Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Könnte man vermeiden
wir haben sicher anderes zu tun---daher "müssen" wir nicht
Ich habe kurzerhand Deinen Beitrag komplett gelöscht, stelle bitte den Beitrag mit Verlinkung und ohne Zitat wieder ein, Danke
Zudem gibt es bei uns keine Mods, sondern Admins--- -
@vonschmeling sagte:
....Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften. ..... Ich kann da leider nicht ganz folgen.
Ich auch nicht. Die Begründung enthält m.E. einen Denkfehler. Er spricht selber vom eigentlichen Zweck des 651r BGB (Absicherung der Kundengelder, Organisation der Rückreise und Unterbringungskosten im Insolvenzfall usw., usf.) und hält die Begrenzung des Gesetzgebers in D auf 110 Mio -ganz der Jurist- einer Prüfung des EuGH bedürftig. Gleichzeitig weist er sinngemäß selber darauf hin, dass eine Haftungsbegrenzung der geltenden Rechtslage in D entsprach. Damit ist zumindest aus Sicht des Versicherers klar, dass die fälligen Zahlungen aus dem 110 Mio-Topf kommen. Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar. Er meint ja: "...Verletzt der Absicherer seine gesetzlichen Pflichten, ..." Ich meine: Wenn Einer seine Pflichten verletzt hat, war das a) Der RV (und damit landen wir wieder beim IV und dessen Quote) und b ) Der Gesetzgeber.
Völlig offen ist jedoch, was passieren würde, wenn die Deckungssumme schon für die Rückreise-/Unterbringungskosten nicht reichen würde. Ein User hatte hier auch schon mal angemerkt, dass es dieses Mal -angeblich- 80 Mio. gekostet hat. Bei einer Pleite eines noch größeren Veranstalters ist daher absehbar, dass in der Tat der gesamte Versicherungstopf leer sein könnte, bevor überhaupt alle Reisenden zurück in D sind. Von Rückerstattungen an die (Nicht-)Reisenden ganz zu schweigen.
P. S.: "Tatsächlich ist der ausgeweitete Insolvenzschutz insgesamt ein Plus für Urlauber", sagt der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich
@towi1802 sagte:
..."Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar."
Da möchte ich mich revidieren. Keine Quotierung kann es wohl nur auf Seiten der Leistungserbringer geben. Die Begünstigen hingegen sollten sich wohl alsbald mit Forderungen konfrontiert sehen, den Versicherungstopf aufzufüllen. Ebenso die bisherigen Empfänger von Zahlungen aus dem diesjährigen Versicherungstopf
Das wird ein Spaß. -
Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.
@olli-nicky sagte:
Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.
Das klingt aber sehr hoch. Wahrscheinlich die Reisen ab dem 1.1. nicht berücksichtigt.
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@Günter
Danke für die Info. Klar kann man sich alles ergoogeln, aber wenn jemand der sich auskennt was schreibt ist das immer besser. Es ging mir - als Nichtbetroffener - darum einzuschätzen ob gravierende Unterschiede in der nationalen Umsetzung, welche eine Staatshaftung begründen könnten, gegeben sind. Dies scheint nicht der Fall zu sein.@towi
Habe erst gedacht dass das ja absurd sei, aber der 651r Abs. 3 S.4 besagt, Zitat: "Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht."D.h., und das beantwortet auch @HABERLINGS Frage, dass ALLE von der Zurich, in welchem Schadensfall auch immer, bereits geleisteten Zahlungen unter die Quotierung fallen. Na, dann viel Spaß beim Eintreiben der Forderungen von spanischen Hotels, estnischen Airlines oder Kunden anderer Veranstalter. Aber das ist das Problem der Zurich.
@olli-nicky
Der Artikel ist leider gebührenpflichtig. Ich bezweifle aber stark dass nach derzeitigem Kenntnisstand eine fundierte Aussage zur Quote möglich ist. Dies ist erst der Fall wenn das Geschäftsjahr der Zurich rum ist und alle Ansprüche angemeldet sind. -
Ich habe schon versucht bei Kaera anzurufen.
Nach ein paar Minuten Warteschleife kommt die automatische Ansage, man möchte mir weitere Wartezeit ersparen und es wird aufgelegt. Das ist Service...... -
Wohl eher Notwehr.
Ich denke, dass sonst ohnehin die Leitungen überlastet währen. -
Olli +Nicky , darf ich fragen , warum du dort angerufen hast ?
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@haberling sagte:
Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?
Ich beantworte diese etwas unpräzise Frage ebenso unpräzise mit ja.
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@NeckarSchwabe
Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ...
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@NeckarSchwabe
Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ...
@vonschmeling sagte:
@NeckarSchwabe
Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ...
Ich darf hier den 651r Abs. 1 S. 2 wörtlich zitieren (Quelle immer JURIS): "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen."
D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt"

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Ich habe Mal eine Frage, ist es den Rvs gestattet die Kundengeldabsicherung, sprich Insolvenzschutz über Versicherungen derzeit höher als mit 110 Millionen zu versichern, abzusichern?
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xxx Ansprache repariert! xxx
@Schlangenfanger ... : Ich wollte mir die 13% betätigen lassen oder eine Aussage dazu bekommen. Ansonsten habe ich einen kleinen Fragenkatalog. Wenn man sich dumm stellt, bekommt man meist die besten Auskünfte. Nur muss man erst mal durchkommen. Denke mal, da rufen heute ein paar mehr Leutchen an.
Versuche es die Tage noch mal. -
@vonschmeling sagte:
@NeckarSchwabe
Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?
Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ...
Ich darf hier den 651r Abs. 1 S. 2 wörtlich zitieren (Quelle immer JURIS): "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen."
D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt"

@neckarschwabe sagte:
D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt"

Die Kunden, für die diese Leistungen bezahlt wurden, werden wohl dann einen großen Teil zurückbezahlen müssen.
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@haberling sagte:
.. selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?
Mir scheint es so.
Es sei denn, der Steuerzahler ... -
Nachtrag: Ich habe natürlich keine Ahnung, welche Zahlungen bislang an wen tatsächlich geleistet wurden. Ich zitiere nur die aktuelle Rechtslage. Und diese ist, man kann es nicht beschönigen, für die betroffenen TC-Kunden leider nicht wirklich beruhigend.