Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@Fugimaxi
Ein gültiger Reisevertrag besteht zwischen euch und TC soweit allein schon durch Angebot und Annahme, mal unbeachtlich jeglicher Zahlungen.
Einen Schaden kannst du in der Tat erst dann geltend machen, wenn du die Leistung nicht erhältst, umgekehrt darf von dir keine Zahlung gefordert werden, wenn die Erfüllung der Leistung zweifelhaft ist.
Um deine nächste Frage zu beantworten müsste man wissen, wem du genau die Ermächtigung zum Einzug erteilt hast.
Falls deine Reise abgesagt wird hast du Anspruch auf Erstattung der unnütz aufgewendeten Versicherungskosten (= Rubrik Zusatzkosten).
Neu buchen ist jederzeit möglich - dein Risiko (u.U.): 2 Reisen, 2 Forderungen (zumindest die Stornogebühren für eine).
Fazit:
Du bist soweit vertraglich noch gebunden an deine Buchung nach dem 31.12.19, es bleibt dir allerdings unbenommen deinerseits zu kündigen (Risiko: Man nimmt dich auf Gebühren in Anspruch). Ferner kann die Kündigung zur Zeit nicht verarbeitet werden, sie bleibt demnach schwebend.Ich verstehe nicht so ganz, weshalb immer auf den "1.12.19" abgesgtellt wird ... imho ist das ein sehr beliebig gewähltes Datum.
Um deine nächste Frage zu beantworten müsste man wissen, wem du genau die Ermächtigung zum Einzug erteilt hast.
Die Einzugsermächtigung ist an Air Marin erteilt.
Ich verstehe nicht so ganz, weshalb immer auf den "1.12.19" abgesgtellt wird ... imho ist das ein sehr beliebig gewähltes Datum.
Weil sie auf der Seite von TC sagen,das sie mit Hochdruck daran arbeiten ab 1.12.19 operativ aktiv zu werden,um ab 01.01.20 neue Reisen anbieten zu können.
Aber da es bei uns noch ein bisschen hin ist mit der Reise, und noch keine Zahlungen erfolgt sind,warten wir ab bis es neue Informationen von TC oder dem IV gibt
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Bereits vor 3 Jahren wurde die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die 1,1 Mio. Obergrenze nicht ausreicht. Was wurde in den letzten 3 JAHREN Unternommen??
Fazit: Die Bundsregierung hat auch hier versagt.
Wieso soll derjenige die Zeche bezahlen, der auf den Reisepreissicherungsschein vertraut hat?
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Dass mit Steuergeldern gesetzgeberische (Fehl)Entscheidungen finanziert werden, mit denen man nicht zwingend einverstanden ist, ist Teil des Systems.
Etwas völlig anderes ist es, konkrete Schäden einzelner (und ja, es ist nur ein verschwindend kleiner Teil der Bundesbürger betroffen) zu erstatten, zumal es hier nicht um Leben und Tod oder Existenzen geht, sondern um das Luxusgut 'Urlaub'.
Sollte ein Gericht eine haftungsbegründende Pflichtverletzung feststellen, ist das zu akzeptieren, ein proaktives Tätigwerden der Regierung ist aber eher nicht angezeigt... (außer es wäre Wahl
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@ballonflieger sagte:
Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.
Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?!

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Moment mal ... natürlich ist nichts davon "okay", burton_ hat imho nur noch eine weitere Inanspruchnahme Nichtbetroffener angefügt.
Der Diskurs wird hier bitte nicht weiter verfolgt, für Grundsatzdiskussionen hinsichtlich der Verheizung von Steuergeldern steht dieser Thread nicht zur Verfügung.
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@burton- sagte:
Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?!

Du zahlst schon für andere Leute: arbeitslose Ausländer in DE, für Kinder aus ganz EU, für Maut-Pleite usw. Das juckt dich nicht?
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Dass mit Steuergeldern gesetzgeberische (Fehl)Entscheidungen finanziert werden, mit denen man nicht zwingend einverstanden ist, ist Teil des Systems.
Etwas völlig anderes ist es, konkrete Schäden einzelner (und ja, es ist nur ein verschwindend kleiner Teil der Bundesbürger betroffen) zu erstatten, zumal es hier nicht um Leben und Tod oder Existenzen geht, sondern um das Luxusgut 'Urlaub'.
Sollte ein Gericht eine haftungsbegründende Pflichtverletzung feststellen, ist das zu akzeptieren, ein proaktives Tätigwerden der Regierung ist aber eher nicht angezeigt... (außer es wäre Wahl
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Moment mal ... natürlich ist nichts davon "okay", burton_ hat imho nur noch eine weitere Inanspruchnahme Nichtbetroffener angefügt.
Der Diskurs wird hier bitte nicht weiter verfolgt, für Grundsatzdiskussionen hinsichtlich der Verheizung von Steuergeldern steht dieser Thread nicht zur Verfügung.
@vonschmeling sagte:
Moment mal ... natürlich ist nichts davon "okay", burton_ hat imho nur noch eine weitere Inanspruchnahme Nichtbetroffener angefügt.

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Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!
Und dies unabhängig davon, ob es sich um ein "Luxusgut Urlaub" handelt!!!
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@ Bienekind, das Arbeitsschutzgesetz gilt für Arbeitnehmer. Für Selbstständige z.B. nicht.
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@bienekind sagte:
Da wird aber das Arbeitszeitgesetz arg strapaziert
10 Stunden an jedem Tag der Woche, inkl. Sonntag? Jetzt wird es albern...Ich bin Selbstständig - arbeite selbst und ständig. Pro Tag (auch oft WE) mind. 10 - 11 Stunden.
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Bereits vor 3 Jahren wurde die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die 1,1 Mio. Obergrenze nicht ausreicht. Was wurde in den letzten 3 JAHREN Unternommen??
Fazit: Die Bundsregierung hat auch hier versagt.
Wieso soll derjenige die Zeche bezahlen, der auf den Reisepreissicherungsschein vertraut hat?
@henri09 sagte:
Fazit: Die Bundsregierung hat auch hier versagt.
Wieso soll derjenige die Zeche bezahlen, der auf den Reisepreissicherungsschein vertraut hat?
Warum sollte (auch hier wieder) jemand die Zeche bezahlen, der sie nicht verursacht hat?
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@bienekind sagte:
Da wird aber das Arbeitszeitgesetz arg strapaziert
10 Stunden an jedem Tag der Woche, inkl. Sonntag? Jetzt wird es albern...Ich bin Selbstständig - arbeite selbst und ständig. Pro Tag (auch oft WE) mind. 10 - 11 Stunden.
@asolskij sagte:
Ich bin Selbstständig - arbeite selbst und ständig. Pro Tag (auch oft WE) mind. 10 - 11 Stunden.
Dafür meine Hochachtung.
Dass Dich Dein potentieller Verlust in Sachen TC dennoch soooooo schmerzt finde ich angesichts Deines Pensums bedenklich.
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