Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@paetke18 sagte:
Jetzt im neuen Verfahren der Bundesregierung?
Korrekt.
Und dem InsoV den gesamten Schuldbetrag anzugeben war ebenfalls korrekt.@vonschmeling sagte:
Korrekt.
Und dem InsoV den gesamten Schuldbetrag anzugeben war ebenfalls korrekt.Vielen Dank!
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Ich habe gerade auch versucht alles einzugeben.
nun verlangen die tatsächlich dass man chargeback versucht hat.
ich hatte damals bei der Lbb angerufen die am Telefon ablehnten. Das hab ich nicht schriftlich. Außerdem sind die total im Veruf sich nicht zu melden und Kunden auflaufen zu lassen. Ich brauche die Ablehnung schriftlich und jetzt mach ich mir in die Hose dass es daran scheitert
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Selbstverständlich ist chargeback bei einer Insolvenz das Mittel der Wahl, vor allem hätte man seine Flocken dann ganz schnell wieder und müsste wenigstens nicht warten bis Sanktnimmerlein samt zig Anmeldungen des Schadens zu verfolgen.
Man nennt das Schadensminderungspflicht. Der Kunde muss seine Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung ausschöpfen. -
Selbstverständlich ist chargeback bei einer Insolvenz das Mittel der Wahl, vor allem hätte man seine Flocken dann ganz schnell wieder und müsste wenigstens nicht warten bis Sanktnimmerlein samt zig Anmeldungen des Schadens zu verfolgen.
Man nennt das Schadensminderungspflicht. Der Kunde muss seine Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung ausschöpfen.Bei uns war nur die Anzahlung via Kreditkarte.
das waren 490 Euro.. 370 haben wir von der Kaera wieder..
es fehlen 1620 Euro insgesamt.. selbst mit chargeback fehlen über 1000 Euro..
und wenn wir die nicht bekommen, nur weil die Landesbank Berlin, wie so oft, nicht reagiert dann fehlen insgesamt 1500 Euro und ja, das tut weh... -
Hallo!
Das Ganze ist etwas verwirrend und widersprüchlich. Ich habe meine Forderungen ja bereits im Februar angemeldet.Muss ich diese jetzt noch einmal anmelden bzw. mich neu registrieren?
Jeder Link, den ich anklicke, führt immer wieder zu meiner ursprünglichen Forderung.

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@Kitzelbacher: Ich bin mir sicher, dass dieser Zeitraum nicht gemeint ist, sondern der nach der Insolvenz. Aber versuchen würde ich es in jedem Fall spätestens jetzt.
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Hallo!
Das Ganze ist etwas verwirrend und widersprüchlich. Ich habe meine Forderungen ja bereits im Februar angemeldet.Muss ich diese jetzt noch einmal anmelden bzw. mich neu registrieren?
Jeder Link, den ich anklicke, führt immer wieder zu meiner ursprünglichen Forderung.

Hat sich erledigt! Alles gefunden.
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Ich konnte mich auf der hww Seite einloggen. Ich hatte dort noch nichts angemeldet, habe heute dann aber den Brief vom Insolvenzverwalter mit der ellenlangen Pin dann mal rausgekramt. Nachdem ich dort die Forderung angemeldet hatte kam ein Link um die Forderung auch noch beim Portal der Bundesregierung anzumelden. Der Link ist auf der hww Seite. Hier (gaaaanz unten) https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/creditor-area
Evtl. musst du dich dort erst einloggen.
Ich bin übrigens erstaunt, dass heute bei der Anmeldung beim Bundesportal weder irgendwas nicht geklappt hat noch Seitenzusammenbrüche waren wegen Überlastung oder so. Hat alles gut geflutscht und war selbsterklärend.
edit: Ah, hat sich überschnitten, du hast es gefunden.
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Hallo zusammen,
nachdem ich begriffen hatte, wie ich zum Portal der Bundesregierung komme, habe ich gleich mit der Ausfüllung begonnen.Das war eigentlich nicht schwer, aber als ich dann die vielen ausgedrucken Seiten sah und wie viele Unterschriften nötig waren und das Ganze auch wieder hochgeladen werden musste, glühte mir doch der Kopf. Hätte da nicht eine Unterschrift für alle genügt ?
Ich habs geschafft, aber was machen die Leute , die im Reisebüro gebucht haben, weil sie im Internet nicht so zuhause sind ? -
Ich hab’s jetzt auch geschafft , so blöd wie ich ausschau bin ich gar nicht . Als Internetdoofi , wie ich einer bin , hab ich mir schwer getan . Für andere ist’s aber sicher leicht .
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Die größte "Sauerei" ist das Chargeback. Zum Zeitpunkt der (An)zahlung war eine Insolvenz bzw. Reiseabsage überhaupt kein Thema.
Lt. Bank ist ein Chargeback jedoch nur innerhalb 60 Tagen möglich. Also kann ich mir 82,5% meiner Anzahlung in die Haare schmieren!
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@Kitzelbacher:
hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt. -
Wenn ich google, hat Visa eine 120 Tagefrist. Kenne mich da aber nicht so aus.
Hier ist auch Artikel zum Thema:
xxx bitte keine Links zu kommerziellen Seiten! xxx
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@Kitzelbacher:
hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.@olli-nicky sagte:
@Kitzelbacher:
hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.Weil in den Chargeback-Bedingungen der DB Mastercard eindeutig steht:
Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) für die Einreichung der reklamierten Umsätze. -
@olli-nicky sagte:
@Kitzelbacher:
hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.Weil in den Chargeback-Bedingungen der DB Mastercard eindeutig steht:
Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) für die Einreichung der reklamierten Umsätze.@kitzelbacher sagte:
Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) .......
Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:
120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)
Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:

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Absolut korrekt was olicheck schreibt.
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Es wurde von Anbeginn (auch hier) 'gesagt', dass Chargeback erforderlich ist. Schließlich wird nur bezahlt was, Zitat BMJV: "... nicht von anderer Stelle ersetzt wird."
Auch war es die Einschätzung meines (entfernten) Anwalt-Links im oberen Beitrag von Anfang des Jahres.
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@Olli+Nicky
Wir hatten schon einmal darauf hingewiesen, dass wir keine Links zu Angeboten von Anwälten haben wollen.
Ferner bedarf es einer anwaltlichen Einschätzung auch gar nicht, dass KK Zahler ein Chargebackverfahren einleiten sollen wurde von Anfang an glasklar kommuniziert - samt Fristen und ab wann sie laufen. -
@kitzelbacher sagte:
Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) .......
Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:
120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)
Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:

@olicheck sagte:
Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:
120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)
Das steht aber so nicht im Formular der Deutschen Bank
Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:
Zumal ich sicher nicht der Einzige bin, der (unwissentlich) eine Frist versäumt hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.