Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Nächste Enttäuschung. Ich bekam im neu gebuchten Urlaub eine Erinnerungsmail von Holidaycheck meine Kontodaten zu benennen, damit mein Gutschein für die abgesagte Neckermannreise = 100 € zur Auszahlung gelangen kann. Nachdem ich kein Geldeingang verzeichnen konnte schaute ich heute nach dem Gutscheinstatus. Der Status ist ungültig. Nach mehreren Anrufen erhielt ich die Antwort, dass ich den Gutschein bei einer neuen Reise wieder verwenden könne. Da Holidaycheck in der Regel mit Gutscheinen arbeitet stellt sich die Frage, ob ich für eine Reise zwei Gutscheine nutzen kann, von denen einer auch noch den Status "ungültig" besitzt.
Nach Neckermann läuft dies auf die nächste Enttäuschung mit unserem Reisevermittler hinaus.
Sollte sich dies bewahrheiten buche ich künftig meine Reisen (Flüge, Hotel u. Transfer) selbst, oder bei einem anderen Reisevermittler. -
Sorry, aber man muss verreisen, damit der Gutschein greift. Und pro Reise immer nur ein Gutschein. Warum soll Dir HoildayCheck 100 € überweisen für eine nicht stattgefundene Reise eines insolventen Veranstalters, wo es auch keine Provision für den Vermittler gab? Das wird bei jedem Vermittler so gehandhabt.
- Für die Gültigkeit eines Gutscheins ist der Tag der Buchung entscheidend. Der Reiseantritt kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Der Gutschein gilt ausschließlich für die Buchung einer Pauschalreise (Flug & Hotel) oder einer Rundreise, nicht für die Buchung einer Kreuzfahrt oder eines Nur-Hotelangebotes.
- Der 100,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 1500,- € gültig.
- Der 50,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 800,- € gültig.
- Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Eine Anrechnung auf Stornierungskosten ist nicht möglich.
- Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
- Der Gutschein kann nicht für exklusive Angebote genutzt werden.
- Der Gutschein-Code ist ein Mal pro Buchung einlösbar.
- Der Gutschein ist nicht auf bestehende Reisen oder rückwirkend anrechenbar.
- Pro Reisebuchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden, unabhängig von der Anzahl der Reiseteilnehmer.
- Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.
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@falconwing sagte:
Das liest sich hier aber anders:
„Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde
Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung.
Super, danke für den Hinweis!
Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.
Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.
@vonschmeling sagte:
Super, danke für den Hinweis!
Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.
Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.
Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?
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@ballonflieger sagte:
Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen .... am 02.10. hat TC noch geschrieben, dass sie einfach nicht wissen, ob msn die Flüge nutzen darf ... ansonsten hast Dunatürlich Recht .... Man muss der Versicherung natürlich angeben, dass man geflogen ist
@etlaeuft sagte:
Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen ....
... hat keiner behauptet - es hieß "widerrechtlich".

Das träfe m.E. bereits bei Antritt einer abgesagten Reise zu.Trefflich hat allerdings Wülfi71 bemerkt, dass es in dieser bisher einmaligen Situation so manche Premiere in Sachen "rechtliche Auslegung" gibt.
Dies führte dann wohl auch zu so äußerst kreativen Vorschlägen, wie man solle zum Zwecke der Argumentation auf den Beförderungsanspruch den LVU "ihre eigenen ABB" vorlesen - obwohl man selbst gar keinen Beförderungsvertrag mit der Airline geschlossen hat.
Ich bin mal gespannt, wann hier der erste Trotzflieger gesteht, dass man ihn aus dem Bomber entfernt und stundenlang sein Gepäck wieder ausgeladen hat, bzw. verzweifelt aus Male mitteilt, dass er seinen Rückflug nicht mehr antreten konnte ... -
@vonschmeling sagte:
Super, danke für den Hinweis!
Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.
Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.
Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?
@erny1805 sagte:
Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?
Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.
Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ... -
Liebe Mitbetroffene,
habe im Juli über Neckermann ein Zimmer in einem österr. Hotel für Weihnachten/Silvester gebucht und per Überweisung bezahlt. Vertragspartner ist die schweizer Thomas Cook International AG (nicht die deutsche Thomas Cook!, Reiseauftragsnummer 48 NER xxx). Kein Sicherungsschein da keine Pauschalreise, Kaera ist raus. Ebenfalls kein wie auch immer geartetes ChargeBack da Überweisung.
Meine Fragen
aaa) In welche Insolvenztabelle muss ich später den Schaden melden, Thomas Cook Deutschland oder Thomas Cook International Schweiz? Falls letztere habe ich heute zumindest den schweizerischen Insolvenzverwalter herausgefunden - falls es jemanden interessiert https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG
bbb) Gelten für diese Meldung irgendwelche Fristen oder ist das beliebig?
ccc) Oder wird man von Thomas Cook irgendwann proaktiv zu den Fragen aaa) und bbb) informiert und muss das nicht weiter im Auge behalten?
Merci für eine informative Antwort.
Habe übrigens zwischenzeitlich das Zimmer direkt beim Hotel neu gebucht. -
@erny1805 sagte:
Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?
Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.
Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ...@vonschmeling sagte:
Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.
Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ...Genau diese Aussage ist bei Insolvenzantrag von Kaera (Zürich) geschrieben worden und später berichtigt, das alle Reisen storniert wurde egal Pauschal, Flug oder Hotel.
Auch ich habe von meinem Hotel auf Anfrage eine Nachricht erhalten das keine Neckermann Kunden mehr im Hotel aufgenommen werden und ich kommen kann, wenn ich vor Ort bezahle. Ob nun das Hotel das von sich aus machte oder wirklich alles storniert wurde kann ich nicht beurteilen.
Meine Hotelbuchung ist ab 08.01.2020 und ich hänge total in der Luft.
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@vonschmeling sagte:
Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.
Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ...Genau diese Aussage ist bei Insolvenzantrag von Kaera (Zürich) geschrieben worden und später berichtigt, das alle Reisen storniert wurde egal Pauschal, Flug oder Hotel.
Auch ich habe von meinem Hotel auf Anfrage eine Nachricht erhalten das keine Neckermann Kunden mehr im Hotel aufgenommen werden und ich kommen kann, wenn ich vor Ort bezahle. Ob nun das Hotel das von sich aus machte oder wirklich alles storniert wurde kann ich nicht beurteilen.
Meine Hotelbuchung ist ab 08.01.2020 und ich hänge total in der Luft.
@sophia2019 sagte:
Genau diese Aussage ist bei Insolvenzantrag von Kaera (Zürich) geschrieben worden und später berichtigt, das alle Reisen storniert wurde egal Pauschal, Flug oder Hotel.
Auch ich habe von meinem Hotel auf Anfrage eine Nachricht erhalten das keine Neckermann Kunden mehr im Hotel aufgenommen werden und ich kommen kann, wenn ich vor Ort bezahle. Ob nun das Hotel das von sich aus machte oder wirklich alles storniert wurde kann ich nicht beurteilen.
Meine Hotelbuchung ist ab 08.01.2020 und ich hänge total in der Luft.
Hast du immer noch das Hotel nicht neu gebucht?
Dir wurde hier empfohlen, eine Buchung mit einer kostenlosen Stornierung bis paar Tage vor der Anreise zu tätigen...
Keine Optionsbuchung. -
Ich glaube es sollte an dieser Stelle mal darauf hingewiesen werden, dass die Hoteliers dem Grunde nach überhaupt keine Auskunft betreffend die Buchungen gegenüber dem Gast erteilen dürften, da sie im Falle einer Veranstalterbuchung Nur-Hotel und logischerweise auch bei einer Pauschalreisebuchung jeweils einen Vertrag nicht mit dem Gast sondern mit dem RV geschlossen haben.
Man stelle sich mal vor, da ruft einer an und sagt "Hallo, ich bin der Justin Bieber und wollte fragen, ob Turbotravel bei Ihnen ein Zimmer für mich reserviert hat" ...
