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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • sch.michaS Offline
    sch.michaS Offline
    sch.micha
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4961

    Danke für den Link

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4962

      Ah, verstanden towi1802 ... dann mal viel Erfolg!
      Wie gesagt - Führich zweifelt die Handhabe der Repatriierungskosten an, allerdings mit einer meiner Ansicht nach sehr schlichten Begründung. Ferner bestehen die Zweifel daran ja schon von Anfang an. Da hierzu auch die 50 (100)% der Hotelkosten für vor Ort betroffene Urlauber zählen ergibt sich daraus m.E. auch kein Hinweis auf mangelnde rechtliche Konformität.
      Wie gesagt überprüft BaFin die vertraglichen Vereinbarungen - vielleicht kannst du die recherchieren und angreifen?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • MagghyM Magghy

        Hallo, hab heute im n-tv gesehen, dass auch TUI und DERTOur unterversichert sind. Bin gespannt, ob bei denen alles gut bleibt trotz Milliardenumsätzen.

        CliffideoC Offline
        CliffideoC Offline
        Cliffideo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4963

        @magghy sagte:

        Hallo, hab heute im n-tv gesehen, dass auch TUI und DERTOur unterversichert sind. Bin gespannt, ob bei denen alles gut bleibt trotz Milliardenumsätzen.

        Da kann man gerne auch noch weitere Veranstalter im Milliardenbereich hinzufügen, hier mal die Zahlen von 2017:

        Schauinsland Reisen (Umsatz: 1,18 Mrd. €)
        Alltours (Umsatz: 1,39 Mrd. €)
        Aida Cruises (Umsatz: 1,7 Mrd. €)
        FTI Gruppe (Umsatz: 2,55 Mrd. €)

        Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
        Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4964

          Eben - mein Reden. Dem Grunde nach ist jeder Veranstalter mit einem Umsatz über 110Mio "unterversichert", insbesondere, da nur eine handvoll Versicherungen zur Verfügung stehen und meistens mehr als einen Veranstalter auf der Kundenliste haben.
          Ist schon sehr wichtig, dass da jetzt ein Handlungsbedarf erkannt wurde.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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          • CliffideoC Offline
            CliffideoC Offline
            Cliffideo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4965

            Man darf aber nicht davon ausgehen, dass der gesamte Jahresumsatz versichert sein muss. Immerhin sind bei TC im abgelaufenen Geschäftsjahr vom 1.11.18 - 23.9.19 Hunderttausende Gäste problemlos gereist...
            Aber lass so einen Großveranstalter mal Anfang der Sommerferien insolvent gehen...

            Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
            Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              @Wülfchen Müller (😉)
              Sieh da, im Link von erik e. findest du die positiven Erfahrungen bestätigt, es wird bereits geprüft.
              Meine peripheren Erkenntnisse sind auch überaus positiv:
              Nach einer Routineprüfung einer Firma, die Investoren für Datenspeichereinheiten akquirierte, wurden die Verträge geprüft und mangelnde Absicherung der Einlagen erkannt. Darauf musste der Laden sie komplett zurückgeben.
              Blöd: Nach einer Änderung der Verträge entschlossen sich Anleger zu erneuten Investitionen von 90 Mio €, und 2 Jahre später flog der Schwindel auf, Kohle unauffindbar.
              Das Problem dabei: Sie prüfen die Verträge aber nicht die Geschäfte des Unternehmens an sich ... 😕

              Schlechte Nachrichten derweil von der Zurich:
              Bereits 12/18 war eine weitere Versicherteninsolvenz zu regulieren , also nochmal ein Schöpflöffel weniger im "Topf".

              Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften.
              Die Begründung: Der Gesetzgeber bestimme, dass dies "kostenlos" zu erbringen sei ... (😳)
              Stimmt - war ja tatsächlich "kostenlos" für die Betroffenen, und die sind imho damit gemeint.
              Ich kann da leider nicht ganz folgen.

              towi1802T Offline
              towi1802T Offline
              towi1802
              schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
              #4966

              @vonschmeling sagte:
              ....

              Prof. Führich ist übrigens der Ansicht, der §651r BGB sei dahingehend auszulegen, dass die Repatriierungskosten nicht unter das Limit von 110Mio fallen dürften. ..... Ich kann da leider nicht ganz folgen.

