Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Danke , ich drück dir auch die Daumen

@schlangenfanger sagte:
Danke , ich drück dir auch die Daumen

Brauchst du nicht, Sense82 ist "befriedigt" worden ...

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Oh , da hab ich’s wieder zu gut gemeint .
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Zu gut is nie schlecht, Schlangenfanger!

De facto ist jedoch die Situation für jene Betroffene, die die rechtzeitige Anmeldung beim tool des BMJV versäumt haben nicht besonders komfortabel. -
@schlangenfanger sagte:
Danke , ich drück dir auch die Daumen

Brauchst du nicht, Sense82 ist "befriedigt" worden ...

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Meine Güte , auf nix kann man sich mehr verlassen ! Dann muß ich doch Daumen drücken


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Tja,so geht´s wenn man "kein" schlichtweg überliest ... oder liest was man lesen möchte anstatt zu lesen was dasteht ...

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Guten Morgen zusammen,
wir haben die 8,88 % Nachzahlung erhalten. Ich habe hier gelesen, dass ich dies beim Bund melden muss. Ich habe den Kontoauszug und das Schreiben noch eingescannt, allerdings finde ich keinen Button wo ich es hochladen kann.
Muss ich die Dokumente noch nachträglich hochladen? Und wenn ja, wie? Unsere Anmeldung befindet sich noch in Prüfung. Oder sollen wir warten bis der Bund sich meldet? Viele Fragen am Morgen
Danke und schönen Tag.LG
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Hallo, wenn du deine Anmeldung im Bundportal erst ab dem 9. Oktober 2020 abgeschlossen hast, musst du nichts melden. Ansonsten gehst du im Anmeldeverfahren auf bearbeiten, Rubrik („Erstattung durch Zürich (Sicherungsschein)“) und aktualisierst jene.
Oder:
Werktagen in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Hotline unter +49 (0) 361 606 670 12 -
Hallo,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Die Anmeldung haben wir nach dem 09. Okt. 20 abgeschlossen, da wir dann erst die PIN per Post erhalten haben... denn auf Bearbeiten kann ich gar nicht gehen, da dieses Feld bei mir nicht angezeigt wird. Ok, dann muss ich nichts weiter machen. Vielen lieben Dank.
LG
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Ja , so ca. 1-12 Wochen

