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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV vonschmeling

    @paetke18 sagte:

    Jetzt im neuen Verfahren der Bundesregierung?

    Korrekt.
    Und dem InsoV den gesamten Schuldbetrag anzugeben war ebenfalls korrekt.

    paetke18P Offline
    paetke18P Offline
    paetke18
    schrieb am zuletzt editiert von
    #6201

    @vonschmeling sagte:

    Korrekt.
    Und dem InsoV den gesamten Schuldbetrag anzugeben war ebenfalls korrekt.

    Vielen Dank!

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    • ariavenA Offline
      ariavenA Offline
      ariaven
      schrieb am zuletzt editiert von
      #6202

      Mein Status sieht als "Angemeldet" seit 3 Monaten.
      Muss ich etwas tun oder nur warten?

      Wie sieht Ihre Status in "Verfahrensportal"?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • dorikrisD Offline
        dorikrisD Offline
        dorikris
        schrieb am zuletzt editiert von
        #6203

        Ich habe gerade auch versucht alles einzugeben.
        nun verlangen die tatsächlich dass man chargeback versucht hat.
        ich hatte damals bei der Lbb angerufen die am Telefon ablehnten. Das hab ich nicht schriftlich. Außerdem sind die total im Veruf sich nicht zu melden und Kunden auflaufen zu lassen. Ich brauche die Ablehnung schriftlich und jetzt mach ich mir in die Hose dass es daran scheitert 😢

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #6204

          Selbstverständlich ist chargeback bei einer Insolvenz das Mittel der Wahl, vor allem hätte man seine Flocken dann ganz schnell wieder und müsste wenigstens nicht warten bis Sanktnimmerlein samt zig Anmeldungen des Schadens zu verfolgen.
          Man nennt das Schadensminderungspflicht. Der Kunde muss seine Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung ausschöpfen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          dorikrisD 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Selbstverständlich ist chargeback bei einer Insolvenz das Mittel der Wahl, vor allem hätte man seine Flocken dann ganz schnell wieder und müsste wenigstens nicht warten bis Sanktnimmerlein samt zig Anmeldungen des Schadens zu verfolgen.
            Man nennt das Schadensminderungspflicht. Der Kunde muss seine Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung ausschöpfen.

            dorikrisD Offline
            dorikrisD Offline
            dorikris
            schrieb am zuletzt editiert von
            #6205

            Bei uns war nur die Anzahlung via Kreditkarte.
            das waren 490 Euro.. 370 haben wir von der Kaera wieder..
            es fehlen 1620 Euro insgesamt.. selbst mit chargeback fehlen über 1000 Euro..
            und wenn wir die nicht bekommen, nur weil die Landesbank Berlin, wie so oft, nicht reagiert dann fehlen insgesamt 1500 Euro und ja, das tut weh...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KitzelbacherK Offline
              KitzelbacherK Offline
              Kitzelbacher
              schrieb am zuletzt editiert von Kitzelbacher
              #6206

              Hallo!
              Das Ganze ist etwas verwirrend und widersprüchlich. Ich habe meine Forderungen ja bereits im Februar angemeldet.

              Muss ich diese jetzt noch einmal anmelden bzw. mich neu registrieren?

              Jeder Link, den ich anklicke, führt immer wieder zu meiner ursprünglichen Forderung.

              LG vom Kitzelbacher

              KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Olli+NickyO Offline
                Olli+NickyO Offline
                Olli+Nicky
                schrieb am zuletzt editiert von
                #6207

                @Kitzelbacher: Ich bin mir sicher, dass dieser Zeitraum nicht gemeint ist, sondern der nach der Insolvenz. Aber versuchen würde ich es in jedem Fall spätestens jetzt.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • KitzelbacherK Kitzelbacher

                  Hallo!
                  Das Ganze ist etwas verwirrend und widersprüchlich. Ich habe meine Forderungen ja bereits im Februar angemeldet.

                  Muss ich diese jetzt noch einmal anmelden bzw. mich neu registrieren?

                  Jeder Link, den ich anklicke, führt immer wieder zu meiner ursprünglichen Forderung.

                  KitzelbacherK Offline
                  KitzelbacherK Offline
                  Kitzelbacher
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #6208

                  Hat sich erledigt! Alles gefunden.

                  LG vom Kitzelbacher

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • JulkusJ Offline
                    JulkusJ Offline
                    Julkus
                    schrieb am zuletzt editiert von Julkus
                    #6209

                    Ich konnte mich auf der hww Seite einloggen. Ich hatte dort noch nichts angemeldet, habe heute dann aber den Brief vom Insolvenzverwalter mit der ellenlangen Pin dann mal rausgekramt. Nachdem ich dort die Forderung angemeldet hatte kam ein Link um die Forderung auch noch beim Portal der Bundesregierung anzumelden. Der Link ist auf der hww Seite. Hier (gaaaanz unten) https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/creditor-area

                    Evtl. musst du dich dort erst einloggen.

