugtickets nun auch unter "staatlichen" Schutz sind, oder doch nicht, oder doch ....Ob Reisen teurer werden, oder nicht kann man auch nur orakeln, wobei viele Fachleute davon ausgehen, vor allem wenn einige Reiseanbieter den Bach runter gehen sollten.
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Für Österreicher hat sich der Sommerurlaub (außerhalb des eigenen Landes) offensichtlich erledigt.
Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen. Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.
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@haberling sagte:
Bund will notfalls einspringen.
Das kann alles, aber auch gar nichts heißen.
Solange es keine 100%-ige Faktenlage gibt, kann man das Vorhaben im Prinzip gar nicht bewerten.
Jedenfalls hört es sich für mich so an, als ob Gutscheine für Flugtickets nun auch unter "staatlichen" Schutz sind, oder doch nicht, oder doch ....Ob Reisen teurer werden, oder nicht kann man auch nur orakeln, wobei viele Fachleute davon ausgehen, vor allem wenn einige Reiseanbieter den Bach runter gehen sollten.
na sag ich doch , nur Konjunktive ...

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Hallo zusammen,
Wollten von der kostenlosen umbuchungsmöglichkeit bei fti Gebrauch machen. Reise sollte am 01.05. Starten und ist voll bezahlt. 5 teur. Hotel ist jedoch definitiv dann noch geschlossen. Leider haben wir xfti. Ich dachte, das wäre eine bausteinreise von fti. Falsch gedacht. Kostenlose umbuchung auf Oktober nicht möglich. Nun warten wir auf die Absage und wählen dann natürlich den günstigsten Veranstalter für die neue Reise....würde fti uns schon mal auf option einbuchen, könnten sie uns als Kunden halten. Anscheinend brauchen die den Umsatz nicht.... -
Für Österreicher hat sich der Sommerurlaub (außerhalb des eigenen Landes) offensichtlich erledigt.
Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen. Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.
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Es zwingt dich doch keiner, in den nächsten Monaten zu reisen.
An Sommerurlaub denkt in der Tat wohl kaum noch jemand. -
Für Österreicher hat sich der Sommerurlaub (außerhalb des eigenen Landes) offensichtlich erledigt.
Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen. Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.
@gatser sagte:
Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen.
Das wäre sicher eine interessante Möglichkeit die heimische Wirtschaft zu fördern
Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.
Das allerdings bedarf einer tiefergehende Erläuterung .... meines Erachtens bieten Reiseveranstalter auch Reisen innerhalb Deutschlands an und die Gültigkeit von Gutscheinen erstreckt sich auf drei Jahre ?
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Hallo @kloppihnrein
Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?
@dunklerfuerst sagte:
Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?
Kundennummer/Rechnungsdatum/Vorgangsnummer usw.
Sehr geehrte Damen und Herren,
da unsere o. a. Reise storniert wurde ist die von mir geleisteten Zahlung über -Betrag- innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Leider konnte ich noch keinen Zahlungseingang feststellen.
Ich fordere Sie deshalb auf den Betrag bis zum - heutiger Tag + 10 Tage - zurückzuersatten. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückerstattung erhalten haben, gebe ich diesen Vorgang für weitere Schritte an meinen Anwalt.
Bitte beachten Sie auch, dass ich mit einer Gutscheinlösung, egal welcher Art, nicht einverstanden bin und deshalb bereits jetzt widerspreche.
Mit freundlichen Grüßen
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vonSchmeling
Rückwirkung - Gesetzesvorschlag am 0.04.20-- betrifft m.E. alle Zahlungen vor dem 08.03.-d.h. teilweiser Eingriff in abgeschlossene Lebenssachverhalte. Bei Entstehen dieser Lebensachverhalte konnte sich der mündige Bürger auf eine eindeutig bestehende Rechtslage verlassen und seine Dispositionen entsprechend treffen. Diese Rechtslage war klar formuliert und nicht auslegungsbedürftig.
Ohne juristisch vorgebildet zu sein verstösst das gegen mein Gerechtigkeitsempfinden (was natürlich unrelevant ist) -
Hallo @kloppihnrein
Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?
@dunklerfuerst
Das Mahnschreiben ist ein Standardschreiben aus dem www. Wichtig für das Online Mahn und Vollstreckungsverfahren ist der Verzug. Die Zahlungsfrist der Mahnung kann kurz gewählt werden. z.b 1 Woche.
651 Abs 5 nennt ja bereits eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab rechtsverbindliche Storno Rechnung. Diese sollte dir aber schon vorliegen.
Ich gehe aber immer noch davon aus das das Vollsteckungsverfahren nur eine zusätzliche Absicherung ist,die ich hoffentlich nicht brauche.
FTI sollte hier eigentlich kein schwarzes Schaaf in der Branche sein.