              Ich auch nicht. Die Begründung enthält m.E. einen Denkfehler. Er spricht selber vom eigentlichen Zweck des 651r BGB (Absicherung der Kundengelder, Organisation der Rückreise und Unterbringungskosten im Insolvenzfall usw., usf.) und hält die Begrenzung des Gesetzgebers in D auf 110 Mio -ganz der Jurist- einer Prüfung des EuGH bedürftig. Gleichzeitig weist er sinngemäß selber darauf hin, dass eine Haftungsbegrenzung der geltenden Rechtslage in D entsprach. Damit ist zumindest aus Sicht des Versicherers klar, dass die fälligen Zahlungen aus dem 110 Mio-Topf kommen. Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar. Er meint ja: "...Verletzt der Absicherer seine gesetzlichen Pflichten, ..." Ich meine: Wenn Einer seine Pflichten verletzt hat, war das a) Der RV (und damit landen wir wieder beim IV und dessen Quote) und b ) Der Gesetzgeber.

              Völlig offen ist jedoch, was passieren würde, wenn die Deckungssumme schon für die Rückreise-/Unterbringungskosten nicht reichen würde. Ein User hatte hier auch schon mal angemerkt, dass es dieses Mal -angeblich- 80 Mio. gekostet hat. Bei einer Pleite eines noch größeren Veranstalters ist daher absehbar, dass in der Tat der gesamte Versicherungstopf leer sein könnte, bevor überhaupt alle Reisenden zurück in D sind. Von Rückerstattungen an die (Nicht-)Reisenden ganz zu schweigen.

              P. S.: "Tatsächlich ist der ausgeweitete Insolvenzschutz insgesamt ein Plus für Urlauber", sagt der Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich

              towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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              • NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabe
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4967

                Natürlich sind Großveranstalter unterversichert. Hat nur bisher kein Hahn nach gekräht weil eine komplette Insolvenz nicht vorstellbar war - und bei den kleineren hat es bislang immer gereicht.

                Die von einigen geforderte rundum-sorglos-komplettabsicherung ist IMO unrealistisch. Nicht ohne Grund haben z.B. die Krankenkassen Eigenanteile oder Leistungen, die nicht bezahlt werden. Fast jede Kaskoversicherung beim Auto sieht Eigenanteile vor. Usw. Der Grund ist klar - eine unbegrenzte Deckung würde zu unermesslichen Prämien führen. Die Veranstalter können das alleine nicht stemmen, d.h. JEDER - auch die bekannten Onkel-Heinz-Tours aus Hinterposemuckel, müsste die Kosten auf die Kunden abwälzen. Pauschalreisen würden deutlich teurer und damit würden noch mehr Kunden in den Individualismus abwandern. Auch wenn sie da in der Eigenverantwortung und dem eigenen Risiko stehen.

                Das sollte alles auch mit bedacht werden. So einfach ist nicht nur die Reise-Welt dann eben doch nicht und jede Medaille hat mindestens 2 Seiten.

                towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Eben - mein Reden. Dem Grunde nach ist jeder Veranstalter mit einem Umsatz über 110Mio "unterversichert", insbesondere, da nur eine handvoll Versicherungen zur Verfügung stehen und meistens mehr als einen Veranstalter auf der Kundenliste haben.
                  Ist schon sehr wichtig, dass da jetzt ein Handlungsbedarf erkannt wurde.

                  towi1802T Offline
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                  towi1802
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4968

                  @vonschmeling sagte:

                  ... Dem Grunde nach ist jeder Veranstalter mit einem Umsatz über 110Mio "unterversichert",

                  "Tui und die Rewe-Tochter DER Touristik („ITS“, „Meiers Weltreisen“, „Jahn Reisen“) gingen jedoch einen anderen Weg. ...hafteten die beteiligten Unternehmen für den Fall einer Insolvenz gegenseitig. Obwohl im Ernstfall eine Summe von 110 Millionen Euro für Urlauber-Entschädigungen benötigt würde, wies der Kapitalbestand der DRS laut Creditreform zuletzt gerade einmal 5,3 Millionen Euro aus." Quelle

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                  • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                    Natürlich sind Großveranstalter unterversichert. Hat nur bisher kein Hahn nach gekräht weil eine komplette Insolvenz nicht vorstellbar war - und bei den kleineren hat es bislang immer gereicht.

