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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #5701

    Ich hatte diese Vermutung nicht vorgetragen, Schlangenfanger, und zutreffend war sie zu keinem Zeitpunkt.

    Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass das Teil der Routine im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist, gänzlich unbeachtet irgendwelcher Nebenreglungen, die für bestimmte Gläubigergruppen getroffen werden.
    Hier ist über die sachdienliche Handhabe teilweise irrtümlich beitragen worden, weder verwirkt man seine Möglichkeit zur Abtretung mit der Anmeldung beim IV noch ist sie zum jetztigen Zeitpunkt obligatorisch zur Wahrung der Rechte aus dem Pauschalreisevertrag.

    Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen, ich erinnere trotzdem nochmal daran, dass es bei der Masse der zu bearbeitenden Fälle (bei der hww ja noch viel mehr als bei Kaera/Zurich!) einfach unmöglich ist, nach Einzelkonstellationen zu spezifizieren.
    Demnach sollen die Betroffenen hier nachfragen können und wenigstens einigermaßen zutreffende Auskünfte finden.
    Wegen der unterschiedlichen Gegebenheiten kann man da schwierig eine Art "Leitfaden" im Infothread zu vorhalten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Domino27D Offline
      Domino27D Offline
      Domino27
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5702

      Unabhängig der Zusicherung der Bundesregierung die Urlauber zu entschädigen, würde eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter erst dann Sinn machen, wenn die Auszahlungen der Versicherung erledigt sind. Denn nur der Restbetrag könnte angemeldet werden.

      Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • reisejediR Offline
        reisejediR Offline
        reisejedi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5703

        Habe meine Pauschalreise mit Kreditkarte gezahlt. Sollte ich nach Mitteilung der Auszahlsumme das Chargeback-Verfahren einleiten oder auf die Auszahlung der Bundesregierung warten?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5704

          @reisejedi
          Fristen - Fristen - Fristen ...

          @Domino27
          Vollkommen richtig - wobei ich tatsächlich annahm, das wäre inzwischen allen Betroffenen klar, ich Idi?!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Domino27D Offline
            Domino27D Offline
            Domino27
            schrieb am zuletzt editiert von Domino27
            #5705

            Irgendwie wird mir langsam die Intention des Gesetzgebers klar...

            Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MagghyM Offline
              MagghyM Offline
              Magghy
              schrieb am zuletzt editiert von Magghy
              #5706

              Hallo,

              hab mir grad das Interview vom gestrigen ZDF Mittagsmeditin mit Michael Theurer angesehn. Die Frage der Moderatorin, ob zukünftig Tickets für Verbraucher teurer werden, umschiffte er und verwies drauf, das künftig die Versicherungssumme höher ausfallen müsse. Na was ganz Neues...
              Status Kaera: Bearbeitung abgeschlossen, Auszahlung nach Quote. Noch kein Betrag auf Kontoauszug. Also weiter abwarten und Kaffee trinken auf Rat der Bundesregierung....

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Werner EwesW Offline
                Werner EwesW Offline
                Werner Ewes
                schrieb am zuletzt editiert von Werner Ewes
                #5707

                Hallo Allerseits!

                Inzwischen bekommen ja schon die Ersten ihre 17,5 % von Kaera und die dazu gehörigen Abrechnungsschreiben, worin das allgemeine Bla bla und die Nennung der Quote angeführt sind, keine detaillierte Darlegung, ob/dass z.B. Rückführung mit unter den 110 Mio. € Deckel gerechnet wird (worüber es ja geteilte juristische Ansichten gibt).

                Mal ausgeklammert, dass Staatshaftung zugesichert wurde: wie lange bliebe denn nach Erhalt der Kaera-Mitteilung und Zahlung Zeit, zur Not die Abrechnung anzufechten? Welche Frist gälte hier?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #5708

                  3 Jahre. Sie beginnt am 31.12. des Jahres, in welchem die Forderung entstanden ist und endet 3 Jahre später wieder am 31.12.

