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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • SchlangenfangerS Schlangenfanger

    Nein 😩Ähm , mit wem hast du telefoniert ??

    Muesli28M Offline
    Muesli28M Offline
    Muesli28
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5261

    @schlangenfanger sagte:

    Nein 😩Ähm , mit wem hast du telefoniert ??

    Mit einer Dame von der Versicherung , hab seid Tagen endlich mal jemanden erreicht

    Viel Spass im Urlaub und viel Sonne

    Muesli ( Basti )

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • SchlangenfangerS Offline
      SchlangenfangerS Offline
      Schlangenfanger
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5262

      Kaera oder Versicherung ?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

        Macht nix, towi-- und Kaera war auch bei Troll schon richtig,10/2018

        alfi20A Offline
        alfi20A Offline
        alfi20
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5263

        Hallo in die Runde

        ich habe am Freitag ein Schreiben von Kaera bekommen, sie können meinen Antrag wegen dem fehlendem Sicherungsschein nicht bearbeiten.
        Ich habe meine Kompletten Unterlagen durchgesehen, fand aber von Bucher keinen Sicherungsschein.
        Ich hatte bereits im Juni 2019 gebucht und brav meine Anzahlungsrechnung beglichen.
        Kann mir vielleicht einer helfen wie ich nachträglich an einen Sicherungsschein kommen?
        Danke im voraus!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • S.D.1974S Offline
          S.D.1974S Offline
          S.D.1974
          schrieb am zuletzt editiert von S.D.1974
          #5264

          @alfi20 jetzt ist es wichtig ob du eine Pauschaulreise gebucht hast.
          Wenn nicht, gibt es auch kein Sicherungsschein.

          Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, befindet der sich bei der Reisebestätigung / Rechnung auf der letzten Seite.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheck
            Admin Experte Fuerteventura
            schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
            #5265

            Noch kurz zum Thema von Muesli28 und Schlangenfanger:
            Das würde dann allerdings überraschen ,denn nach nach einer recht aktuellen Aussage des Zurich Schadensvorstandes(Ausriss aus einem Beitrag der FVWonline vom Freitag, den 22.11.2019) sähe es so aus:

            Belastbare Zahlen zum Gesamtschaden will Zurich voraussichtlich Anfang Dezember nennen.
            "Gleichzeitig werden wir dann mit der anteiligen Erstattung berechtigter Ansprüche beginnen" so der Vorstand.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SchlangenfangerS Offline
              SchlangenfangerS Offline
              Schlangenfanger
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5266

              Wurde nicht auch hier schon irgendwann , irgendwo mal erklärt , dass man nicht alles glauben soll , was irgendwelche Damen am Telefon erzählen !😉

              towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheck
                Admin Experte Fuerteventura
                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                #5267

                Sagen wir es ......vorsichtiger, Schlangenfanger 😏
                Bei der Masse an Anfragen wird sich der Einsatz eines externen Callcenters wohl nicht vermeiden lassen..
                Wäre aber sicher erfreulich wenn, die Warterei dann mal ein Ende hätte..

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • SchlangenfangerS Schlangenfanger

                  Wurde nicht auch hier schon irgendwann , irgendwo mal erklärt , dass man nicht alles glauben soll , was irgendwelche Damen am Telefon erzählen !😉

                  towi1802T Offline
                  towi1802T Offline
                  towi1802
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5268

                  @schlangenfanger sagte:

                  Wurde nicht auch hier schon irgendwann , irgendwo mal erklärt , dass man nicht alles glauben soll , was irgendwelche Damen am Telefon erzählen !😉

                  Jedenfalls berichtet @alfi heute das Gegenteil von dem, was hier erst vor drei Tagen gemeldet wurde: "Erst heute führte ich ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der Kaera-AG Versicherung. Dieser hatte mir unmissverständlich klar gemacht das alle Betroffenen noch lange auf ihr Geld (wenn es überhaupt was gibt) warten müssen."