                    Die von einigen geforderte rundum-sorglos-komplettabsicherung ist IMO unrealistisch. Nicht ohne Grund haben z.B. die Krankenkassen Eigenanteile oder Leistungen, die nicht bezahlt werden. Fast jede Kaskoversicherung beim Auto sieht Eigenanteile vor. Usw. Der Grund ist klar - eine unbegrenzte Deckung würde zu unermesslichen Prämien führen. Die Veranstalter können das alleine nicht stemmen, d.h. JEDER - auch die bekannten Onkel-Heinz-Tours aus Hinterposemuckel, müsste die Kosten auf die Kunden abwälzen. Pauschalreisen würden deutlich teurer und damit würden noch mehr Kunden in den Individualismus abwandern. Auch wenn sie da in der Eigenverantwortung und dem eigenen Risiko stehen.

                    Das sollte alles auch mit bedacht werden. So einfach ist nicht nur die Reise-Welt dann eben doch nicht und jede Medaille hat mindestens 2 Seiten.

                    towi1802T Offline
                    towi1802T Offline
                    towi1802
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4969

                    @neckarschwabe sagte:

                    Das sollte alles auch mit bedacht werden. So einfach ist nicht nur die Reise-Welt dann eben doch nicht und jede Medaille hat mindestens 2 Seiten.

                    Yep. Eine simple Erhöhung der Versicherungssumme kann es nicht sein. Das schneeballsystemartige Geschäftsmodell gehört ausgetrocknet.

                    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • towi1802T towi1802

                      @neckarschwabe sagte:

                      Das sollte alles auch mit bedacht werden. So einfach ist nicht nur die Reise-Welt dann eben doch nicht und jede Medaille hat mindestens 2 Seiten.

                      Yep. Eine simple Erhöhung der Versicherungssumme kann es nicht sein. Das schneeballsystemartige Geschäftsmodell gehört ausgetrocknet.

                      towi1802T Offline
                      towi1802T Offline
                      towi1802
                      schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                      #4970

                      @admins
                      Bitte mal bei meinen Beitrag von heute 08:58 ein
                      "b)" statt des Emojis einfügen. So war das von mir nicht gedacht. Danke!

                      Edit: zwischen "b" und ")" ein Leerzeichen einfügen.
                      LG
                      Sokrates

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • NeckarSchwabeN Offline
                        NeckarSchwabeN Offline
                        NeckarSchwabe
                        schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                        #4971

                        Übrigens sehr informativ, der Handelsblatt-Artikel. Letztendlich steht da drin was nicht nur ich schon bislang sehr deutlich vermutet habe - die Branchenverbände haben auf der Deckelung bestanden um die Prämien so gering wie möglich zu halten. Und das genannte Urteil aus 1993 ist auch nicht einschlägig da anderer Sachverhalt - eine verzögerte Umsetzung ist etwas anderes als eine Deckelung. Da kann irgendson Prof erzählen was er will, da wird viel Unfug verbreitet.

                        Den Gesetzgeber in die Haftung zu nehmen halte ich vor diesem Hintergrund für unrealistisch.

                        towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CliffideoC Offline
                          CliffideoC Offline
                          Cliffideo
                          schrieb am zuletzt editiert von Cliffideo
                          #4972

                          @neckarschwabe: Wie man aus dem Preisbeispiel der KAERA für Veranstalter (Link hier vor einigen Seiten) sehen kann, liegt der Preis einer separaten Insolvenzversicherung bei ca 4,xx EUR pro Person und 500 EUR Reisepreis, Rechnet man nun noch den pauschal erhobenen Versicherungspreis aus dem bisherigen Reisepreis raus, sollte das für jeden Reisenden bezahlbar sein.
                          Es sollte aber jeder mit Hinweis und Unterschrift auf diese Versicherung verzichten können und muss dann im Ernstfall selbst schauen, wie er wieder nach Hause kommt. Genauso wie bei der Auslandskrankenversicherung, wo man bei einem Autounfall in den USA ohne Versicherung auch mit fünfstelligen Summen in Vorkasse treten kann, bevor man operiert wird.
                          Auch hier muss der Reisevermittler darauf hinweisen, es ist aber nicht verpflichtend für den Reisenden.

                          Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                          Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                            Übrigens sehr informativ, der Handelsblatt-Artikel. Letztendlich steht da drin was nicht nur ich schon bislang sehr deutlich vermutet habe - die Branchenverbände haben auf der Deckelung bestanden um die Prämien so gering wie möglich zu halten. Und das genannte Urteil aus 1993 ist auch nicht einschlägig da anderer Sachverhalt - eine verzögerte Umsetzung ist etwas anderes als eine Deckelung. Da kann irgendson Prof erzählen was er will, da wird viel Unfug verbreitet.