                  Dessen unbeachtlich halte ich einzelne Einreden nicht für besonders sinnvoll, insbesondere bezüglich des sehr schwierigen Sachverhalts der Evaluierung der Rückführungskosten im maximalen Haftungsrahmen.
                  Vielleicht solltest du mit der Taube in der Hand (Eintritt der Bundesregierung für die Differenz) zufrieden sein und den Adler auf dem Dach ruhen lassen?
                  Falls du mit der Versicherung noch ein persönliches Adlerchen rumpfen möchtest bleibt dir das natürlich unbenommen ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Werner EwesW Offline
                    Werner EwesW Offline
                    Werner Ewes
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #5709

                    Grundsätzlich hatte ich Abwarten der Staatshaftung im Sinn, solange ich damit nichts verwirke. Anderenfalls (bei sehr kurzer Frist bzgl. Rechtswirksamkeit des Kaera-Bescheides) hätte ich Kaera die Wahl gelassen zwischen Verzicht auf Einrede der Verjährung oder vorsorglichem juristischen Schritten.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5710

                      Ich denke der Terminus Staatshaftung ist inzwischen gänzlich überholt.
                      Ferner nehme ich nicht an, dass du die Wartezeit auf eine Entscheidung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage der Quote hinnehmen wolltest, noch weniger die Kosten, die dir dadurch zuerst einmal entstehen würden.
                      Schließlich darf noch bezweifelt werden, dass eine solche Maßnahme bei Kaera / Zurich besonderern Eindruck hinterließe.
                      Antragsgegner wäre im Übrigen die Zurich, Kaera ist nur das ausführende Organ.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      Werner EwesW 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Ich denke der Terminus Staatshaftung ist inzwischen gänzlich überholt.
                        Ferner nehme ich nicht an, dass du die Wartezeit auf eine Entscheidung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage der Quote hinnehmen wolltest, noch weniger die Kosten, die dir dadurch zuerst einmal entstehen würden.
                        Schließlich darf noch bezweifelt werden, dass eine solche Maßnahme bei Kaera / Zurich besonderern Eindruck hinterließe.
                        Antragsgegner wäre im Übrigen die Zurich, Kaera ist nur das ausführende Organ.

                        Werner EwesW Offline
                        Werner EwesW Offline
                        Werner Ewes
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #5711

                        @vonschmeling sagte:

                        Ich denke der Terminus Staatshaftung ist inzwischen gänzlich überholt.

                        Lehrerin von Beruf oder Hobby konrinten ausscheiderin? Jeder weiss, was gemeint ist.

                        Ferner nehme ich nicht an, dass du die Wartezeit auf eine Entscheidung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage der Quote hinnehmen wolltest, noch weniger die Kosten, die dir dadurch zuerst einmal entstehen würden.

                        Falsch genehmt, für mich unerheblich

                        Schließlich darf noch bezweifelt werden, dass eine solche Maßnahme bei Kaera / Zurich besonderern Eindruck hinterließe.

                        Mir egal, Eindruck hinterlassen ist was für abgehalfterte Provinzabwälte, hier geht's um die Sache

                        Antragsgegner wäre im Übrigen die Zurich, Kaera ist nur das ausführende Organ.

                        Jaja, wären einer nach dem anderen ggf. zur Stellungnahme gebeten worden....

                        xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • NeckarSchwabeN Offline
                          NeckarSchwabeN Offline
                          NeckarSchwabe
                          schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                          #5712

                          @werner-ewes sagte:

                          Sterne- und Plakettensammler

                          Ach, gibt's hier was zu sammeln? Wusst ich noch garnet ... ach ja, und hier auf besonderen Wunsch die Rüge für die fehlerhafte Benutzung der Zitierfunktion 😏

                          Mir persönlich ist es, ich sags rein vorbeugend, pupsegal wie jemand persönlich vorgeht. Ich werfe jedoch aus Erfahrung in den Raum, dass es bei einem Massenverfahren (Masse in diesem Fall als Anzahl der Fälle gemeint, nicht im insolvenzrechtlichen Sinne. Auch das nur vorbeugend) grundsätzlich ratsam ist abzuwarten wie die Gegenseite das abzuwickeln gedenkt. Da steckt ja eine gewaltige logistische Herausforderung hinter.