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                    Günter/HolidayCheckG Offline
                    Günter/HolidayCheck
                    Admin Experte Fuerteventura
                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                    #5269

                    Ich vertraue eher der Aussage des Zurich Schadensvorstandes...😏

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5270

                      Vermutlich greifen die morgens alle in eine Lostrommel und finden dann einen Zettel mit "news to spread today" von "Wieso, wir haben doch schon alles angewiesen!" bis "Herrjeh, da warten Sie noch bis Sanktnimmerlein!" ...
                      Ich würde mich auch eher an die offizielle Verlautbarung halten.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • SchlangenfangerS Offline
                        SchlangenfangerS Offline
                        Schlangenfanger
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5271

                        Na an was denn sonst ?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          zu a )
                          Ja, genau das bedeutet das. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass vor dem 1.11.2018 gebuchte Leistungen nicht erbracht wurden.
                          zu b )
                          Natürlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit, alle entbehrten jener jetzt im Fokus stehenden Eigenschaft einer "Unterversicherung". Will sagen, bisher erhielten Betroffene ihre Auslagen zügig und vollständig erstattet.

                          Vielleicht nicht unbedingt eine Offenbarung aber unter www.bundesjustizamt.de findest du (u.v.a.) ein Merkblatt zum §651r.

                          Generell bestimmt man gerade für Versicherungsverträge gewisse Parameter, um das Risiko einigermaßen berechnen zu können müssen Abgrenzungen installiert werden.
                          Hier: alle Verträge, die im Zeitraum 1.11.2018 bis 31.10.2019 geschlossen und nicht erfüllt wurden im Rahmen einer maximalen Entschädingungssumme von 110 Mio €.

                          Geli1302G Offline
                          Geli1302G Offline
                          Geli1302
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #5272

                          @vonschmeling sagte:

                          zu a )
                          Ja, genau das bedeutet das. Allerdings dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass vor dem 1.11.2018 gebuchte Leistungen nicht erbracht wurden.
                          zu b )
                          Natürlich gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit, alle entbehrten jener jetzt im Fokus stehenden Eigenschaft einer "Unterversicherung". Will sagen, bisher erhielten Betroffene ihre Auslagen zügig und vollständig erstattet.

                          Vielleicht nicht unbedingt eine Offenbarung aber unter www.bundesjustizamt.de findest du (u.v.a.) ein Merkblatt zum §651r.

                          Generell bestimmt man gerade für Versicherungsverträge gewisse Parameter, um das Risiko einigermaßen berechnen zu können müssen Abgrenzungen installiert werden.
                          Hier: alle Verträge, die im Zeitraum 1.11.2018 bis 31.10.2019 geschlossen und nicht erfüllt wurden im Rahmen einer maximalen Entschädingungssumme von 110 Mio €.

                          Wir haben unsere Reise über Neckermann im Oktober 2018 für Oktober 2019 gebucht. Heißt das, wir fallen in das vorherige Geschäftsjahr und haben evtl Chancen auf volle Erstattung?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HABERLINGH Offline
                            HABERLINGH Offline
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5273

                            Nein!

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Einfach ausgedrückt betrifft die Absicherung alle Verträge, die im gegenständlichen Geschäftsjahr geschlossen wurden und durch den Antrag auf Insolvenz keine Erfüllung erleben / vulgo abgesagt wurden.
                              Der erste betroffene Abschluss dürfte demnach auf den 1.11.2018 datieren, der letzte auf den 24.9.2019. Alle unterfallen der Begrenzung auf 110 Mio Euro.
                              Die Fälligkeit der Erbringung der Leistung ist unmaßgeblich.
                              Für die Ausdeutung ist der gesamte Inhalt der Bestimmungen zu berücksichtigen, die Betrachtung einzelner Artikel führt nicht unbedingt zu einem schlüssigen Ergebnis.

                              Geli1302G Offline
                              Geli1302G Offline
                              Geli1302
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #5274

                              @vonschmeling sagte:

                              Einfach ausgedrückt betrifft die Absicherung alle Verträge, die im gegenständlichen Geschäftsjahr geschlossen wurden und durch den Antrag auf Insolvenz keine Erfüllung erleben / vulgo abgesagt wurden.
                              Der erste betroffene Abschluss dürfte demnach auf den 1.11.2018 datieren, der letzte auf den 24.9.2019. Alle unterfallen der Begrenzung auf 110 Mio Euro.
                              Die Fälligkeit der Erbringung der Leistung ist unmaßgeblich.
                              Für die Ausdeutung ist der gesamte Inhalt der Bestimmungen zu berücksichtigen, die Betrachtung einzelner Artikel führt nicht unbedingt zu einem schlüssigen Ergebnis.