                    Ich bin übrigens erstaunt, dass heute bei der Anmeldung beim Bundesportal weder irgendwas nicht geklappt hat noch Seitenzusammenbrüche waren wegen Überlastung oder so. Hat alles gut geflutscht und war selbsterklärend.

                    edit: Ah, hat sich überschnitten, du hast es gefunden.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • von MaraikeV Offline
                      von MaraikeV Offline
                      von Maraike
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #6210

                      Hallo zusammen,
                      nachdem ich begriffen hatte, wie ich zum Portal der Bundesregierung komme, habe ich gleich mit der Ausfüllung begonnen.Das war eigentlich nicht schwer, aber als ich dann die vielen ausgedrucken Seiten sah und wie viele Unterschriften nötig waren und das Ganze auch wieder hochgeladen werden musste, glühte mir doch der Kopf. Hätte da nicht eine Unterschrift für alle genügt ?
                      Ich habs geschafft, aber was machen die Leute , die im Reisebüro gebucht haben, weil sie im Internet nicht so zuhause sind ?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • SchlangenfangerS Offline
                        SchlangenfangerS Offline
                        Schlangenfanger
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #6211

                        Ich hab’s jetzt auch geschafft , so blöd wie ich ausschau bin ich gar nicht . Als Internetdoofi , wie ich einer bin , hab ich mir schwer getan . Für andere ist’s aber sicher leicht .

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KitzelbacherK Offline
                          KitzelbacherK Offline
                          Kitzelbacher
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #6212

                          Die größte "Sauerei" ist das Chargeback. Zum Zeitpunkt der (An)zahlung war eine Insolvenz bzw. Reiseabsage überhaupt kein Thema.
                          Lt. Bank ist ein Chargeback jedoch nur innerhalb 60 Tagen möglich. Also kann ich mir 82,5% meiner Anzahlung in die Haare schmieren! 😖

                          LG vom Kitzelbacher

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Olli+NickyO Offline
                            Olli+NickyO Offline
                            Olli+Nicky
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #6213

                            @Kitzelbacher:
                            hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.

                            KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Olli+NickyO Offline
                              Olli+NickyO Offline
                              Olli+Nicky
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #6214

                              @Kitzelbacher

                              Wenn ich google, hat Visa eine 120 Tagefrist. Kenne mich da aber nicht so aus.

                              Hier ist auch Artikel zum Thema:

                              xxx bitte keine Links zu kommerziellen Seiten! xxx

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Olli+NickyO Olli+Nicky

                                @Kitzelbacher:
                                hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.

                                KitzelbacherK Offline
                                KitzelbacherK Offline
                                Kitzelbacher
                                schrieb am zuletzt editiert von Kitzelbacher
                                #6215

                                @olli-nicky sagte:

                                @Kitzelbacher:
                                hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.

                                Weil in den Chargeback-Bedingungen der DB Mastercard eindeutig steht:
                                Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) für die Einreichung der reklamierten Umsätze.

                                LG vom Kitzelbacher

                                olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • KitzelbacherK Kitzelbacher

                                  @olli-nicky sagte:

                                  @Kitzelbacher:
                                  hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.

                                  Weil in den Chargeback-Bedingungen der DB Mastercard eindeutig steht:
                                  Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) für die Einreichung der reklamierten Umsätze.

                                  olicheckO Offline
                                  olicheckO Offline
                                  olicheck
                                  schrieb am zuletzt editiert von olicheck
                                  #6216

                                  @kitzelbacher sagte:

                                  Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) .......

                                  Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:

                                  120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)

                                  Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:

                                  KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #6217

                                    Absolut korrekt was olicheck schreibt.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Olli+NickyO Offline
                                      Olli+NickyO Offline
                                      Olli+Nicky
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #6218

                                      Es wurde von Anbeginn (auch hier) 'gesagt', dass Chargeback erforderlich ist. Schließlich wird nur bezahlt was, Zitat BMJV: "... nicht von anderer Stelle ersetzt wird."

                                      Auch war es die Einschätzung meines (entfernten) Anwalt-Links im oberen Beitrag von Anfang des Jahres.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #6219

                                        @Olli+Nicky
                                        Wir hatten schon einmal darauf hingewiesen, dass wir keine Links zu Angeboten von Anwälten haben wollen.
                                        Ferner bedarf es einer anwaltlichen Einschätzung auch gar nicht, dass KK Zahler ein Chargebackverfahren einleiten sollen wurde von Anfang an glasklar kommuniziert - samt Fristen und ab wann sie laufen.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • olicheckO olicheck

                                          @kitzelbacher sagte:

                                          Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) .......

                                          Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:

                                          120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)

                                          Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:

                                          KitzelbacherK Offline
                                          KitzelbacherK Offline
                                          Kitzelbacher
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #6220

                                          @olicheck sagte:

                                          Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:

                                          120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)

                                          Das steht aber so nicht im Formular der Deutschen Bank

                                          Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:

                                          Zumal ich sicher nicht der Einzige bin, der (unwissentlich) eine Frist versäumt hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

                                          LG vom Kitzelbacher

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