                          Eigeninitiative führt meist weder schneller noch monetär erfreulicher zum Ziel.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KrxK Offline
                            KrxK Offline
                            Krx
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5713

                            https://www.google.de/amp/s/m.faz.net/aktuell/wirtschaft/thomas-cook-regierung-hat-keine-geldquelle-fuer-entschaedigung-16541707.amp.html

                            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KrxK Krx

                              https://www.google.de/amp/s/m.faz.net/aktuell/wirtschaft/thomas-cook-regierung-hat-keine-geldquelle-fuer-entschaedigung-16541707.amp.html

                              towi1802T Offline
                              towi1802T Offline
                              towi1802
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5714

                              Das hatte die hiesige Schwarmintelligenz schon deutlich schneller, als die dafür sehr auskömmlich Honorierten, festgestellt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #5715

                                Richtig, towi1802 - ich musste gleich an einige zweifelnde Beiträge hier denken, die aber im Freudentaumel quasi abgesoffen sind ...
                                Interessant ist die Entfernung des Tagesordnungspunktes, frei nach der Devise "Oh, ein Problem - verschieben wir es!".

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #5716

                                  @Werner Ewes
                                  Kurzer Hinweis an dich: Lies dir bitte nochmal die Forenregeln durch und halte dich ferner daran.
                                  Danke.
                                  Hier virtuell aufzustampfen ist nicht besonders adäquat, und wenn ich darauf hinweise, dass soweit von einer Staats"haftung" keinerlei Rede sein kann, brauchst du darauf nicht mit heiterem Beruferaten zu reagieren. Ich habe meine Gründe, und hat das nicht das Geringste damit zu tun, dass jeder wusste was gemeint war.
                                  Bislang gibt es die Erklärung der Bereitschaft seitens der Regierung, den Geschädigten finanziell unter die Arme zu greifen - von einer Staatshaftung (oder überhaupt irgendeiner Haftung!) kann nicht die Rede sein.
                                  Haftung beschreibt eine verbindliche Verpflichtung auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses - von all dem sind wir Lichtjahre entfernt!
                                  Du wirst (bitte ohne patzig zu werden!) hinnehmen, wenn ich bei den brt von Missverständnissen innerhalb der gegenständlichen Thematik eine Präzisierung vornehme bzw. mir erlaube darüber zu informieren, dass ein eigenmächtiges prozessuales Engagement insbesondere bei den kuriosen Aspekten des Sachverhalts mit einem enormen Risiko behaftet ist und sicher nicht zu einer mittel- oder gar kurzfristigen Berichtigung der Ansprüche führen wird.

                                  Schön, dir ist das alles wumpe, aber ich wirke hier nicht als dein persönlicher Ratgeber sondern als Lieferant möglichst transparenter Informationen für alle betroffenen User.
                                  Dazu gehört eben jene betreffend die Sinnlosigkeit, Kaera zur Herleitung der Quote aufzufordern, zumal es ja sattsam bekannt sein dürfte, dass bei der Berechnung die Rückholkosten in Abzug kamen vom 110Mio Höchstsatz.

                                  Solltest du dich weiterhin in abfälligen Bemerkungen über die Unterstützer dieses Themas ergehen wollen darfst du durchaus mit Konsequenzen rechnen (und dich in die Riege der Sammler aufnehmen lassen - z.B. in der Kategorie Pickerlsammler).

                                  Nicht breiteninteressante Fragen, Korrekturen o.ä. klärst künftig du bitte mittels PN.
                                  Falls User die Kontaktfunktion nicht erlauben beiss auf ein Hölzchen.

                                  Last not least:
                                  Nachfragen, konstruktiv kritisieren und fundiert korrigieren sind willkommene Aktionen im Sinne des Forums und seiner Beteiligten.
                                  Man braucht sich nur an den in den Forenregeln ziemlich eindeutig beschriebenen Verhaltensregeln zu orientieren und alles bleibt gut.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  Werner EwesW 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • teiliT Offline
                                    teiliT Offline
                                    teili
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5717

                                    Habe heute Post von Kaera erhalten. Bis Februar 2020 will man Anspruchsberechtigte geprüft und ggf. ausgezahlt haben. 17,5% sind als vorläufige Berechnung genannt.
                                    Nachschlag und Rückforderungen werden nicht ausgeschlossen.
                                    Verweis auf Presseerklärung 417 der BR vom 11.12.19 als Schlußsatz.