Folglich ist es für jene Betroffene, die einen noch gültigen Reisevertrag haben, gar nicht von Belang, ob das Zimmer am 8.1.2020 storniert wurde (von wem auch immer!), denn der Veranstalter muss entweder erfüllen oder absagen.
Wie er das macht ist dann sein Bier.Bekanntlich gibt es hier einige Forenschlauwis, die gerne dazu raten 1x pro Stunde da oder dort anzurufen (in kniffligen Lagen) vollkommen unbeachtlich der Befugnis auf Auskunftserteilung.
Da die Dinge aber nun mal so sind wie sie sind, sind diese unbefugten Auskünfte der Hoteliers wertlos - es gilt was der der Veranstalter durch seinen Bevollmächtigten verlauten lässt, und nicht was der Pedro von der Spätschicht am Frontdesk mal grad so am Telefon unachtsam raushaut.
Alle Inhaber gültiger Reiseverträge haben sich an ihr Reisebüro zu wenden, nicht an die Airline, das Hotel, oder an die Cousine der Schwägerin des CEO, mit der sie seit 3 Monaten zusammen Yoga machen ... -
Ich glaube es sollte an dieser Stelle mal darauf hingewiesen werden, dass die Hoteliers dem Grunde nach überhaupt keine Auskunft betreffend die Buchungen gegenüber dem Gast erteilen dürften, da sie im Falle einer Veranstalterbuchung Nur-Hotel und logischerweise auch bei einer Pauschalreisebuchung jeweils einen Vertrag nicht mit dem Gast sondern mit dem RV geschlossen haben.
Man stelle sich mal vor, da ruft einer an und sagt "Hallo, ich bin der Justin Bieber und wollte fragen, ob Turbotravel bei Ihnen ein Zimmer für mich reserviert hat" ...
Folglich ist es für jene Betroffene, die einen noch gültigen Reisevertrag haben, gar nicht von Belang, ob das Zimmer am 8.1.2020 storniert wurde (von wem auch immer!), denn der Veranstalter muss entweder erfüllen oder absagen.
Wie er das macht ist dann sein Bier.Bekanntlich gibt es hier einige Forenschlauwis, die gerne dazu raten 1x pro Stunde da oder dort anzurufen (in kniffligen Lagen) vollkommen unbeachtlich der Befugnis auf Auskunftserteilung.
Da die Dinge aber nun mal so sind wie sie sind, sind diese unbefugten Auskünfte der Hoteliers wertlos - es gilt was der der Veranstalter durch seinen Bevollmächtigten verlauten lässt, und nicht was der Pedro von der Spätschicht am Frontdesk mal grad so am Telefon unachtsam raushaut.
Alle Inhaber gültiger Reiseverträge haben sich an ihr Reisebüro zu wenden, nicht an die Airline, das Hotel, oder an die Cousine der Schwägerin des CEO, mit der sie seit 3 Monaten zusammen Yoga machen ...Einige Forenschlauwis haben auch in der Nacht vom 22.09. zum 23.09. 2019 auch noch geraten, unbedingt zu überweisen, damit man nicht „vertragsbrüchig“ wird und eine Insolvenz der tc-gruppe weit von
sich gewiesen.
Erhellt nicht die momentane Situation vieler Eventuell-Reisenden, dient aber eventuellen Meinungsfindung. -
Zur Ergänzung:
Ich habe maximales Verständnis, wenn ein Familienvater mit abgesagter Reise nach Male bei Emirates insistiert und gerne wissen möchte, wie er in sein neuerlich gebuchtes Traumhotel gelangt - nur hat ja die hier en detail hinterlassene Story gezeigt, was solche Auskünfte letzten Endes wert sind.
Mich hat schon geraume Zeit wunder genommen, weshalb LVU sich von irgendwelchen mauseknatschis ihre ABB vorlesen lassen anstatt einfach aufzuhängen mit der glasklaren Aussage "Wir sind zu einer Auskunft Ihnen gegenüber überhaupt nicht befugt"!?
