Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Deshalb stellte ich auch die Frage , warum Olli + Nicky dort anrief

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xxx vielleicht ist der Beitrag so etwas übersichtlicher?! xxx
@nippynell sagte:
Zu welchem ungefähren Zeitpunkt, ist mit der Mitteilung der Summe, die noch jeder bekommt ,der sich bei der Versicherung angemeldet hat zu rechnen?
Die Frage war nach dem Beginn der Auszahlungen.
MfG Teili -
@ Admin
Das ständige Editieren ist nicht immer angebracht, finde ich.
"xxx vielleicht ist der Beitrag so etwas übersichtlicher?! xxx"
Völliger Schwachsinn!
Gefühlt die Hälfte der Beiträge wird gekürzt, manipuliert bzw. zensiert. Das ist nicht okay!
MfG Teili
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Schön und gut, teili ... das bestätigt, dass Nippynell auch keine 2 Seiten zurückgelesen und offenbar die Suchfunktion noch nicht entdeckt hat ... suuuper!
Ein Beginn der Auszahlung wurde seitens der Versicherung für Dezember avisiert, reichlich darüber spekuliert und natürlich wieder der Aluhut aufgesetzt "Is ja logisch, die wussten schon alles und haben die Leuz nur hingehalten ... Blaa".
Der maximale Schaden konnte von Zurich inzwischen längst berechnet werden, entsprechend wird die quotierte Auszahlung zunächst einmal daran bemessen.
"Hinter den Vorhängen" rechnet man mit einem knapp zweistelligen Prozentsatz (aka 10%), was dann abschließend nach Meldeschluss und diversen Prozessen rauskommt weiß der Geier ...
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@teili sagte:
Für mich entsteht hier zeitweise der Eindruck als hätten einige User/Schreiber die Weisheit mit Löffeln gefressen.
MfG TeiliDer Eindruck trifft absolut zu - sogar mit großen Löffeln zum Glück!
Nimm dir ein Beispiel und guten Appetit. -
Wahrscheinlicher werden von 800 nur 80€ erstattet, das ist aber nicht schon das Ende der Fahnenstange.
KK Zahler können ein Chargeback Verfahren einleiten, andere Zahlungsarten melden ihre unberichtigten Forderungen nach der Insolvenzeröffnung an.
Ferner bleibt noch die Frage einer Haftung der Bundesregierung zum Ausgleich der Restschäden ... mal sehen. -
@teili
Wie du siehst ist eine Meinung sogar dann gestattet, wenn sie "Manipulation & Zensur" äußert.
Ein Widerspruch sollte dich nicht überraschen!
Die Edits auf unnötige Zitate räumen nur die zitierten Texte auf, die des Autoren bleiben erhalten, das als "Schwachsinn" zu bezeichnen ist wenigstens sportlich!@all
Hier wird immer wieder mal moniert, dass User ja "nicht täglich" in den Thread sehen würden - dafür gibt´s aber eben die Suchfunktion als super Tool um sich wieder ins Bild zu bringen.
Bitte mal versuchen ... es gibt für die meisten Schlagworte dann noch immer eine lange Liste, aber man findet recht zuverlässig Antworten auf schon vielfach gestellte Fragen. -
Wieso bitte nein?
Gilt in diesem Fall nicht, es ist erlaubt was nicht verboten ist?
Ich dedenfalls werde in Zukunft sehr genau darauf achten bei welcher Versicherung und in welcher Höhe er abgesichert ist.@partyknilch sagte:
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Ich dedenfalls werde in Zukunft sehr genau darauf achten bei welcher Versicherung und in welcher Höhe er abgesichert ist.Ich wünsche Dir dabei viel Erfolg. Da ich auch gerne dazu lerne möchte ich Dich bitten, hier auf Seite 509 meinen Beitrag von 9.03 Uhr zu lesen und dann zu berichten, wie Du künftig beispielsweise selbst herausfinden möchtest, wie hoch der tatsächlich verfügbare Kapitalstock ist, der zur Befriedigung der Ansprüche im Insolvenzfall dienen soll.
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@towi1802
Wie war das noch, in Abwandlung eines weisen Spruches: Wer es versucht kann scheitern, wer es erst gar nicht versucht ist schon gescheitert.
Zur Erhellung, es gibt Informationsquellen wie Tante Google und Co.
Etwas Mühe geben ist dabei schon angesagt.
Nichts zu danken -
@towi1802
Wie war das noch, in Abwandlung eines weisen Spruches: Wer es versucht kann scheitern, wer es erst gar nicht versucht ist schon gescheitert.
Zur Erhellung, es gibt Informationsquellen wie Tante Google und Co.
Etwas Mühe geben ist dabei schon angesagt.
Nichts zu danken -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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@vonschmeling,
Da ich den entsprechenden Beitrag von Dir erst jetzt lese, hier die Antwort.
Ich hätte zunächst gefragt ob es erlaubt ist von den Versicherungen höhere Absicherungen anzubieten, dieses wurde bejaht.
Also nichts mit Zwangsdeckelung wenn's stimmt.
Das die Rvs das nicht freiwillig machen ist mir klar, sie müssen dazu gezwungen werden.
Entweder durch das Buchungsverhalten oder mit gesetzlichen Massnahmen.
Ich habe meine Ausbildung nicht in der Baumschule absolviert, auch wenn es manchen so vorkommt
Wenn ich mein künftiges Buchungsverhalten neu gestalte, so geht nach jetzigem Stand es mir darum U.A. herauszufinden ob der VA
Z. B. Zu einem größeren Konzern gehört und somit das Risiko in einer Insolvenz reingezogen zu werden größer ist oder nicht. ect.. -
Das ist dann aber schon ziemlich nah am Kaffeesatzlesen, Partyknilch.
Bis das sog. geänderte Buchungsverhalten Wirkung entfaltet möchte wohl keiner warten, bzw. keine Detetivarbeit vorleisten und trotzdem noch jede Menge Restrisiko auf sich nehmen.
Es ist klar, dass da rasch eine vernünftige Lösung gefunden werden muss und zwar seitens der Gesetzgeber.Was das alles mit deiner Schulbildung zu tun haben soll weißt vermutlich nur du allein ...
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Bis auf den letzten Satz gebe ich Dir Recht, nur wenn Niemand anfängt wird es Nie etwas.
Zu dem letzten Satz, gönne mir bitte die Gewissheit, dass auch Du nicht alles weißt, eine menschliche Schwäche von mir, verzeih bitte.