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Ist hier zufällig jemand der wie ich- anders wie von der Bundesregierung behauptet- KEIN Erinnerungsschreiben bekommen hat? Ich habe sehr früh meine Ansprüche geltend gemacht (auf der Seite: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de) und bin leider davon ausgegangen, dass dem Staat diese Angaben auf der Website plus die Nachweise ausreichen für die Ausgleichszahlung. Den Button unten rechts der einem zu dem zusätzlichen Portal vom Bund führt, habe ich (durch die frühzeitige Anmeldung) nicht auf dem Schirm gehabt und wurde auch nie darauf hingewiesen. Nach einer Email eines Beraters eines Politikers (der sich für eine Fristverlängerung ausgesprochen hat) wurde ich darauf hingewiesen, dass wohl ALLE Betroffenen, die bislang noch NICHT die Ansprüche beim Bund angemeldet haben nochmal separat in einem Schreiben darauf hingewiesen wurden. Dieses Schreiben habe ich nie erhalten und muss nun sozusagen erfahren, dass wir unser Urlaubsgeld nie wieder sehen (durch den Fristablauf am 15.11), obwohl wir bislang sonst alles angemeldet hatten. Bin sehr sauer und enttäuscht und überlege mir diesbezüglich Rechtsbeistand zu holen, wobei ich befürchte, dass es ein langwieriger und kostspieliger Prozess sein wird, da ich nicht weiß wie es nachzuweisen ist,dass ich den Brief nicht erhalten habe.
Ist jemand vielleicht in einer ähnlichen Situation?
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@Isabel961, was verstehst Du unter "sehr früh meine Ansprüche geltend gemacht"? Möglich war das erst seit dem 06.05.20 (wurde auch sehr umfangreich von der Bundesregierung kommuniziert) und da war der Button natürlich gleich unten auf der Seite; ansonsten hätte man seine Ansprüche beim Bund gar nicht anmelden können. Dass alle Betroffenen, die ihre Ansprüche bis zum 15.11. noch nicht angemeldet hatten, vorher nochmal extra von der Bundesregierung separat in einem persönlichen Anschreiben darauf hingewiesen wurden, dass die Frist abläuft, halte ich für ein Gerücht und wäre m.E. auch zu viel verlangt. Selbst wenn, die Bundesregierung zu verklagen, dass man das Schreiben nicht erhalten hat, wäre m.E. völlig sinnlos. Zum einen wärst Du in der Beweispflicht, den Brief nicht erhalten zu haben (ein unmögliches Unterfangen), zum anderen wäre so ein vermeintliches Erinnerungsschreiben der Bundesregierung eine freiwillige Serviceleistung, auf die Du keinen Rechtsanspruch hast. "Sehr sauer und enttäuscht" müsstest Du darum eigentlich nicht auf die Bundesregierung sein, sondern vor allem auf Dich und Deine Schusseligkeit.
Natürlich aber gäbe es Grund, die Bundesregierung in anderer Hinsicht zu verklagen, nämlich dass sie ihrer Verpflichtung gem. der EU-Richtlinie 2015/2302 nicht nachgekommen ist, wonach die Mitgliedstaaten der EU (also auch die Bundesrepublik Deutschland) zu gewährleisten haben, "dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind". Dabei bleibt es "den Mitgliedstaaten überlassen, wie der Insolvenzschutz auszugestalten ist, sie sollten aber einen wirksamen Schutz gewährleisten. Wirksamkeit bedeutet, dass der Schutz verfügbar ist, sobald infolge der Liquiditätsprobleme des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht durchgeführt werden, nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden sollen oder Leistungserbringer von Reisenden deren Bezahlung verlangen." Eine derartige Klage wäre wesentlich sinnvoller und erfolgversprechender, hätte aber den Nachteil, dass sie sich über Jahre hinziehen kann (eine ähnlich gelagerte Klage ging in den 90ern bis vor den EuGH). Ob sich Aufwand und Kosten lohnen, muss jeder für sich entscheiden. Hängt natürlich auch immer von der Höhe des Schadens ab. Wie hoch ist denn Dein 73,62%-Schaden? -
Welche Begründung hätte es denn für eine Fristverlängerung geben sollen? Aufschieberitis? Schusseligkeit? Die Frist 15.11. ist nun wirklich oft genug kommuniziert worden und war m.E. auch lang genug. Und woher sollte denn das BMJV wissen, dass Isabell auch ihr Geld haben möchte, wenn sie sich nicht meldet?
Ich bezweifle außerdem, dass dieses angebliche Schreiben vom BMJV kam, eher vielleicht vom Insolvenzverwalter????
Ein klein wenig Eigeninitiative tut manchmal gut - sieht man ja gerade wieder bei Corona. -
@Isabel961
Willkommen im Forum von HolidayCheck.Wie ich bereits sagte bliebe den Versäumern der Frist (6.5. bis 15.11.2020) lediglich der Weg der Klage auf Staatshaftung wegen unzureichender Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinien der EU.
Deine Einschätzung, dass dies ein langwieriges und kostspieliges Verfahren bedeutet ist korrekt - das hatte ich wenige Seiten zuvor schon geschrieben.Tatsächlich war schon kurze Zeit nach dem Antrag auf Insolvenz klar, dass die Versicherungssumme bei weitem nicht ausreichen würde. Hierzu gab es zahllose Kommunikationen in der Presse. Ebenso breit kommuniziert wurde die Entscheidung der Bundesregierung zum Eintreten für die Verluste der Verbraucher durch diese Unterdeckung - du wirst demnach dein Versäumnis nicht plausibel anderweitig zuschreiben können.
Ferner ist die Beschwerde hinsichtlich eines zusätzlichen persönlichen Erinnerungsschreibens des BMJV vollkommen substanzlos, du hast einfach eine Mitwirkungspflicht.
Deine Frage ob es anderen Betroffenen ebenso erging (Frist vergeigt) habe ich auch bereits auf einer der letzten Seiten beantwortet mit der Diskrepanz von 250k Geschädigten zu weniger als 100k gültigen Anträgen auf die Ausgleichszahlung des Bundes.Leider stimme ich mit Ozeantaucher überein in der Beurteilung, dass du dich selber an die Nase packen musst für das Vergeigen des Anmeldungstermins anstatt auf Kreti und Pleti sehr sauer zu sein.
Evtl. wird über einschlägige legal techs eine Option zur Sammelklage eröffnet, die geschmeidige Lösung zur Erlangung einer Entschädigung dürfte dir jedoch unwiederbringlich verwehrt bleiben. -
@Isabel961 wollte ja nicht wissen, ob noch einer die Frist versäumt hat, sondern ob's hier noch so'nen Pechvogel gibt, der wie sie KEIN persönliches Erinnerungsschreiben von der Bundesregierung erhalten hat.