                              Und was ist mit den Verträgen, die vor dem 1.11.18 geschlossen wurden, aber aufgrund der Insolvenz nicht durchgeführt wurden?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HABERLINGH Offline
                                HABERLINGH Offline
                                HABERLING
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5275

                                Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.

                                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                Werner EwesW 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH HABERLING

                                  Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.

                                  Werner EwesW Offline
                                  Werner EwesW Offline
                                  Werner Ewes
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5276

                                  @haberling sagte:

                                  Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.

                                  Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar 😉 ?!

                                  Und auch hier meine Frage: nur Standpunkt oder belegbare bzw. nachlesbare Fakten (Paragraphen, Urteile, Kommentare o.ä.) ?

                                  towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5277

                                    Die Gültigkeit des Sicherungsscheines für eine im Oktober 2018 gebuchte Reise für 10/19 lautet logischerweise 1.11.18-31.10.19, folglich sind diese Reisen ebenfalls nicht dem vorhergehenden Geschäftsjahr zuzuordnen.
                                    Wie schon towi1802 bemerkte war meine Angabe unpräzise. Sie hätte nicht "Buchung ab" sondern "Sicherungsscheingültigkeit ab" lauten müssen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Sandra HBCS Offline
                                      Sandra HBCS Offline
                                      Sandra HBC
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #5278

                                      Dass ein Schaden in ein altes Geschäftsjahr fallen soll, der erst im September 2019 entstanden ist, wäre auch total unlogisch, da das GJ 2018 auch für den Versicherer längst abgeschlossen ist und bereits reportet wurde....Sicherlich bilden die Rückstellungen, aber doch nur für Schäden die in 2018 entstanden sind und wo die genaue Schadenhöhe noch nicht feststand.

                                      Auch die müssen ja periodengerecht buchen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Werner EwesW Werner Ewes

                                        @haberling sagte:

                                        Die Reisen die vor 01.11.18 gebucht wurden fallen natürlich in das Insolvenzjahr 01.11.18 -30.10.19.

                                        Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar 😉 ?!

                                        Und auch hier meine Frage: nur Standpunkt oder belegbare bzw. nachlesbare Fakten (Paragraphen, Urteile, Kommentare o.ä.) ?

                                        towi1802T Offline
                                        towi1802T Offline
                                        towi1802
                                        schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                                        #5279

                                        @werner-ewes sagte:

                                        Dieser Deiner Standpunkt steht im Widerspruch zu vonschmeling, ist Dir schon klar 😉 ?!

                                        Dir ist schon klar, dass Du geflissentlich überlesen hast, was ich dazu angemerkt hatte. Elende Rosinenpickerei. Hier wird regelmäßig das Gleiche gefragt und wehe, einer derjenigen, die die gleiche Frage schon zig mal zutreffend beantwortet haben, erlaubt sich eine (zu) knappe oder etwas unpräzise Antwort. Leute, wenn Ihr hofft, dass einer Euch auf die vielen hier erstmalig aufgetretenen Fragestellungen eine hundertprozentig rechtsverbindliche Auskunft geben kann, dann nehmt Geld in die Hand und sucht Euch den Anwalt der Euch entsprechend beglücken wird. Oder auch nicht.

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                                          #5280

                                          Ich bräuchte noch einmal Eure Hilfe. Wie schon in einem vorigen Post geschrieben, mussten wir für Januar neu buchen. Diesmal Schauinsland Reisen, ohne Sicherungsschein war mir wichtig, hatte ich auch bei HC angefragt,, da das Chargeback über die Kreditkarte deutlich einfacher ist. Heute habe ich die Reiseunterlagen nochmals gründlich studiert und bin über folgenden Link gestolpert:

                                          http://slr.travel/hotel-insolvenzvers

                                          Wer kennt sich damit aus? DANKE

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