Desgleichen gilt für social media Aktivitäten mit der Kernaussage "ganz gleich wie gebucht, wir befördern Sie mit gültigem Ticket" - denn das Ticket ist ja eben nicht mehr gültig, wenn die Reise vom Ticketkäufer (=Veranstalter) storniert wurde.
Nachvollziehbar, dass man in so einer beschnickerten Situation alle Register ziehen möchte und nichts unversucht lässt - nur kann einem die Chose eben gewaltig um die Ohren fliegen, wenn man beispielsweise irgendwo in der Walachei zurückgelassen wird und sich auf solche Zusicherungen berufen möchte.
Der Zusicherer war nicht authorisiert, die Zusicherung ist wertlos. -
Einige Forenschlauwis haben auch in der Nacht vom 22.09. zum 23.09. 2019 auch noch geraten, unbedingt zu überweisen, damit man nicht „vertragsbrüchig“ wird und eine Insolvenz der tc-gruppe weit von
sich gewiesen.
Erhellt nicht die momentane Situation vieler Eventuell-Reisenden, dient aber eventuellen Meinungsfindung.@nicste sagte:
Einige Forenschlauwis haben auch in der Nacht vom 22.09. zum 23.09. 2019 auch noch geraten, unbedingt zu überweisen, damit man nicht „vertragsbrüchig“ wird und eine Insolvenz der tc-gruppe weit von
sich gewiesen.Noch schlauer sind jene Foris, die die tatsächlich übermittelte Botschaft (z.B. wer nicht fristgemäß zahlt gerät in Verzug und kann auf Stornogebühren in Anspruch genommen werden) verstehend lesen konnten ...

Nach wie vor darf hier jeder seine Meinung haben und gerne auch darauf beharren, nicste.
Wenn jemand die Frage stellt "was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?" erhält er darauf die korrekt Antwort (siehe oben).
Das war kein "Ratschlag"!Übrigens trat besagter Schlauwi (m/w/d) hier gar nicht in Erscheinung, das war nur ein Tipp zur gelegentlichen Sensibilisierung (auch in Krisen!) solche Ermunterungen gelegentlich mal an einem tiefen Durchatmen zu bewerten.
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@ruedi.retyres
Du musst deine Forderungen beim Vertragspartner (demnach TC international AG) geltend machen.
Für Deutschland gilt:
Die Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (noch gibt es nur den Antrag).
Im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und es wird eine Anmeldefrist gesetzt. Dieser Beschluss des Amtsgerichts wird amtlich veröffentlicht und dadurch gelten die gesetzten Fristen auch dann, wenn ein Gläubiger selbst nichts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfährt.
Ob das schweizer Recht es genauso handhabt musst du leider selbst herausfinden. -
@ruedi.retyres
Du musst deine Forderungen beim Vertragspartner (demnach TC international AG) geltend machen.
Für Deutschland gilt:
Die Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (noch gibt es nur den Antrag).
Im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und es wird eine Anmeldefrist gesetzt. Dieser Beschluss des Amtsgerichts wird amtlich veröffentlicht und dadurch gelten die gesetzten Fristen auch dann, wenn ein Gläubiger selbst nichts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfährt.
Ob das schweizer Recht es genauso handhabt musst du leider selbst herausfinden.Was ist denn mit unseren Forderungen? Wir können unsere Forderungen erst anmelden, wenn wir wissen, wieviel weniger Kaera auszahlen wird. Da es noch lange dauern kann, wie macht man es mit den Fristen?
(überflüssiges Zitat entfernt) -
Dahingehend klopft noch ein Küken an die Eierschale ... eine quotierte Auszahlung gab es bisher ja nicht.
