Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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... so ist es ...
Die Anmeldefrist beim Bund ist am 15.11. verstrichen.@Ozeantaucher / TML
Das ist natürlich zutreffend - der Nachschlag von der Zurich ist eine sog. künftige Forderung. Sorry ... -
Ich habe mich angemeldet bei Thomas-Cook.insolvenz-solution.de und habe auch eine TC Nummer
@reisender-12345 sagte:
Ich habe mich angemeldet bei Thomas-Cook.insolvenz-solution.de und habe auch eine TC Nummer (...)
Mit der TC Nummer kann ich mich einloggen. Also die Übersicht der HauptforderungDas hört sich danach an, dass Du Dich im Gläubigerbereich des Insolvenzverwalters korrekt angemeldet hast und möglicherweise dann auch durch einen Klick auf den Button "Thomas-Cook-Bundportal" unten auf der Seite auf die Forderungsseite mit der Auflistung der "Insolvenzforderungen aus Pauschalreiseverträgen, zu denen die Inanspruchnahme einer Ausgleichszahlung angemeldet werden kann" kommst. An dieser Stelle hättest Du dann das Anmeldeverfahren mit dem Ausdruck der ganzen Seiten, die zu unterschreiben sind, durchlaufen müssen. Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass erst dann die Anmeldung beim Bundportal als abgeschlossen gilt. Aber Du kannst ja einfach mal versuchen, ob alleine die Registrierung möglicherweise schon als Anmeldung gilt und Du die Anmeldeprozedur jetzt noch durchlaufen kannst (gibt's dazu noch den Button bei der Hauptforderung?). Ansonsten hast Du wahrscheinlich Pech gehabt. Hattest Du denn die komplette Reise bezahlt oder lediglich eine Anzahlung geleistet (dann wäre der 73,62%-Schaden ja nicht allzu groß)?
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Auch bei mir ist das Kästchen nun grün . Zuletzt nachbearbeitet hatte ich am 1.11. Nun steht da :
bearbeitet am 8.12.
akzeptiert am 9.12.
Mein Nachbar mußte noch ca. 4 Wochen auf das Geld warten , nachdem es bei ihm im Status grün wurde . -
Danke , ich drück dir auch die Daumen

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@Ozeantaucher
In der Tat ist die Anmeldung der Forderung beim Bund erst dann erfolgt, wenn man im gegenständlichen Portal alle erforderlichen Dokumente hinterlegt hat.
Aus den Beiträgen von reisender-12... schließe ich allerdings, das dies bisher nicht geschehen ist - daher mein Hinweis auf die bereits abgelaufene Frist.
Ich interpretiere, dass reisender ... mit dem Anwalt die Kanzlei des Insoverwalters meint. Den zu kontaktieren ist zwecklos (bzw. vermutlich erst gar nicht möglich). Falls die Forderungen nicht zufällig doch beim Bund angemeldet wurden, erfährt der Gläubiger erst nach Beendigung des gesamten Verfahrens (schätzungsweise in frühestens 5 Jahren) mit welcher Quote er bedacht wird.
Nach meinem Kenntnisstand war der 15.11.2020 definitiv der letzte mögliche Termin zur Entschädigungsanmeldung beim BMJV, es gibt keine Nachmeldefrist.
Ferner nennen Quellen eine Zahl von etwa 90k Anmeldung trotz 250k Geschädigter.
Den Übrigen bliebe also nur der Weg über die Klage (auf Staatshaftung) - langwierig, teuer und mit ungewissem Ergebnis.
Ich bin mir sicher, dass Anwälte / Rechtsdienstleister hierfür Angebote entwickeln und anbieten.
Ob das dann für den Einzelnen einen darstellbaren Aufwand abbildet muss dessen Entscheidung anheim gestellt werden. -
Danke , ich drück dir auch die Daumen

@schlangenfanger sagte:
Danke , ich drück dir auch die Daumen

Brauchst du nicht, Sense82 ist "befriedigt" worden ...

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Oh , da hab ich’s wieder zu gut gemeint .
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Zu gut is nie schlecht, Schlangenfanger!

De facto ist jedoch die Situation für jene Betroffene, die die rechtzeitige Anmeldung beim tool des BMJV versäumt haben nicht besonders komfortabel. -
@schlangenfanger sagte:
Danke , ich drück dir auch die Daumen

Brauchst du nicht, Sense82 ist "befriedigt" worden ...

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Meine Güte , auf nix kann man sich mehr verlassen ! Dann muß ich doch Daumen drücken


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Tja,so geht´s wenn man "kein" schlichtweg überliest ... oder liest was man lesen möchte anstatt zu lesen was dasteht ...

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Guten Morgen zusammen,
wir haben die 8,88 % Nachzahlung erhalten. Ich habe hier gelesen, dass ich dies beim Bund melden muss. Ich habe den Kontoauszug und das Schreiben noch eingescannt, allerdings finde ich keinen Button wo ich es hochladen kann.
Muss ich die Dokumente noch nachträglich hochladen? Und wenn ja, wie? Unsere Anmeldung befindet sich noch in Prüfung. Oder sollen wir warten bis der Bund sich meldet? Viele Fragen am Morgen
Danke und schönen Tag.LG
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Hallo, wenn du deine Anmeldung im Bundportal erst ab dem 9. Oktober 2020 abgeschlossen hast, musst du nichts melden. Ansonsten gehst du im Anmeldeverfahren auf bearbeiten, Rubrik („Erstattung durch Zürich (Sicherungsschein)“) und aktualisierst jene.
Oder:
Werktagen in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Hotline unter +49 (0) 361 606 670 12 -
Hallo,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Die Anmeldung haben wir nach dem 09. Okt. 20 abgeschlossen, da wir dann erst die PIN per Post erhalten haben... denn auf Bearbeiten kann ich gar nicht gehen, da dieses Feld bei mir nicht angezeigt wird. Ok, dann muss ich nichts weiter machen. Vielen lieben Dank.
LG

