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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • olikoO oliko

    @julkus sagte:

    Oliko, du hast noch überhaupt gar kein Schreiben von Keara? Also, dass die 17,5% irgendwann ausbezahlt werden?

    Da würde ich dann dringend mal bei denen nachhaken.

    Doch schon steht auf Bescheid und Auszahlung aber sonst noch nichts rüber gekommen...

    Oli

    JulkusJ Offline
    JulkusJ Offline
    Julkus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6261

    Das reicht aus um es anzumelden. Dieses Schreiben musst du hochladen.

    Deine Ansprüche bei hww (also dem Insolvenzverwalter) hast du schon angelegt? Über diese Seite gelangst du dann auch zum Bundesportal.

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    • Olli+NickyO Olli+Nicky

      https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas%20Cook.html?nn=6704238

      Beim BMJV gibt es nun einen erweiterten Frage/Antwort-Bereich.

      Dort wird unteranderem auf Chargeback eingegangen.
      Wer es noch nicht gemacht hat kann es wohl noch nachholen.

      KitzelbacherK Offline
      KitzelbacherK Offline
      Kitzelbacher
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6262

      @olli-nicky sagte:

      https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas%20Cook.html?nn=6704238

      Beim BMJV gibt es nun einen erweiterten Frage/Antwort-Bereich.

      Dort wird unteranderem auf Chargeback eingegangen.
      Wer es noch nicht gemacht hat kann es wohl noch nachholen.

      Geht doch! Stand gestern noch nicht da.
      Da war ich wohl doch nicht der Einzige, dem das auf die Füße gefallen wäre.

      LG vom Kitzelbacher

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Rowo10R Offline
        Rowo10R Offline
        Rowo10
        schrieb am zuletzt editiert von
        #6263

        Hallo guten Tag,

        bin leider im Moment in Zeitdruck, bitte nicht schimpfen, wenn diese Frage schon mal gestellt wurde.

        Habe Kaera Ende 2019 kontaktikert, 17,5% wurden schon gezahlt, am 31.12.2019 von hww Schreiben wegen Forderungsanmeldung
        erhalten, alles ausgefüllt und sofort an hww (tc insolvenz-solution) gemailt.

        Es handelte sich um eine Anzahlung einer Pauschalreise, die mit einer Banküberweisung bezahlt wurde. Offen sind jetzt noch 282.- €uro.

        Meine Frage: Muss ich trotzdem meine Rest-Forderung bei dem gestern freigeschalteten Portal einfordern??

        Alles eine blöde traurige Geschichte. Für 20. Mai hatten wir Teneriffa gebucht, fällt also auch ins Wasser.

        Danke fürs lesen.

        Lieber Gruß

        Rowo

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SchlangenfangerS Offline
          SchlangenfangerS Offline
          Schlangenfanger
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6264

          Kurz und knapp : ja

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • olikoO Offline
            olikoO Offline
            oliko
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6265

            Genau da bin ich ja, und auf Seite 8 bei der Frage ob schon Zahlung von der Kaera gekommen sind, ist meine Antwort halt eben nein der Rest steht dann im roten Bereich....also muss ich wohl warten oder später noch mal den ganzen Käse ausdrucken wieder einscannen und abschicken..?

            Olli

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ArminA Offline
              ArminA Offline
              Armin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6266

              Ich habe gestern (ich denke erfolgreich) meine Forderung beim Bundportal eingemeldet:

              Nach dem Einloggen in den hww-Gläubigerbereich mittels meines Passwortes und des ellenlangen hww-TC Codes gelangte ich über den Button ganz unten (mußte auch erst suchen) auf das Bundportal.
              Das Verfahren dort vollzog sich in 12 Schritten. Im Verlaufe dieser müssen Angaben bezüglich der Reise gemacht werden, es sind auch gewisse Dateinen hochzuladen: Die Buchungsbestätigung des RV, die Zahlungsbestätigung an diesen (Kontoauszug) und vor allem auch die Erstattungsbestätigung für die von KAERA schon geleisteten Erstattung (17,5%). Es ist also ratsam zu wissen wo man diese schon für die vorherige Forderungsanmeldung bei KAERA abgespeichert hat. Verwirrend war für mich bei der Angabe meiner Forderungshöhe, da ich ja nur die Anzahlung geleistet habe die Meldung "Betrag weicht vom Gesamtreisepreis ab"..aber man wird das hoffentlich beim Bund schon richtig verwursten.
              In den letzten Schritten wird man aufgefordert sich die 15(!) Seiten des Antrags auszudrucken, von diesem müssen wiederum 8(!) Seiten einzeln unterschrieben (Einverständnis- sowie Abtretungserklärungen) und im vorletzten Schritt unterschrieben hochgeladen werden! Ich habe diese gut lesbar, da ich hier über keinen Scanner verfüge, mit dem Handy fotografiert (Dateiformat jpg wird zum Hochladen akzeptiert) und entsprechend hochgeladen. Dann konnte ich den Vorgang mit entsprechender Erfolgsmeldung abschließen. Ich fand das ganze Prozedere als etwas umständlich und hakelig..geht halt um Staatskohle...woanders wird wohl weniger genau geprüft..ich denke da an Corona Soforthilfe😏