                            Den Gesetzgeber in die Haftung zu nehmen halte ich vor diesem Hintergrund für unrealistisch.

                            towi1802T Offline
                            towi1802T Offline
                            towi1802
                            schrieb am zuletzt editiert von towi1802
                            #4973

                            @neckarschwabe sagte:

                            ....
                            Den Gesetzgeber in die Haftung zu nehmen halte ich vor diesem Hintergrund für unrealistisch.

                            "Daher ist im Text festgelegt, dass der Insolvenzschutz eine allgemeine Deckung aller wahrscheinlichen Umstände vorsehen und dem Umfang des mit den Tätigkeiten des Unternehmers verbundenen finanziellen Risikos entsprechen sollte, diese Haftung jedoch nicht unbegrenzt sein sollte." (Quelle)
                            Gretchenfrage: Wie ist das "und" zu bewerten? Siehe: "Womöglich hätte dem zuständigen Staatssekretär Gerd Billen schon ein Blick in den Geschäftsbericht von Thomas Cook genügt. ... Kundenanzahlungen von 1,39 Milliarden britischen Pfund aus, wovon knapp ein Drittel auf deutsche Urlauber entfiel. Schon eine Überschlagsrechnung hätte gezeigt, dass hier die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro zur Kundengeldabsicherung nicht ausreichte."

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • NeckarSchwabeN Offline
                              NeckarSchwabeN Offline
                              NeckarSchwabe
                              schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                              #4974

                              Danke für den Link zur EU. Vor diesem Hintergrund wird eine Staatshaftung noch unrealistischer. Es ist selten dass der EuGH mangelhafte Umsetzung oder Verstöße gegen EU-Recht vollumfänglich moniert. Die Pkw-Maut ist so ein Beispiel - aber da wars ja nun auch offensichtlich und selbst da gab es Gutachten die eine Vereinbarkeit sahen. Das Gericht hat letztendlich anders entschieden.

                              Ich hab vor gefühlten 300 Seiten die BT-Drucksache verlinkt. Diese ist das Produkt eines Gesetzgebungsprozesses VOR der Parlamentsentscheidung. Dieser Prozess beinhaltet umfangreiche Anhörungen der betroffenen Verbände, auch das Justizministerium erstellt Rechtsgutachten dazu, auch weitere Ministerien, in denen nicht nur Hohlköpfe sitzen, sind einbezogen. Da kann man von ausgehen dass die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt wurden und dass das Ergebnis letztendlich ein Kompromiss ist.

                              Ein Ansatzpunkt könnte sein, dass die EU schreibt (towi hatte es oben zitiert) dass die Absicherung entsprechend des Risikos und der Leistung der einzelnen Veranstalter erfolgen muss. Damit sollten kleinere und mittlere Veranstalter geschützt werden. Das würde aber bedeuten, dass die ominösen 110 Mio. zu starr sind und eine Flexibilität eingebaut hätte werden müssen. Aber das ist echt der Einzige Punkt.

                              Das Ganze wäre einfacher zu haben, wenn man das komplette Vorkassenprinzip aufheben würde und somit nur Anzahlungen zu versichern wären. Dies würde die Schadenssumme erheblich vermindern, aber das wäre eine Systemumwälzung und das wird sicherlich nicht realistisch sein.

                              Dem Fazit der EU, Zitat:
                              Die derzeitige Fassung des Texts berücksichtigt die in den Verhandlungen vorgebrachten unterschiedlichen Standpunkte in angemessener und ausgewogener Weise und sollte für die Reisenden und die Unternehmen einen einfachen, aber effizienten und zukunftsfähigen Rahmen sicherstellen, der auch in der Praxis durchsetzbar ist.
                              ist nichts hinzuzufügen. Das nationale deutsche Recht entspricht dem weitestgehend.
                              Frage, wie schaut das in Österreich und der Schweiz aus? Wie haben die das umgesetzt?

                              NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                                Danke für den Link zur EU. Vor diesem Hintergrund wird eine Staatshaftung noch unrealistischer. Es ist selten dass der EuGH mangelhafte Umsetzung oder Verstöße gegen EU-Recht vollumfänglich moniert. Die Pkw-Maut ist so ein Beispiel - aber da wars ja nun auch offensichtlich und selbst da gab es Gutachten die eine Vereinbarkeit sahen. Das Gericht hat letztendlich anders entschieden.