                                    MfG Teili

                                    https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @Werner Ewes
                                      Kurzer Hinweis an dich: Lies dir bitte nochmal die Forenregeln durch und halte dich ferner daran.
                                      Danke.
                                      Hier virtuell aufzustampfen ist nicht besonders adäquat, und wenn ich darauf hinweise, dass soweit von einer Staats"haftung" keinerlei Rede sein kann, brauchst du darauf nicht mit heiterem Beruferaten zu reagieren. Ich habe meine Gründe, und hat das nicht das Geringste damit zu tun, dass jeder wusste was gemeint war.
                                      Bislang gibt es die Erklärung der Bereitschaft seitens der Regierung, den Geschädigten finanziell unter die Arme zu greifen - von einer Staatshaftung (oder überhaupt irgendeiner Haftung!) kann nicht die Rede sein.
                                      Haftung beschreibt eine verbindliche Verpflichtung auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses - von all dem sind wir Lichtjahre entfernt!
                                      Du wirst (bitte ohne patzig zu werden!) hinnehmen, wenn ich bei den brt von Missverständnissen innerhalb der gegenständlichen Thematik eine Präzisierung vornehme bzw. mir erlaube darüber zu informieren, dass ein eigenmächtiges prozessuales Engagement insbesondere bei den kuriosen Aspekten des Sachverhalts mit einem enormen Risiko behaftet ist und sicher nicht zu einer mittel- oder gar kurzfristigen Berichtigung der Ansprüche führen wird.

                                      Schön, dir ist das alles wumpe, aber ich wirke hier nicht als dein persönlicher Ratgeber sondern als Lieferant möglichst transparenter Informationen für alle betroffenen User.
                                      Dazu gehört eben jene betreffend die Sinnlosigkeit, Kaera zur Herleitung der Quote aufzufordern, zumal es ja sattsam bekannt sein dürfte, dass bei der Berechnung die Rückholkosten in Abzug kamen vom 110Mio Höchstsatz.

                                      Solltest du dich weiterhin in abfälligen Bemerkungen über die Unterstützer dieses Themas ergehen wollen darfst du durchaus mit Konsequenzen rechnen (und dich in die Riege der Sammler aufnehmen lassen - z.B. in der Kategorie Pickerlsammler).

                                      Nicht breiteninteressante Fragen, Korrekturen o.ä. klärst künftig du bitte mittels PN.
                                      Falls User die Kontaktfunktion nicht erlauben beiss auf ein Hölzchen.

                                      Last not least:
                                      Nachfragen, konstruktiv kritisieren und fundiert korrigieren sind willkommene Aktionen im Sinne des Forums und seiner Beteiligten.
                                      Man braucht sich nur an den in den Forenregeln ziemlich eindeutig beschriebenen Verhaltensregeln zu orientieren und alles bleibt gut.

                                      Werner EwesW Offline
                                      Werner EwesW Offline
                                      Werner Ewes
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #5718

                                      xxx überflüssiges Zitat entfernt, es reicht ein @username xxx

                                      Wenn es noch eines letzten Beweises bedurfte, dann dieser Post (nach >3 Stunden Edit von 3 auf >100 Zeilen?). Ich fasse mich kurz: Eloquenzneurose, Empathiemangel und Brüskierungsdrang. Offenbar hoffnungsloser Fall, ich mach dann mal den Hape Kerkeling.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5719

                                        Hallo, kurze Meldung von einem bisher stillen Mitleser bzgl. Kreditkarte und Chargeback:

                                        Nach dem Standardschreiben von Karea von vor einigen Wochen (..Deckungssumme wird nicht reichen..) habe ich den Fall schriftlich bei MasterCard (gold), bzw. bei FirstData eingereicht.
                                        Ich hatte vorab schon mit denen telefoniert, die sagten da, es müsse zuerst die Ablehnung des Versicherers vorliegen.
                                        Habe denen dieses Karea Schreiben + alle Transaktion- und Buchungsnachweise geschickt und heute die Info über eine Gutschrift des Reisepreises (unter Vorbehalt) bekommen.
                                        Bin mal gespannt, wie das weiter geht.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5720

                                          Er ist dann mal weg, sprach Werner Ewes 👏

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