Eine Frist zur Anmeldung eines Schadens kann erst dann beginnen, wenn der Schaden klar zu beziffern ist. -
Ich stelle hier mal eine ganz andere Frage bezüglich des 110 Mio Topfes. Lt jetzigen Stand werden davon die Hotelkosten und gegebenenfalls Rückflüge für gestrandete Urlauber einer Pauschalreise bezahlt. Die Versicherung hat den Hoteliers eine 50 prozentige Auszahlung der Hotelkosten versprochen damit die Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen können und nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Diese Auszahlung sollte Aufgrund der Buchungsinformation stattfinden. Ich stelle mir aber die Frage wie es der Hotelier überhaupt auseinderhalten kann ob der Gast eine Pauschalreise hat oder eine nur Hotelbuchung bei Neckermann. Auf dem Voucher den ich im Hotel abgebe steht das nämlich nicht drauf. Also gehe davon aus dass die Hoteliers alle Buchungen der Zürich mitgeteilt haben um wenigstens die 50 Prozent zu erhalten. Wurde bzw wird dann jede Buchung einzeln geprüft ob der Anspruch gerechtfertigt war oder nicht. Die Gäste mit Nur Hotel Buchungen hätten ja dann im Hotel bezahlen müssen da sie nicht versichert waren. Ich bin nur darauf gekommen weil eine Bekannte die vor der Insolvenz in einem Hotel eingecheckt hatte dann ab dem Tag der Insolvenz 50 Prozent der Hotelkosten tragen musste. Es war eine Nur Hotelbuchung. Hat jemand dazu Informationen?
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Sorry, aber man muss verreisen, damit der Gutschein greift. Und pro Reise immer nur ein Gutschein. Warum soll Dir HoildayCheck 100 € überweisen für eine nicht stattgefundene Reise eines insolventen Veranstalters, wo es auch keine Provision für den Vermittler gab? Das wird bei jedem Vermittler so gehandhabt.
- Für die Gültigkeit eines Gutscheins ist der Tag der Buchung entscheidend. Der Reiseantritt kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Der Gutschein gilt ausschließlich für die Buchung einer Pauschalreise (Flug & Hotel) oder einer Rundreise, nicht für die Buchung einer Kreuzfahrt oder eines Nur-Hotelangebotes.
- Der 100,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 1500,- € gültig.
- Der 50,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 800,- € gültig.
- Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Eine Anrechnung auf Stornierungskosten ist nicht möglich.
- Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
- Der Gutschein kann nicht für exklusive Angebote genutzt werden.
- Der Gutschein-Code ist ein Mal pro Buchung einlösbar.
- Der Gutschein ist nicht auf bestehende Reisen oder rückwirkend anrechenbar.
- Pro Reisebuchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden, unabhängig von der Anzahl der Reiseteilnehmer.
- Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.
Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.
Mich wundert die Antwort nicht, wobei .... sonst wird das übel für HC
aber ....
der Kunde hat doch die Reise gar nicht abgesagt .... -
@etlaeuft sagte:
Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.
Mich wundert die Antwort nicht, wobei .... sonst wird das übel für HCaber ....
der Kunde hat doch die Reise gar nicht abgesagt ......das spielt keine Rolle. Der Gutschein und die akzeptierten Bedingungen daraus, sind mit einer Reise verknüpft, die angetreten wird.
Warum wundert Dich diese Antwort nicht? HC als Reisebüro hat ja auch keinen Cent an der Reise verdient, soll aber 100 € zahlen? -
HC hat mich mit 300 euro (!!!) Gutschein angelockt - sonst würde ich diese Reise bei HC nicht kaufen (woanders war es billiger). Jetzt heisst es "wir haben nichts verdient". Ja, aber ich habe 3400 Euro verloren. Habe immer bei HC gebucht - ab jetzt nie mehr.
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@asolskij sagte:
HC hat mich mit 300 euro (!!!) Gutschein angelockt - sonst würde ich diese Reise bei HC nicht kaufen (woanders war es billiger). Jetzt heisst es "wir haben nichts verdient". Ja, aber ich habe 3400 Euro verloren. Habe immer bei HC gebucht - ab jetzt nie mehr.
Aber da kann HC ja nichts für. Die haben ja quasi auch verloren. Wo du buchst ist natürlich deine Entscheidung.