                                Ich hab vor gefühlten 300 Seiten die BT-Drucksache verlinkt. Diese ist das Produkt eines Gesetzgebungsprozesses VOR der Parlamentsentscheidung. Dieser Prozess beinhaltet umfangreiche Anhörungen der betroffenen Verbände, auch das Justizministerium erstellt Rechtsgutachten dazu, auch weitere Ministerien, in denen nicht nur Hohlköpfe sitzen, sind einbezogen. Da kann man von ausgehen dass die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt wurden und dass das Ergebnis letztendlich ein Kompromiss ist.

                                Ein Ansatzpunkt könnte sein, dass die EU schreibt (towi hatte es oben zitiert) dass die Absicherung entsprechend des Risikos und der Leistung der einzelnen Veranstalter erfolgen muss. Damit sollten kleinere und mittlere Veranstalter geschützt werden. Das würde aber bedeuten, dass die ominösen 110 Mio. zu starr sind und eine Flexibilität eingebaut hätte werden müssen. Aber das ist echt der Einzige Punkt.

                                Das Ganze wäre einfacher zu haben, wenn man das komplette Vorkassenprinzip aufheben würde und somit nur Anzahlungen zu versichern wären. Dies würde die Schadenssumme erheblich vermindern, aber das wäre eine Systemumwälzung und das wird sicherlich nicht realistisch sein.

                                Dem Fazit der EU, Zitat:
                                Die derzeitige Fassung des Texts berücksichtigt die in den Verhandlungen vorgebrachten unterschiedlichen Standpunkte in angemessener und ausgewogener Weise und sollte für die Reisenden und die Unternehmen einen einfachen, aber effizienten und zukunftsfähigen Rahmen sicherstellen, der auch in der Praxis durchsetzbar ist.
                                ist nichts hinzuzufügen. Das nationale deutsche Recht entspricht dem weitestgehend.
                                Frage, wie schaut das in Österreich und der Schweiz aus? Wie haben die das umgesetzt?

                                NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabe
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4975

                                P.S.: Ich weiß dass die Schweiz nicht in der EU ist, aber viele Regelungen wurden über bilaterale Verträge übernommen und das dürfte hier auch der Fall sein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • NippynellN Offline
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                                  Nippynell
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4976

                                  Zu welchem ungefähren Zeitpunkt, ist mit der Mitteilung der Summe, die noch jeder bekommt ,der sich bei der Versicherung angemeldet hat zu rechnen?

                                  teiliT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheck
                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                    #4977

                                    @Neckarschwabe
                                    Regelung Schweiz( infos ohne Obligo):
                                    Die Ansprüche werden aus mehreren Fonds gem der EU Vorgabe- ohne Deckelung erstattet
                                    Die Fonds speisen sich aus Beiträgen der Veranstalter und den Einkünften aus deren Vermögen.
                                    (Kurzform,aber sollte mal zunächst als Info reichen)
                                    Österreich (Infos auch ohne Obligo):
                                    Da ist das komplizierten, weil die Insolvenzabsicherung nicht im Pauschalreisegesetz geregelt ist,sondern in der Reisebüro Sicherungsverordnung(RSV)

                                    Die Regelung soll für die Kunden über dem deutschen Standard sein, aber auch nicht umfassend.
                                    Ich hab dazu noch keine Details, bemühe mich aber darum.Kann man - bei tieferem Interesse zunächst wohl aber auch mal ergoogeln.

                                    Quelle FVWprint-auszugsweise

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Günter/HolidayCheckG Offline
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                                      Günter/HolidayCheck
                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4978

                                      Österreich Nachtrag - die FVW schreibt in einem Artikel dazu (Kurzform, daher nur als Ausriss):
                                      Der Veranstalter hat -wie in Deutschland--die Wahl, zwischen Bankbürgschaft oder Versicherung--- zur Absicherung.
                                      Versicherungssumme ist zehn Prozent , bei Flugreisen zwölf Prozent des Vorjahresumsatzes.
                                      Für kleinere RV gelten abweichende, nach Umsatz gestaffelte Festbeiträge

                                      (Also auch keine komplette Absicherung)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Olli+NickyO Offline
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                                        Olli+Nicky
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4979

                                        Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.

                                        SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HABERLINGH Offline
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                                          HABERLING
                                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                          #4980

                                          Ansprüche in Österreich voraussichtlich gedeckt. klick
                                          ÖAMTC, Fragen & Antworten klick

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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