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Zwickl25Z Offline
                Zwickl25Z Offline
                Zwickl25
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6267

                Habe heute den Antrag auf Chargeback ( Mastercard) bei der Commerzbank beantragt,
                Musste alle Unterlagen mitbringen ( Reisebestätigung, Reiseschein, Insolvenzberater und Kaera usw.
                Habe die 17,5% von der Kaera im Februar schon erhalten.
                Reise wurde am 11.09. 2019 bezahlt und ab den Tag hat man 240 Tage Zeit für ein Chargeback.
                Versucht habe ich es schon im September, es kam aber nicht zum Antrag weil es die Commerzbank abgelehnt hat.
                Antrag auf Chargeback kann man erst stellen, wenn man Rückmeldung der Zahlung von 17,5% bekommt.
                Auch wenn das Chargeback abgelehnt wird, wichtig ist der Antrag ist gestellt, sonst gibt es leider kein Geld zurück.
                Bleibt hartnäckig bei der Bank. Viel Glück

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6268

                  Das ist nicht so ganz korrekt, Zwickl25 - die Frist zur Einrede beginnt mit dem Schadenseintritt (Absage der Reise) und begträgt dann gewöhnlich 120 Tage.
                  Ansonsten hätten ja Frühbucher u.U. keine Chance mehr ein Chargeback zu beantragen und wäre benachteiligt.
                  Damit es für alle Betroffenen dieselbe Ausgangslage gibt beginnt die First eben erst dann zu laufen, wenn die Reise definitiv wg. der Insolvenz abgesagt wurde.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • *yasmin* *yasmin

                    Wie mach ich es denn im Todesfall, wenn einer der mitreisen sollte verstorben ist, aber die Reise nachweislich von mir bezahlt wurde.
                    Ich kann ja die Unterschrift nicht mehr beibringen und auch keine Sterbeurkunde.

                    towi1802T Offline
                    towi1802T Offline
                    towi1802
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #6269

                    @-yasmin sagte:

                    Wie mach ich es denn im Todesfall, ... keine Sterbeurkunde.

                    Wenn jemand gestorben ist, gibt´s auch eine Sterbeurkunde. Denn: Keine Bestattung ohne Vorlage einer Sterbeurkunde.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • *yasmin* Offline
                      *yasmin* Offline
                      *yasmin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6270

                      Ja Towi, natürlich gibt es eine Sterbeurkunde, aber die bekommen nur die Erben und meine Tochter war nur verlobt und hat deswegen keine
                      Ansprüche darauf diese zu erhalten.

                      Die Reise wurde aber uns bezahlt und deswegen möchte auch ich das Geld wieder zurückhaben.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #6271

                        Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Erben um eine Sterbeurkunde zu bitten, *yasmin.
                        Sorry, ich hatte deinen zweiten Beitrag zur Sache übersehen ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BubileinB Offline
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                          Bubilein
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6272

                          Eine Feage.

                          Ich habe den Antrag vom Bund auch ausgefüllt und Ausgedruckt, Unterschrieben, Eingescannt und Hochgeladen dann abgeschickt. Beim Senden hatte ich ein paar Probleme von daher weiß ich nicht ob der Antrag gesendet wurde.
                          Erhält man eine Bestätigung über den Eingang des Antrages!
                          Es ist auch so, dass ich jetzt bei Öffnung des Antrages nur noch bis Seite 9 Einsicht habe.

                          fraheiF 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BubileinB Bubilein

                            Eine Feage.

                            Ich habe den Antrag vom Bund auch ausgefüllt und Ausgedruckt, Unterschrieben, Eingescannt und Hochgeladen dann abgeschickt. Beim Senden hatte ich ein paar Probleme von daher weiß ich nicht ob der Antrag gesendet wurde.
                            Erhält man eine Bestätigung über den Eingang des Antrages!
                            Es ist auch so, dass ich jetzt bei Öffnung des Antrages nur noch bis Seite 9 Einsicht habe.

                            fraheiF Offline
                            fraheiF Offline
                            frahei
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6273
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • danyschwD Offline
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                              danyschw
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #6274

                              Charge back bekommt man nicht wenn man normal überwiesen hat... Das ist richtig oder

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als die Erben um eine Sterbeurkunde zu bitten, *yasmin.
                                Sorry, ich hatte deinen zweiten Beitrag zur Sache übersehen ...

                                *yasmin* Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #6275

                                @ vonsmeling

                                das ist leider nicht möglich, da die Erben in ihrer Verzweiflung und Trauer die Realität nicht mehr erkennen. Es besteht nur noch Kontakt über die Anwälte.

                                Auch eine Sterbeurkunde würde meiner Meinung nach nichts bringen, weil die dann auch von den Erben unterschrieben und abgetreten werden müsste.

                                Deswegen meine Frage an diejenigen, die die Ansprüche schon geltend gemacht haben, ob es dort die Möglichkeit gibt, persönliche Anliegen hinzuzufügen und mitzuteilen oder ob es eine Mailadresse oder Telefonnummer gibt um das Anliegen mit denen zu besprechen um zu wissen, was ich ich machen muss. Irgendeine Hotline Nr. wie bei der Zurich oder Kaera.

                                vonschmelingV FrankenstephanF 2 Antworten Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #6276

                                  Jepp, vollkommen richtig.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6277

                                    Ja das ist richtig

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6278

                                      Ich Danke euch für die Hilfe der letzten Monate

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • *yasmin* *yasmin

                                        @ vonsmeling

                                        das ist leider nicht möglich, da die Erben in ihrer Verzweiflung und Trauer die Realität nicht mehr erkennen. Es besteht nur noch Kontakt über die Anwälte.

                                        Auch eine Sterbeurkunde würde meiner Meinung nach nichts bringen, weil die dann auch von den Erben unterschrieben und abgetreten werden müsste.

                                        Deswegen meine Frage an diejenigen, die die Ansprüche schon geltend gemacht haben, ob es dort die Möglichkeit gibt, persönliche Anliegen hinzuzufügen und mitzuteilen oder ob es eine Mailadresse oder Telefonnummer gibt um das Anliegen mit denen zu besprechen um zu wissen, was ich ich machen muss. Irgendeine Hotline Nr. wie bei der Zurich oder Kaera.

                                        vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6279

                                        @-yasmin sagte:

                                        @ vonsmeling

                                        das ist leider nicht möglich, da die Erben in ihrer Verzweiflung und Trauer die Realität nicht mehr erkennen. Es besteht nur noch Kontakt über die Anwälte.

                                        Dann fordere die Urkunden über die Anwälte ein, oder sind die auch in Trauer und Verzweiflung?

                                        Auch eine Sterbeurkunde würde meiner Meinung nach nichts bringen, weil die dann auch von den Erben unterschrieben und abgetreten werden müsste.

                                        Ohne das gegenständliche Formular erprobt zu haben - das wäre sehr wahrscheinlich.

                                        Deswegen meine Frage an diejenigen, die die Ansprüche schon geltend gemacht haben, ob es dort die Möglichkeit gibt, persönliche Anliegen hinzuzufügen und mitzuteilen oder ob es eine Mailadresse oder Telefonnummer gibt um das Anliegen mit denen zu besprechen um zu wissen, was ich ich machen muss. Irgendeine Hotline Nr. wie bei der Zurich oder Kaera.

                                        Schau mal hier

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #6280

                                          Im Formular gibt es keine Möglichkeit für Kommentare oder Anmerkungen. Ich persönlich würde (wenn die Forderung durch dich schon überall sonst eingereicht und anerkannt ist) einfach versuchen auf der Unterschriftsleiste hinzuschreiben: Verstorben am xx.xx.xxxx Zahlung erfolgte durch mich. Das dann von dir unterschrieben. Zumindest wenn du keine Chancen siehst an die Urkunde und die Unterschrift der jetzt Bevollmächtigten zu kommen.

                                          Juristisch nicht korrekt aber ich persönlich würde es so versuchen auf die Gefahr hin, dass der Anteil der verstorbenen Person abgezogen wird.

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